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Danke.
zu dem Artikel im Abendblatt habe ich folgenden Leserbrief verfasst:
Hi
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Die neun gefährlichsten Sünden der Radfahrer
Von Arne Kolarczyk
Schön, dass Sie die Fehler der Radfahrer so gut erkennen.
Nur warum passieren diese so oft und ohne jegliches Unrechtsbewußtsein?
Das liegt an den zahlreichen Fehlern, die die zuständigen Behörden immer wieder begehen.
Gehwegradeln wird als normal empfunden, da es mit Z240 oder 239, Zz "Radfahrer frei", oft behördlicherseits angeordnet oder erlaubt wird. Dabei ist es für den Radfahrer nicht zu erkennen, warum Gehwegradeln in der einen Situation erlaubt oder sogar geboten ist, in der anderen aber strikt verboten, gefährlich und als Owi strafbedroht. Wer Gehwegradeln vorschreibt, erntet Gehwegradler überall.
Gleiches gilt leider auch für die Geisterfahrer. Es gibt Gemeinden, in denen ist fast jeder einseitige Radweg auch in Gegenrichtung zur Benutzung vorgeschrieben oder wenigstens freigegeben.
Da sich hier sehr oft nicht an die Vorgaben der ERA gehalten wird, was die Mindest- und Regelbreiten angeht, ist auch hier die Unterscheidung zwischen geboten, erlaubt und verboten für den Radfahrer nicht nachzuvollziehen.
In beiden Fällen geht der Radfahrer davon aus, dass, was in vielen Fällen vorgeschrieben oder erlaubt ist, in den übrigen Fällen nicht so schlimm sein kann.
Bevor man also großflächig die Radfahrer sanktioniert, sollten die zuständigen Behörden endlich ihre Hausaufgaben machen, die seit 1997 vorgeschriebenen zweijährigen Verkehrsschauen durchführen und konsequent jede Art der Radverkehrsführung daraufhin überprüfen, ob sie tatsächlich eine örtlich stark erhöhte Gefährdung für den Radverkehr auf der Fahrbahn wirksam vermeiden hilft oder nur dazu da ist, den Kraftverkehr auf der Fahrbahn dadurch zu beschleunigen, dass man die Radfahrer von der Fahrbahn fernhält. Letzteres ist nach StVO ausdrücklich mißbräuchlich und verboten. Genauso wie linksseitige Radwege innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht anzuordnen sind. Und Gehwegfreigaben nur dort, wo für den Fußverkehr ausreichende Flächen vorhanden sind. Etc. pp.
Fazit: sicher machen Radfahrer fehler. Einige davon sind aber durch die Behörden provoziert, die unter autogerechter Stadt ganz einfach Fahrbahnen verstehen, von denen die Radfahrer weitgehend verbannt sind. Ob die Radwege was taugen oder nicht.
bye
Josef Erbs