Beiträge von KAcyc

    Ich weiß nicht, ob ich es hier schon mal erzählte.

    Als ich Anfang 2016 die Wohnung meiner Mutter in Bremerhaven (hinterm Hbf) auflöste, erzählte mir die ältere Nachbarin mal, dass sie mal mit ihrem Mann radend heimfuhr, er ein Stückchen hinter ihr, aber dass sie ihn bei Ankunft daheim vermisste.

    Da hat vermutlich jemand § 9 und § 7 (das mit dem Reißverschluss) verwechselt.

    Das mit der Sichtbeziehung mag gut gemeint sein. Das Ziel ist wohl, dass sich ein "geradeaus" fahrender Radfahrer eher im Sichtbereich eines rechts abbiegenden Autofahrers befindet, als wenn die Radspur parallel geführt wird (Schulterblick).

    Eine Gleichberechtigung von Auto- und Radverkehr für die Fahrtrichtung "geradeaus" ist dann aber aus meiner Sicht nicht mehr sicher.

    Am Punkt des möglichen Zusammentreffens ist für den Autofahrer der Abbiegevorgang praktisch abgeschlossen, und es wird bereits wieder beschleunigt. Wie soll ein Standard-Autofahrer dazu gebracht werden, quasi nach dem Abbiegen noch einmal anzuhalten, wenn der Radweg auf Fahrbahnniveau ist?

    Da kann man sich die zweiten Bordsteine gleich ganz sparen, die Radwegquerung sechs Meter in die Querstraße zurückverlegen und für den Radverkehr kleine [Zeichen 205] aufstellen.

    Hier die Auflösung:

    Das erste [Zeichen 250] bedeutet: [Zeichen 260], außer natürlich zum Leeren der Mülltonnen. Oder nach Einbruch der Dunkelheit.

    Das [Zeichen 254] bedeutet: Verbot des Mitführens von Fahrrädern und Fahrrad-ähnlichen Gegenständen. Außer, es steht VOR dem Fahrradparkplatz (wie auf der anderen Seite des Strandes). Dann bedeutet es [Zusatzzeichen 1012-32].

    Für Fragen stehen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes bereit.

    Die Ampel ist übrigens eine Freie-Fahrt-für-freie-Radler-weil-ohne-Radstreuscheibe-Ampel ... :whistling:

    Als ich zuletzt brav die Umleitung gefahren bin, hatte ich zwei Radfahrer vor mir. Kurz vor der Kreuzung zogen die beiden plötzlich nach links auf den Gehweg, um sich an der Fußgängerampel anzustellen.

    Was natürlich viel sicherer ist, als wie ich ganz normal auf der Fahrbahn links abzubiegen und über die noch immer grüne Fahrbahnampel gemütlich an den Wartenden vorbeizufahren.

    Btw.: Hinter der Bushaltestelle im letzten Bild beginnt ein baulich getrennter Fuß- und Radweg, der wird aber erst weit nach dem Ortsausgangsschild per [Zeichen 240] benutzungspflichtig.

    Mir ist am Wochenende tatsächlich passiert, dass ich das [Zeichen 250] übersehen habe. Abgesehen von ein paar "Löchern" im Belag ist der Weg nicht schlechter zu befahren als sonst, daher ist mir der Fehler erst an der noch vorhandenen Absperrung am anderen Ende aufgefallen.

    Ich habe mal einen Blick in die Online-Version der RVV 1990 geworfen. Auf der Suche nach Paragraphen zu Schutz-, Angebots- oder Suggestivstreifen bin ich von den Begriffserklärungen ausgegangen. Da taucht aber nur der Begriff "Fietsstrook" auf, der aufgemalte Radstreifen als Teil der Fahrbahn.

    Im Textteil erfährt man allenfalls, dass darauf nicht geparkt werden darf. Interessanter finde ich die kommentierten Abbildungen der Verkehrszeichen, wo auf einen Blick sichtbar ist, welche Arten von Radweg benutzungspflichtig sind:

    Bijlage 1. Verkeersborden

    Achtung: Der automatische Übersetzer verkehrt manche Bedeutungen auch mal ins Gegenteil.

    Was Radstreifen auf der Fahrbahn angeht:

    Wenn ich das Konzept richtig verstanden habe, werden niederländische Straßen grob in drei Kategorien geführt:

    1. Stroomweg: Autobahnen und reine Kraftfahrstraßen: Kein Radverkehr vorgesehen, kreuzungsfrei, keine Ampeln.

    2. Gebiedsontsluitingsweg: Zubringer-, Verteiler oder Erschließungsstraßen: Mehrspurig, (überfahrbare) Fahrbahnteilung, Kreuzungen, Kreisverkehre, physisch getrennte Radwege

    3. Erftoegangsweg: Wohnstraße, höchstens 30 km/h (außerorts 60 km/h) einspurig je Richtung, meist ohne getrennte Radwege

    Für Radstreifen auf Fahrbahnebene gibt es wohl, außerhalb von Kreuzungen, wenig Bedarf. Wo Platz für mehrere Richtungsfahrbahnen vorhanden ist, würde man den Radweg wohl in der Regel gleich baulich von den übrigen Fahrbahnen trennen.

    Da habe ich auch noch eins. An dieser Stelle (parallel zum Strand bei Kijkduin) bleiben dank der (wohl inoffiziellen) Zusatzschilder keine Fragen offen.

    Die Frage, ob Fußgänger hier auch legal unterwegs sind, kann ich leider nicht beantworten, aber Mofas ("Bromfietsen") sind ausdrücklich nicht erwünscht.

    Das rechts oben bedeutet sinngemäß "hier gilt die StVO", der Rest ist glaube ich selbsterklärend ;)