Beiträge von Yeti

    Ich wiederhole mich da, aber sei es drum. Es steht doch da, im §37 (2) Nr. 6 StVO. Es kann nur abweichend etwas gelten, wenn es überhaupt etwas gibt, das dann abweichend gilt. Das hat der Gesetzgeber hingeschrieben. Wenn da nix ist, was *abweichend* gelten kann, gilt Satz 1, also die "Lichtzeichen für den Fahrverkehr".

    Da bin ich ganz bei dir, aber man hätte das sicherlich auch so formulieren können, dass es auch Vollhonks wie der im Video verstehen.

    Oder die Vollhonks in einigen *edit: vielen Verkehrsbehörden, die gar nicht begreifen, welche unklaren und unsinnigen Situationen an ampelgeregelten Kreuzungen für Radfahrer bestehen. Man hat nun den Grünpfeil für Radfahrer eingeführt, aber meines Erachtens hätte man das Rechtsabbiegen auf Radwegen unter den Voraussetzungen, die beim Grünpfeil gelten (Rücksicht auf querende Fußgänger und Radfahrer, ggf. warten), generell erlauben können.

    Dass immer noch nicht flächendeckend die Fußgänger-Streuscheiben gegen kombinierte Streuscheiben getauscht wurden, wo ein Lichtsignal für Fußgänger eigentlich auch für Radfahrer gelten soll, und aber seit bald vier Jahren nicht mehr gilt, kommt noch hinzu.

    Als regelkundiger Radfahrer muss man also nicht nur an Kreuzungen nach dem gültigen Signalgeber suchen, sondern im Zweifelsfall auch noch entscheiden, lieber doch bei Fußgänger-rot zu warten, weil die zuständige Verkehrsbehörde seit Jahren gepennt hat. Gleichzeitig machen sich 99% der Radfahrer darüber überhaupt keine Gedanken. Die fahren auch bei rot für den Fahrverkehr, wenn es kein besonderes Lichtsignal für den Radverkehr gibt und sie halten bei Fußgänger-rot, weil sie denken, dass das auch für sie gilt.

    Was nutzt also eine Formulierung der Verkehrsregeln, die zwar juristisch korrekt sein mag, die aber niemand kapiert? Die StVO richtet sich immerhin an alle Verkehrsteilnehmer und nicht nur an Fachanwälte für Verkehrsrecht.

    Darüber hat sich Malte ja schon ausgelassen, dass die Formulierung des §37 Interpretationsspielraum bietet.

    Ampel

    Dabei wäre es einfach gewesen, klarzustellen, ob auf Radverkehrsführung immer nur die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr gelten oder nur dann, wenn es solche überhaupt gibt. Was bedeutet also "davon abweichend" im 2. Satz des §37 (2) 6.?

    - Davon abweichend gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr nur auf Radverkehrsführungen, aber nicht auf der Fahrbahn?

    - Davon abweichend gelten auf Radverkehrsführungen nicht die Lichtzeichen für den Fahrverkehr?

    Der Dashcam-Rowdy hat sich wohl dafür entschieden, die Frage mit der Hupe zu beantworten.

    Außerordentliche Gefahrenlage wegen Autofahrern, die sich nicht an die Regeln halten, ihre Aggressionen nicht unter Kontrolle haben und Straftaten gegenüber Radfahrern begehen könnten. Diese Begründung für blaue Verkehrszeichen habe ich hier auch schon gehört. Man will das Problem lösen, indem man seine Ursache manifestiert. Echt clever! :)

    Nachdem der Weg an der Stelle von der Kreuzung sicher mehr als 5m abgesetzt ist, ist er es eben für den Seitenstraßenverkehr nicht.

    Sind das wirklich 5m? Kurz zuvor beim FGÜ ist der Weg auf jeden Fall noch fahrbahnbegleitend.

    In der Blickrichtung des Bildes ist die Situation klar: Da darf das [Zeichen 205] stehen, um §10 zu verdeutlichen. Und mir ist auch klar, dass unterschiedliche Vorfahrtregelungen in beiden Fahrtrichtungen Unfug wären. Ich halte es aber auch für Unfug, durch eine plötzliche Absetzung des Weges von der Fahrbahn weg erst kurz vor der Kreuzung einem Radfahrer, der vorher die ganze Zeit auf einem fahrbahnbegleitenden Weg fährt, die Vorfahrt nehmen zu können.

    Das ganze Konstrukt kann man meines Erachtens nur dadurch lösen, dass man das angeordnete Geisterradeln aufhebt und auch kein Gehwegradeln erlaubt.

    Ich habe gerade auf dem Bild gesehen, dass in Gegenrichtung wohl auch ein kleines [Zeichen 205] steht. Wie ist denn der Weg hinter der Kreuzung in Gegenrichtung beschildert? Ebenfalls mit [Zeichen 240]? Dort ist er ja fahrbahnbegleitend und es müssten die selben Vorfahrtregeln gelten wie auf der parallelen Fahrbahn. Unterschiedliche Vorfahrtregeln in beiden Fahrtrichtungen sind aber äußerst problematisch und nicht vermittelbar. Wie soll ein Autofahrer begreifen, dass Radfahrer von links keine Vorfahrt haben, aber Geisterfahrer von rechts doch?

    Damit Radfahrer auch in der auf dem Bild gezeigten Richtung Vorfahrt haben, müsste der Weg schon vorher an die Fahrbahn geführt werden und nicht erst an der Kreuzung darauf treffen.

    Wenn das ein unabhängig geführter Gehweg ist, dann hat man da als Radfahrer gegenüber dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang wegen §10 StVO. Daher ist das [Zeichen 205] zwar überflüssig und damit auch unzulässig, aber wenn ich mir meine radfahrenden Verkehrsteilnehmer anschaue, denke ich, dass ein zusätzlicher Hinweis manchmal nicht schaden kann. Die Vorfahrtregel rechts-vor-links kommt dort wegen §10 nicht zum Tragen.

    Man muss also erstmal dafür sorgen, dass deren eigene Rechtsauffassung an die Rechtslage angepasst wird.

    Dafür mein Lieblingszitat aus der VwV-StVO

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

    Zu den §§39 - 43, Randnummer 5

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Das ist das genaue Gegenteil von "Die Flüssigkeit des Autoverkehrs muss unter allen Umständen und auch auf Kosten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gewährleistet werden".

    Die Berufung auf einen etwaigen "Bestandschutz" für Anordnungen, die schon vor der StVO-Novelle von 1997 geschaffen wurden, höre ich hier auch regelmäßig. Das ist ein wesentlicher Punkt meiner Fachaufsichtsbeschwerde, die ich kürzlich eingereicht habe und ich bin gespannt, ob das was bringen wird.

    Wie Th(oma)s geschrieben hat, sind die Verkehrsbehörden verpflichtet, bestehende Anordnungen regelmäßig zu überprüfen und an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Immerhin hatten die VBs dafür mittlerweile über 22 Jahre Zeit.

    Ich glaube, dass der schlechte Zustand vieler Radwege sogar dazu beiträgt, dass an Kreuzungen weniger Unfälle passieren. Bei der Vorstellung, dass sich z.B. die Stader Radwege in einem baulich guten Zustand befänden, der allen Benutzern eine 5km/h höhere Geschwindigkeit ermöglichen würde, bekomme ich Angst.

    Die autogerechte Stadt in Frage zu stellen, ist dir bei der Person vermutlich nicht so ganz nebenbei auch gleich gelungen?

    So weit würde ich nicht gehen, denn wie gesagt ist das tief in den Köpfen verankert. Aber ich sehe bei ihr schon eine deutliche Veränderung: Als wir zum ersten Mal zusammen Fahrrad gefahren sind, hat sie sich sofort auf den nächstbesten Gehweg "gerettet" und inzwischen tritt sie selbst aktiv dafür ein, benutzungspflichtige Radwege abzuschaffen. Auf stärker befahrenen Straßen bevorzugt sie aber weiterhin, auf "Radwegen" zu fahren. Unsere monatlichen Critical-Mass Touren haben dazu sicherlich auch einen Beitrag geleistet. Allerdings gab es bislang noch keinen Neustart der CM nach der Corona-Zwangspause.

    Ich selbst mache es ja auch an den Hauptstraßen meist von der aktuellen Stimmung und Verkehrslage abhängig, ob ich den "Radweg" benutze oder auf der Fahrbahn fahre. An einigen besonders gefährlichen Stellen fahre ich grundsätzlich nicht mehr auf dem "Radweg", aber manchmal fahre ich auch lieber vorsichtig auf dem Radweg, als dass ich mich auf der Fahrbahn zu den Autos in den Stau stelle.

    Am liebsten fahre ich auf Straßen, an denen es überhaupt keinen Radweg gibt, weil es da auch keine Diskussionen darüber gibt, warum ich den nicht benutze. Da hier fast alles benutzungspflichtig ist, stellt auch fast jede Nicht-Benutzung eines Radweges eine Ordnungswidrigkeit dar. Da ich aufgrund meiner Bemühungen inzwischen in der Stadt auch nicht mehr ganz unbekannt bin, und das auch nicht jedem gefällt, was ich tue, sollte ich es damit auch nicht übertreiben. Immerhin trete ich ja dafür ein, sich an die Regeln zu halten. Blöd ist, wenn es diese Regeln eigentlich gar nicht geben dürfte.

    Es gibt entlang des recht stark befahrenen Innenstadtringes kurze Abschnitte ohne "Radweg". Mich hatte mal eine Radfahrerin angesprochen, wie man sich dort verhalten solle und ich habe ihr gesagt, dass man dort mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fährt. Wir haben uns dann dort verabredet und sind das kurze Stück gemeinsam auf der Fahrbahn gefahren: Sie vorweg und ich quasi als Prellbock hinterher.

    Aus meiner Sicht war das alles unauffällig aber sie sagte mir anschließend, dass sie dabei Angst gehabt hätte. Auf Nachfrage, wovor genau sie Angst hatte, stellte sich heraus, dass es die Angst war, den Autoverkehr zu behindern.

    Die autogerechte Stadt steckt viel tiefer in den Köpfen als wir das oftmals wahrhaben wollen und bei den Ängsten geht es gar nicht immer um die Sicherheit.

    Aus der selben Angst, den Autoverkehr zu behindern, wird auch so oft lieber auf Gehwegen oder Radwegen geparkt als legal am Fahrbahnrand. Selbst die Polizei sieht Geh- und Radwege z.B. bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen als Behelfsparkplatz an, auf der das Einsatzfahrzeug abgestellt wird, oder wo man Trümmerteile und Scherben hinschafft, damit sie "den Verkehr" nicht behindern. Aggressionen gegen Radfahrer, die "auf der Straße den Verkehr behindern", nähren diese Angst leider viel zu oft.

    Der ungehinderte Autoverkehr ist hier immer noch der unantastbare heilige Gral. Das ist die wirkliche Nuss, die es zu knacken gilt.

    Ullie Komm mal nach Stade, dann fahren wir hier zusammen Fahrrad und ich zeige dir vor Ort, wovon ich rede. Die Wege sind zum Radfahren ungeeignet und es verträgt sich nicht mit einer gemeinsamen Nutzung mit den Fußgängern.

    Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, Wahlmöglichkeiten zu schaffen, damit den Leuten, die nur auf Radwegen Fahrrad fahren und ansonsten gar nicht, eine Alternative geboten wird. Aber nur dann, wenn die Benutzung solcher Radwege auch möglich ist und das nicht zu Lasten der Fußgänger geht.

    Es geht hier in Stade doch die ganze Zeit in die komplett andere Richtung, dass man überall versucht, Radfahrer um jeden Preis von der Fahrbahn fern zu halten. Egal, ob "Radwege" benutzbar sind und egal, ob dabei Fußgänger behindert oder gar gefährdet werden: Man sieht die Verstöße gegen die Vorschriften sogar als Notwendigkeit an, das habe ich schriftlich vom Bürgermeister und vom Verkehrsplaner!

    Das will ich ändern und dabei kann man keine Rücksicht auf Leute nehmen, die weiterhin gerne auf ungeeigneten Radwegen Fahrrad fahren wollen und auf gemeinsamen Geh- und Radwegen oder auf Gehwegen Fußgänger gefährden, weil sie es nicht anders kennen. Keinesfalls dürfen solche Leute Maßstab für die Anordnung von Verkehrsregelungen sein.

    Es ist doch klar, dass immer ein gewisser Anteil an Radfahrenden sich nicht an die Regeln halten wird. Die fahren auf der falschen Straßenseite und/oder auf Gehwegen, oder glauben, sie hätten am Fußgängerüberweg Vorrang und könnten ohne zu Gucken über den Zebrastreifen fahren. Aber um es denen Recht zu machen, muss man das doch nicht erlauben oder gar vorschreiben. Warum sollte man Radfahrer da anders behandeln als Autofahrer? Du würdest doch auch nicht auf die Idee kommen, in der Tempo 30 Zone eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50km/h anzuordnen, damit Leute wie die interviewte Dame weiter ihren alten Gewohnheiten nachgehen können, wenn sie dort mit dem Auto fahren.

    Ich sehe das so: Vorher habe ich eine Ordnungswidrigkeit begangen, um dort zügig und sicher mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn zu fahren und künftig begehen die Gehwegradler eine OWi, wenn sie sich nicht auf die Fahrbahn trauen. Warum sollten deren Bedürfnisse wichtiger sein als meine und die der Fußgänger?

    Mit der Zeit werden dort immer mehr Leute auf der Fahrbahn fahren und die Zahl der Gehwegradler wird abnehmen. Aber nicht, wenn man die Option des legalen Gehwegradelns weiterhin aufrecht erhält. Dann werden Radfahrer auf der Fahrbahn weiterhin bedrängt werden, die Polizei wird dagegen nichts unternehmen, weil man ja selbst schuld ist, wenn man nicht auf dem freigegebenen Gehweg fährt und Fußgänger müssen weiterhin dulden, dass sie sich den Weg mit Radfahrern teilen müssen. Kein einziger Radfahrer wird sich auf einem freigegebenen Gehweg an das Gebot halten, dort nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, also wäre nicht einmal die alte Gewohnheit legalisiert. So wird es keine Veränderung geben, sondern das erfordert klare Regeln. Dass sich nicht alle sofort an die neuen Regeln halten werden, muss einem klar sein, aber das tut nichts zur Sache.

    Und gleichzeitig sind die Sorgen solcher Leute natürlich Wasser auf die Mühlen derjenigen, die weiter die autogerechte Stadt voran treiben wollen: "Seht ihr: die Leute wollen doch gar nicht auf der Fahrbahn fahren und sind mit den Kack-Radwegen aus den 1970er Jahren zufrieden." Wegen solcher Leute ändert sich nichts.

    Wenn Frau Lienhard, die in dem Artikel genannt wird, seit Jahrzehnten bestimmte Radel-Gewohnheiten pflegt, dann muss man ihr doch nicht von heute auf morgen komplett alles verbieten, was sie bisher für richtig hielt, zumindest nicht immer und überall.

    Frau Lienhard hat sich ganz offensichtlich bisher nicht an die Verkehrsregeln gehalten und wird das auch in Zukunft nicht tun. Es ist nicht die Aufgabe einer Verkehrsbehörde, gefährliches Fehlverhalten zu legalisieren, sondern die Vorgaben umzusetzen, die der Verkehrssicherheit dienen (auch der Sicherheit von Frau Lienhard). Wenn sie lieber weiter auf dem Gehweg fährt, ist das ihr Problem und sie muss dafür die Konsequenzen tragen, wenn sie auf dem Gehweg mit ihrem Pedelec Fußgänger gefährdet.