Beiträge von Yeti

    "mit gesundem Menschenverstand"

    Also auch eine Verkehrsbehörde, die sich für schlauer hält als der Gesetzgeber und die Verfasser der technischen Regelwerke.

    Innerorts soll auf der linken ( = falschen) Straßenseite grundsätzlich keine Benutzungspflicht angeordnet werden, weil die Benutzung linksseitiger Radwege insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden ist. Das steht so wörtlich in der VwV-StVO (zu §2, Randnummer 33). Wie es die Behörden trotzdem schaffen wollen, in der Anordnung zu begründen, dass etwas, das mit besonderen Gefahren verbunden ist, der Verkehrssicherheit dienen soll, ist mir ein Rätsel.

    Wenn der Weg die baulichen Voraussetzungen erfüllt, kann unter Umständen eine linksseitige Freigabe angeordnet werden: Breit genug für Zweirichtungsverkehr, nur wenige Kreuzungen und Einmündungen und es müssen an diesen Kreuzungen und Einmündungen gute Sichtbeziehungen auch mit den Radfahrern bestehen, die entgegen der Fahrtrichtung fahren. Damit wäre für diejenigen, die sowieso auf gar keinen Fall auf der Fahrbahn fahren wollen, eine legale Möglichkeit geschaffen.

    Wo die Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist nicht einmal die Freigabe linksseitiger "Radwege" möglich. Auch dann wird es Geisterradler geben, aber das darf man dann nicht legalisieren.

    Beim Laser-Buggy fehlt eigentlich noch ein eingebauter Schredder für blaue Verkehrszeichen. Sollte das Land Niedersachsen auch solch ein Fahrzeug anschaffen, bewerbe ich mich auf die Stelle und fahre dann den ganzen Tag auf "Radwegen".

    Willst du das jemanden zumuten ?

    Das wird doch jeden Tag Millionen von Radfahrern zugemutet. Normalerweise braucht man allerdings auch keine Lasertechnik, um festzustellen, dass die "Radwege" in völlig desolatem Zustand sind, sondern da würde es ausreichen, wenn die Verantwortlichen sich selbst mal auf ein Fahrrad setzen würden.

    Bei der Prüfung von 20km pro Tag kann 1 Personal alle 3 Monate die 910km abfahren (und die 7200km in 2 Jahren)

    Und wenn man sich alle Abschnitte spart, auf denen sowieso schon bekannt ist, dass der "Radweg" kacke ist, dann schafft man die verbleibenden Wege auch in einer Woche.

    *edit: oder wenn man auf unbenutzbaren "Radwegen" nicht noch weitere Schilder aufstellen, sondern vorhandene Schilder demontieren würde, dann könnte man ganz einfach aufhören, von "Radwegen" zu sprechen und müsste die gar nicht mehr als solche überwachen.

    Es ist in der Tat haarsträubend, wie schwer es ist, an aktuelle Informationen zu kommen, am besten noch so aufbereitet, dass sie nicht nur von Juristen verstanden werden. Die niedersächsische Landesverordnung ist inzwischen auf 23 Seiten angewachsen und die Wenigsten werden vermutlich über die erste Seite hinauskommen.

    Zwischen dem Verordnungstext und "leichter Sprache", die mich eher daran erinnert, wie man mit kleinen Kindern spricht, fehlt so etwas wie einfach verständlich und übersichtlich. Und dann bitte auf dem aktuellsten Stand und ohne unnötige Informationen, was bis vor drei Wochen noch galt.

    Beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt findet man stattdessen jetzt, im Januar 2021 unter "Aktuelles" einen Artikel mit dem Titel "Gesundheitsrisiko Sommerhitze - So schützen Sie sich gegen Hitzschlag, Sonnenstich & Co." vom 06.08.2020. Informationen zur Corona-Situation findet man auch, wenn man schnell genug ist und der Link oben in der Rotation noch sichtbar ist. Ansonsten findet man den selben Link auf der Startseite nicht noch einmal.

    Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (niedersachsen.de)

    Ist es wirklich so schwer, die aktuellen Regeln in den Landkreisen einheitlich darzustellen und vielleicht sogar eine zentrale Übersicht über alle Regelungen zu veröffentlichen? Das macht jeder Landkreis selbst und jeder Landkreis macht es anders.

    Noch eine Ergänzung: Privilegien für geimpfte Personen können ja auch helfen, die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns zu mildern. Wenn Kinos, Restaurants, etc. wieder für Gäste öffnen dürften, die bereits geimpft sind, wäre es für die betroffenen Betriebe besser als nichts. Auf der anderen Seite birgt das natürlich auch jede Menge sozialen Sprengstoff, wenn Leute davon ausgeschlossen sind, weil jemand entschieden hat, dass die noch nicht dran sind, geimpft zu werden. Das würde dann sicherlich nicht zur dringend notwendigen Versachlichung der Impfdebatte beitragen.

    Was die Privilegien nach einer Impfung angeht, muss man wohl zwei Dinge unterscheiden: Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen und Menschen, die sich impfen lassen wollen und noch auf einen Impftermin warten müssen.

    Die erste Gruppe verhält sich aus meiner Sicht unsozial, profitiert aber vom Schutz der anderen, die sich impfen lassen. Dass es eine gewisse Zeit braucht, 50-60 Millionen Menschen zu impfen, ist eine andere Sache. Die spannende Frage wird sein, was wir tun, wenn die Zahl derer, die sich freiwillig impfen lassen, nicht ausreicht, um eine ausreichende Herdenimmunität herzustellen.

    Das wird auch ganz entscheidend eine Frage der Kommunikation: Wie kann der ganze Prozess ausreichend transparent gestaltet werden, um Impfskeptikern die Sorgen zu nehmen, ohne dass man Probleme und Fehler unter den Teppich kehrt? Richtige Impfgegner erreicht man sowieso nicht mehr mit sachlicher Information, aber man muss dem Geschrei dieser Leute etwas entgegensetzen, damit bei denen, die nur verunsichert sind, kein falsches Bild aufkommt.

    Eigentlich wollten uns meine Schwiegereltern unter Einhaltung der Hygieneregelungen beim Streichen helfen, aber da dürfte mittlerweile nur eine Person anreisen und eventuell dürften die ja nicht aus ihrem 15-Kilometer-Radius raus.

    Ich habe die Hoffnung, dass die Zahlen in Niedersachsen unter den neuen, noch strengeren Maßnahmen zumindest nicht weiter steigen und wir hier von lokal begrenzten Hotspots durch Ausbrüche in Altenheimen oder bestimmten Betrieben unterhalb der 200er-Marke bleiben werden und somit die 15-Kilometer Regel nicht zur Anwendung kommen muss.

    Insbesondere in ländlichen Gegenden sollten die Maßnahmen auf dem derzeitigen niedersächsischen Infektionsniveau auch ausreichen, die Zahlen zu senken. Jedenfalls dann, wenn die Leute nicht im privaten Umfeld tun und lassen, was sie wollen, sondern sich an die Auflagen halten.

    Wenn ich mich damit irren sollte, hätten wir ein ganz ernsthaftes Problem, möglicherweise aufgrund der ansteckenderen Virusmutation, die sich auch unter den neuerlichen Beschränkungen schneller ausbreitet.

    Leider läuft die Impfung in Niedersachsen nur schleppend an. Ich kann nicht einschätzen, ob das ein organisatorisches Problem ist oder ob derzeit andere Regionen bei der Impfung höher priorisiert werden und das Land Niedersachsen momentan weniger Impfdosen bekommt als Länder mit höherem Inzidenzwert.

    Na ja, ich persönlich darf vermutlich noch lange auf einen Impftermin warten. Da sind andere auf jeden Fall vor mir dran.

    Herr Dammann vom Wochenblatt feiert, dass nun die Gehwege in der Schölischer Straße zum Gehwegradeln freigegeben wurden und vergisst dabei das wichtige Detail, dass Radfahrer dort nur dann legal fahren, wenn sie das mit Schrittgeschwindigkeit tun.

    https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-panora…ersteht_a188464

    Hinter den ganzen süffisanten Formulierungen über die angeblich höhere Sicherheit steckt in dem Artikel durchgängig die Idee, dass Radfahrer auf jeden Fall auf dem Gehweg besser aufgehoben sind als auf der Fahrbahn.

    Ich werde den Artikel für eine Einwohnerfrage an den Verkehrsausschuss nutzen: Wenn es in der Schölischer Straße tatsächlich zu solch massiven Regelverstößen durch Autofahrer kommt, würde ich gerne wissen, was dagegen von der Stadt unternommen wird. Meine eigenen Erfahrungen sind zwar ganz anders, aber wenn es in der Zeitung steht, dass sich die wenigsten an das Tempolimit halten, Verkehrsinseln links umfahren (wie ist das überhaupt möglich, wenn dort so viel Verkehr herrscht?) und sich rücksichtslos gegenüber Radfahrern verhalten, muss ja etwas dran sein.

    Ansonsten muss ich wohl Herrn Dammann auch mal stecken, welche Zeiträume in Stade normal sind, wenn es um Anordnungen betreffend des Radverkehrs geht: Über 50 Kreuzungen, an denen im Zuge von Vorfahrtstraßen keine Furtmarkierungen vorhanden sind, haben wir der Stadt bereits vor 3 Jahren genannt. Diese Markierungen fehlen bis heute. Vom kompletten Ignorieren einer ganzen StVO-Novelle seit 23 Jahren mal ganz abgesehen...

    Mike Pence sagte gestern, dass diejenigen, die am Sturm auf das Capitol beteiligt waren, die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen sollen. Das gilt aus meiner Sicht an erster Stelle für denjenigen, der dazu aufgestachelt hat: Donald Trump, den noch zwei Wochen lang amtierenden Präsidenten der Vereinigten Staaten. Es ist wirklich unfassbar.

    Wenn eigenständige Radwege (um die geht es hier) regelmäßig durch parkende Kraftstehzeuge blockiert werden, obwohl regelmäßig kontrolliert und ggf. auch umgesetzt wird, würde ich auch einen Poller akzeptieren.

    Aber mit der Begründung, dass ab und zu mal ein Auto in den Weg fährt und man keine Zeit (aka "Lust") hat, das zu ahnden, möchte ich keine Umlaufsperre hinnehmen, die für mich jedesmal eine Behinderung und Gefährdung darstellt.

    Denn das Aussperren von unerwünschtem mehrspurigen Verkehr ginge auch mit Pollern,

    Das Aussperren von unerwünschtem Verkehr sollte auch mit einem Verkehrszeichen gehen. Das ist ja gerade das Problem: Man behindert Radfahrer, weil man davon ausgeht, dass Autofahrer sich sowieso nicht an die Verkehrsregeln halten.

    Inspiriert durch das Video: YouTube-Highlights

    Welche Möglichkeiten gibt es, gegen solche Hindernisse vorzugehen? Was sind die rechtlichen Grundlagen?

    Umlaufsperren sind Verkehrseinrichtungen, für die die allgemeinen Vorgaben der VwV-StVO zu den §§39-43 gelten:

    1. Sie sollen allgemeine Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. -> Eine allgemeine Verkehrsvorschrift ergibt sich z.B. aus §10 und die Behörde könnte die Umlaufsperre als "sinnvolle Ergänzung" betrachten, damit Radfahrer nicht ungebremst von einem eigenständig geführten Weg auf eine Fahrbahn einfahren. In den wenigsten Fällen dürfte das angemessen sein, aber gibt es Fälle, wo die Behörde damit durchkäme?

    2. Sie sollen nicht nur die gesetzliche Regelung wiedergeben oder eine Regelung, die bereits durch ein anderes Verkehrszeichen erreicht wird -> z.B. die Einfahrt durch Kfz unterbinden, wenn dies bereits mit [Zeichen 240] oder [Zeichen 260] untersagt ist. Abweichungen davon nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde.

    3. Nur dort, wo es nach den Umständen geboten ist. (siehe 1.)

    4. Besonderes Augenmerk auf die Sicherheit: Verkehr sinnvoll lenken, Verkehr sicher führen. -> Da Hindernisse selbst eine Gefahrenquelle darstellen, müsste der Einsatz von Umlaufsperren eine deutlich höhere Gefährdung verhindern, was in der Anordnung begründet sein müsste. Käme die Behörde damit durch, dass die Sperre keine Gefährdung darstellt, wenn die Ausführung den technischen Regelwerken (ERA) entspricht?

    5. Die Flüssigkeit des Verkehrs ist zu erhalten, also auch die Flüssigkeit des Radverkehrs. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. -> Hier könnte die Behörde wieder mit dem Argument kommen, dass die Hindernisse die Flüssigkeit des Radverkehrs behindern dürften, wenn sie der Sicherheit dienen.

    6. Bei Ausgestaltung und Beschaffenheit, für den Ort und die Art der Anbringung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ... soll im einzelnen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik verfahren werden, den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt erforderlichenfalls bekannt gibt. -> Ist das Verkehrsblatt einsehbar? Hier kann es also unterschiedliche Vorgaben in den Bundesländern geben. Der Stand der Wissenschaft und Technik ergibt sich ansonsten auch aus den ERA 2010, wo Umlaufsperren nur als allerletztes Mittel angesehen werden.

    7. Die Ausführung der Verkehrszeichen (gilt sinngemäß auch für Verkehrseinrichtungen) darf nicht unter den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen liegen. -> Also keine zusammengenagelten Holzbretter, Betonkübel, Findlinge ...

    8. Verkehrszeichen ... müssen rückstrahlend oder von außen oder innen beleuchtet sein. Das gilt auch für Verkehrseinrichtungen.

    Gibt es Präzedenzfälle, wo erfolgreich gegen solche Sperren geklagt wurde? Kann man auch eine Umlaufsperre als Beschränkung des fließenden Verkehrs betrachten und sich auf §45 berufen? Kennt ihr vielleicht sogar Urteile?

    Ein paar Beispiele in unterschiedlichen Situationen.

    Hier führt ein eigenständiger Weg abschüssig auf eine Hauptstraße zu, kurz neben einem Kreisverkehr.

    Hier beginnt ein eigenständiger Geh- und Radweg, der eine interessante Abkürzung für den Kfz-Verkehr (Mofas, Motorroller) darstellt, die dort auch häufig anzutreffen sind. Autos habe ich darauf noch nicht gesehen, weil auf der Hälfte des Weges eine Holzbrücke mit steilen Rampen überquert werden muss. Befahren mit Kfz. ist durch [Zeichen 240] verboten.

    Aus der anderen Richtung, kurz vor der Brücke. 1 km vorher steht [Zeichen 240] mit Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei"

    Auch hier ein eigenständiger und ebenfalls abschüssiger Weg vor der Querung einer hauptsächlich im Berufsverkehr etwas stärker befahrenen Straße. Die Fahrrad-Route verläuft hinter der Querung (mit FGÜ) geradeaus weiter.

    Am Ende der Holzbrücke ein Poller, an dem sich kürzlich ein sechsjähriger Junge auf dem Fahrrad verletzt hat:

    "Verkehrsberuhigung" durch Betonkübel:

    Dass es auch ganz anders funktioniert, kann man hier sehen: