Beiträge von KAcyc
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Ich weiß nicht, ob ich es hier schon mal erzählte.
Als ich Anfang 2016 die Wohnung meiner Mutter in Bremerhaven (hinterm Hbf) auflöste, erzählte mir die ältere Nachbarin mal, dass sie mal mit ihrem Mann radend heimfuhr, er ein Stückchen hinter ihr, aber dass sie ihn bei Ankunft daheim vermisste.
Da hat vermutlich jemand § 9 und § 7 (das mit dem Reißverschluss) verwechselt.
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Das mit der Sichtbeziehung mag gut gemeint sein. Das Ziel ist wohl, dass sich ein "geradeaus" fahrender Radfahrer eher im Sichtbereich eines rechts abbiegenden Autofahrers befindet, als wenn die Radspur parallel geführt wird (Schulterblick).
Eine Gleichberechtigung von Auto- und Radverkehr für die Fahrtrichtung "geradeaus" ist dann aber aus meiner Sicht nicht mehr sicher.
Am Punkt des möglichen Zusammentreffens ist für den Autofahrer der Abbiegevorgang praktisch abgeschlossen, und es wird bereits wieder beschleunigt. Wie soll ein Standard-Autofahrer dazu gebracht werden, quasi nach dem Abbiegen noch einmal anzuhalten, wenn der Radweg auf Fahrbahnniveau ist?
Da kann man sich die zweiten Bordsteine gleich ganz sparen, die Radwegquerung sechs Meter in die Querstraße zurückverlegen und für den Radverkehr kleine aufstellen.
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Ich hatte neulich ein übriggebliebenes Mofakennzeichen von 2006 in der Hand und ähnliche Überlegungen im Kopf.
Die Farbe hätte gepasst...
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Hier die Auflösung:
Das erste bedeutet: , außer natürlich zum Leeren der Mülltonnen. Oder nach Einbruch der Dunkelheit.
Das bedeutet: Verbot des Mitführens von Fahrrädern und Fahrrad-ähnlichen Gegenständen. Außer, es steht VOR dem Fahrradparkplatz (wie auf der anderen Seite des Strandes). Dann bedeutet es .
Für Fragen stehen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes bereit.
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Die Anfechtbarkeit von Bußgeldbescheiden muss stets gewahrt bleiben.
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Die Ampel ist übrigens eine Freie-Fahrt-für-freie-Radler-weil-ohne-Radstreuscheibe-Ampel ...
Als ich zuletzt brav die Umleitung gefahren bin, hatte ich zwei Radfahrer vor mir. Kurz vor der Kreuzung zogen die beiden plötzlich nach links auf den Gehweg, um sich an der Fußgängerampel anzustellen.
Was natürlich viel sicherer ist, als wie ich ganz normal auf der Fahrbahn links abzubiegen und über die noch immer grüne Fahrbahnampel gemütlich an den Wartenden vorbeizufahren.
Btw.: Hinter der Bushaltestelle im letzten Bild beginnt ein baulich getrennter Fuß- und Radweg, der wird aber erst weit nach dem Ortsausgangsschild per benutzungspflichtig.
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Mir ist am Wochenende tatsächlich passiert, dass ich das übersehen habe. Abgesehen von ein paar "Löchern" im Belag ist der Weg nicht schlechter zu befahren als sonst, daher ist mir der Fehler erst an der noch vorhandenen Absperrung am anderen Ende aufgefallen.
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Hatten wir nicht mal einen Germanisten hier im Forum?
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Hihi, daran habe ich auch kurz gedacht, war aber zu faul für Photoshop
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Fällt das unter vorsätzliche Irreführung? Die Pflastermalerei ist ja optisch dominierend, aber das kleine Blechschild gilt.
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Ich habe mal einen Blick in die Online-Version der RVV 1990 geworfen. Auf der Suche nach Paragraphen zu Schutz-, Angebots- oder Suggestivstreifen bin ich von den Begriffserklärungen ausgegangen. Da taucht aber nur der Begriff "Fietsstrook" auf, der aufgemalte Radstreifen als Teil der Fahrbahn.
Im Textteil erfährt man allenfalls, dass darauf nicht geparkt werden darf. Interessanter finde ich die kommentierten Abbildungen der Verkehrszeichen, wo auf einen Blick sichtbar ist, welche Arten von Radweg benutzungspflichtig sind:
Achtung: Der automatische Übersetzer verkehrt manche Bedeutungen auch mal ins Gegenteil.
Was Radstreifen auf der Fahrbahn angeht:
Wenn ich das Konzept richtig verstanden habe, werden niederländische Straßen grob in drei Kategorien geführt:
1. Stroomweg: Autobahnen und reine Kraftfahrstraßen: Kein Radverkehr vorgesehen, kreuzungsfrei, keine Ampeln.
2. Gebiedsontsluitingsweg: Zubringer-, Verteiler oder Erschließungsstraßen: Mehrspurig, (überfahrbare) Fahrbahnteilung, Kreuzungen, Kreisverkehre, physisch getrennte Radwege
3. Erftoegangsweg: Wohnstraße, höchstens 30 km/h (außerorts 60 km/h) einspurig je Richtung, meist ohne getrennte Radwege
Für Radstreifen auf Fahrbahnebene gibt es wohl, außerhalb von Kreuzungen, wenig Bedarf. Wo Platz für mehrere Richtungsfahrbahnen vorhanden ist, würde man den Radweg wohl in der Regel gleich baulich von den übrigen Fahrbahnen trennen.
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Das müssen irgendwelche kostenlosen (?) 2D-Modelle für AutoCAD sein. Es gibt aber je nach Geschmack der Planer auch andere Fahrzeugmodelle, die nicht mehr unter dem Verdacht des Product Placement stehen dürften
(Quelle: Kombilösung Karlsruhe)
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"Hinter mir kommt schon ein zweites Auto, da muss ich jetzt halt auch mal abbiegen."
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Da habe ich auch noch eins. An dieser Stelle (parallel zum Strand bei Kijkduin) bleiben dank der (wohl inoffiziellen) Zusatzschilder keine Fragen offen.
Die Frage, ob Fußgänger hier auch legal unterwegs sind, kann ich leider nicht beantworten, aber Mofas ("Bromfietsen") sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Das rechts oben bedeutet sinngemäß "hier gilt die StVO", der Rest ist glaube ich selbsterklärend