Hi
die Radfahrer, die vorher Autofahrer waren, haben halt so ihr Problem mit Sichtfahrgebot und angepasster Geschwindigkeit.
Außerdem erscheint mir der Zweirichtungsradweg für einen solchen etwas schlank.
Anstatt solche gut gemeinten- gegenteil von gut gemacht- Schilder aufzustellen, sollte man den Bereich umgestalten und die Sonderwegbreiten der Situation und Rechtslage anpassen. Also Fußweg schmäler und Radweg breiter.
Beiträge von Explosiv
-
-
Hi
wer sagt denn, dass 45 km/h die einzige Geschwindigkeit ist, mit der die S-Pedelecs bewegt werden können?
Angepasste Geschwindigkeit ist auch hier das Zauberwort und das, was im Zweifelsfall der S-Pedelec-Raser vom Richter zu hören bekommt, wenn er zu schnell für die Situation war und einen Fußling geplättet hat.Ich find es aber auch daneben, die S-Pedelecs einmal wie Mofas und Roller zu behandeln mit Helm- und Versicherungspflicht und andererseits auf die Radwege schieben zu wollen. Wer nicht auf der Fahrbahn fahren will, soll sich ein langsameres Pedelec bis 25 holen, fertig.
Wenn ich mit 20-25 km/h unterwegs bin und überholt werde, dann ist dieser Überholer bisher meist ein versierter Radfahrer, der sein Gefährt beherrscht. In Zukunft wird das dann anders sein. -
Hi
einfach mal beim Ordnungsamt anrufen, ob die eine verkehrsrechtliche Genehmigung für die Sondernutzung der Straßenflächen erteilt haben und wie die angeordneten Regelungen für den Fuß- und Radverkehr aussehen. Und ob die richtige Umsetzung dieser Anordnung demnächst mal kontrolliert würde.Beim Betrachten des Fotos denke ich, dass der Kran und das Gerüst genehmigt sind, nicht aber der Container und der abgesperrte Bereich zwischen Kran und Container. Ohne letztere wäre die Radverkehrsführung überhaupt nicht betroffen.
-
Hi
das einzige, was an der Verhandlung wohl in Ordnung ist, ist die Äußerung des Anwalts, dass die Verkehrsführung dort katastrophal gefährlich ist.
Womit er allerdings nicht alles gesagt hat: die Verkehrsführung für Radler ist flächendeckend an vielen Ecken katastrophal gefährlich.Man weiß, dass LKW tote Winkel haben, die sie nicht wie PKW durch Schulterblick kompensieren können. Trotzdem führt man Radler so, dass sie genau in diesen Winkel geführt werden.
Leider steht in dem Artikel recht genau, wo sich vor der Grünphase der LKW befand, aber nicht, wo der Radfahrer war.
Nach den Kommentaren unter dem Artikel ist dort wohl ein Radfahrstreifen.
Benutzte der Radler diesen Streifen?
War er schon vorne an der Haltelinie? Wohl kaum, dann wäre er längst weg gewesen, bevor der LKW abbiegen konnte.
Wahrscheinlich kam er gerade auf die Ampel zugefahren, als diese grün wurde, und war schneller als die anfahrenden KFZ. Er fuhr auf seinem Radfahrstreifen rechts an der sich bereits bewegenden Kolonne vorbei und war auf Höhe der Ampel wohl neben dem LKW, als dieser rechts abbog und ihn erfasste und tötete.Folgerung 1:
Der LKW-Fahrer hat während der Rotphase nicht auf den rückwärtigen Radverkehr geachtet, obwohl er erkennen musste, dass sich dort ein Radfahrstreifen befand, der Radler dazu einlädt, rechts an der Kolonne vorbeizufahren und er vorhatte, diesen Radfahrstreifen zu kreuzen. Hätte der Fahrer aufmerksam seine Spiegel genutzt, hätte er den nahenden Radfahrer sicherlich erkennen müssen und der Unfall wäre nicht passiert.Folgerung 2:
Der Radler ist sehenden Auges in diese gefährliche Lage gekommen. Rechts an einem anfahrenden LKW vorbei zu fahren, wenn die Möglichkeit besteht, dass dieser rechts abbiegt, ist zumindest für mich ein absolutes no go. Selbst wenn kein Blinker gesetzt ist, weiß man nicht, was der Fahrer vorhat.
Ich will kein Victim-Blaming betreiben, aber man kann ruhig sagen, dass man sich nicht darauf verlassen sollte,
dass man gesehen worden ist
dass jeder VT blinkt, wenn er die Fahrtrichtung wechselt
dass jeder VT, der blinkt und einen gesehen hat, einem den Vorrang einräumt, den man in der Situation hat.Ich fahre bei anfahrenden Kolonnen immer so, dass ich mich in einer Lücke zwischen den Fahrzeugen befinde und den Vordermann nicht rechts überhole. Egal, ob ich auf der Fahrbahn, auf dem Radfahrstreifen oder Radweg fahre. Vertrauen auf die rechtliche Situation kann tödlich enden, wie man hier leider wieder gesehen hat.
Theoretisch ist es ein Problem des LKW-Fahrers, wie er sicher um die Ecke kommt. Praktisch trifft es den Radler, wenn der LKW-Fahrer Fehler macht.
-
Hi
aber trotz aller Anstrengungen, am Status Quo festzuhalten, werden die Radverkehrsanteile ständig größer. Die junge Generation ist nicht so Autobesitzversessen wie die vorherigen. Und dank Pedelec ist auch ein guter Anteil der über 65-Jährigen wieder auf dem Radl unterwegs und somit mit den unmöglichen Zuständen für den Radverkehr konfrontiert. Das wird sich über kurz oder lang auswirken. -
Hi
danke für den Link, sehr schöner Artikel über ein brisantes Thema.
Und wie Obama an seinen Waffen, wird kein deutscher Politiker am heiligen Blechle rütteln wollen, bzw. an der Lizenz, dieses zu bewegen.
Ich wußte gar nicht, dass die angeführten Länder Gesundheitschecks eingeführt haben. Find ich sehr gut, und ich hoffe auch, dass mein Altersstarrsinn mich zu gegebener Zeit nicht davon abhält, den Lappen abzugeben.
Auf eine Weise hat der Artikel doch Bezug zum Radfahren: er erklärt schön den Zustand in Deutschland bezüglich motorisierter Mobilität, der verhindert, dass irgendwas zu gunsten von irgendwem gemacht wird, was geeignet ist, die Gruppe der Automobilisten zu verärgern. Da ist die Urne vor, die Wahlurne.
Noch... -
Hi
und auf der Sauerlandlinie wird gerade von einem privaten Betreiber eine Blitzanlaga auf der Bundesautobahn installiert. Die Bußgelder gehen an die Behörde, der Betreiber behält eine Fangprämie ein. Bin mal gespannt, wann der erste dagegen klagt- und gewinnt. -
Hi
ich habe auf ähnliche Anfragen von diesen Stellen Antwort bekommen.
Das liest sich dann so:Sehr geherter Herr Explosiv,
Pressemitteilungen der Polizei beziehen sich auf Erstinformation zu Sachverhalten. Sie genügen in aller Regel dem Anspruch der Medien und dienen lediglich als Grundauskunft zu einem eingetretenen Ereignis. Schuldzuweisungen oder Vorwürfe gegen Unfallbeteiligte haben schon desshalb zu unterbleiben, da polizeiliche Ermittlungen mit der Unfallaufnahme gerade erst begonnen haben. Somit können in der Regel noch keine Details zum Unfallhergang genannt werden. In beiden geschilderten Fällen dauern die Ermittlungen zur genauen Unfallursache noch an.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wiechmann -
Man sagt den Autofahrern also :Es ist schon in Ordnung da zu parken, außer es passiert was?
Bin ich der einzige der das, naja sagen wir mal grotesk findet?Hi
Ja.
Da es leider außerhalb von Parkbewirtschaftungszonen keine ordentliche Überwachung des ruhenden Verkehrs gibt.
Die Gerichte haben entschieden, dass wenigstens 3,05m Fahrbahn frei bleiben müssen. Das Maß berechnet sich nach maximal zulässiger Fahrzeugbreite + Rangierraum auf beiden Seiten.
Da immer gilt: was geduldet wird, wird zur Norm, ist das halbseitige Gehwegparken bereits so verbreitet und verinnerlicht, dass sogar in Straßen mit Parkstreifen oft noch mit 2 Rädern auf dem Bordstein geparkt wird. Man hat halt Angst, es würden einem die Außenspiegel abgefahren. Was tatsächlich vorkommt, inklusive regelmäßig Unfallflucht.Dass eine Behörde zugibt, regelmäßig Verstöße gegen Bundesrecht zuzulassen, wäre eigentlich ein Fall für die Fachaufsicht. Die aber offensichtlich auch nur aktiv wird, wenn sich ein betroffener Bürger gerichtsfest beschwert.
Köln ist leider kein Einzelfall. An der Saar z.B. sieht es nicht besser aus, und hier in Euskirchen und Umgebung das Gleiche. -
Hi
89% gegen die Helmpflicht. Stimmt dort nur das hiesige Forum ab?Was in der Statistik wie üblich fehlt, ist die Todesursache bei den verstorbenen Radlern.
Da eine gute Strichliste unter Rechtsabbiegern das Leben aushaucht, dürften Kopfverletzungen die Hitliste nicht anführen.
Und alle, die in die Dachkannte eines blockierenden Autos gebissen haben, werden die Schutzwirkung eines üblichen Radlerhelms auch nicht vermisst haben.
Aber wem sag ich das.... -
Hi
unabhängig davon, wie gescheit die bisherigen Velorouten verlegt sind, hat sich dieser Ex-Senator damit als aktueller Dinosaurier in Sachen Stadtplanung und Verkehr positioniert.
Hoffentlich bleiben er und seine Partei Ex-Regierungspartei in Hamburg. -
Hi
ist doch auch schön zu beobachten, wie die Meinungen verteilt sind, was andere VT für ihre Sicherheit tun sollen.
Dass viele Autler gerne hätten, dass Radler nen Helm tragen. Klar, sie selbst wären nicht betroffen, und wenn es dadurch weniger Radler gäbe, hätten sie selbst den gefühlten Vorteil davon.
Fragt man dagegen, ob die Autler zur Erhöhung der Sicherheit der Radler und Fußgänger für generell Tempo 30 igO wären, sind sie großmehrheitlich dagegen. Selbst, wenn große Durchgangsstraßen auf 50 bleiben würden.In Sachen Hemd und Jacke sowie St. Florian.
-
Hi
ist doch kein Problem. Will man geradeaus, bleibt man auf der Fahrbahn, da der hier beginnende Radweg genau dahin führt, wo man nicht hinmöchte. Nicht zielführend-> nicht zumutbar-> nicht benutzungspflichtig.Anscheinend traut die zuständige Behörde es den Dosenfahrern nicht zu, auf einer übersichtlichen Kreuzung die Radler nicht zu "übersehen" und über den Haufen zu fahren.
Damit hat sie leider zu oft recht... -
Was sollen die Radfahrer dort machen?
Vor dem Schild hin- und herfahren? Quer durch die Baustellenabsperrung, in beide Richtungen??Hi
die Radler sollen gar nix machen. Das Schild weist das Hochbord querenden Verkehr darauf hin, dass aus beiden Richtungen Radlinge kommen können. -
Hi
ich hab mal Folgendes in das Kontaktformular der bayrischen Polizei eingegeben:"
Betreff Pressemeldungen vom 26.06.2015 Nummern 1043 und 1044.
Haben Sie Vorgaben, bei schwerstverletzten Radfahrern das Fehlen eines für diese Verletzungen irrelevanten Fahrradhelmes extra zu erwähnen? Wenn ja, warum?
Seltsamerweise haben Sie es versäumt, dies bei Nummer 1042 ebenfalls einzuschieben. War wohl doch zu makaber bei einem 10-jährigen Kind. Oder hat dieses einen Helm getragen, es war Ihnen aber kein Wort wert, dessen Nutzlosigkeit bei diesem Unfallvorgang hervorzuheben. Nur bei den verunfallten Erwachsenen wird auf den auch bei ihnen nutzlosen, aber fehlenden Helm verwiesen.
Seltsame Praxis.
Übrigens, die Radfahrer wurden nicht einfach übersehen. Ihnen wurde die Vorfahrt genommen. Ob dabei auf sie geachtet und hingeschaut wurde oder nicht ist zweitrangig.
Was ebenfalls fehlt, sind Hinweise darauf, wie solchen Unfällen in Zukunft vorgebeugt werden soll."Mal sehen, ob ne Antwort kommt.
-
Hi
den Auris gibt es als Hybrid geringfügig günstiger als mit Diesel, dafür ist die Toyota-Hybrid-typische Quasi-Automatik inklusive. Quasi-Automatik, da es gar keine Gänge oder Stufen mehr gibt, nur entspanntes, ruckfreies Fahren. Und als TS auch geeignet für größere Familien.
Von der Spritersparnis gegenüber anderen Benzinern nicht zu reden.... -
Hi
gibt es doch schon, nennt sich Taxi -
Die stehen da legal, weil ab dem ersten Auto links das Parken wie zu sehen, per Schild (an der Hauswand) angeordnet ist. In der Tat fehlt aber das Gegenstück zum Beginn des Halteverbots.
Hast Du auch ein Bild von diesem Schild? Und wie ist die Straße aus der Gegenrichtung für die Radler ausgeschildert, die verkehrt rum fahren dürfen?
-
München-Maxvorstadt. Ja, die PKW links parken legal. Halteverbot gibts nur für die ersten 5m.
Hi
nein, die Autos links halten nicht legal.
Hier steht ein Zeichen 283 absolutes Haltverbot, ergänzt mit Zz "auch auf dem Seitenstreifen".
Nach der Anlage 2 zur StVO kann der Anfang der Verbotsstrecke mit waagerechtem weißem Pfeil im Zeichen zur Fahrbahn hin gekennzeichnet werden, was hier der Fall ist. Es ist also Anfang und nicht Ende des Haltverbots. Auf den ersten 5 m davor darf man wegen §12 Abs. 3 Punkt 1 sowieso nicht parken.
Zudem stehen die Kampfparker z.T. auf dem Gehweg, was nur zulässig ist, wenn es angeordnet ist. Schon erschreckend, wie normal einem das vorkommt, dass man meint, es wäre legal. Ist es aber nicht. -
Hi
Besser wäre die Überschrift gewesen:
Besoffener Lieferwagenfahrer fährt 10-jähriges Kind auf dem Rad tot.
Immerhin wurde trotz Todesfalls der Helm erwähnt, nicht selbstverständlich. Und es wurde auch nicht gemutmaßt, die Beleuchtung am Rad hätte eventuell nicht funktioniert. So gesehen nicht so schlecht, der Artikel.