Ich könnte jetzt im Liegenschaftsbuch nachschauen, aber ich gehe von Privatgrund aus. Denke auch nicht, dass viel Verkehr hinter die Scheune will.
Beiträge von KAcyc
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Uns wurde jetzt auch nahegelegt, ab morgen per VPN zu arbeiten. Da die Kids auch bis Ostern keine Schule mehr haben, passt das ganz gut, falls meine Frau (Lehrerin in Vertretung) trotzdem antreten muss. Ansonsten werde ich in nächster Zeit wohl auf keinen Konzerten mehr spielen (aber trotzdem proben, wir sind nur zehn).
Jetzt fahren wir halt eine Weile 'auf Sicht' und schauen, was sich so entwickelt.
Und schon denkt jeder an Klopapier.
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Ich hatte ja mal ein Bild von einem handgeschriebenen Hinweis an einer auf 12 Tonnen beschränkten Brücke gepostet. Da sind inzwischen eine Menge 30-Tonner (wenn auch leer) drübergefahren. Die Arbeiten sind mittlerweile abgeschlossen, und die Brücke lebt immer noch.
Mein Fahrrad fühlt sich übrigens wirklich wie 25 Tonnen an, hier ist jeden Tag penetranter Gegenwind...
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Ich habe gestern einen Radfahrer mit Mundschutz überholt. Irgendwie ziehe ich es vor, beim Radfahren ungehindert zu atmen.
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"Mein Fahrrad wiegt 25 Tonnen, ich darf nicht geradeaus."
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Bei ebay einfach nach 'Fahrradanhänger' suchen, da gibt es einige zwischen 50 und 60 Euro. Funktioniert aber wahrscheinlich nur mit Speißkübel, der sorgt erst für die Steifigkeit der Konstruktion.
Ich hatte in meiner Jugend lange so ein ähnliches Modell (war damals um die 200 Mark teuer), da konnte man problemlos eine Ladung Kies transportieren, oder auch mal den Onkel zum Bahnhof fahren
Mein Exemplar heute sieht ein wenig schief aus, das liegt aber wohl mehr an meiner handwerklichen Ungeduld.
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Mein Hänger besteht aus einem Rohrrahmen mit zwei Rädern, in den eine Standard-Zementwanne (badisch: Spaißküwwel) eingehängt wird. Da passen 90 Liter oder 150 Kilo rein, und man kann die Wanne bei Bedarf einfach herausnehmen und billig gegen eine neue tauschen, falls sie sich doch einmal zu sehr verformt haben sollte.
Die Teile gibt es momentan für etwa 50 Euro zu bestellen, man muss sie dann allerdings selbst zusammenschrauben.
Einziger Nachteil ist die Deichsel, die oben an der Sattelklemme befestigt werden muss, was heute nicht mehr bei allen Rädern funktioniert.
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Ist eindeutig iGO. Ich habe hier eher den Eindruck, dass Mofas (heute Roller) hier überall gefahren werden, wo es gerade passt. Also meist auf Fuß- und Radwegen, gern auch in die falsche Richtung.
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Die Stelle hier ist noch harmlos. Weiter geht es durch ein Labyrinth von Absperrungen. Aber Anfang Juli soll alles fertig sein.
Die obere Hälfte des Gebäudes besteht übrigens nur aus Parkplätzen...
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Meine Vermutung ist, dass das einfach in die falsche Richtung zeigt.
War sicher nicht so gedacht, dass man hier für drei Meter schieben soll.
Hoffentlich ist IKEA bald fertig mit der Buddelei.
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Ich zweifle die Echtheit an. Dann hätte der Baggerführer aber gleich drüberfahren sollen.
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Ich halte die Kfz-Steuer auch für nicht zielführend. Ist ein jährlicher Festbeitrag nicht eher ein Anreiz, möglichst viel zu fahren, damit es sich rentiert?
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Welche STVO auch immer, in der gelebten Praxis gilt noch immer die von 1937. Was vieles erklärt...
Zitat§ 27 Benutzung der Radwege und Seitenstreifen
(1) Radfahrer müssen vorhandene Radwege benutzen. Radwege dienen dem Verkehr in beiden Richtungen, wenn nur ein Radweg vorhanden ist und die Breite dieses Weges einen Verkehr in beide Richtungen zuläßt. Auf Straßen ohne Radwege haben Radfahrer die äußerst rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten.
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radfahrer die neben der Fahrbahn liegenden Seitenstreifen (Bankette) in der Fahrtrichtung nutzen, wenn sie den Fußgängerverkehr nicht behindern. Die in der Fahrtrichtung links liegenden Seitenstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften befahren werden, wenn rechts ein Seitenstreifen fehlt und der Zustand der Fahrbahn deren Benutzung erheblich erschwert.
(3) Biegen Radfahrer von Radwegen oder Seitenstreifen auf die Fahrbahn ein, so haben sie besondere Rücksicht auf den übrigen Verkehr zu nehmen.
§ 28 Hinter- und Nebeneinanderfahren
Radfahrer müssen grundsätzlich einzeln hintereinander fahren. Sie können zu zweit nebeneinander fahren, wenn der Verkehr hierdurch nicht gefährdet oder behindert wird. Eine Behinderung liegt insbesondere dann vor, wenn durch das Nebeneinanderfahren zweier Radfahrer der schnellere Verkehr am Vorbeifahren oder Überholen gehindert wird. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Radfahrer auf den Fahrbahnen der Reichsstraßen stets hintereinander fahren.
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Offenbar ist 'Safety in Numbers' keine lineare Funktion.
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Die Supermärkte bei uns im Ort haben es vorgemacht: Früher zentral im Ortskern gelegen und für alle erreichbar. Jetzt außerhalb und mit Parkflächen, die mindestens doppelt so groß wie der ganze Markt sind. Hoffentlich nehmen sich die Schulen das nicht zum Vorbild, dann muss man ja erst recht mit dem Auto fahren...
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Ich habe auf meinen Wegen leider auch keinen Unterschied festgestellt. Es gab schon immer vorbildliche Überholer, die komplett auf die Gegenspur ausgewichen sind. Aber immer noch genug von der Sorte, die offenbar keine Angst um ihren Lack haben.
Sobald diese unsägliche Bundesdrucksache in der Bildzeitung angekommen ist, dürfte sich die letztere Gruppe ohnehin bestätigt sehen: Radfahren auf der Fahrbahn ist per se Nötigung, und die sind sowieso alle geistig zurückgeblieben und müssen von den kompetenten Kfz-Führern 'erzogen' werden.
Das Lob an Aufkleber auf Bussen im Raum Karlsruhe kann ich leider auch nicht teilen. Die richten sich bereits ausschließlich an Radfahrer: Bleibt gefälligst aus dem Toten Winkel draußen, in den ich euch gerade gedrängt habe...
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Auch von mir vielen Dank! Eine Kleinigkeit habe ich noch entdeckt: In der Mobilversion schreibe ich jetzt weiß auf weiß, kann aber auch an mir liegen...