Das würde die Kommunen auf jeden Fall in Zugzwang bringen, die bestehenden Anordnungen zu überprüfen und andernfalls den Radfahrern sofort überall die Wahlmöglichkeit schaffen, auf der Fahrbahn zu fahren.
Die Beweglichkeit der Behörden hängt davon ab, ob die Änderung das Fahrbahnfahren begünstigt oder erschwert. Wenn sie wollen, können sie springen.
In Magdeburg haben mir Beamte der Straßenverkehrsbehörde lebhaft geschildert, wie sie 1998 wochenlang quasi in Tag- und Nachtschichten kreuz und quer durch die Stadt gehetzt sind, um nach noch unbeschilderten Radwegen zu suchen, und wie teuer es damals gewesen sei, all die neuen Schilder aufstellen zu lassen, die vermeintlich wegen der Änderung von § 2 Abs. 4 StVO plötzlich "notwendig" geworden seien. Mir liegt das Protokoll einer Verkehrsschau vor, aus dem hervorgeht, dass auf einer Handvoll Haupt- und Durchgangsstraßen 185 Schilder neu errichtet wurden, während nur 42 Zeichen, die sich wohl an handtuchbreiten Bauruinen befanden, abgeschraubt wurden.