Beiträge von Explosiv

    Naja, dann hat Dänemark immer noch Hitlerdiktatur, und auch die Niederlande und die Schweiz.

    Hi
    dass manche Länder diesen Gedanken der Verkehrstrennung beibehalten hat nix mit Diktatur zu tun. Es ist halt ein Standpunkt.
    Dass praktisch die ganze Welt bei Olympiaden oder ähnlichen sportlichen Großereignissen Medaillenspiegel der Nationen führen, ist auch im Dritten Reich erstmals aufgekommen, in der Hoffnung, die Überlegeneheit der arischen Rasse belegen zu können. Bei der Olympiade damals in Berlin. Aus irgendeinem Grund wird das bis heute fortgesetzt. Ohne, dass das Tausendjährige Reich wirklich so lange andauert, zum Glück.

    Hi
    wat soll der Käu?
    Fährt man halt die Kamera zu touristischen Zwecken spazieren. Wird man in einen Unfall verwickelt, bietet man die Aufnahmen dem Richter an. Dieser ist frei in der Würdigung von Beweisen und kann diese Aufnahmen, die nicht speziell zur Verfolgung von Verkehrsdelikten angefertigt wurden, den Vorfall aber zufällig aufgenommen haben, zulassen oder auch nicht. So, wie heute schon. Für mich hat sich da nicht viel geändert, außer, dass dieser Rechtsanwalt, der gezielt Aufnahmen für die Rechtsverfolgung angefertigt hat, dies untersagt bekommen hat.

    Hi
    habe es gestern bei meiner Runde um Euskirchen auch wieder erlebt. Baustelle mitten auf dem Radweg, direkt hinter dem blauen Lolli. Natürlich ohne Vorwarnung, ohne Abdeckung des Blauschildes. Zwei Kilometer weiter ähnliches. Ich wette, die haben sich entweder keine Anordnung zur Beschilderung ihrer Baustellen geholt oder die liegt beim Chef in der Ablage und die ausführenden Arbeiter machen "wie immer".
    Eigentlich unnötig zu erwähnen, dass an der zweiten Baustelle vor mir ein Auto der Rennleitung verkehrsbedingt vor der Baustelle warten musste und sich einen Dreck darum geschert hat, dass hier gar keine Baustellenabsicherung und Beschilderung vorhanden war.

    Es handelt sich dabei um Gewerbestraßen mit wenig Fahrbahnverkehr, die Benutzungspflicht ist bestimmt nicht auf eine besondere Gefahrenlage gegründet. Aber die Radwege sind in gutem Zustand, ausreichend breit und so gut wie keine Fußgänger vorhanden, die kann man sogar freiwillig nutzen. Wenn denn keine Baustelle drauf ist. Darum werde ich gegen deren Benutzungspflicht auch nicht vorgehen, es gibt wichtigere Projekte.

    Hi
    unglückliche Formulierung in der Pressemeldung. Der Radler musste nicht über den Gehweg ausweichen. Das war ein illegales Manöver, das genau aus dem Grund, das so etwas passieren kann, verboten ist.
    Er hätte entweder absteigen und an den Tonnen vorbei schieben müssen oder, besser, wenn möglich auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Unter Beachtung des sonstigen Fahrverkehrs auf der Fahrbahn natürlich.
    Es ist bezeichnend, dass die Polizei für ihre Pressemeldung diese Formulierung wählt. Die sind immer noch der Meinung, Radler wären nur etwas schnellere Fußgänger, die man bei "Bedarf" auf den Gehweg verweisen kann. Das Resultat sieht man hier.
    Ich hoffe, der kleine Junge trägt keine bleibenden Schäden davon. Und der Radler weiß für die Zukunft, das Gehwege tabu sind.

    Hi

    dieses Urteil erging vor der Reform der Verkehrsgesetzgebung. Damals war jeder Radweg benutzungspflichtig, eine ausdrückliche Beschilderung hierfür nicht notwendig. Das stammte aus Zeiten der Hitler-Diktatur, als man der Welt zeigen wollte, dass im modernen Deutschen Reich der Autoverkehr nicht durch die langsameren Radfahrer behindert wird. Die Norm wurde erlassen, dass jeder Radweg benutzt werden muss.

    Dies ist seit Reform 1997 anders. Die Norm ist nun die Fahrbahnnutzung und die Radwegepflicht die Ausnahme.

    Mittlerweile sind die entsprechenden Paragraphen geändert und der einzige Grund, Radfahrer auf Radwege zu bannen, darf eine besondere Gefahrenlage sein, vor der man sie schützen will. Vorteile für den motorisierten Verkehr dürfen nicht der Grund für die Benutzungspflicht einzelner Radwege sein.

    Daher sind alle Urteile, die vor 1997 ergingen und die Benutzungspflicht von Radwegen berühren, mit Vorsicht zu genießen. Nach neuem Recht wird anders entschieden. Radfahrer sind kein Freiwild, nur weil sie nicht auf dem Radweg fahren. Ich bin sicher, dass die Rechtsbelesenen hier im Forum mit entsprechenden neueren Urteilen dienen können.

    Hi
    Das ist ja das Problem an solchen Streifen. Der gemeine Verkehrsteilnehmer glaubt, wenn jeder auf seiner Seite der Linie bleibt, wäre alles in Ordnung, egal,wie groß der Passierabstand ist. Wenn dann rechts noch geparkt wird, hat man die Wahl zwischen Pest und Cholera.

    Hi
    habe ich da was falsch verstanden?
    Eigentlich soll doch die Verkehrsbehörde die richtige Baustellenbeschilderung anordnen, die dann von der ausführenden Firma umgesetzt wird. Die Behörde hat dies auch zu kontrollieren. Stellt die Firma eigenmächtig Schilder auf, fehlt es an der Anordnung, die Schilder sind nichtig. Als Folge muss man die Schilder eigentlich trotzdem befolgen, wird bei Nichtbeachtung aber mangels Rechtsgrundlage des Schildes nicht bestraft.

    Wie kann also eine Firma andauernd solchen Murks bei Baustellenabsicherung machen? Vielleicht, weil nur Bilder gemacht und in sozialen Medien der Lächerlichkeit preisgegeben werden, aber keine Hinweise zur zuständigen Behörde gelangen? :rolleyes:

    Hi
    solche kriminellen "Rennen" sind doch nur möglich, wenn die Straßen sehr großzügig gebaut sind. Das mag für die Hauptverkehrszeiten angebracht und nötig sein, aber nicht für die Nebenzeiten.
    Einfache Möglichkeit, den Unsinn zu unterbinden: mobile Schikanen und Barrieren, die ein Schnellfahren unmöglich machen.
    Zu den Hauptverkehrszeiten auf die Seite geräumt, bleibt die Funktion der Straße erhalten. Zu den Nebenzeiten auf die Fahrbahn aufgestellt, werden Hochgeschwindigkeitsrennen unmöglich, während normaler Verkehr mit zivilen Geschwindigkeiten weiterhin stattfinden kann.

    Warum werden im Straßenverkehr die normalen Reihenfolgen des Arbeitsschutzes immer auf den Kopf gestellt? Erst muss man technische Maßnahmen untersuchen, dann organisatorische und erst im letzten Schritt, wenn das andere nicht geht, kommen persönliche Schutzausrüstung und Schulung bzw. Bestrafung bei Fehlverhalten in Betracht.

    Ich kann verstehen, warum die Rennleitung das nicht ausbaden will. Die haben oft nicht genug Personal, um sich durchzusetzen. Aber es besteht wohl auch kein politischer Wille, diesem Unsinn ein Ende zu bereiten.

    Hi
    was in solchen Situationen helfen würde, ist nicht die Separation. Die angesprochenen hohen Kurvengeschwindigkeiten der Linksabbieger müssen verhindert werden. Dann ist auch Zeit, richtig zu sehen, ob man jemandem die Vorfahrt nimmt.
    Tun die Abbieger das nicht freiwillig, muss man sie mit geeigneten Maßnahmen dazu zwingen. Ob man da jetzt Hubbel aufpflastert, durch zu umfahrende Inseln die Kurvenfahrt erschwert oder sonstige bauliche oder organisatorische Maßnahmen trifft, hängt von der Einzelsituation ab.
    Auf jeden Fall sollte man aber erst den Verursacher der Gefährdung belasten, bevor man den Gefährdeten ranzieht.

    Hi
    wenn man aber für sich selbst entscheiden will, welche Radwege man benutzen will und welche nicht, kommt es auf den einzelnen Radweg an. Trotz aller Regeln sieht jeder Radweg anders aus und ist unterschiedlich unsicher und unkomfortabel. Die Güterabwägung ist jedes mal neu durchzuführen.
    Will man dann noch gegen Radwegbenutzungspflichten für illegal angeordnete bzw. unzumutbare RWBP vorgehen, bleibt einem gar nichts anderes übrig, als jeden Radweg einzeln wegzudiskutieren bzw. wegzuklagen. Die Kommunen, die dazu bereit sind, ihr Radwegenetz als Ganzes in Frage zu stellen, sind mir nicht bekannt und in Jahren des Surfens in einschlägigen Foren und Kommentaren nicht einmal untergekommen.

    Würden sich die Kommunen an die in diesem Leitfaden angeführten Regeln und Verordnungen halten, hätten wir das Problem nicht und eventuell ein nutzbares System, aus sicherem Fahrbahnradeln und freiwilliger Radwegnutzung, wo es angebracht ist. Davon sind wir aber leider weit entfernt.

    @ APF
    Hi,
    Sehe ich genauso. Bei aggressiv, bedeutet nicht abbremsendem zufahren auf einen Zebrastreifen, den ein Fussling überqueren möchte, wird doch auch gestraft. Bevor etwas passiert ist. Bei OWIs bedeutet mit Gefährdung auch einen deutlichen Aufschlag, bereits 'mit Behinderung' kostet mehr. Nur bei Radlern wird gewartet, bis Blut geflossen ist.

    Hi
    weil der gemeine Autler mit dem neumodischen Zeugs nichts anfangen kann und nichts anfangen will. Die allermeisten Radfahrstreifen und Angebotsstreifen, die ich bisher gesehen habe, führen press an geparkten Stehzeugen vorbei. Schutzzonen sind Handtuchbreit, falls überhaupt vorhanden, und werden als Parkplatzerweiterung genutzt. So sind diese Streifen allesamt brandgefährlich und ihre Nutzung erfordert höchste Aufmerksamkeit und die Bereitschaft, auf jede Art von eigenen Rechten sofort zu verzichten. Also alles, was man sich als Radfahrer so wünscht... X/

    Ich hab mir jetzt erstmal die Freiheit genommen und das PK21 mit Fragen zum VZ254 in der Elbchaussee getrollt. :thumbup:
    Mal gucken, was die morgen antworten :D

    Hi
    nicht nur, dass man da nicht mehr Rad fahren darf, man darf auch nicht zu Fuß gehen. Beamen ist glaub ich noch erlaubt, oder sich von einem KFZ die 15m mitnehmen lassen.