Auf der linken Seite von was?
Auf der linken Seite der Kreuzung. Ich gehe davon aus, dass die Furten in Richtung der Radwege zu benutzen sind.
Auf der linken Seite von was?
Auf der linken Seite der Kreuzung. Ich gehe davon aus, dass die Furten in Richtung der Radwege zu benutzen sind.
Alles anzeigenAuf der Marienstraße ist auf beiden Seiten ein benutzungspflichtiger Hochbordradweg.
Darf der Fahrradfahrer mit der roten Jacke auch bei Rot fahren oder muss er auf das grüne Fußgängersymbol warten?
Gilt für den Fahrer mit der roten Jacke, die Fahrbahnampel, die an der nebenan gelegenen Einmündung der Stadtstraße in die Marienstraße steht?
Muss der Radfahrer mit der roten Jacke die Radfahrfurt oder die Fußgängerfurt benutzen?
Oder darf der Radfahrer mit der roten Jacke überhaupt nicht an dieser Stelle auf die andere Fahrbahnseite fahren?
Muss er an dieser Stelle absteigen, auf das grüne Ampel-Fußgängersymbol warten und das Rad auf die andere Seite schieben?
(Bei der zuletzt genannten Variante macht man zumindest nix verkehrt.)
Er dürfte auf der rechten Seite der Marienstraße (im Bild von links) dorthin fahren und auf der gegenüberliegenden Straßenseite zurück. An der Stelle darf er aber nicht fahrend über die Kreuzung, weil er dabei auf der linken Seite fährt. Er müsste also weiter über die Stadtstraße fahren und hinter der Kreuzung die Marienstraße überqueren oder er steigt hier ab und schiebt.
Wenn er sich entscheidet, dort auf der linken Seite zu queren, begeht er einen Rotlichtverstoß, wenn die Ampel für den Fahrverkehr aus Richtung der Stadtstraße rot zeigt. Da er da nicht fahren darf, muss die Verkehrsbehörde ihm da auch kein eigenes Lichtsignal hinbauen. Sollte es an der Stelle häufiger vorkommen, dass Radfahrer dort einen U-Turn machen (weil z.B. 25m weiter links eine wichtige Fahrradroute auf die Marienstraße trifft), würde ich dort aber dennoch eine kombinierte Streuscheibe einbauen oder eine eigene Fahrradampel hinstellen. Außerdem würde ich dann die Radwegfurt breiter machen und mit Richtungspfeilen kennzeichnen.
Ich würde bei Kindern in der Nähe vermutlich tatsächlich nicht über eine rote Fußgängerampel fahren, wenn ich davon ausgehen muss, dass nur die Verkehrsbehörde seit fast 5 Jahren verpennt hat, die Streuscheiben zu tauschen. Immerhin ist es ja auch nicht verboten, mit dem Fahrrad an einer roten Fußgängerampel stehen zu bleiben.
Trotzdem ist das ein schmaler Grat: Einerseits muss man Kindern beibringen, vorsichtig zu sein und mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen. Andererseits darf man auch nicht so weit gehen, dass bei den Kindern ankommt, dass auf den Straßen ausschließlich das Recht des Stärkeren gilt, dem sie sich entgegen aller geltenden Verkehrsregeln zu beugen haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder 10 Jahre später nicht zu umsichtigen und vorsichtigen Verkehrsteilnehmern geworden sind, sondern dann als Führer eines Kfz dieses Recht des Stärkeren für sich beanspruchen, ist nämlich durchaus gegeben.
Ich hätte die Befürchtung, ob nicht doch ein sehr fleißiger Freund und Helfer einen Verstoß darin sieht, wenn ich eine solche Fußgängerampel wie auf der streetview-Aufnahme auf dem Fahrrad fahrend benutze. Erst recht, wenn ich bei Rot rüberfahre.
Außerdem wäre es insbesondere für Kinder sicher ein falsches Vorbild.
Wenn die Verkehrsbehörde beabsichtigt hätte, dass die Ampel auch für Radfahrer gilt, hatte sie bereits 8 Jahre Zeit, die Streuscheiben auszutauschen. Wenn sie das bis zum 31.12.2016 nicht getan hat, muss ich davon ausgehen, dass die Ampel nicht für Radfahrer gelten soll.
Ich würde also einfach darum bitten, mir einen Bußgeldbescheid mit entsprechender TBNr zuzuschicken und vorher noch einmal in den §37 StVO reinzuschauen, falls der "Freund und Helfer" diskutieren mag. Sicherheitshalber würde ich an dem Tag von der Ampel noch ein Foto anfertigen (am besten mit den Polizeibeamten auf dem Bild).
Dabei sollte man sich natürlich sicher sein, dass nicht ein anderes Lichtsignal zu beachten war
*edit: Für Kinder ist man sicherlich auch kein gutes Vorbild, wenn man sich immer eigene Verkehrsregeln ausdenkt, anstatt sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten.
Zum Zeitpunkt der streetview-Aufnahme (2009) waren da rote Fußgängersymbole auf der Streuscheibe:
Zum Zeitpunkt der Streetview-Aufnahme (2009) galt das Fußgänger-rot auch noch für Radfahrer.
Es wäre auch gut, wenn die Pozilei mal an die Autofahrer appellieren würde, beim Abbiegen zu gucken.
Bei Fußgänger-Rot die Straßenseite wechseln zu wollen ist meistens keine gute Idee, weil dort die Autos dicht an dicht langfahren und oft nur mit Hilfe der Fußgängerampel eine Lücke geschaffen werden kann.
Wenn keine Lücke ist, muss man halt warten. Aber war Ihre Frage nicht, ob man fahren darf? Ja, darf man, wenn die Fahrbahn frei ist sowohl bei rot als auch bei grün.
Müssen die beiden absteigen, wenn Grün kommt und das Rad auf die andere Seite schieben? Oder dürfen sie auf die andere Seite fahren, ohne abzusteigen?
Wenn die Ampel nur ein Fußgängersymbol zeigt, dürfen sie unter Beachtung allgemeiner Verkehrsregeln auch bei rot die Straßenseite wechseln. Aber nur, wenn sie NICHT absteigen. Wer absteigt, ist Fußgänger und muss warten. Wenn die Fußgängerampel grün zeigt, sollte man davon ausgehen können, dass der Fahrbahnverkehr rot hat, so dass man dann auch fahren darf.
Rücksichtnahme auf Fußgänger gilt natürlich immer.
Ja, alle mit Motor. Bislang haben wir keine Info erhalten, dass jemand damit Probleme hatte. Im Gegenteil: Ohne Motor wären die Räder vielleicht nicht genutzt worden. Es gibt in Stade zwar nur einen Höhenunterschied von 15-20m zwischen den niedrig gelegenen Stadtteilen in der Marsch und den Stadtteilen auf der Geest, aber das ist wie eine Stufe in der Landschaft, wo der Höhenunterschied auf einer Strecke von 250 - 500m überwunden werden muss. Auch beim Anfahren hilft der Motor.
FFB, das hätte ich mir denken können. In Stade gibt es einfach nicht genügend Ampeln, ansonsten wäre hier sicherlich auch was dabei
Der Verkehrswacht-Heini hat nicht nur einen Helm empfohlen, sondern auch, im Zweifelsfall das Fahrrad zu schieben. Was ist das eigentlich für ein beknackter Kackbratzen-Verein?
Spannender sind eigenständige Geh- und Radwege, wenn sie nicht über abgesenkte Bordsteine führen. Da könnte in der Tat Rechts vor Links übrige bleiben, weil da sicher auch keiner an 205 denkt, wer schon die Radstreuscheibe vergaß
An einen solchen Fall habe ich auch gedacht, aber noch nicht gesehen. Damit §10 zweifelsfrei nicht greift, müsste es ja eine niveaugleiche Kreuzung, möglichst mit dem selben Belag wie auf der Fahrbahn sein. Ansonsten wird sicherlich ein findiger Anwalt einen abgesenkten Bordstein entdecken.
Das Urban Arrow war bisher fast an jedem Tag unterwegs und dürfte inzwischen deutlich über 2000 km auf dem Tacho haben. Seitdem ich heute Vormittag das Packster 70 offiziell angekündigt und die Reservierung freigeschaltet habe, gab es auch schon die ersten drei Reservierungen.
Das Bergamont wurde in den ersten 6 Wochen nur 10 mal ausgeliehen, da ist noch Luft nach oben. Mal sehen, ob es am Standort lag, denn das Bergamont und das Packster werden demnächst an zwei Stationen in direkter Nähe stehen. Ich habe keine Ahnung, ob die Leute tatsächlich so oft die Möglichkeit nutzen, Kinder mitzunehmen, was mit dem Bergamont nicht geht. Das hatten wir extra als reinen Lastentransporter vorgesehen, mit dem man einen großen Einkauf, Getränkekisten und wenn es sein muss auch eine Waschmaschine transportieren kann. Aber vielleicht sind die Staderinnen und Stader noch nicht so weit, Waschmaschinen mit dem Lastenrad zu transportieren. Wir arbeiten dran. Mir persönlich macht das Bergamont von allen drei Rädern am meisten Spaß.
Corona-bedingt konnten wir bisher noch gar keine richtigen Werbeaktionen machen. Im letzten September hatten wir mal einen Infostand an einem Platz etwas abseits der Fußgängerzone, wo die Leute 3 private Lastenräder ausprobieren konnten. Am 04. September ist noch einmal im Rahmen der Auftaktveranstaltung zum Stadtradeln eine solche Aktion geplant, aber dann mit den drei Vereinsrädern.
Oder wo ist da die Grenze, ab wann sich der Halter seines illegalen Parkplatzes sicher sein kann?
Oder auch: Wann kann man sich seines legalen Parkplatzes nicht mehr sicher sein, weil jemand einfach das Fahrzeug beiseite stellt um sein eigenes Fahrzeug an der Stelle zu parken?
Für gehbehinderte Menschen wird dieser Tipp auch reichlich zynisch wirken, einfach mal den Rollator stehen zu lassen, um die Hindernisse auf dem Gehweg selbst beiseite zu räumen.
Im letzten Jahr haben wir den Verein "Stade fährt Rad" für unser Lastenradprojekt gegründet. Mit Hilfe der Förderung durch die Deutsche Postcode Lotterie konnten wir bereits ein Urban Arrow und ein Bergamont CargoVille LJ anschaffen, die seit Mitte Februar, bzw. Anfang Mai von jedem gegen eine freiwillige Spende ausgeliehen werden können.
Heute wurde uns das dritte Lastenrad offiziell vom Bürgermeister übergeben: Ein Packster 70 von Riese & Müller, das uns von der Stadt Stade geschenkt wurde.
Das sind die beiden anderen Lastenräder.
Ja klar: Wenn das Lichtsignal sowieso nicht für Radfahrer gilt, kann es auch nicht über einer allgemeinen Vorfahrtregelung stehen. Die spannende Frage ist, ob es statt Fußgänger-rot ein anderes Lichtzeichen gibt, das zu beachten ist oder ob dann in Fahrtrichtung gar kein Lichtsignal gilt.
Ich würde mich nicht wundern, wenn aufgrund der Arbeitsverweigerung der StVBs Situationen geschaffen wurden, wo ein Autofahrer, der grünes Licht hat, die Vorfahrt eines von rechts kommenden Radfahrers beachten muss (müsste), weil der aus seiner Richtung keine rote Ampel zu beachten hat und auch §10 nicht greift.
Ein Kind unter 8 Jahren und eine erwachsene Begleitperson fahren aber nicht regelwidrig auf dem Gehweg, sondern gemäß StVO §2 (5) und den darin festgelegten Bestimmungen, die nur für diesen Fall gelten.
Das ist wirr! Wenn es eine Ampel gibt, gilt nicht mehr rechts-vor-links, sondern das Lichtsignal. Ansonsten gelten Vorfahrtregeln auch dann, wenn der Radfahrer regelwidrig auf dem Gehweg fährt. Das gilt für rechts-vor-links genauso wie für eine beschilderte Vorfahrtregelung. Nur, weil es keine Ampel mit Fahrradsymbol gibt, muss man auch nicht vom Fahrrad absteigen, sondern dann gilt das allgemeine Lichtsignal für den Fahrverkehr-
Sind die Hersteller von Beatmungsgeräten auch Sponsoren der UEFA?
EM 2021: Dutzende Corona-Infizierte unter Finnland-Fans nach Spielen in Russland - DER SPIEGEL
Derweil drückt die UEFA durch, dass die Beschränkungen für das Endspiel in London gelockert werden und droht damit, das Finale sonst nach Budapest zu verlegen. Die haben keine Skrupel.
Lieber paar Tage leicht krank als Long Covid...
Auf jeden Fall! Außerdem leistet jeder Geimpfte einen Beitrag, dass irgendwann wieder Normalität einkehrt. Wenn zu viele Leute glauben, dass jetzt schon alles wieder normal wird, wird das unsere Rückkehr zur Normalität weiter erschweren.
Meine Mutter hat mit 77 Jahren beide Impfungen gut weggesteckt. Nach der zweiten Impfung war sie etwas müde und hat einen längeren Mittagsschlaf als sonst gemacht. Sie hatte aber keine größeren Probleme. Von anderen habe ich gehört, dass es sie einen ganzen Tag umgehauen hat, aber auch nicht länger.