Beiträge von Yeti

    Ein wichtiger Schritt wäre, den Teufelskreis aus Gefühlen und offizieller Bestätigung der Gefühle zu durchbrechen.

    Aber wie erreicht man das? Mir wollen die Leute hier nicht einmal zuhören, wenn es um dieses Thema geht. Da heißt es dann "hier können wir die Benutzungspflicht nicht aufheben, weil das ein Schulweg ist" und meine Gegenfrage, warum man denn ausgerechnet die Schüler den besonderen Gefahren dieses "Radweges" aussetzen möchte, verstehen die Leute nicht einmal.

    Meine Lieblings-Stadtverwaltung behauptet regelmäßig, dass die Anordnung einer Benutzungspflicht ab einer gewissen Verkehrsstärke sogar vorgeschrieben sei und dass es dann auch keine Rolle spielt, wie der "Radweg" aussieht. Sie nennen das dann "Ermessensspielraum". Und wenn die Verwaltung das sagt, dann glauben es die Leute im Stadtrat der Verwaltung und nicht der Fahrrad-Nervensäge, die immer das Gegenteil behauptet.

    Ich habe Vorträge gehalten mit dem Titel "Vorsicht Radweg!" und darin gezeigt, welche Gefahren erst durch den Radweg entstanden sind, die es auf der Fahrbahn gar nicht gäbe, aber in den Köpfen steckt ganz tief drin "Radweg = sicher". Meine persönliche Bilanz der Gefahrensituationen innerhalb eines halben Jahres stand 39 : 4 gegen die Radwege und seitdem ich auf diesen Radwegen nicht mehr fahre, erlebe ich kaum noch gefährliche Situationen. Und darauf höre ich immer nur, dass das bei mir vielleicht so sei, aber ich sollte mich doch auch mal in die Lage des 9-jährigen Kindes versetzen oder in die Rolle der 85-jährigen Seniorin.

    Die Radentscheide schüren Angst vor "Todesweichen" mit gestellten Fotos mit Kindern und großen schwarzen LKW und es wird so getan, als wären die Niederlande ein Land ohne getötete Radfahrer. Desinformation auf allen Kanälen, sogar von den Radfahrern selbst. Wenn die Leute sich da erstmal reingesteigert haben, sind die mit Argumenten nicht mehr erreichbar.

    Da lernt man, wie effiziente Wirtschaftspolitik funktioniert. Also: ein politisch vorgegebenes Ziel zu geringstmöglichen volkswirtschaftlichen Kosten zu erreichen.

    Z.B. eine Corona-Impfung, die Beschaffung von Schutzmasken, eine Bahnreform, eine Autobahn-Maut, ....

    Offenbar haben wir ein unterschiedliches Verständnis vom Begriff "Kompetenz".

    Nur hält sich leider das hartnäckige Gerücht, dass es auf der Fahrbahn gefährlich ist. Wäre innerorts die Benutzungspflicht komplett abgeschafft, müssten wir uns mit dem Thema gar nicht herumärgern. Obwohl ich dann vermutlich mehr zu Fuß gehen und gegen freigegebene Gehwege vorgehen würde :)

    Bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht kannst du dich aber eigentlich nicht direkt auf die VwV-StVO berufen, weil die sich erst einmal nur an die Behörde wendet.

    Das ist mir klar, weil ich ja nur dagegen klagen kann, durch eine Verkehrsregel in unzulässiger Weise eingeschränkt zu werden. Bei der RWB besteht die Einschränkung darin, nicht auf der Fahrbahn fahren zu dürfen, obwohl ich da meistens schneller voran komme und sicherer fahre.

    Na ja, da liegen wir aber nicht ganz so weit auseinander, denn in der VwV-StVO steht, dass eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn es aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist und die Entscheidung, ob eine solche Gefahrensituation vorliegt, die eine Beschränkung des fließenden Radverkehrs rechtfertigt, kann nur auf Grundlage des §45 getroffen werden. Darüber hinaus sind bei Anordnung einer Benutzungspflicht gemäß VwV-StVO zusätzlich auch bestimmte bauliche Voraussetzungen vorausgesetzt.

    Es ist ja nicht so, dass sich hier noch gar nichts getan hat. Seitdem ich mich hier einmische, ist in 12 Straßen die Benutzungspflicht bereits aufgehoben worden.

    Im Nachbarlandkreis Harburg wartet man heute noch auf das Urteil in 8 Fällen, in denen ein Radfahrer im Jahr 2018 Klage erhoben hat. Die zuständige Behörde wartet dort in aller Ruhe auf die Urteile und tut ansonsten gar nichts, obwohl einige der Fälle so eindeutig sind, dass es darüber gar keine Diskussion geben dürfte.

    Wenn das wie im Fall vor dem VG Schwerin noch in die nächste Instanz geht, werden weitere Jahre vergehen. In erster Instanz könnte ich mir mehrere Klagen parallel leisten, aber nicht mit der Aussicht, in allen Fällen auch in die nächste Instanz zu gehen. So einfach ist es also alles nicht.

    Die dahinterstehende Annahme, daß die Bereitschaft sinkt, wenn man ein Verwaltungsgerichtsverfahren erfolgreich durchläuft, scheint mir eine falsche.

    Ich meinte, dass die Bereitschaft sinkt, während das Verfahren noch läuft, weil man erstmal das Urteil abwartet. Dann wäre es ein Eigentor.

    Die StVO regelt, wann "Radwege" benutzt werden müssen -> [Zeichen 237][Zeichen 240][Zeichen 241-30]

    In der VwV-StVO ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Radwegbenutzungspflicht angeordnet werden darf.

    Gerichte entscheiden, in welchen Fällen von den Vorgaben der VwV-StVO abgewichen werden darf. Aber erst, wenn jemand dagegen klagt. Darüber hinaus scheint es keine weitere Kontrolle durch übergeordnete Behörden zu geben.

    In der Praxis machen die meisten Verkehrsbehörden daher, was sie wollen.

    Noch ein Grund, der mich zögern lässt: Ich könnte mir vorstellen, dass im Falle einer Klage erst einmal alle weiteren Aktivitäten eingestellt werden und der Verwaltung dies eine willkommene Begründung ist, dass man erstmal das Urteil abwarten müsse. Ich kann mir vorstellen, dass solche Fälle auch derzeit beim Verwaltungsgericht nicht mit Priorität behandelt werden, weil da gerade viele Klagen wegen z.B. Coronahilfen auflaufen. Eigentlich ist es mir auch unangenehm, wegen solcher Dinge tatsächlich ein Gericht behelligen zu müssen. Aber ich sehe auch, dass es nötig sein wird.

    Hast du denn jetzt nicht mal vor, das Verwaltungsgericht einzuschalten?

    Doch, habe ich. Zuletzt hat sich in der Stadt Stade aber schon etwas in die richtige Richtung bewegt. In sieben Straßen wurde die Benutzungspflicht im vergangenen halben Jahr aufgehoben und bei der Verwaltung scheint es so langsam anzukommen, dass die VwV-StVO kein Verwaltungsvorschlag ist, sondern eine Vorschrift. Auch beim Landkreis hat man zuletzt Hinweise aufgenommen und begonnen, unzulässige Anordnungen aufzuheben.

    Ich muss mir überlegen, auf welche Weise ich am meisten erreichen kann: Versuche ich, die aktuelle Bereitschaft zu nutzen, auch ohne, dass ich dafür ein Gericht behelligen muss oder stelle ich einen Antrag, von dem ich mir sicher bin, dass er abgelehnt wird, um dagegen klagen zu können? Im letzteren Fall könnte man vielleicht ein Zeichen setzen, dass die Regeln auch an Straßen gelten, an denen man sich das in Stade nicht einmal ansatzweise vorstellen kann. Im ersten Fall muss ich mich vielleicht erst einmal weiter mit Änderungen bei den eindeutig unzulässigen Fällen zufrieden geben, von denen es hier ja auch reichlich gibt.

    Ich habe bisher noch kein Urteil des zuständigen Verwaltungsgerichts Stade finden können, wo es um Benutzungspflichten ging. Im schlimmsten Fall muss man von Anfang an auch den Gang in die nächste Instanz mit einplanen, so wie das bei fuechschen der Fall war. Radwegbenutzungspflicht - Urteil Verwaltungsgericht Schwerin (MV) - Widersprüche, Anträge und Klagen gegen Radwegbenutzungspflichten - Radverkehrsforum Auch dort war die Sachlage ja eigentlich klar, aber für das Schweriner Verwaltungsgericht war es das nicht.

    Mir ist inzwischen aber auch klar, dass es ganz ohne das Gericht nicht gehen wird. Die erste Klage wird es wohl in diesem Jahr geben, auch um auszuloten, wie das Gericht hier urteilt. Es ist ein Kampf an allen Fronten gleichzeitig.

    Das habe ich ihn auch gefragt, was er mit "umgehend" und "vorübergehend" meint, wenn es um Vorschriften geht, die seit fast 23 Jahren in Kraft sind. Meines Wissens nach ist die StVO-Novelle am 01.04.1998 in Kraft getreten und die Behörden halten die wohl bis heute für einen Aprilscherz.

    In seinem Brief hat er auch immer wieder auf die angeblichen Besonderheiten auf Stader Straßen hingewiesen. Dabei ist hier gar nichts besonders, sondern die Situation ist 1:1 genauso wie in vielen anderen Städten auch. Natürlich ist es hier alles etwas enger als an Hauptstraßen in Großstädten und die Fahrbahnen an den Hauptstraßen haben auch meistens eine Breite von 8,0m, so dass kein Platz z.B. für Radfahrstreifen bleibt, ohne dass die Aufteilung des Straßenraumes verändert werden muss.

    Dass es aber grundsätzlich möglich ist, hat die Machbarkeitsstudie zur Harsefelder Straße gezeigt. Dort soll in den kommenden Jahren auf der ganzen Länge komplett umgebaut werden. Vermutlich haben die Politiker jetzt Angst, dass das überall so aufwändig wird. Dass es oftmals nur darum geht, Verkehrszeichen abzuschrauben, wollen sie nicht begreifen.

    Ich habe vorgestern Abend den Typen gleich angerufen und hoffe, dass ich zumindest ein paar Dinge klarstellen konnte. Aber dabei wurde auch deutlich, dass der sich überhaupt nicht vorstellen konnte, Radfahrern an den Hauptstraßen zu erlauben, auf der Fahrbahn zu fahren. Dabei gibt es ja schon einige Abschnitte an Hauptstraßen, wo das schon so ist, wenn auch vermutlich aus Versehen und nicht, weil die Stader Behörde dort aktiv entschieden hat, keine Benutzungspflicht anzuordnen. Aber das hat mich ja als Radfahrer nicht zu interessieren. Wo kein [Zeichen 241-30] hängt, fahre ich mit Sicherheit nicht auf dem "Radweg".

    Ich zitiere mal aus einem Urteil des VG Braunschweig:

    Zitat

    Die Verwaltungsvorschrift soll – im Rahmen der Bundesaufsicht bei landeseigenem Vollzug von Bundesrecht – gewährleisten, dass verkehrsbehördliche Anordnungen im ganzen Bundesgebiet nach den gleichen Grundsätzen erfolgen. Es handelt sich dabei im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO um eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, die eine einheitliche Ermessensausübung auf der Rechtsfolgenseite sicherstellen soll. Die Straßenverkehrsbehörde kann im Ergebnis der Abwägung auch von den Vorgaben der VwV-StVO abweichen. Dies setzt aber einen atypisch gelagerten Sachverhalt voraus, eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse nochmals deutlich gesteigerte Gefährdung der Radfahrer bei Benutzung der Fahrbahn bzw. eine Gefährdungssituation auf der Fahrbahn, die auch mit Blick auf einen den Vorgaben der VwV-StVO nicht genügenden Ausbauzustand des Radwegs nicht hinnehmbar ist.

    VG Braunschweig, Urteil vom 16.04.2013 - 6 A 64/11 - openJur

    Dennoch hat das Gericht in diesem Fall entschieden, dass die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht an dieser Hauptstraße, wo drei Bundesstraßen zusammenfallen und wo bis zu 38.000 Kfz. täglich unterwegs sind, in mehreren Punkten ermessensfehlerhaft war, weil die beklagte Stadt Braunschweig die unterschiedlichen Interessen nicht ausreichend gegeneinander abgewogen hat. Auch wenn an dieser Straße die Benutzungspflicht nicht aufgehoben wurde, hat die Stadt Braunschweig dort nachbessern müssen. Viel Text, aber lohnt sich zu lesen.

    Es geht ja auch schon in diesem Absatz alles durcheinander: In der StVO werden Verkehrsregeln definiert, aber keine baulichen Maßnahmen. Die "Verwaltungsbestimmung" ist eine Verwaltungsvorschrift, egal... Aber natürlich ist diese Vorschrift für die Stader Verwaltung als rechtsverbindlich anzusehen, sonst würde sie ja "Verwaltungsvorschlag" heißen.

    Was die Leute hier nicht begreifen: Die müssen nicht überall neue "Radwege" bauen, sondern ein paar Verkehrszeichen abschrauben, um zunächst einmal eine rechtskonforme Situation herzustellen. Dass die vorhandenen "Radwege" auch ohne Benutzungspflicht von der überwiegenden Zahl der Radfahrenden benutzt werden, macht es für die dann aber nicht besser, sondern natürlich müssen auch "Radwege" ohne Benutzungspflicht sicher befahrbar sein (soweit das auf "Radwegen" überhaupt geht), ansonsten ist ein Rückbau oder eine komplette Umwidmung zum Gehweg angesagt.

    Ich habe denen in den vergangenen zwei Wochen sicherlich fünf mal angeboten, darüber persönlich zu sprechen. Aber stattdessen schreibt er mir so einen Quatsch und ist kein Stück bereit, sich mal unabhängig zu informieren. Da heißt es dann immer "wir haben ja auch noch andere Dinge zu tun". Die Zeit, die er benötigt hat, mir seinen Brief zu schreiben, hätte er besser mal für eine kurze Recherche genutzt.

    Ich habe vorgestern von einem Ratsmitglied einen Brief erhalten. Darin steht so viel unfassbar Falsches, dass es mir körperliche Schmerzen bereitet hat, das zu lesen. Ich möchte daraus nur einen einzigen Absatz zitieren, der das ganze Problem dieser Stadt auf den Punkt bringt. Natürlich ist es nicht die Aufgabe der Mitglieder des Stadtrates, sich mit den rechtlichen Vorgaben im Detail auszukennen. Aber ich gehe nicht davon aus, dass der Herr, der mir das geschrieben hat, sich das alles selbst ausgedacht hat. Nach eigener Aussage hatte er zuvor einen Termin beim Bürgermeister.

    Zitat

    Auch teile ich ausdrücklich nicht Ihre Einschätzung, die Stadtverwaltung in Stade verstoße ständig und bewusst gegen rechtliche Vorgaben. Verwaltungsbestimmungen wie VvStVO und andere sind nicht in dem Sinne als rechtsverbindlich anzusehen, dass eine Kommune nach jeder Änderung dieser Vorschriften verpflichtet wäre, nun unverzüglich entsprechende bauartliche Änderungen im Straßenbild vorzunehmen (Wer sollte das bezahlen ?). Der jeweilige Status quo dürfte wohl zumindest vorübergehenden Bestandsschutz genießen.

    Natürlich muss die Stadt nach einer Änderung der StVO nicht die "Radwege" umbauen. Aber wenn die Bedingungen für eine Benutzungspflicht nicht vorliegen, muss diese aufgehoben werden. Woraus leitet er denn einen "vorübergehenden Bestandsschutz" ab?

    Für mich wirkt das eher willkürlich einen Wert auszuwählen, an dem man dann alles festmacht.

    Die Maßnahmen, die mit bestimmten Inzidenz-Werten verknüpft sind, haben sich doch im Laufe der Zeit ständig geändert. Im 7-Tages Durchschnitt bildet der Inzidenzwert auf jeden Fall die Tendenz des Infektionsgeschehens gut ab, solange sich im betrachteten Zeitraum nichts Grundlegendes an der Teststrategie ändert.

    Derzeit steigen die Werte nicht ganz so dynamisch wie Mitte Oktober und das gibt ein wenig Zeit, die Entwicklung zu beobachten und zu bewerten. Die Zahl der behandelten Intensivpatienten und die Todesfälle steigen dann immer erst zeitverzögert an. Man wird jetzt in der dritten Welle sehen, ob die Impfung der Höchst-Risikogruppe schon Wirkung zeigt und die schweren Fälle und Todesfälle nicht so schnell ansteigen werden wie die Neuinfektionen.

    In Zeiten, wo sich die Infektionszahlen innerhalb einer Woche fast verdoppelt haben, wie z.B. Mitte / Ende Oktober, konnte man aber sicherlich nicht erst noch abwarten, ob mit zwei Wochen Verzögerung auch die Todesfälle genauso schnell ansteigen und daher schärfere Maßnahmen gerechtfertigt sein könnten.