Unterm Strich ist das Ergebnis richtig, du musst hier den zivilrechtlichen Anspruch und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der anderen Seite trennen. Den Sachschaden wird man wohl trotzdem regulieren können, denn auch auf rechtswidrige Weise erlangte Informationen können in der Regel vor Gericht verwendet werden, sofern kein krasses Missverhältnis zwischen den Interessen besteht.
EDIT: Noch mal zur zivilrechtlichen Seite, da siehts etwas weniger klar aus:
Zitat von https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/BRZIPR/veranstaltungen/zpo2/jus2008_35.pdf
Die Frage, ob rechtswidrig erlangte Beweismittel im Zivilprozess erhoben bzw. verwertet werden dürfen, ist in der
ZPO nicht geregelt 8 und seit jeher umstritten 9 . Einer Ansicht nach dürfen solche Beweismittel im Hinblick auf die
Einheit der Rechtsordnung bzw. den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nie verwertet werden 10 , nach
der Gegenansicht sind im Hinblick auf das Interesse an der Wahrheitsfindung auch rechtswidrig erlangte
Beweismittel verwertbar 11 .