Die Österreichiche Justiz ist anscheinend besser ausgestattet und deshalb nicht so überlastet wie die Germanische.
Beiträge von Explosiv
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Immerhin wird in dem Artikel richtig auf die geänderte Rechtslage seit 1997 hingewiesen.
Die Benutzungspflicht des Schutzstreifens ergibt sich aus der fehlenden Freigabe des anderen Radweges in Fahrtrichtung links und dem Rechtsfahrgebot, dem man im abgebildeten Fall problemlos nachkommen kann.
Dass da ein paar Muttis die StVO nicht kennen und meinen, die müsse ihnen von der Verwaltung nahegebracht werden, ist wieder typisch. Dabei ist die Einholung von Informationen über das richtige Verhalten im Straßenverkehr, die noch dazu sehr leicht zu bekommen sind, eine Holschuld des VT und keine Bringschuld der Verwaltung.
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Ich les das eher so, dass zwar so ziemlich alle Schüler zum gleichen Zeitpunkt Schulbeginn haben, aber zu unterschiedlichen Zeiten Unterrichtsende. Daher verteilt sich der Heimweg über eine größere Zeitspanne und somit auch die Unfälle hierbei.
Und ja, ich glaube auch, dass Kinder einen Anspruch darauf haben, nicht plattgefahren zu werden, egal, zu welcher Zeit.
Traurigerweise sterben die meisten im Verkehr getöteten Kinder im Fahrzeug ihrer Eltern oder Verwandten.
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Wenn ich da öfter vorbei müsste, würd ich in der Tat auch in eine Actioncam investieren. Falschparker und Radwegfahrer ordentlich aufnehmen. Zu Hause verwendbare Standbilder herausziehen und vorgefertigte Anzeige gegen jeden Abgebildeten anfertigen.
Kann doch nicht sein, dass man auf dem Sonderweg, auf den man gezwungen wird, auch noch von Autlern belästigt und gefährdet wird, für die man die Fahrbahn geräumt hat.
Und ebenfalls unglaublich, dass man da an der Auffahrtmöglichkeit für KFZ keine Absperrung hinbekommt. Trotz erkanntem Problem.
Und noch trauriger, dass nicht mal das Ordnungsamt dort regelmäßig die Falschparker aufschreibt und beknollt. Dann wäre da schnell Schluss mit Falschparken, weil es immer teurer wird. Bei hartnäckigen Falschparkern kann die Eskalation bis zu 2000 EUR hochgetrieben werden. -
Wohl kaum, sonst gäbe es eine legale Zuwegung.
Wieso macht man solchen Autlern überhaupt Platz? 110 wählen und abwarten, was passiert.
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Bitte nicht ungenau zitieren. Tötung mit bedingtem Vorsatz kann nicht mit Bewährungsstrafe abgegolten werden ist sinngemäß gesagt worden, nicht jede Vorsatztat an sich.
Und der Meinung bin ich auch.
Kann sein, dass der verlinkte Artikel etwas reißerisch war. Aber nach 7 Sekunden Rot über die Ampel brettern in der Hoffnung, da wird um die Uhrzeit keiner mehr kommen, nimmt es in Kauf, dass doch einer kommt. Und dieser dann von der relativ ungeschützten Seite getroffen wird. Hohes Risiko für den unschuldig Getroffenen, kleineres Risiko für einen selbst dank großer Knautschzone vor einem.
Für so was gibt es von meiner Seite aus Knast. Und keine Bewährung.
Peter hat das auch ganz richtig beschrieben, dass der Rechtsfrieden wieder hergestellt werden muss. Verzichtet der Staat bei Tötungsdelikten auf Strafe, die auch als Strafe empfunden wird, besteht die Gefahr, dass Angehörige oder einfach empörte Bürger dies selbst in die Hand nehmen. Und das ist das Letzte, was man erreichen will.Sicher wäre eine abgesessene Haftstrafe für das weitere Leben der jungen Fahrer hinderlich. Das weitere Leben des getöteten Opfers ist jedoch durch ihre Schuld vorbei, das der Hinterbliebenen und Freunde zumindest empfindlich gestört und das der weiteren Verletzten bei dem Unfall ebenfalls beeinträchtigt.
Durch solche Urteile kann man den Glauben an den Rechtsstaat untergraben.Und wenn man anderen jungen Erwachsenen das Signal gibt, bis man 21 ist hat man einen Schuss frei, ist das auch fatal.
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Wenn man der Meinung ist, es wäre eine jugendtypische Straftat, und gleichzeitig die Jugend bis zum 21. Lebensjahr ausdehnt, ist die einzige logische Konsequenz das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge auf 21 Lebensjahre anzuheben.
Ich war auch mal in dem Alter zwischen 18 und 21, und ich kann mich nicht erinnern, dass es für uns typisch gewesen wäre, mit dem teuer erworbenen Führerschein und dem mühsam zusammengesparten ersten Auto so einen Blödsinn zu unternehmen.
Wenn man für ein Tötungsdelikt noch nicht mal einen Tag einrücken muss, läuft irgendwas schief.
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Da haben sich wohl zwei gesucht und gefunden.
Allerdings, auf Beleidigung mit Körperverletzung zu reagieren ist eine sehr schlechte Idee. -
Das war doch einer der Gründe gegen die Helmtragepflicht:
sie schützen so schlecht vor Pollern in Höhe der Weichteile. -
Wenn wir schon so argumentieren
Wie öffnest du Kokosnüsse? Ich schlag sie auf die Stufen an meiner Eingangstür ...
Ich nehm immer die Winschkurbel.
Natürlich nicht die aus Kunststoff.... -
Konsequent wäre es eigentlich, während der Bauphase die besondere Gefährdung des Radverkehrs z.B. durch Tempobeschränkung des KFZ-Verkehrs auf z.B. Tempo 30 oder 10 zu vermindern und erste nach freigabe des separierten Radwegs wieder aufzuheben.
Ein Belassen der Regelung für den Fahrbahnverkehr dagegen spricht eher gegen eine besondere Gefahr für den Radverkehr und ist Indiz dafür, dass die Benutzungspflicht nicht im Interesse des Radverkehrs, sondern nur im Interesse des Kraftverkehrs erlassen wurde.
Was der Normalfall ist. -
Da fehlt das ZZ "Kraftfahrer aussteigen"
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Stimmig nicht, eher üblich.
Stimmig ist, dass man einfach die Radler von der Fahrbahn verbannen möchte und nur durch den Fakt, dass deren Sonderweg renoviert wird, gezwungen ist, sie für diese Zeit auf der Fahrbahn dulden zu müssen. Sobald der separierte Sonderweg fertig ist, kommen die Verkehrshindernisse wieder runter von der Fahrbahn.
So wird ein Schuh draus. -
Das ist dann amtlich verordnete Verhinderung von sportlichen Betätigungen.
Das sind bestimmt Amtsinhaber vom (körperlichen) Kaliber Merkel, Gabriel....Solche Vorgaben werden leider durch das Klientel gefördert.
In einem Deutschland, in dem es bald keine freiberuflichen Hebammen mehr gibt, weil sie ihre Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen können aufgrund klagewilliger Eltern, ist es nicht verwunderlich, dass Kostenverantwortliche versuchen, sich aus jeder Haftung herauszuhalten.
Solange Eltern meinen, die Schulen und Kindergärten verklagen zu müssen, wenn bei Allerweltsspielen ihr Kind zu schaden kommt, nur weil es nicht in der Freizeit, sondern in der Obhut anderer passiert ist, solange werden sich behindernde und übertriebene Vorgaben finden, um genau diese Schäden zu verhindern.
Verwechselt bitte nicht Ursache und Wirkung. -
Nein, geht nicht.
Der Radweg ist ein Sonderweg bzw. besonderer Straßenteil und kein Bestandteil der Fahrbahn oder etwa selbst eine eigenständige Fahrbahn.Ist halt eine Schwäche der StVO, dass man sonstige Radwege weder extra ausschildern noch für Fußgänger frei geben kann.
Gehweg mit Radfahrer frei wäre agO etwas unzumutbar wegen Schrittgeschwindigkeit.
Hoffentlich halten bald mal Alltagsradler in den einschlägigen Ministerien Einzug. -
Es soll noch Gebiete geben, bei denen der Breitbandausbau noch nicht angekommen ist. 120kB und so.
Das wird eng mit Streaming und langwierig mit Download, sofern legal möglich. -
Es gibt durchaus Leute mit teuren Rädern und teuren Anbauteilen, die nicht gewillt sind, ihr Rad unbeaufsichtigt irgendwo anzuschließen und ihr Geld nur in Örtlichkeiten ausgeben, in die sie ihre Drahtesel mitnehmen können.
Die würden dort definitiv keine Filme ausleihen.
Hat der Laden wenigstens eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit für Fahrräder, oder möchte er nur auf einen Teil potentieller Kundschaft verzichten? -
Ich würde die Diskussion nicht zu weit ausführen wollen, aber formal korrekt ist keine Buchstabenkonstruktion, die sich nicht einmal vorlesen lässt. Zum Thema. Gendern ist nicht Teil der deutschen Rechtschreibung, noch nicht einmal der offiziellen, auch wenn es mittlerweile von manchen betrieben wird.
Dein Link hat mich einige Lebenszeit gekostet, aber danke dafür.
Sehr interessant und zeigt, auf welch schmalen Brettern sich manche Entwicklung herumtreibt.
Natürlich gewachsene Sprache ist sowieso frei von solchen Idiotien, kein Mensch spricht im Alltag Gendersprache. -
Wurde wohl so angeordnet, damit die sich auf der Fahrbahn "Gute Nacht" sagenden Fuchs und Hase nicht durch den zunehmenden Radverkehr gefährdet werden.
Wirklich niedlich, das Teil.
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Da dort eine Bezahlsperre liegt, ist das Blatt für mich nicht von Interesse.
Wie die Blödzeitung und andere, für deren Mist man entweder bezahlen soll oder seinen Adfilter deaktivieren.
Kommt für mich nicht in Frage.