Beiträge von Yeti

    Beim alten VZ 244 spielte es für dessen Bedeutung keine Rolle, ob das Fußgänger- oder Fahrradsymbol oben war. Warum es überhaupt zwei Varianten gab, weiß ich aber nicht.

    An Parkplätzen sieht man manchmal Hinweise, dass dort die StVO gilt. Vielleicht sollte man auch noch einmal gesondert darauf hinweisen, dass das für den öffentlichen Bereich außerhalb des Parkplatzes erst recht zutrifft? Das wäre zwar nicht im Sinne der Schilderwaldnovelle, scheint aber nötig zu sein, wenn man auch mit Piktogrammen auf der Fahrbahn darauf hinweisen muss, dass dort §2 (1) nicht nur für Kraftfahrzeuge gilt.

    In diesem Fall schien jedenfalls §45 (9) StVO für die zuständige Verkehrsbehörde neben dem Parkplatz nicht gegolten zu haben (zumindest bis kurz nach meiner Fachaufsichtsbeschwerde im letzten Jahr, bei der ich unter anderem ein nicht weit entferntes [Zeichen 240] als Beispiel für den originellen Umgang mit Verkehrsregeln und Verwaltungsvorschriften aufgeführt hatte). :saint:

    *edit und sorry für Offtopic: Die Flasche Havanna Club kostete damals im Angebot übrigens 10,99 und nicht nur 0,99. Da hat sich die 1 hinter dem Pfosten des Halteverbotsschildes versteckt. Ansonsten hätten wir an dieser Stelle vielleicht auch direkt die Erklärung gefunden, weil sich die zuständige Verkehrsbehörde bevorzugt von Cuba-Libre im Mischungsverhältnis 1:1 ernährt.

    Der Landkreis Stade scheint bezüglich der Überprüfung von Benutzungspflichten in Niedersachsen in guter Gesellschaft zu sein.

    Aus dem Expertenbericht, den das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr Anfang des Jahres zum "Fahrradmobilitätskonzept" zusammengestrichen hat.

    "Überprüfung läuft" bedeutet vermutlich so viel wie: Wir haben schonmal was von dem Thema gehört und wissen, dass wir uns eigentlich darum kümmern müssten.

    "Überprüfung abgeschlossen" = Wir wissen, dass das alles illegal ist, aber das interessiert uns nicht.

    "Keine Angabe" = Welche Straßenverkehrsordnung?

    Will man nicht nur den Fahrradverkehr, sondern auch den Fußverkehr fördern, dann sollte der Weg als Fußweg mit Radfahrer frei gekennzeichnet werden. Der ist dann nicht verpflichtend und schützt die Fußgänger besser, so dass das zu Fuß gehen attraktiver ist als bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg.

    Ich sehe rechtlich keinen besseren Schutz der Fußgänger bei [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] gegenüber [Zeichen 240]. Als Radfahrer muss man auf beiden Wegen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und gefährden darf man sowieso niemanden.

    Wenn man Fußgänger wirklich schützen möchte, muss man solche Wege breit genug machen und/oder vom Radverkehr trennen. Zufußgehen ist anders als Radfahren: Da kann man abrupt stehen bleiben, unvermittelt einen Schritt zur Seite machen, sich einfach umdrehen und in die andere Richtung gehen, ... Das geht nicht auf solchen 1,50m breiten Wegen (2,0m lichte Breite des freien Luftraumes über dem Weg), wenn da mit Fahrzeugverkehr zu rechnen ist. Sowas ist dann kein Gehweg, sondern eine Gehbahn, wo Fußgänger am besten ganz am rechten Rand im Gänsemarsch gehen können, aber sich bloß nicht wie Fußgänger verhalten dürfen.

    Radfahrer und Fußgänger gefährden tendenziell eher sich selbst, Autofahrer andere.

    Daher halte ich das mit dem gelben Blinklicht auf dem Autodach für einen guten Vorschlag :)

    Gleichzeitig sollte im Inneren des Fahrzeuges allerdings auch eine Hupe angehen, damit es auch einen Grund gibt, am aktuellen Fahrzustand etwas zu verändern. Damit sich niemand erschreckt, kann die ja ganz leise anfangen und dann immer lauter werden.

    Denn natürlich ist es wichtig, konkrete Beispiele zu beleuchten, zum Beispiel solche im Landkreis Stade.

    Ich möchte sogar noch weiter gehen und vorschlagen: Im "Landkreis Stade" Thread ausschließlich Beispiele aus dem Landkreis Stade und allgemeine Diskussionen über die Sinnhaftigkeit solcher Regelungen bitte hier. Dann findet man es später nämlich auch mal wieder, wenn man danach sucht.

    Ich habe auch noch einen Link: Radwegenetz (schlossholtestukenbrock.de)

    Da wurde das schon vor Jahren gezeigt (NRW).

    Im Neuentwurf der VwV-StVO ist es ja genau so beschrieben, wobei mir leider Kriterien fehlen, nach denen eine solche Anordnung in Frage kommen könnte. Wenn einfach jeder Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg erklärt werden kann, dann ist das sicherlich nicht im Interesse der Verkehrssicherheit.

    Vielleicht wäre es aber auch besser, die Fahrradinfrastrukturfragen im Landkreis Stade in der Kategorie "Städtischer Radverkehr und Infrastruktur" zu diskutieren, wo ja ganz bestimmte Städte genannt werden.

    Ähm, genau da sind wir hier gerade: Städtischer Radverkehr und Infrastruktur > Stade. Dass der Landkreis Stade keine Stadt ist, bitte ich zu entschuldigen.

    Ich habe mal alle Beiträge, die sich nicht mit dem Landkreis Stade, sondern allgemein mit gemeinsamen Geh- und Radwegen ohne Benutzungspflicht befassen, hierhin verschoben: Gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht - Radverkehrspolitische Diskussion - Radverkehrsforum

    Sorry, wenn ich vielleicht dabei auch Beiträge erwischt habe, die sich auf diesen Thread und den Landkreis Stade bezogen haben.

    *edit: und schon ist währenddessen der nächste Off-Topic Beitrag hier gelandet. :(

    Ja, klar. Aber das meinte ich ja, dass ich das derzeitige Chaos auch als Chance sehe, dass sich an der Situation etwas Grundlegendes ändert, wenn jetzt gerade deutlich wird, dass das verfügbare Personal nicht ausreicht, um die Aufgaben der Behörde zu leisten.

    Es wäre jedenfalls schlechter, wenn sie das Problem der Führerscheinstelle gerade gelöst hätten und ich danach erst mit dem nächsten Thema um die Ecke komme.

    Ich weiß nicht genau, wie es beim Landkreis ist, aber bei der Stadt Stade hat der Stadtrat vor einigen Jahren einen Personaldeckel durchgesetzt, um Kosten zu sparen. Wenn die Verwaltung neue Aufgaben bekommt, darf sie dafür keine neuen Leute einstellen, sondern muss das intern durch Umorganisation lösen. Natürlich dürfen ausscheidende Angestellte durch neue ersetzt werden, aber unterm Strich darf die Zahl der Mitarbeiter in der Verwaltung nicht steigen.

    Wenn aber nun Themen wie eine rechtskonforme Verkehrsregelung seit Jahrzehnten unbearbeitet waren, dann ist das jetzt auch eine neue Aufgabe für die Verwaltung, für die aber ganz offensichtlich kein Personal vorhanden ist. So lange man sich darum nicht gekümmert hat, hat es auch niemanden gestört.

    Sicherlich gibt es aber sowohl in der Stadt- als auch in der Kreisverwaltung viel Optimierungspotenzial bei ineffizienten Abläufen. Ich erlebe es auch an anderer Stelle, welch großen Unterschied es macht, an welchen Mitarbeiter man bei bestimmten Fragen gerät: Beim Einen findet sich schnell eine unkomplizierte Lösung und bei anderen wird es zum riesigen Problem gemacht.

    Was nun die ganzen Blauschild-Altlasten angeht, hoffe ich, dass man beim Landkreis akzeptiert, dass deren Beseitigung größtenteils eine reine Formsache ist, die keinen großen Prüfungsaufwand erfordert. An den Stellen, an denen es nicht mit dem Entfernen eines [Zeichen 240] getan ist, muss man sich ggf. externe Hilfe ranholen, z.B. für die B73. Da wird es dann aber auch wieder schnell kompliziert, weil der Landkreis als zuständige Verkehrsbehörde mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr als Baulastträger gemeinsam eine Lösung erarbeiten muss. Da kann ich derzeit gar nicht erkennen, wer das seitens der Kreisverwaltung tun sollte.

    Ich hatte gestern ein freundliches Telefongespräch mit der Dezernatsleiterin. Sie möchte sich gerne mit mir treffen und zu dem Gespräch auch die zuständigen Mitarbeiter hinzuziehen. Termin wird bestätigt, sobald sie deren Verfügbarkeit geklärt hat.

    Das Thema ist damit auf die zweithöchste Ebene der Kreisverwaltung eskaliert.

    Verwaltungsstruktur | Landkreis Stade (landkreis-stade.de)

    Wie bereits aus den zitierten Zeitungsartikeln hervorgeht, brennt beim Straßenverkehrsamt gerade die Hütte, nicht nur in der Führerscheinstelle. Es fehlt vorne und hinten an Personal. Von daher eigentlich ein guter Zeitpunkt, dass auch das Thema Radverkehr im Spiel bleibt, weil der neue Landrat gleich zu Beginn seiner Amtszeit dort etwas grundlegend an der Struktur seiner Behörde ändern muss.

    Was das Gehwegradeln betrifft, so denke ich inzwischen, dass man es für Senioren generell freigeben sollte wo Tempo 50 erlaubt ist.

    ...oder nicht mehr Tempo 50 erlauben.

    Auf wenig befahrenen Straßen ist das auch egal. In den meisten Fällen, die ich gerade mit dem Landkreis ausdiskutiere, geht es um Straßen mit einer DTV < 2000 Kfz / Tag, also überschlägig weniger als 200 Kfz in der Spitzenstunde. Das ist auch bei 50km/h ganz klar im Belastungsbereich I der ERA 2010.

    Die andere Frage ist, ob es die Polizei einfach toleriert, dass manche Leute dort auf den Gehwegen fahren. Dafür muss man es aber nicht explizit erlauben.

    Das letzte Mal, dass ich Anzeige erstattet habe, hat eine Autofahrerin die Kurve geschnitten, während sie mich gerade überholt hat. Sie war bereits mit den rechten Rädern auf einer Sperrfläche am Fahrbahnrand und ich halt noch rechts daneben, also kurz vor dem Einschlag ins Straßenbegleitgrün. Dabei hatte ich eigentlich vor, links neben der Sperrfläche zu bleiben und hätte mich bei dem Manöver fast auf die Klappe gelegt (regennasse Gleise und Kopfsteinpflaster in einer Kurve).

    Der Staatsanwalt hat mit der Begründung eingestellt, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich sei. Die Autofahrerin hatte nämlich im Anhörungsbogen angegeben, mich ganz normal und mit ausreichendem Abstand überholt zu haben (in einer nicht einsehbaren Rechtskurve auf einem Bahnübergang!). Da hätte sich der Staatsanwalt schon nochmal genauer erklären lassen können, was die Autofahrerin jetzt genau unter "ganz normal" versteht und wie sie an dieser Stelle sicher und mit ausreichendem Abstand überholt haben will. Aber vermutlich hätte sie dann einfach behauptet, den Überholvorgang an der Stelle bereits vollständig abgeschlossen zu haben.

    Ohne Videobeweis oder unabhängige Zeugen hat man da keine Chance.

    Mit den derzeit in Stadt und Landkreis STD vorhandenen "Radverkehrsanlagen" wirkt man einer Erhöhung der Fahrradnutzung nachdrücklich entgegen. Wer lässt schon sein Auto stehen, wenn er hinterher auf sowas fahren soll:

    Jeder Angebotsradweg (und so mancher Gehweg) hat leider eine ungeschriebene Benutzungspflicht eingebaut, sobald er durch eine Windschutzscheibe gerade so als solcher erkennbar ist.

    Und das wird eben umso schlimmer, je mehr Hochbordwege, die zum Radfahren eigentlich völlig ungeeignet sind, zum Radfahren tatsächlich freigegeben oder sogar benutzungspflichtig sind.

    So wirklich toll ist es ja nirgends, aber man merkt schon einen gewissen Unterschied auch im Verkehrsklima zwischen unterschiedlichen Kommunen, wenn dort die Regeln konsequenter umgesetzt werden. Je normaler es ist, dass jeder Kackweg zum Radfahren da sein soll, desto weniger Akzeptanz findet man auf der Fahrbahn und desto weniger Wege gibt es, auf denen man tatsächlich passabel Radfahren kann.

    Das gilt letztlich für alle Fälle, in denen es keine Beweise und keine weiteren Zeugen gibt. Wenn Aussage gegen Aussage steht, dann gilt der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".

    Die Leute auf die Straße (sic.) zu zwingen, nur damit der StVO genüge getan ist, sehe ich nicht als mein Ziel. Tatsächlich gehts mir in erster Linie darum, diese Schilder wegzubekommen. Die freiwilligen Radwege könnten dabei helfen. Vielleicht. Weiß nicht. Besser als Blauschilder sind sie für mich allemal. Oder nicht?

    Natürlich müssen unzulässige Schilder weg. Was ich nur sagen wollte: Die Leute werden danach trotzdem nicht alle auf der Fahrbahn fahren. Und wenn man das Gehwegradeln noch weiterhin offiziell erlaubt, dann noch weniger.

    Der von CKO zitierte Bericht kommt meiner Erinnerung nach zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht alleine nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt, solange man nicht dafür sorgt, dass die Leute anschließend tatsächlich auf der Fahrbahn fahren, bzw. dass das Fahrbahnradeln durch entsprechende Maßnahmen unterstützt wird. Das Gehwegradeln weiterhin offiziell zu erlauben, trägt aber sicherlich nicht dazu bei.

    Für mich persönlich ändert sich dadurch schon etwas, weil ich dann nämlich endlich legal auf der Fahrbahn fahren würde

    Und was wäre dann tatsächlich anders, außer nach einem Unfall?

    Ich habe noch kein Bußgeld gezahlt, weil ich einen benutzungspflichtigen Radweg rechts (und sehr oft vor allem links) habe liegen lassen und ich wurde auf der Fahrbahn angehupt und geschnitten, unabhängig davon, welche blauen Verkehrszeichen da aufgestellt waren oder auch nicht.

    Ca. 50% der Radfahrer fahren in Stade auf der falschen Straßenseite, trotz blauer Schilder, die die Benutzung des rechten "Radweges" vorschreiben. Die einzige Devise lautet "Egal wo, Hauptsache nicht auf der Straße (sic.)". Hier gibt es auch einige Hauptstraßen, wo man vermutlich nur vergessen hat, [Zeichen 241-30] aufzustellen. Glaubt du, dass deswegen irgendwer auf der Fahrbahn fährt oder noch besser: Wenn man es tut, dort tatsächlich akzeptiert wird?

    Natürlich sind das keine Gründe, alles so zu lassen, wie es ist. Es sind aber unterm Strich eine Handvoll Leute, die davon etwas haben und bei allen anderen erntet man nur Kopfschütteln, dass man sich dafür mit großem Aufwand einsetzt. Ich habe aber dennoch die Hoffnung nicht aufgegeben, dass man auf lange Sicht damit etwas bewirken kann. Und sei es nur dadurch, dass durch ein paar böse Leserbriefe die Leute mit dem Thema konfrontiert werden.

    Ich verstehe nicht, warum die Behörden in solchen Fällen nicht den "freiwilligen Radweg" anbieten.

    Bei den oben gezeigten Beispielen sollte man es meiner Meinung nach nicht einmal erlauben, auf den Gehwegen Fahrrad zu fahren. Weder als gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht, noch als [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10].

    Egal, was man dort für Schilder aufstellt oder abbaut, werden natürlich trotzdem Leute dort mit dem Fahrrad fahren. Das sollte man aber nicht versuchen, zu legalisieren oder zu normalisieren. Auch derzeit fährt ja ein erheblicher Teil der Radfahrer dort nicht regelkonform unter Beachtung der Verkehrszeichen (zum Glück). Einige fahren auf der anderen Straßenseite auf dem Gehweg und einige fahren auf der Fahrbahn. Im Prinzip macht dort also ohnehin jeder das, was er für das Beste hält.

    Dann sollte doch aber die sicherste Variante diejenige sein, die vorgeschrieben ist, denn vielleicht fahren dort ja auch einige Leute auf diesem Gehweg wirklich nur deshalb, weil es vorgeschrieben ist (zum Beispiel ich gestern, um die Fotos zu machen). Wenn man wirklich die Verkehrssicherheit erhöhen will und auch mehr Akzeptanz dafür schaffen möchte, muss man möglichst viele Radfahrer dort auf die Fahrbahn bringen. Solange es erlaubt bleibt, auf den Gehwegen zu fahren, wird sich nicht viel ändern.

    Mich hat kürzlich eine Bekannte (Beamtin) angesprochen, dass ihr aufgefallen sei, dass in der XY-Straße ein Radfahrer vor ihr auf der Straße (sic.) gefahren ist, obwohl doch dort ein Radweg vorhanden ist und hat gefragt, was es damit auf sich hat. Ich kenne die XY-Straße nicht, weiß aber, dass in der Stadt (Bremerhaven) recht konsequent blaue Schilder entfernt wurden. Ob dort der ehemalige "Radweg" jetzt ein Gehweg ist und man nun auf der Fahrbahn fahren muss, oder ob dort ein Angebotsradweg ohne Benutzungspflicht oder ein freigegebener Gehweg vorhanden ist, machte für sie einen großen Unterschied. Sobald eine legale Möglichkeit vorhanden war, dort nicht auf der Fahrbahn zu fahren, war es für sie selbstverständlich, den Radweg oder freigegebenen Gehweg zu benutzen. Genauso selbstverständlich war es aber für sie auch, auf der Fahrbahn zu fahren, wenn es nicht anders erlaubt ist, auch wenn ihr die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung vermutlich weiterhin nicht klar ist und ihr Bauchgefühl ihr sagte, dass ein "Radweg" doch immer die sicherere Variante ist.