Nun hat sich der Leiter des Straßenverkehrsamtes auf meine -zugegebenermaßen angesäuerte- Mail gemeldet und wir haben einen Termin am 03.08. zum persönlichen Gespräch vereinbart. Ich habe auf die Verkehrsmengenkarte des Landes Niedersachsen verwiesen, aus der hervorgeht, dass an den allermeisten Straßen im gesamten Landkreis die Anordnung einer Benutzungspflicht nicht einmal ansatzweise in Frage kommt und die dort vorhandenen
komplett abgebaut werden können, ohne dass vorher eine gründliche und zeitaufwändige Prüfung erforderlich ist.
Natürlich wurden die langsamen Fortschritte wieder mit fehlenden Personalkapazitäten begründet. Bei Kfz-Belastungen <300 Kfz/h bräuchte ich keine 10 Sekunden, um zu entscheiden, dass ein linksseitiger kombinierter Geh- und Radweg mit einer Breite von 1,50m rechtswidrig ist. Wenn man wollte, könnte man also den halben Landkreis Stade heute noch vor der nächsten Kaffeepause in Ordnung bringen und eine Truppe losschicken, die an den grün markierten Straßen innerorts alle
ersatzlos entfernt.
Aus der Verkehrsmengenkarte ergibt sich allenfalls im Zuge der B73, B74, im südlichen Abschnitt der L111, sowie der L127 und L130 bei Apensen eine Verkehrsbelastung, die eine RWBP rechtfertigen könnte (DTV > 9000 Kfz/Tag). Wenn man dort Radfahrern das Fahren auf der Fahrbahn verbieten will, muss man allerdings regelkonforme Radwege bauen, die den Vorgaben der VwV-StVO genügen oder andernfalls durch Tempolimits die Gefahr senken.
Im "Radwegekonzept" des Landkreises wurde der Bestand vorhandener "Radwege" aber überhaupt nicht betrachtet, sondern nur gesucht, wo man noch nicht so einen Murks hingepflastert hat.
Dann gibt es noch Straßen mit mittleren Verkehrsbelastungen, bei denen aus meiner Sicht Angebote für Radfahrer geschaffen werden sollten (Piktogrammketten auf der Fahrbahn oder Angebotsradwege ohne Benutzungspflicht). "Radwege" aber nur auch unter Berücksichtigung der Sicherheit des Fußgängerverkehrs und ohne offensichtliche Sicherheitsmängel (Engstellen, schlecht einsehbare Kreuzungen, ...).
Leider hat man nicht einmal versucht, im Zuge von Straßenerneuerungen regelkonforme Lösungen zu finden. In Wischhafen wurde zum Beispiel die Ortsdurchfahrt komplett saniert und wieder ein einseitiger kombinierter Geh- und Zweirichtungsradweg
gebaut. Sowas geht einfach nicht und ich hoffe, dass der Landkreis STD merkt, dass ich mir sowas nicht mehr gefallen lasse. Es ist mir auch egal, dass es bei solchen Bauvorhaben unterschiedliche Zuständigkeiten gibt und der Baulastträger bei der B495 nicht der Landkreis STD ist.
