Beiträge von Explosiv

    Es scheint so zu sein, dass die Zulässigkeit von Aufnahmen stark von dem Kontext abhängen, in dem sie gemacht wurden.

    Lässt wie in einem der geurteilten Fälle ein Rechtsanwalt eine Dashcam ständig mitlaufen, um Material für Rechtsstreitigkeiten zu haben, ist das eher unzulässig.
    Lässt ein "normaler" VT eine Dashcam mitlaufen, um im Ereignisfalle die eigene Rechtsposition zu stärken, ist es leider auch eher unzulässig.
    Schaltet man die Dashcam erst bei drohendem Ereignis ein, um dieses konkret zu dokumentieren, ist es eher zulässig.
    Läuft die Dashcam, weil man eine schöne Route touristisch aufnehmen möchte, und ist dann darauf ein Ereignis zu sehen, ist es eher zulässig.

    Anders als z.B. in GB, wo ganze Innenstädte Videoüberwacht werden und man praktisch überall damit rechnen muss, dass eine Linse einen beobachtet, legt der Normgeber in Deutschland (noch) Wert darauf, dass sich der Bürger ungezwungen in der Öffentlichkeit bewegen kann. Ohne ständig annehmen zu müssen, dass man seine Bewegungen und Handlungen aufzeichnet. Daher ist im Datenschutzgesetz die Möglichkeit des Einzelnen, Videoaufzeichnungen im öffentlichen Raum anzufertigen, stark eingeschränkt. Gerade eine permanente, anlasslose Überwachung soll verhindert werden.

    Allerdings gibt es in Deutschland auch sehr stark die Würdigung des Einzelfalles. Jeder Richter ist frei in seiner Beweiswürdigung, er muss sie nur vertreten und begründen können.
    Und hier kommt es dann sehr darauf an, wie glaubwürdig man den ursprünglichen Zweck der Anfertigung von Videoaufnahmen vortragen kann.
    Schlecht wird es jedenfalls sein, anzugeben, man lasse eine Kamera ständig im Straßenverkehr mitlaufen, da man Angst habe, in einen Unfall verwickelt zu werden und die Sachlage anders nicht beweisen zu können. Hier wird die Abwägung zwischen dem Recht der Allgemeinheit auf unbeobachtetes Leben meist stärker gewichtet als das Interesse des Einzelnen auf Beweissicherung für den Eventualfall. Es gilt also, durch kluge Angaben zum Zwecke der Aufnahmen dem Richter Argumente zu liefern, diese im konkreten Fall als Beweis zuzulassen.

    Die Unabhängigkeit eines Richters geht sogar so weit, dass er auch offensichtlich unrechtmäßig angefertigte Videoaufnahmen als Beweis zulassen kann, wenn er der Meinung ist, dass das öffentliche Interesse an der Aufklärung des Sachverhaltes höher zu werten ist als der Schutz der Öffentlichkeit vor Überwachung. Güterabwägung nennt man das. Und kann bei jedem Richter etwas anders ausfallen.
    Es gehört also etwas Glück dazu....

    Es wurde eine untaugliche technische Lösung gewählt, um eine untaugliche organisatorische Lösung zu heilen.
    Geradeausfahrer rechts neben Rechtsabbiegern ist für etliche Strichlisten an toten Radlern jedes Jahr verantwortlich. Solche Situationen sind generell zu vermeiden.
    In diesem Fall: Umgestaltung des Straßenraumes, so dass die geradeaus fahrenden Radler links neben den rechts abbiegenden KFZ geführt werden.
    Viele Gemeinden machen das inzwischen, warum nicht auch hier?
    KFZ-Fahrer wissen immerhin meist, dass sie bei Spurwechsel in der Sorgfaltspflicht stehen. Kreuzen sie daher eine Radlerspur, um auf eine Rechtsabbiegerspur zu gelangen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie dies mit der gebotenen Sorgfalt tun. Führt man den Spurwechselbereich lange genug aus, gibt es auch keinen Stress.

    LKW überfährt alte Dame auf Geh- und Radweg.

    Aber vermutlich wird auch hier in ein paar Monaten der Führerschein wieder da sein - der Verlust des Jobs wäre sonst wohl eine zu harte Strafe. :thumbdown:

    Es wird gar nicht erwähnt, ob die Fußgängerin Warnweste und Helm getragen hat.

    Traurig für die alte Dame und ihre Angehörigen. Da überlebt man Krieg und Nachkriegszeit, bleibt offensichtlich rüstig bis in´s hohe Alter, um dann von einem ignoranten LKW-Fahrer, der zu faul war, wenigstens seinen Beifahrer das verbotene Manöve absichern zu lassen, totgefahren.
    Ich fasse es nicht. ;(

    Es ist mir neu, dass diese Tabellen überhaupt eine Datenbasis haben. Ein Beteiligter an der Erstellung der ERA soll geäußert haben, dass diese Tabelle praktisch komplett nach Bauchgefühl aus den Fingern gesogen wurde.

    Immer wieder erstaunlich, dass Behörden immer wieder versuchen, RWBP nach dieser Tabelle zu rechtfertigen, bei der Ausgestaltung der so beschilderten Radwege aber die Regelmaße des gleichen Schriftstückes als optional ansehen. Und andere Optionen wählen, bestenfalls die Mindestmaße; oft werden nicht einmal die erreicht.

    Es fehlt halt die Möglichkeit, Radwege oder Mischwege ohne Benutzungspflicht auszuschildern.
    Die StVO geht z.B. davon aus, dass andere Radwege als solche erkennbar sind. Ohne passendes Schild können sie aber auch Seitenstreifen oder ne andere Oberfläche nach Grabenarbeiten sein.
    Die StVO ist da sehr unscharf, und jede Gemeinde kann das ausgestalten, wie sie will.
    Piktogramme auf den Wegen helfen nicht wirklich weiter, da sie verwittern oder z.B. bei Schneefall überdeckt sein können.

    Nicht, dass ich wirklich unbedingt auf anderen Radwegen unterwegs sein möchte, aber manch unsicherer Radler möchte auch gerne Rechtssicherheit haben, ob er dort fahren darf, wo er fährt.

    Ein nicht benutzbarer Radweg kann nicht benutzungspflichtig sein. Somit kann man problemlos auf der Fahrbahn fahren, wo man sowieso hingehört.
    Linksseitig innerorts soll auch nicht angeordnet werden, da ist die argumentationslast für die zuständige Behörde besonders hoch, wie sie das begründen will.
    So kommt das einem Verkehrsverbot gleich. Und das ist mit einiger Sicherheit nicht angeordnet.

    Kommt auf die Rennleitung an.
    In manchen Bezirken werden die Neukandidaten ohne FE extra bekannt gegeben, damit die in deren Umfeld beschäftigten Beamten die Augen nach ihnen offen halten, ob sie nicht vielleicht trotzdem fahren. Die werden dann relativ schnell erwischt.

    Bei Personen, die noch nie eine FE erworben hatten, kann man dies dagegen nicht anwenden. Die fallen wirklich nur durch Zufall auf.

    Sehe ich auch so.
    Ein Radweg, der nicht dahin führt, wo ich hinwill, ist für mich nicht zumutbar.
    Allerdings muss man dann rechtzeitig vor dem Abbiegen den Radweg verlassen, um sich links einordnen zu können.

    Denn wenn man auf einer Radverkehrsführung in eine Kreuzung oder Einmündung reinfährt, muss man dieser auch zum Abbiegen folgen.

    @Verkehrt:

    tut mir leid, Deine Argumente überzeugen mich nicht.
    Die meisten Verkehrsschilder gerade igO sind für Radler uninteressant. Uns interessiert kein Haltverbot oder ander Schilder, die den ruhenden Verkehr regeln. Und das sind dort die meisten Schilder.
    Ein besonderes Zeichen, dass nur die Radler adressiert, ist durchaus für diese zu verkraften.
    Dein negativ-Erlebnis an der Ampel hat eher was mit dem Wechsel Gelb-Rot zu tun als mit dem Grünpfeil, solche Beobachtungen kann man an jeder LSA tätigen, egal, ob Grünpfeil oder nicht. Bei vielen, gerade KFZ, gilt Gelb als " schnell noch rüber, ein bißchen Rot tut auch nicht weh" und nicht als "Halt vor der LSA und weitere Lichtsignale abwarten".

    Dass bei Grünpfeil leider oft nicht bei rot erst angehalten und geschaut, sondern fortlaufend abgebogen wird, ist bei Stoppschildern genauso zu beobachten. Deshalb montiert aber niemand die Stoppschilder ab. Hier müsste besser überwacht werden, aber die Politik streicht ja lieber Stellen. Wenigstens die Radler werden im eigenen Interesse aber genau schauen, bevor sie durchfahren, da es um die eigenen Knochen geht.
    Räder mit 2,55m breite gibt es zwar, sind aber solche Exoten, dass sie in der StVO nicht extra berücksichtigt werden. In der Praxis wird es ihnen schwerfallen, an den Geradeauswartern vorbei zu kommen, um mit Grünpfeil rechts abzubiegen. Wenn das gelingt, werden sie sehr genau schauen, ob sie wirklich gefahrlos fahren können, sonst ist das schöne Konstrukt Schrott.

    Das mit den Geschwindigkeiten wäre dann mal ein Fall, in dem das sonst immer benachteiligte Fahrrad, das schneller wie ein Mofa fahren könnte, bevorzugt wird. Ausgleichende Gerechtigkeit halt.

    Same Road, same Rules wäre ein Argument, wenn es nicht viele der Rules ohne KFZ erst gar nicht geben würde. Das KFZ ist so gefährlich im öffentlichen Verkehr zu bewegen, dass man ein ganzes Regelwerk extra nur für den motorisierten Individualverkehr erlassen hat, dass es in dieser Detailletiefe vorher gar nicht gab. Für Radler ist also ein Großteil dieser Regeln völlig unzutreffend, trotzdem müssen sie sich dran halten. Da ist es durchaus gestattet, den Radlern sinnvolle Ausnahmen zuzugestehen. Passiert ja auch schon, siehe Radfahrerfreigaben bei Einbahnstraßen und Sackgassen.

    Ob die Akzeptanz von Radlern bei anderen Verkehrsteilnehmern weiter sinkt, kann ich nicht beurteilen. Viele sind jetzt bereits dank mangelnder Regelkenntnis nicht in der Lage, das Verhalten von Radlern rechtlich richtig einzuordnen. Da kommt es auf eine weitere Sonderregelung auch nicht mehr an. Dieses Klientel wird man nur befriedigen können, wenn Radfahren auf Fahrbahnen verboten wird, und da will zum Glück keiner mehr hin.

    Die Regeltreue seitens der Radler ist wieder so eine Sache. Tausende von Radlern fahren verbotenerweise bei Rot über die Ampel. Plattgefahren von Rechtsabbiegern werden aber vor allem die, die erst bei Grün losgefahren sind. Warum nicht das erlauben, was tausendfach als sicherer erprobt und gemacht wird, als auf einer Regelung zu bestehen, die nur für KFZ sinnvoll, für Radler aber oft fatal ist? Dabei sollte man logischerweise nicht nur das Rechtsabbiegen, sondern auch das Geradeausfahren für Radler bei Rot erlauben, wenn sie vorher stehen geblieben sind und geschaut haben, ob das gefahrlos für sie und Dritte möglich ist.

    Anlieger sind davon befreit, auf Kühe acht geben zu müssen, dürfen aber wie alle anderen nicht mit Fahrzeugen aller Art da hineinfahren.
    Alle anderen müssen zudem, dass sie da nicht reinfahren dürfen, dabei auch noch auf Kühe achten. Wo auch immer. :P