Polizei hält legales Verhalten in Kamp-Lintfort für gefährlich:
Mich regt viel mehr die Wortwahl in diesem Infokasten auf. Radwege ohne Benutzungspflicht scheint es in dem Kaff wohl nicht zu geben. Hätte man nicht dazuschreiben können, dass sich das nur auf den Straßenabschnitt bezieht?
Zitat von Komischer InfokastenAusnahmen von der Radweg-Nutzungspflicht
Zwar gilt grundsätzlich eine Radwegbenutzungspflicht. Aber nur, solange der Radweg nicht durch Baustellen oder Autos blockiert ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Oldenburg vom 29. Juni 1952 hervor. Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zudem am 8. Dezember 2011, dass die Benutzungspflicht auch bei Radwegen, die nicht von Schnee und Eis geräumt sind, aufgehoben ist.
Ferner ist der Radweg ab jeder Einmündung neu als solcher zu beschildern, zum Beispiel mit dem genannten Verkehrszeichen 241, wenn es ein „getrennter Rad- und Fußweg“ ist, wie oft in Kamp-Lintfort.
Ist das Schild „Fußweg“ (Verkehrszeichen 239), mit dem Zusatz „Fahrräder frei“versehen, dürfen Radfahrer auf dem Fußweg fahren, allerdings nur langsam und mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger. Sie haben die Fahrbahn zu wählen, wenn sie schnell unterwegs sind.