Gebühren wären dann gerechtfertigt, wenn eine Versicherung daran geknüpft wäre.
Beiträge von Explosiv
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Ist natürlich blöd, wenn da so hirnlos beschildert wird.
Aber fragt denn mal einer bei der zuständigen Behörde nach, ob das so angeordnet wurde und ob man sich über die Konsequenzen klar ist?
Ich habe eigentlich gute Erfahrungen damit gemacht, bei meiner hiesigen Behörde nachzufragen. Vieles war nicht angeordnet und wurde beseitigt, anderes war Altbestand und wurde auch beseitigt.
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Sagen könnte man, sie haben den Tod zufällig anwesender VT billigend in Kauf genommen. Bedingter Vorsatz.
Und der Vergleich mit einem Terroranschlag beschreibt recht gut die Außenwirkung solcher Unfälle.
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Für mich steht das zwar am Rand*, jedoch noch auf dem Radweg. Es ist also über diesem angebracht und daher nur für den gültig. Wenn das Schild freilich auf dem Grünstreifen stände, sähe das anders aus. Und das sperrt nur den Radweg für Fußgänger, da die da aber eh nichts zu suchen haben ist es natürlich überflüssig.
*Meistens stehen solche Sperrungen tatsächlich deutlich mittiger auf dem Weg, was meine Interpretation nachvollziehbarer machen würde.
Das seh ich völlig anders. In §39 Abs. 2 ist von Fahrstreifen die Rede, für die über ihnen angebrachte VZ eigene Regelungen bewirken können. Dort steht nichts zu anderen Straßenteilen, für die eigene Regelungen erwirkt werden könnten.
Daher behalten die Z 254 und 259 ihre Wirksamkeit für die gesamte Straße.
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Wenn sie offensichtlich grob fehlerhaft ist, ist sie nichtig. Und nichtige Anordnungen müssen nicht befolgt werden.
Eine unnötige Sperrung der kompletten Straße für zwei Verkehrsarten, für die es offensichtlich sichere Alternativen gibt, ist so grob fehlerhaft, das sie als nichtig angesehen werden kann. Ein Richter könnte anders entscheiden, aber das Risiko hat man immer. Ich glaube aber nicht, dass überhaupt eine so ausgestaltete VRA vorliegt, falls überhaupt eine existiert. Seit die Nichteinholung der VRA keine Punkte mehr in Flensburg für den Verantwortlichen bringt, sondern nur eine imho zweistellige Owi darstellt, die aus der Portokasse bezahlt wird, ist das wieder häufiger geworden. Um nicht zu sagen die Regel bei vermeintlich einfachen Sachverhalten. Und das Anbringen von VZ ohne VRA ist widerrechtlich und privat, und private Anordnungen auf öffentlichem Grund sind ebenfalls nichtig.
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Im Fall des ersten Fotos hätt ich die 110 angerufen wegen akuter Gefährdung. Eine Anzeige, die Tage später bearbeitet wird, ist nicht geeignet, diese Gefahr zu bannen.
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Hier kann man davon ausgehen, dass der Baustellenbetreiber entweder keine VRA (Verkehrsrechtliche Anordnung) von der zuständigen Behörde eingeholt hat oder diese falsch umgesetzt hat. Es ist nicht ersichtlich, warum hier sowohl der Rad- als auch Fußgängerverkehr für die gesamte Straße verboten werden soll. Denn auch das Verbot für Fußgänger gilt für die ganze Straße, nicht nur das für Radfahrer. Es nutzt dem Fußgänger also auch nichts, dass er übrigens unwirksam auf die andere Straßenseite umgeleitet wurde. Da hätte man wenigstens das blaue Fußgängerzeichen zuhängen müssen im letzten Bild.
Ich würde sofort die zuständige Behörde per Email informieren, dass hier Blödsinn ausgeschildert wurde und nachfragen, ob überhaupt eine Sondernutzungsgenehmigung für diese Baustelle beantragt und erteilt wurde und ob die VRA wirklich in der ausgeführten Art erteilt wurde.
Bis zur Auflösung würde ich die Beschilderung als offensichtlich fehlerhaft und damit nichtig ansehen und auf der Fahrbahn fahren.
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Antrag auf Neubescheidung kann man in Bezug auf das neu aufgestellte VZ weglassen, man ist noch innerhalb der Jahresfrist. Da kann man direkt Widerspruchsklage einlegen.
Zeitgleich kann man den Antrag auf Neubescheidung für den Rest stellen. Dann wird keine Zeit vertan.
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Genau so. Es ist ein Unterschied, ob ich privat unterwegs bin oder ein Gewerbe betreibe.
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Die sogenannte Black Box war schon in der Diskussion vor Jahren und wurde verworfen, ob mit oder ohne Fahrererkennung. Man kann nicht gezwungen werden, Daten zu sammeln, die im Zweifel gegen einen verwendet werden können. Damit ist das Ding gestorben.
Die erhöhte Halterkostentragepflicht ließe sich damit begründen, dass der Halter eines Fahrzeuges ein Mitstörer ist, wenn mit seiner Karre Mist gebaut wird. Ein Halter muss wissen, dass er ein gefährliches Gerät in Umlauf bringt, darum ist er ja auch Haftpflichtversichert. Und daher muss er auch Sorge tragen, dass dieses gefährliche Gerät verantwortungsvoll geführt wird. Wie er das macht, ist sein Ding. Klappte es nicht, hat er einen Fehler gemacht und trägt zumindest die Kosten des Verfahrens. Wenn er nicht weiß, wer der Führer seines Fahrzeugs war, um sich das Geld von diesem erstatten zu lassen, ist das sein Problem. Muss er halt besser auf seinen Besitz an gefährlichen Geräten acht geben.
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Wenn man zwischen Pest und Cholera wählen kann, soll man dann klatschen, wenn man die Pest gewählt hat und auch bekommt? Oder Pest gewählt hat, aber Cholera bekommt?
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Halterhaftung gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Man haftet nur für das, was man selber verbockt hat, nicht für die Taten anderer.
Man könnte aber überlegen, die Kostentragungspflicht auszuweiten und den Kostenrahmen zu erhöhen. So würde ein Schuh draus.
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In dem Fall hätte ich die zuständige BG angeschrieben, ob das mit der Aufstellung dieses Gerüstes so in Ordnung geht. Ich glaube nicht.
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Im Harz-4-Satz ist das trotzdem nicht drin.
Und ändert nix. Karre einziehen, dann wird derjenige, der die Kisten vertreibt und nun in die Röhre schaut, das nächste mal besser achtgeben, welche Geschäfte er macht und von welchen er besser die Finger lässt.
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Dann schreib an die Fachaufsicht. Sitzt oft beim Kreis oder beim Land.
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Sicher ist die Freiheitsstrafe ein scharfes Schwert und sollte möglichst selten gezogen werden.
Wenn aber jemand Tendenzen zeigt, sich zum Gewohnheitsverbrecher zu entwickeln, ist es besser, ihn per Freiheitsstrafe einzubremsen, so lange die Vergehen noch nicht wirklich schlimm sind. Man muss ja nicht warten, bis er mal zu über 2 Jahren verknackt wird. Einfach mal 3 oder 4 Monate geben und diese nicht mehr zur Bewährung aussetzen, sondern absitzen lassen.
Bei einem H4-Bezieher ziehen Bußgelder nicht. Greif einem nackten Mann mal in die Tasche. Da ist auch die Frage, wer leiht so jemandem ein teures Auto, mit dem er gegen andere anstinken kann? Ab und zu mal die Karren einziehen und behalten bzw, versteigern, jedenfalls nicht zurückgeben, dann schauen die Halter vielleicht mal besser nach, wem sie ihre Spielzeuge ausleihen.
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In jedem Flughafen kommt alle Geburt die Durchsage, man solle sein Gepäck nicht unbeaufsichtigt lassen. Wird irgendwo ein Gepäckstück aufgefunden, bei dem nicht binnen einer Minute ein Besitzer auszumachen ist, wird der Flughafen geräumt wegen Bombenalarm.
Und im Zug stellt man sein Gepäck ungesichert und unbeaufsichtigt im überübernächsten Wagen ab, damit man während der Fahrt mehr Platz für sich selbe hat oder zu faul ist, das Geraffel ordentlich zu verstauen? Ich fass es nicht.
Die Gesichter hätte ich gerne gesehen, wenn sie beim losfahren nach dem nächsten Halt ihre Koffer auf dem Bahnsteig einsam stehen sehen würden....
Und noch besser, die Koffer würden schlicht geklaut. Bei Flixbus kommt doch auch laufend was weg, und in der Bahn hat keiner Angst?
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Mit etwas gutem Willen gelingt auch das.
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Das Taxi ist eher wie Carsharing mit Fahrer. Man braucht selber kein Fahrzeug und auch keinen Parkplatz. Und wenigstens die Hälfte des Gesamtweges geht mit ÖPNV. Wer darin keine Verbesserung des derzeitigen Zustandes sieht, hat eine andere Logik als ich.
Ziel ist es nicht, KFZ generell abzuschaffen. Ziel ist es, so viele KFZ zu behalten, wie tatsächlich nötig und die überflüssigen abzuschaffen. Und in der dünn besiedelten Fläche sind KFZ eher nötig und eher zu verkraften als in dicht besiedelten Ballungsräumen.
Wer mag, kann mit Wasserbereitern arbeiten. Ich mag nicht, und die meisten Wassertrinker wohl auch nicht. Man kann seinen Einkauf umorganisieren, ohne auf irgendwas verzichten zu müssen. Wer Verzicht predigt, braucht sich nicht wundern, wenn ihm nur wenige folgen.
Und Deinen O-Saft bereitest Du aus Trockenkonzentrat und Wasser? Essig und Öl auch? Gut, keine Getränke, aber Flüssigkeiten, die man häufig braucht. Und gerne mal im Sonderangebot in größeren Gebinden.