Hier noch ein hoffentlich genehmer Link zu einem anderen Forum und der kurzen und knackigen Ansicht eines erfahrenen Rechtsanwaltes zu diesem Thema:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.ph…st&p=1057985017
Tenor:
"
Wer einen derart eigentlich eindeutigen Fall ohne RA angeht, bekundet quasi, keine rechtsschutzversicherung zu haben, und so kann dann die versicherung die Verängstigungskarte "Prozesskostenrisiko" ausspielen."