Ich möchte wetten, dass der Porschebesitzer eigenverantwortlich mit seinem Fahrzeug umgehen kann, der Porschemieter aber in seinem Mietvertrag etliche Klauseln unterschrieben hat, die dessen Einsatzmöglichkeiten einengen. So wird wahrscheinlich eine Klausel drin sein, die es verbietet, an offiziellen oder inoffiziellen Rennen oder rennähnlichen Veranstaltungen mitzumachen. Und es wird drin sein, dass sich stets an die StVO des jeweiligen Landes zu halten ist.
Wer dagegen verstößt, löst eine Vertragsstrafe aus und ist im Falle der Beschädigung oder Beschlagnahme der Fahrzeuge ersatzpflichtig. Das ist rein das Innenverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und hat mit dem Strafrecht rein gar nichts zu tun. Wer solche Klauseln nicht einhalten will, darf sie nicht unterschreiben. Wenn er dann kein Fahrzeug mieten kann, ist das eben so. Unterschreibt er und verstößt dagegen, muss er halt die Folgen tragen. Wie immer, wenn man Verträge abschließt und dann dagegen verstößt.
Ersatzweise kann man Geld sparen und sich nen Porsche kaufen. Dann kann man auch damit Blödsinn machen und braucht neben den strafrechtlichen Konsequenzen nicht noch Dritte für das Fahrzeug zu entschädigen.
Billiger und sicherer wäre ne Playstation.