Gibt es immer noch die Sitze mitten im Fahrradabteil?
Im Sommer werden die ausgebaut. Malte weiß bestimmt, in welchem Zeitraum genau.
Gibt es immer noch die Sitze mitten im Fahrradabteil?
Im Sommer werden die ausgebaut. Malte weiß bestimmt, in welchem Zeitraum genau.
Ich nehme an, die Automaten am Bahnhof werden dir auch eine verkaufen.
Ja, die gibt es auch am Automaten.
Ich weiß nicht, ob man es auf dem Bild erkennt: Nach dem Einstieg muss man irgendwie um die Ecke.
Der Schlendrian sitzt in der "Lokalverwaltung".
Und manchmal auch im Polizeiauto.
...dass die Fahrradbauer im Gegensatz zum Gesetzgeber das Grundprinzip der Geschwindigkeitsbegrenzung verstanden haben.
Entgegen der Signatur von Gerhart vermute ich bei der Festlegung der zul. Geschwindigkeiten für Pedelecs und S-Pedelecs auf 25 / 45 km/h anstatt auf 30 / 50 km/h kein dummes Versehen sondern Vorsatz. Die Geschwindigkeiten wurden meiner Meinung nach extra so gewählt, dass es nicht zusammenpasst und man damit ein "Argument" für die Separation hat. Man stelle sich einmal vor, welche Behinderung des richtigen Verkehrs Fahrzeuge darstellen würden, die bei erlaubten 30 km/h oder 50 km/h tatsächlich nicht schneller fahren können. Am Ende müssten sich vielleicht sogar alle daran halten.
Klugscheißermodus aus
Geht das in diesem Forum überhaupt? ![]()
Man sollte mal nachfragen, wie sie das Ziel, die Unfallzahlen zu senken, durch den Bau von Radwegen erreichen wollen.
Für viele Leute ist es undenkbar, auf einer Landstraße ohne Radweg Fahrrad zu fahren und wenn der Weg in einem brauchbaren Zustand ist und ausreichend breit für Begegnung oder zum Überholen, bevorzuge ich das auf stärker befahrenen Land- oder Bundesstraßen auch selber. Die typischen Radwegprobleme an Kreuzungen halten sich außerhalb geschlossener Ortschaften auch in Grenzen. Hier in der Region sind aber viele "Radwege" in einem dermaßen desolaten Zustand, dass die vor allem mit dem Rennrad komplett unbenutzbar sind (jedenfalls, wenn man vorhat, darauf schneller als 10km/h zu fahren).
Übel ist es, wenn "Radwege" linksseitig in Ortschaften hineinführen und dann durch den Ort weiter auf der falschen Straßenseite verlaufen. In kleinen Ortschaften muss man dann schon abwägen, ob das zweifache Queren einer Bundesstraße sicherer ist als für 500m auf der linken Seite durch den Ort zu fahren.
Ganz absurd wird es allerdings, wenn man auf einer Bundesstraße außerorts ohne Radweg auf der Fahrbahn fährt und einen dann in jedem Kaff ein
auf der linken Straßenseite an einem 1,40m breiten Holperweg erwartet. ![]()
Wenn so etwas tatsächlich verkehrsrechtlich als Fahrrad durchgeht, freue ich mich schon auf die kommenden Diskussionen über die Sinnhaftigkeit einer Benutzungspflicht von Radwegen.
Ich befürchte, da sollte tatsächlich ursprünglich Hochbordradeln stattfinden
Ja, das war mal so geplant und solche Kreuzungen hat man wirklich für gemeinsame Geh- und Radwege vorgesehen. Wäre ihnen nicht die Stader Fahrrad-Nervensäge dazwischen gekommen, würden dort jetzt auch überall
stehen, weil man das halt schon immer so gemacht hat und weil man sich dabei einen Scheixx-Dreck um die rechtlichen Vorgaben geschert hat, die dafür gelten.
Nun hat die Stadt aber gerade eine Fachaufsichtsbeschwerde an der Backe und da werden sie offenbar etwas nachdenklicher, welche Verkehrszeichen sie aufstellen dürfen und welche nicht.
Die nächste Attacke auf Fußgänger kommt aber schon von der "Bunten Gruppe" im Stadtrat (FDP, UBLS, Piraten), die wohl einen Antrag stellen wollen, Gehwege in Stade auch für E-Scooter und "E-Bikes" freizugeben. ![]()
auf das was da möglicherweise noch hängt, nur von der Seite.
Sackgasse
Es ist so, wie Mueck schreibt: Das ist eine Seitenstraße und weder ein Grundstück, noch ein verkehrsberuhigter Bereich und es gibt auch keinen abgesenkten Bordstein. §10 StVO trifft daher dort nicht zu.
Es mag zwar inkonsequent sein, aber die VwV-StVO erlaubt auch keine Fußgängerfurten an Grundstücksausfahrten oder einmündenden VBB, auch wenn Fußgänger dort wegen §10 Vorrang haben.
VwV-StVO zu §25, Rn 4:
Zitat2. Wo der Fußgängerquerverkehr dauernd oder zeitweise durch besondere Lichtzeichen geregelt ist, sind Fußgängerfurten zu markieren. Sonst ist diese Markierung, mit Ausnahme an Überwegen, die durch Schülerlotsen, Schulweghelfer oder sonstige Verkehrshelfer gesichert werden, unzulässig.
Ebenso inkonsequent ist es natürlich, Radwegfurten an Gehwegen zu markieren.
Wenn man dort zu Fuß entlang geht, muss man Fahrzeuge aus der Seitenstraße durchlassen. Fahrzeuge, die aus der gezeigten Richtung oder aus der Gegenrichtung in die Nebenstraße einbiegen, müssen jedoch geradeaus gehende Fußgänger durchlassen -> §9 (3).
Radfahrer haben dort Vorfahrt, weil es eine Vorfahrtstraße ist. Die Vorfahrt besteht auch dann, wenn Radfahrer den rot gepflasterten Weg unzulässiger Weise befahren und sogar für Gehweg-Geisterfahrer.
Die Frage ist, ob die Vorfahrt eines Radfahrers in dem Moment endet, wo es ihn beim Crash aus dem Sattel hebt, weil er dann als fliegender Fußgänger nicht mehr an der Vorfahrtregelung teilnimmt. Im Moment des Einschlages ist er aber noch Radfahrer. Alles sehr verzwickt an solchen schlecht einsehbaren Kreuzungen ![]()
Am besten fährt man dort also auf der Fahrbahn.
Radwegfurt = unterbrochener Breitstrich
Fußgängerfurt = unterbrochener Schmalstrich
Fußgängerfurten dürfen nur an Ampelkreuzungen markiert werden und dort, wo der Verkehr regelmäßig durch Verkehrshelfer oder Schülerlotsen geregelt wird. sonst sind Fußgängerfurten unzulässig.
Die Furten sollen bestehende Vorfahrt- oder Vorrangregelungen verdeutlichen und keine Missverständnisse befördern.
Haben Sie einen Führerschein oder im Verkehrsunterricht in der Grundschule aufgepasst? Falls nicht, wird es hier nochmal erklärt:
Mueck : Das Urteil finde ich äußerst interessant, vielen Dank. Nicht wegen der Frage nach der Zulässigkeit des Radfahrens auf Gehwegen, sondern ganz allgemein wegen des auch am Anfang hervorgehobenen Satzes:
ZitatEine unzweckmäßige oder irreführende Gestaltung von Verkehrszeichen kann je nach Sachlage entweder das Verschulden eines Verkehrsteilnehmers, der den Sinn des Zeichens missversteht, mindern und ein Mitverschulden des für die Gestaltung Verantwortlichen begründen
Den werde ich hier sicherlich mal bei passender Gelegenheit anbringen können ![]()
Frag mal hier nach und berichte: https://www.stadt-stade.info/buergerservice…0052-20390.html
Der Mann hält das für sicherer. Und er behauptet, nur durch die Verschwenkung könne man den "Radweg" niveaugleich über die Kreuzung führen, weil ansonsten die Rampe zu steil wird und sich die Auto-Prolls den Fronstspoiler abfahren.
G. A. ist Abteilungsleiter der Abt. "Straßen und Brücken", aka "Tiefbauamt"
Ich glaube auch nicht, dass Radfahrer dort auf dem Gehweg von der Polizei belangt werden würden. Die Frage ist wohl eher, was bei einem Unfall und etwaigen Haftungsansprüchen passieren würde. Über die fehlende einheitliche Regelung zur Kenntlichmachung eines gemeinsamen Geh- und Radweges ohne Benutzungspflicht hatten wir ja auch schon an anderer Stelle diskutiert.
Eigentlich ist überhaupt die Frage, welchen Unterschied es haftungsrechtlich macht, ob ein Radfahrer einen Fußgänger auf einem benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg, einem freigegebenen Gehweg oder einem rot gepflasterten Gehweg mit Radwegfurten an den Kreuzungen, den er daher für einen Radweg gehalten hat, oder sogar auf einem mit
eindeutig als Gehweg gekennzeichneten Weg verletzt. Oder auch andersrum, was die Teilschuld des Radfahrers betrifft, wenn er an solch einer Kreuzung von einem hinter dem Gebüsch hervorkommenden Auto abgeräumt wird.
Das Medienecho zur Schölischer Straße betraf vor allem die Straßenausbaubeiträge, worüber sogar überregional berichtet wurde.
"Radwege" gab es dort vorher auch nicht, sondern auf einigen Abschnitten war das Gehwegradeln vorgeschrieben und auf anderen nicht, teilweise auch auf der falschen Straßenseite und wie hier üblich alles ohne jeden Sinn und Verstand. Wer sich vorher regelkonform verhalten wollte, musste mehrfach zwischen dem "Radweg" auf der rechten Seite, der Fahrbahn und dem "Radweg" auf der linken (falschen) Straßenseite wechseln.
Die meisten Leute halten das jetzt für einen "Radweg", weil sie glauben, dass rotes Pflaster ein Radweg ist. Ist es aber nicht. Ich vermute auch, dass die Stadt ursprünglich vorhatte, dort überall
aufzustellen, aber es gibt hier so einen Querulanten, der ihnen das nicht durchgehen lassen hätte. ![]()
Das Schild auf dem oberen Bild hatten sie während der Bauarbeiten einfach vergessen, abzubauen. Das stand vorher zusammen mit dem
hinter der Kreuzung, wo zwar das
aber nicht das
hingehört hätte. Dann hat man den Pfosten mit beiden VZ vor die Kreuzung gesetzt und kürzlich das
abgeschraubt.
Während der Baustelle mit dem
noch hinter der Kreuzung (außerhalb geschlossener Ortschaft?):
200m weiter stand dann diese kreative Zeichenkombination:
Dort hatte man offensichtlich nur Vorfahrt, wenn der Radweg zu Ende ist und die "außergewöhnliche Gefahrenlage" hatte sich auf einmal in Luft aufgelöst.
Aber bis dahin war es auf der Fahrbahn anscheinend so dermaßen gefährlich, dass dort sogar Geisterradeln vorgeschrieben war. Man sieht hinter dem eckigen Spiegelei die Rückseite eines
, bzw. des alten Z244, auf dem Fahrräder noch Licht und Pedale hatten. Ein Indiz, dass das dort schon länger hing.
Aus der Gegenrichtung:
Danach durfte man dann auf einem Seitenstreifen fahren, den damals sicherlich auch einige für einen "Radweg" gehalten haben. Irgendwelche Anzeichen dafür, dass man auf dem Streifen fahren musste oder dort nicht parken durfte, gab es jedenfalls nicht, und zum Parken war er zu schmal. Beim roten Haus in der Kurve im Hintergrund endete der Seitenstreifen auch stumpf vor einem nicht abgesenkten Bordstein, was ich normalerweise nicht für einen Hinweis halte, darauf mit dem Fahrrad zu fahren.
Ob es zu aggressivem Revierverhalten von Autofahrern links des Breitstrichs gekommen ist, weiß ich nicht. Es würde mich auch nicht wundern, wenn man sich beim Parken vor allem mit den linken Rädern rechts des Breitstrichs gehalten und die rechte Fahrzeughälfte auf den Gehweg gestellt hätte. Man will ja schließlich nicht "den Verkehr" behindern und wer sollte da schon zu Fuß gehen?
Vielleicht kennt ja hier jemand Statistiken, die eine Aussage treffen über die Gefährlichkeit des Radfahrens auf der Fahrbahn oder der Gehwegnutzung, bzw. einer abgesetzten Hochboard-Radverkehrsanlage.
Nur eine persönliche Statistik. Ich habe vor knapp drei Jahren ein halbes Jahr lang gefährliche Situationen aufgeschrieben, die ich auf meinem täglichen Arbeitsweg erlebt habe. Der Streckenanteil Radweg : Fahrbahn betrug dabei etwa 50 : 50, aber die gefährlichen Situationen innerhalb von sechs Monaten 39 : 4. Bei den gefährlichen Situationen auf der Fahrbahn habe ich auch zwei Fälle mitgezählt, bei denen der Überholabstand deutlich zu gering war. Letztlich war das eher unangenehm als gefährlich. Zwei mal wurde mir im Kreisverkehr die Vorfahrt von einem in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeug genommen, während ich auf der Kreisfahrbahn fuhr, wohingegen sich sieben der gefährlichen Radweg-Situationen auf "Radwegen" um einen Kreisverkehr ereignet haben.
Die gefährlichen Situationen auf dem "Radweg" liefen meistens nach dem selben Muster ab und hätten ohne meine Vollbremsung oder Ausweichen im letzten Augenblick zu einem Einbiegen- / Kreuzen Unfall (Typ 3) oder einem Abbiegeunfall (Typ 2) geführt. Diese beiden Unfalltypen machen hier zusammen auch 3/4 aller Unfälle mit Beteiligung Rad + PKW aus.
Auch der Unfall, den ich im letzten Jahr hatte, passierte auf einem Radweg. Ich fahre jetzt noch auf dem Hinweg für 300m auf einem benutzungspflichtigen "Radweg" und meide den Mist ansonsten, wo immer es geht. Durch eine andere Route, die zwar 250m länger ist, aber dafür über Straßen verläuft, an denen es gar keine "Radwege" gibt und durch die Aufhebung der Benutzungspflicht im Gewerbegebiet, kann ich fast durchgehend legal auf der Fahrbahn fahren. Die Zahl der gefährlichen Situationen ist seitdem drastisch zurückgegangen. Auch Gängelungen oder Nötigungen durch renitente Autofahrer sind eher selten.
Was spräche eigentlich gegen einen Verbrenner im Twizzy-Format
1. Dass ein Elektro-Antrieb einen besseren Gesamt-Wirkungsgrad hat als ein Verbrenner, der mit klimaneutral synthetisch hergestelltem Kraftstoff fährt. (Power-to-Gas oder Power-to-Liquid)
2. Dass synthetische Kraftstoffe den Anwendungen vorbehalten sein sollten, die sich nicht elektrisch lösen lassen.
3. Dass ein kleines Stadtauto der ideale Anwendungsfall für einen batterieelektrischen Antrieb ist.
Und bevor mir die Worte im Mund verdreht werden: Muskelbetriebene Fortbewegung (Zufußgehen, Radfahren) ist natürlich noch besser als ein E-Twizzy. Ein Diesel-Twizzy wäre besser als ein Plug-In Hybrid SUV und auch besser als ein schwereres E-Auto. Und ein attraktives ÖPNV-Angebot, bei dem auch Twizzys überflüssig wären, wäre ebenfalls besser.
PtG / PtL: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/…_liquid_web.pdf
Die Diskussion in diesem Thread entfernt sich dauerend vom eigentlichen Thema.
Eigentlich entfernt sich immer nur ein einzelner User vom Thema und lenkt es immer wieder auf das Selbe ![]()
sich auf zum Teil mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 (gefahren 60) mit dem Fahrrad zu behaupten.
gibt es in Stade nicht, Thema verfehlt.