Beiträge von Yeti

    Ich für meinen Teil habe daraus gelernt und verzichte geradezu aggressiv auf meine Rechte im Straßenverkehr, wenn ich das Gefühl habe, mir könnte jemand dumm kommen. Sicherer bin ich damit allerdings nicht unterwegs und mit diesem unberechenbaren Fahrstil, bei dem ich aus heiterem Himmel an einer Kreuzung auf meiner Vorfahrt verzichte, weil neben mir jemand mit Handy in der Hand abbiegen möchte, tue ich anderen Verkehrsteilnehmern auch keinen Gefallen.

    Meine bislang gefährlichsten Situationen auf dem Fahrrad habe ich erlebt, nachdem (weil?) ich besonders vorsichtig war. In beiden Fällen habe ich die potenzielle Gefahr erkannt, war bremsbereit und habe gerade nicht auf mein Recht gepocht. Und in beiden Fällen frage ich mich im Nachhinein, ob nicht gerade das zögerliche und damit auch etwas unberechenbare Verhalten mitursächlich war.

    Im ersten Fall konnte ich vor einem abbiegenden LKW gerade noch stoppen. Das Hinterrad war schon in der Luft und wäre ich über den Lenker abgestiegen, wäre ich unter die Räder gekommen. Vorher hatte ich Blickkontakt mit dem Fahrer über seinen Außenspiegel und ich habe gesehen, dass er in den Spiegel geguckt hat. Als er vor dem Abbiegen fast angehalten hat, habe ich das als Zeichen gedeutet, dass er mich geradeaus durchfahren lässt.

    Im zweiten Fall kam es zum Unfall mit einem entgegenkommenden Linksabbieger, den ich lange vorher gesehen habe und der auf eine Lücke im Gegenverkehr gewartet hat, um abzubiegen. Leider habe ich mir in dem Moment zu viele Sorgen um die schlecht einsehbare Ausfahrt von rechts gemacht und zu spät gesehen, dass der Linksabbieger losgefahren ist, als ihm nur noch ein Radfahrer (ich), aber kein Auto mehr entgegen kam. Wäre ich nicht wegen der schlecht einsehbaren Ausfahrt schon langsamer gefahren, wäre ich vor dem durchgekommen.

    Aus beiden Situationen habe ich vor allem gelernt, dort nicht auf dem "Radweg" zu fahren.

    Grundrecht auf Vorfahrt

    Ständige Wiederholung macht das nicht wahrer. NIemand schreibt hier, dass Vorfahrt ein Grundrecht ist und auch wenn ich vorhin von Rechten und Pflichten geschrieben habe, meine ich damit was anderes. Vorfahrt ist eine Pflicht desjenigen, der sie zu beachten hat, aber es gehört für mich zu einem reibungslosen Miteinander im Straßenverkehr, dass man zumindest grundsätzlich davon ausgehen kann, dass andere sich an die Regeln halten. Dass man sich nicht blind darauf verlassen sollte, steht auf einem anderen Blatt und auch das zweifelt hier niemand an.

    Es würde aber wohl niemand auf die Idee kommen, mit einem Kleinwagen besser vor einem LKW anzuhalten, der aus der Gegenrichtung links abbiegen will, weil man der Schwächere ist. Ich habe sowas auch noch nie in einer Polizeimeldung gelesen und offensichtlich geht auch kein LKW-Fahrer davon aus, dass Kleinwagenfahrer besser mal auf ihren Vorrang gemäß §9 verzichten sollten. Es wird auch kein Autofahrer sich bei grün vorsichtig in eine Kreuzung hineintasten, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass andere bei rot fahren.

    Bei Radfahrern sieht das aber anders aus, obwohl es im Prinzip nichts anderes ist. Vielleicht liegt das auch weniger an der Verletzbarkeit der Radfahrer, als vielmehr an der Folgenlosigkeit für den Kraftfahrer. Immerhin würde eine frontale Kollision mit einem Kleinwagen auch am LKW einen erheblichen Sachschaden nach sich ziehen.

    Und die Wortwahl in der Berichterstattung ändert auch nichts daran.

    Da möchte ich vehement widersprechen. Man kann jetzt diskutieren, was vorher da war: Diese Form der Berichterstattung oder das Selbstverständnis, dass Autoverkehr irgendwie der wichtigere Verkehr ist, dem sich alle anderen unterzuordnen haben. Da ist es natürlich ein tolles Argument, dass die Unterordnung nur dem hehren Zwecke der eigenen Sicherheit dient. So wird ja auch die Hauptursache, der ganzen Probleme mit der angeblichen Erhöhung der Sicherheit beworben: Radwege.

    Denn selbst wenn ein verunfallter Radfahrer womöglich gar kein schuldhaftes Verhalten an den Tag gelegt hat, wird mit diesen Ratschlägen impliziert, dass er halt doch irgendwas falsch gemacht hat. Und sei es, dass er nicht rechtzeitig auf seine Vorfahrt verzichtet hat.

    Und das impliziert auch, dass auf den Straßen nicht die Regeln der StVO, sondern das Recht des Stärkeren gilt:. Wenn die Polizei den "Schwächeren" rät, auf ihre Rechte zu verzichten und nicht den "Stärkeren", ihre Pflichten wahrzunehmen.

    Das hat nichts damit zu tun, auf sein Recht zu pochen oder nicht damit zu rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Verkehrsregeln halten.

    Autofahrer sollte man ganz raushalten und dem Radfahrer entweder noch eine aktivere Rolle zuschreiben oder die Unabwendbarkeit mehr hervorheben:

    Das Auto wollte einfach nur rechts abbiegen. Dabei geriet der Radfahrer unter die Räder / fuhr der Radfahrer dem Auto in die Seite / rammte der Radfahrer den Kühlergrill / beschädigte der Radfahrer die Windschutzscheibe.

    Nein, so schlimm ist das da nicht und ich kann regelmäßig recht gut mit dem Autoverkehr mitfahren. Wenn ich überholt werde, treffe ich die jedenfalls 300m weiter am Kreisverkehr in der Regel wieder und kann die Lücke wieder aufschließen.

    Wenn dort so wenig los ist wie auf dem Bild, wird da aber auch schon mal schneller gefahren, das mag sein. Da das in dieser Richtung leicht abschüssig ist, erreiche ich dort mit dem Fahrrad auch regelmäßig Geschwindigkeiten von 30-40km/h. Die eigentlichen Raserstrecken sind aber andere. Die Poser wollen ja gesehen (und gehört) werden.

    Erst einmal geht es doch nur um die Umkehr der Begründung für Tempo 30. Derzeit muss außerhalb von [Zeichen 274.1] eine besondere Gefahrenlage begründet werden, um Tempo 30 anordnen zu dürfen. Künftig müsste nachgewiesen werden, dass eine Straße auch für Tempo 50 geeignet ist. Bei vielen Radfahrern wäre dann die Bereitschaft größer, auf der Fahrbahn zu fahren und die Hürde, benutzungspflichtige "Radwege" anzuordnen, wäre für die VB noch viel höher. Bei einer zHg. von 30 km/h beginnt der Belastungsbereich II der ERA 2010 erst bei ca. 1800 Kfz/h.

    Es geht halt auch um solche Straßen (Fahrbahnbreite 7,50m, max. 1200 Kfz/h).

    Vorschlag zur Güte: Könnte man vielleicht alle Beiträge des Users Ullie , die in den entsprechenden Themen nichts zu suchen haben, einfach hierhin verschieben? Es nervt einfach nur noch, dass inzwischen jede Diskussion von dieser Person vom Thema weggeführt wird. Es nervt sogar schon, dass man eine ganze Bildschirmseite nur mit Hinweisen sieht, dass seine Beiträge ausgeblendet wurden, wenn man ihn auf die Ignorierliste setzt. Der Troll schafft es selbst dann noch, eine Diskussion zu zershreddern.

    Von Punkt 2 nach 3 darf man aus meiner Sicht auf jeden Fall mit dem Fahrrad fahren und hat dann keinen gültigen Signalgeber. Zum Beispiel, wenn man aus der Kleinen Archivstraße kommt und von dort nach links (Richtung Nordosten) in den Salztorswall abbiegen will. Man bekommt dort zum Linksabbiegen kein grün, solange nicht auch ein Auto auf die Kontaktschleife fährt. Da es an der Stelle auch keine Querungsmöglichkeit für Fußgänger auf die Südseite des Salztorswalls gibt, bleibt einem dann nur, nach rechts auf den Radweg abzubiegen und an der Hansebrücke von 2 nach 3 auf die richtige Straßenseite zu wechseln.

    Was aus meiner Sicht dafür spricht, dass man auch von 3 nach 4 fahren darf, ist StVO §9 (2):

    Zitat

    Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen.

    Eine andere "Radverkehrsführung" als die rote Strecke ist ja nicht vorhanden. Und wenn es tatsächlich vorgesehen ist, dass man das Fahrrad von Punkt 2 bis 4 schieben soll, müsste das irgendwie deutlich gemacht werden. Das würde bedeuten, dass es zum Abbiegen vom Salztorswall auf die Hansebrücke gar keine Radverkehrsführung gibt.

    Die Behörde geht hier offensichtlich auch davon aus, dass die einzige Alternative bei einer nicht vorhandenen "Radverkehrsanlage" das Absteigen und Schieben ist und nicht der Wechsel auf die Fahrbahn.

    Es geht um das Nordende der Brücke. Da gibt es nur diese eine Furt, um von der nördlichen Seite des Salztorswalls auf die Mittelinsel zu kommen. Von dort aus kommt man Richtung Westen nur auf der linken Straßenseite weiter, um auf die Westseite der Hansebrücke zu kommen.

    Wenn man auf der Fahrbahn abbiegt, muss man bei der Kleinen Archivstraße vom [Zeichen 241-30] auf die Fahrbahnwechseln und sich gleich auf der rechten der beiden Linksabbiegespuren einfädeln. Nach dem Abbiegen bleibt man auf der Fahrbahn, weil da eine sehr hohe Bordsteinkante ist und man das Fahrrad auf den "Radweg" heben müsste. Am Punkt 4 steht ein [Zeichen 240] und kein [Zeichen 241-30] wie in der Übersichtsskizze. Das soll dann wohl für die Brücke gelten.

    Die "Radverkehrsführung" entspricht der roten Linie.

    Punkt 1, kurz hinter der Kleinen Archivstraße:

    Punkt 2, Blick Richtung Süden

    Punkt 3, Blick Richtung Westen. Auch dort nur Fußgängerampeln, keine Freigabe des linksseitigen Radweges:

    Punkt 4, von der anderen Seite:

    Wir hatten hier ja bereits darüber diskutiert, ob das direkte Linksabbiegen dort nicht sogar die einzige legale Möglichkeit darstellt, auf die Hansebrücke zu fahren, da man von der ersten Insel bis auf die westliche Straßenseite der Hansebrücke auf der linken Straßenseite des Salztorswalls fahren muss und dies nicht freigegeben ist.

    Oder es ist das Folgen einer Radverkehrsführung.

    https://goo.gl/maps/gSih3kaLbxLuDVyx8

    Ich antworte mal hier auf Mueck , weil das mit der Polizeiaktion vom letzten Mittwoch eigentlich nichts zu tun hat. Hier ging es los: „Sicher mobil leben“ am 5. Mai

    Da man das zuert verlinkte 241 nicht sieht, könnte man sich auch hier schon zum direkten Linksabbiegen einordnen, aus der kl. Archivstr. raus geht das wunderbar ... Und dann einfach weiter fahrbahnradeln ...

    Bin hier wohl der Einzige, der das schon gemacht hat, wobei hinter der kleinen Archivstraße noch ein 241 steht. Das ist bei Mapillary aber gerade in einer Birke verschwunden.

    Aus der Kleinen Archivstraße hat man mit dem Fahrrad das Problem, dass die Ampel nur grün wird, wenn auch ein Auto die Kontaktschleife auslöst. Alleine mit dem Fahrrad bleibt die Ampel rot. Ich habe keine Ahnung, wie andere das machen. Vermutlich fahren die alle auf dem Gehweg.

    Auf dem Salztorswall ist meistens viel Betrieb. Dort vom Radweg gleich auf die Linksabbiegerspur zu wechseln, ist sportlich.

    Das 240 in Gegenrichtung auf der Südseite der Brücke steht an einer Stelle, wo der Bodstein nicht abgesenkt ist. Da kommt man also gar nicht mehr auf den "Radweg" und wenn man aus der Harburger Straße von Südosten kommt, gibt es vorher auch keine Benutzungspflicht (nicht weitersagen, das war bestimmt nur ein Versehen). Aus der Richtung bin ich schon regelmäßig auf der Fahrbahn gefahren und habe verwunderte Blicke geerntet.

    Auch von der anderen Seite fahre ich gerne vor der Kreuzung auf die Fahrbahn. Meistens komme ich aus der Straße: Im Neuwerk (hier von rechts) , Dann kommt man wenigstens in einem Zug über die Kreuzung, während man auf dem "Radweg" mit der ersten Grünphase zur ersten Insel kommt und dann auf den nächsten Umlauf warten darf, bis man auf die andere Seite kommt.

    Normalerweise meide ich den ganzen Bereich aber und fahre lieber andere Routen. DIe Hansebrücke ist der in Beton gegossene Traum der autogerechten Stadt.

    Das ist die einzige Möglichkeit, auf die Hansebrücke zu kommen, wenn man vorher auf dem (benutzungspflichtigen) Radweg am Salztorswall fährt. Der Weg in Verlängerung der Furt über die Brücke ist linksseitig nicht freigegeben. Aber es gibt auch keine Furt, die direkt auf die richtige Seite der Brücke führt.

    Hier: https://www.google.de/maps/@53.59748…m/data=!3m1!1e3

    (Foto oben aus Richtung des Gebäudes mit dem grünen Kuperdach nach Süden)

    Das Thema hatten wir vor einiger Zeit auch im Stade-Thread. Das ganze Bauwerk ist nur für den Autoverkehr geplant und für Radfahrer und Fußgänger grausig.