Vorsicht beachtet und Links nicht gefolgt.
Noch nicht mal ignorieren
Vorsicht beachtet und Links nicht gefolgt.
Noch nicht mal ignorieren
Auch ein Müllwagen sollte so mit Spiegeln versehen sein, dass es keinen toten Winkel gibt.
Damit ist die Ansage einfach nur eine unnötige Frechheit zur Komfortsteigerung des Fahrers. Blinker an, und Bruce sorgt für freie Fahrt. Eigene Umsicht unnötig.
Sagt doch gleich, dass es um Dachau geht. Ja, die haben keine Zeit für Parksünder, da sie damit beschäftigt sind, pensionierte Kollegen in ihrer Wohnung zusammenzuschlagen. Das ist natürlich was anderes.
Hier, in der Zivilisation, sieht das anders aus.
Fazit: Ich würde mir wünschen wenn in der Regel von Polizisten/Radfahrern/Autofahrern/... gesprochen wird und Begriffe wie Rennleitung/Radler/Dosist/... nur sehr selten verwendet werden, da sie (zusammen mit Pauschalisierungen) eine Radikalisierungsspirale bewirken können.
P.S. Meine Fremdenfeindlichkeit gilt ja u.a. den Geisterfahrern... Welchen politisch korrekteren Begriff könnt ihr mir empfehlen?
Rennleitung und Radler sehe ich nicht als Herabsetzung. Radler ist sowieso nur eine Abkürzung von Radfahrer, das vermeiden zu wollen, ist Formalismus. Wir schreiben hier ja keine juristischen Fachartikel.
Ich glaube auch nicht, dass Polizistem mit dem Begriff Rennleitung ein Problem haben.
Wie bierernst willst Du es denn haben?
Bei Bulle etc. bin ich dagegen bei Dir, das ist zwar oft im Gebrauch, trotzdem aber ein Schimpfwort und herabwürdigend.
Für Dein PS: Falschfahrer ist glaub ich die offizielle Bezeichnung für einen Geisterfahrer. Wobei Geisterfahrer sicherlich auch politisch korrekt ist, nur halt kein Fachbegriff.
Respekt, den hat man sich zu verdienen. Der klebt nicht an der Uniform.EDIT: Mir ist auch klar das der einzelne Polizeibeamte nur ein ganz armes Würstchen ist und seinerseits von Vorgesetzten, Staatsanwalt und Richtern hervorragend "eingenordet" werden kann, selbst wenn er an sich will(von so Sachen wie "wir wissen wo du wohnst und wo deine Kinder in die Schule gehen" mal ganz zu schweigen). Wenn er sich so sieht kaufe ich ihm auch gerne mal einen Kaffee damit es ihm besser geht. Aber meinen Respekt bekommt er dann trotzdem nicht.
Ich geher erst mal davon aus, dass ein Polizeibeamter einen Diensteid geschworen hat. Und grundsätzlich dazu bereit ist, diesem auch nachzukommen. Ich kann davon ausgehen, dass er mir hilft, wenn ich in eine bedrohliche Situation komme. Daher hat er erst mal ähnlich wie jemand von der Feuerwehr meinen Respekt dafür, sie diesen Beruf ausgesucht zu haben. Er braucht sich mir nicht erst zu beweisen.
Allerdings kann er diesen Respekt sehr schnell verlieren, wenn sich herausstellt, dass er nicht gedenkt, sich an seinen Diensteid zu halten. Dafür muss er mich aber erst mal enttäuscht haben. Und ich werde eine Minderleistung eines Polizisten nicht auf andere übertragen.
Schlimm genug, dass manche Leute trotz Fahrprüfung zu blöd sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, aber dass nicht einmal mehr der Polizei eine Art von Respekt entgegengebracht wird, das macht mich… ja, echt fassungslos.
Wie soll ich eigentlich überhaupt noch irgendjemandem guten Gewissens erklären, dass Radfahren zur Arbeit eigentlich eine super Sache ist?
Es ist das, was ich immer sage. Die Führer der KFZ haben es nicht explizit auf die Radler abgesehen. Die können es einfach nicht besser. Egal, wer das Gegenüber ist.
Lass mal Dein Fell ein bisschen wachsen. So dünnhäutig und dann im Internet ist nicht gut für die Nerven.
Ist halt bitter, wenn man die 2,5€ für eine ungesponserte Sicherheitsweste nicht aufbringen kann. Dann ist man gezwungen, fremde Meinungen spazieren zu fahren.
Echt bitter.
Ohne Alkohol glüht da aber nix.
Wenn man nicht hinguckt?
Gute Aktion, falsche Zielgruppe.
Die Gefährder muss man sensibilisieren, nicht die Opfer.
Außerdem hat ein moderner LKW keinen toten Winkel mehr, wenn er alle vorgeschriebenen Spiegel besitzt und diese richtig eingestellt sind.
Nutzt aber nix, wenn der Fahrer sich nicht die Zeit nimmt, hineinzuschauen.
Das gäbe ne üble Beule im LKW.
Ich spiele noch mit dem Gedanken, in den VCD einzutreten.
Aber ich bin auch bereit, zweigleisig zu fahren, das eine schließt das andere nicht aus.
Ja.
In Zukunft vielleicht nein.
Was die Eltern zu einer Zeit, in der es über doppelt so viele Verkehrstote bei nicht mal halb so viel Verkehr gab, getan haben, ist nicht unbedingt der Maßstab, an dem man sich orientieren sollte. Außerdem gibt es Radhelme zu erschwinglichen Preisen noch nicht so ewig lange.
Der Verweis auf die Verwaltungsvorschriften ist korrekt, greift aber leider oft zu kurz. Zahlreiche Gerichte haben geurteilt, dass die VwV nur die Behörde adressieren, nicht aber den Bürger und dieser nicht einfordern kann, dass die Behörde die VwV beachtet.
Der Tiger hat also wenig Zähne.
Man muss die Behörde also dazu bringen, eine neue Ermessensentscheidung zu treffen und kann diese ggf. wegen Eremssensfehlern angreifen. Erst bei der Beurteilung der Ermessensfehlerfreiheit greift das Gericht ggf. von sich aus auf die VwV zurück, um eben dieses Ermessen an den für die Verwaltung zwingenden VwV zu messen.
Je nach Richter kann man da Glück haben oder eben nicht.
Wenn es aber so rauskommt, dass lediglich der § so geändert wird, dass die Tempo-30 leichter angeordnet werden können und die Behörden innerörlich leichter breite Radfahrstreifen anstatt schmalen Schutzstreifen einrichten können, wäre das imho ein Gewinn und kein Verlust.
Nur die Sache mit den außerörtlichen Radfahrwegen macht mir dann noch Bauchschmerzen. Hier muss man nach obigem Muster vorgehen und entweder einen Ausbau des Radweges auf einen Zustand entsprechend ERA erreichen oder gerichtlich feststellen lassen, dass der Radweg untauglich ist und daher nicht zu bebläuen. Was schwer sein wird.
Ansonsten aber eine gute Antwort des Angefragten, die zeigt, dass der Mann weiß, um was es geht.
Es gibt neben der StVO und der VwV-StVO auch noch einen Schilderkatalog. Und da ist das Zeichen drin, sonst hätte es auch keine Nummer.
In der Tat scheint es nicht zwingend vorgeschrieben zu sein. Ich habe bis jetzt aber nur selten erlebt, dass es bei Zweirichtungsradweg nicht angebracht war. Ist wohl lokal unterschiedlich, die einen Behörden denken mit, den anderen ist es egal.
Man könnte darauf hinweisen, dass der diagonale rote Strich durch das Fahrradpiktogramm fehlt, mit dem man die Radler darauf aufmerksam machen will, die Dooring-Schutzzone nicht zu befahren.
Für eine solche Schutzzone ist es wirklich üppig breit. Vorbildlich.
Viele wenn nicht die meisten schweren Unfälle agO finden beim Queren der Fahrbahn statt, wenn von einer Seite auf die andere gewechselt werden muss. Und bei den in der Tat wenigen, aber oft gefährlichen Einmündungen, Kreuzungen und Einfahrten.
Trotzdem finde ich Radwege agO für nützlich, wenn sie ordentlich ausgeführt sind. Es gibt aber Gegenden, z.B. in der Eifel kenn ich welche, die sind noch mit Betonplatten mit derben Stoßfugen ausgeführt. Das ist mit Federgabel schon grenzwertig, für Rennradler unzumutbar. Also wenn Verpflichtung der Radler zur Nutzung der Radwege dann auch Verpflichtung der Baulastträger zu ordentlicher Ausführung. Und letzteres ist Wunschdenken.
Ja, die Formulierung "verletzt sich" hat mehr als ein Geschmäckle.
Liest sich so, als habe der Autofahrer mit den Verletzungen nicht mehr viel zu tun.
Schön auch, dass die Gruppe aus 25-50-Jährigen bestehen sollte, ein 61-Järiger dann verstorben ist. War der in einer eigenen Gruppe?
Ein paar mal die ganze Rasselbande abgeschleppt, und der Gehweg bleibt frei. Wetten?