Schrödingers "Radwege"

Dieser hier ist so mies, dass selbst die Verkehrsbehörde erkannt hat, dass man darauf besser nicht fahren sollte. Anstatt das VZ240 abzuschrauben, stellt man aber lieber noch weitere Verkehrszeichen auf, die vor abgestiegenen Radfahrern warnen.

Hier sehen wir den Beginn eines gemeinsamen Geh- und Radweges mit Benutzungspflicht. Die Benutzungspflicht beginnt an dieser Stelle 10m vor einem Baum, an dem man wohl besser absteigen soll, nachdem man vorher 7km völlig problemlos auf der Fahrbahn gefahren ist, weil es dort gar keinen "Radweg" gab, den irgendeine Verkehrsbehörde hätte benutzungspflichtig machen können, Der erste Gedanke mag bei vielen Radfahrern sein: "warum hier und nicht 20m weiter hinten", während ich mir eher die Frage gestellt habe "warum überhaupt?" und einfach auf der Fahrbahn weitergefahren bin. Es hat auch niemanden gestört, weil ich da völlig alleine unterwegs war. So viel zum Thema "außergewöhnliche Gefahrenlage".

Mindestens eines der Verkehrszeichen widerspricht hier den oder dem Anderen.