Es hat schon Versuche gegeben mit Kofphörer beim Radler versus geschlossenes Auto mit und ohne laufendem Motor. Ohne Radio.
Bei der Erkennbarkeit einer üblichen Fahrradklingel direkt hinter dem Fahrzeug hat das Auto gegen den Kopfhörer klar verloren, egal, ob der Motor an war oder nicht. Kommt dann noch ein Radio dazu, ist es sowieso vorbei.
Da müsste man den Kopfhörer schon in Bereiche aufdrehen, die auf Dauer zu Hörschäden führen, um schlechter zu hören als im geschlossenen Auto. Gut, mag es geben.
Aber man zeige mir das Auto, bei dem man als Radler den Fahrer ohne Blickkontakt ansprechen kann, auch lauter, und der das auch hört. In Fahrt.
Das ist das gleiche Problem wie mit den Radhelmen. Für Radfahrer Helme verlangen, dabei gibt es in KFZ mehr Kopfverletzte als auf dem Rad. Und im KFZ mit Klimaanlage und ohne körperliche Anstrengung ist ein Helm auch erträglicher als auf dem Rad. Trotzdem wird nur der Radler ins Visier genommen. Sogar die Rettungsdienstler und Chirugen, die regelmäßig dafür plädieren, scheinen die erheblich mehr Kopftraumata bei Insassen von KFZ völlig auszublenden. Die liegen wohl in einer anderen Schublade.
Und hier bei der akkustischen Verkehrsteilnahme wieder das Gleiche. Dass Führer von KFZ oft schon das Martinshorn schon erst hören, wenn der Rettungswagen bis auf eine Wagenlänge aufgeschlossen hat, wird als gegeben hingenommen. Der Radler aber, der eventuell den Zuruf eines Polizeibeamten aus 15m Entfernung im Verkehrslärm nicht aussortiert bekommt, dem muss man den Kopfhörer abnehmen. Dabei hört der das Martinshorn auf wenigstens 50m Abstand.
Hintergrund ist wohl eher, dass der Radler mit Kopfhörer eventuell nicht mehr rechtzeitig das Motorengeräusch des KFZ hört, dass ihn gleich darauf zu eng und damit gefährdend überolt oder beim Rechtsabbiegen abschießt. Er kann also nicht mehr für andere aufpassen, dass ihm selber nix passiert, auch wenn er nix falsch macht. Da liegt doch der Hase im Pfeffer. Anstatt an die tatsächlichen Gefährder zu gehen, verlangt man verstärkten präventiven Selbstschutz beim Opfer. Am liebsten noch strafbewehrt. Geht es noch?