Ich finde in dem eingescannten Dokument nur die Kostenaufstellung mit Hinweis auf Art. 83 Abs. 5 DS-GVO, der in dieser Hinsicht aber nicht hilfreich ist
Naja, das Bußgeld ist ja mangels "Katalog" jedes Mal einzelfallabhängig festzustellen – wobei es "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein muss. Ich finde es aber schon spannend, dass hier gleich so ein großes Fass aufgemacht wird. In München gibt es einen Fall (Oberanger) in dem eine große deutsche Firma, die Gas herstellt, einen öffentlichen Straßenzug mit dauerhaft mit zahlreichen, rund um das Gebäude aufgebauten Kameras überwacht, außerdem ist ein jüdisches Gemeindezentrum daneben. Da wurde bis jetzt trotz Beschwerde nix unternommen...