Beiträge von Kampfradler

    Heute im Hamburger Abendblatt: "Senat will Autoverkehr in Hamburg deutlich reduzieren". Dazu ein Interview mit Senator Horch. Gleich zweimal wird der Satz erwähnt: "In Hamburg sind die Verkehrsflächen vergeben". Dabei wird zwar im Zusammenhang mit einer Stadtbahn gesagt, dass vermeintlich kein Platz für eine Stadtbahn vorhanden ist geschaffen werden soll, es beinhaltet aber auch, dass Auto- und Radverkehr ihre jeweils vorhandenen Flächen behalten sollen. Es ist also nicht daran gedacht, dem stetig wachsenden Radverkehr mehr Verkehrsfläche zu widmen!

    Auf den Hinweis des Interviewers: "Verkehrsexperten plädieren für flächendeckend Tempo 30, um die Staus in der Innenstadt zu vermeiden", fällt Herrn Horch nichts Besseres ein, als darauf hinzuweisen, dass Hamburg "bereits im gesamten Stadtgebiet Tempo-30-Zonen eingeführt" hat und "Ausweichverkehre, die sich einen [vermeintlichen] Schleichweg suchen", wahrscheinlich wären. Woher nimmt er diese Erkenntnis? Er versucht also allen Ernstes den Menschen zu verkaufen, dass Autofahrer, die auf einer Hauptstraße nur noch 30 fahren dürfen, dann auf Nebenstraßen ausweichen - in denen ebenfalls Tempo 30 gilt! Für wie dämlich hält er eigentlich seine Mitbürger?

    Und dass es bereits im gesamten Stadtgebiet Tempo-30-Zonen gibt, soll ein Grund dafür sein, dies nicht auch auf ALLEN Straßen anzuordnen? Aua... Dasselbe "Argument" wird von den verschiedenen Bundesregierungen seit Jahrzehnten beharrlich und wider besseres Wissen, gegen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen vorgetragen. Dass durch Tempo 30 in der Stadt der Verkehrsfluss besser als bei 50 ist - bei erheblich weniger schweren Unfallfolgen im Falle von Kollisionen, hauptsächlich mit Fußgängern, ist dem Herrn Senator offenbar nicht bekannt oder er will davon nichts wissen.

    "Verkehr" ist und bleibt für die sog. "Volksparteien" in Hamburg in erster Linie Auto-Verkehr... :cursing:

    Diese Haltelinienstrategie ist ja zumeist üblich, aber wenn es denn doch mal anders ist, halten die meisten Radfahrer eh nicht an der sinnvoll platzierten Haltelinie sondern weiterhin "am Bordstein". So meine Erfahrung.


    So ist es. Einer von unzähligen Nachteilen des Prinzips Radweg. Dabei wäre es so einfach: Die Hälfte der Fahrbahn für den Radverkehr, die andere für den Kraftfahrzeuverkehr. Dann noch dieselbe Regelung beim öffentlichen Parkraum... ^^

    Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass (so gut wie) kein Polizist das Ausweichen auf den Gehweg sanktionieren würde,


    Nicht nur das..., bei einem persönlichen Gespräch mit einem leitenden(!) Polizisten und dessen Stellvertreter (es ging um zugeparkte benutzungspflichtige Radwege), sagte man mir, da könne man doch kurz mal "dran vorbeifahren". Gemeint war natürlich auf dem Gehweg, weil "mal kurz" auf die Fahrbahn ausweichen schon wegen des sehr hohen Bordsteins gar nicht ging.

    Ich sehe es genau wie hvhasel: Sollte bei diesem Auf-den-Gehgweg-Ausweichen etwas passieren, wäre ohne jede Frage der Radler voll schuldig, schließlich ist der Gehweg für ihn tabu... :cursing:

    ne kurze Mail an Ordnungsamt oder PK sollte Abhilfe schaffen.


    Könnte man meinen... War aber nicht so! Stattdessen antwortete das PK, dass auch das auf der Fahrbahnführung aufgetragene Symbol (auf dem rechten Foto zu erkenne) dem VZ 237 StVO entspräche und eine Benutzungspflicht anordnet. Ich habe den Beamten daraufhin korrigiert, dass dem nicht so sei (§ 39 Abs. 5 StVO zu Verkehrszeichenwiedergabe auf der Fahrbahn (letzter Satz): "Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen."), worauf ich allerdings keine Antwort mehr bekam... Ach ja..., das VZ 240 steht noch immer dort!

    Das auf Deutschen Autobahnen "Krieg" herrscht, wird nur noch von Schwachmaten oder Lobbyisten in Abrede gestellt. Es ist hinreichend nachgewiesen, das ein Tempolimit von sagen, wir 120 Km/h, ausschließlich Vorteile hätte. Für die Umwelt, die Unfallrate und den drastisch reduzierten Stress für "normale" Autofahrer. Danach geht es in unserem Land aber nicht! Es geht darum, den Autowahn weiter zu leben. Es sollen nicht nur extrem übermotorisierte Blechpanzer gekauft werden, sondern die Käufer sollen auch wissen, dass sie 250 und mehr Km/h fahren dürfen. Opfer werden billigend in Kauf genommen.

    Was spräche gegen eine "Blackbox", ähnlich einem Flugschreiber in jedem Auto? Nichts! Aber es spräche Vieles dafür. So eine Einrichtung wäre aber das ultimative Gift für die Raserlobby. Praktisch alle Unfälle wären spielend einfach aufzuklären. Zur Vermeidung von Missbrauch wäre es kein Problem, entsprechende juristische Hürden für die Auswertung zu verfassen. Das Ganze ist aber politisch nicht gewollt.

    Warum wird Raserei, der Hauptgrund für schwere Verkehrsunfälle, nicht endlich mit RICHTIGEN Starfen belegt, anstatt mit lächerlichen Bearbeitungsgebühren, wie es in Deutschland der Fall ist? Warum gibt es keine Halterhaftung für schwere Verkehrsverstöße, wohl aber fürs Falschparken? Aus denselben Gründen, aus denen man auch eine Blackbox ablehnt!

    Die Liste ließe sich lang fortsetzen...

    Bei den Verkehrsplanern ist das aber glaube ich nicht immer bekannt, m.E. ist dort weit verbreitet, dass ein toller neuer Radweg, der gerade so den Normen entspricht, auch automatisch benutzungspflichtig werden muss. Warum baut man ihn sonst.


    Die Verkehrsplaner wissen ganz genau Bescheid. Die Radwege werden gebaut, damit der Autoverkehr so wenig wie möglich durch Radfahrer auf der Fahrbahn "behindert" wird - und natürlich wegen der Räumzeiten (Beispiel). Frei nach dem Motto: "wo kein Kläger, da kein Richter" werden noch immer Radwege nach Kreuzungsumbauten entweder als benutzungspflichtg beschildert oder - ebenso subtil, wie wirkungsvoll - zwar kein VZ 237 aufgestellt, weil es eindeutig nicht den Vorgaben entsprechen würde, die Radwegeführung derart gestaltet wird, dass praktisch alle Radler dieser folgen und damit "freiwillig" den Radweg benutzen. Gewünschter Praktischer Nebeneffekt: Wenn nur selten ein Radler seine Rechte kennt und auf die Fahrbahn wechselt, wird dieser von aggressiven Autlern weitaus stärker attackiert, als wenn dies sehr viele täten.

    Bei Kreuzungen geht es in HH immer noch um Räumzeiten, Autoverkehrsfluss, usw. Das war auch bei Hoheluftchaussee / Ring 2 so.


    Genau so ist es. Die Haltelinie an der Hoheluftchaussee ist ein Paradebeispiel dafür. Man denke mal darüber nach: "Verkehrsplaner", also Menschen, die das als Beruf ausüben(!), platzieren eine Haltelinie für den Radverkehr so, dass schon ein einzelner, bei Rot wartender Radfahrer dem Radverkehr, der Grün hat, vollständig den Weg versperrt. Warten an der Linie mehrere, geht gar nichts mehr. Glaubt wirklich irgend jemand ernsthaft, so etwas wäre "aus Versehen" passiert? Wenn das so wäre, hätte man es längst rückgängig machen können!

    Nein, die Linie ist deshalb ganz an die Fahrbahn heran gesetzt worden, damit die zurückzulegende Strecke für Radfahrer so kurz wie möglich ist - und je kürzer die Strecke, desto kürzer die Grünphase, also auch die Räumzeiten. Wäre die Haltelinie, dort, wo ein denkender Mensch sie hingesetzt hätte, also VOR der Fugängerfurt (die Autos halten schließlich auch nicht in der Kreuzungsmitte!), wäre die Strecke deutlich länger und der Querverkehr hätte eine wertvolle Sekunde später Grün. Um genau diese Sekunde geht es.

    Würde dann für die Stadt die Möglichkeit bestehen auf diesem Stück die Benutzungspflicht wieder zu erlassen?


    Ob die Anordnung einer RWBP rechtlich zulässig ist, hängt nicht in erster Linie davon ab, ob die vorhandenen Radwege den Bestimmungen entsprechen. Zunächst einmal muss die Straßenverkehrsbehörde eine außergewöhnlich große Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse nachweisen (§ 45 Abs. 9 StVO). Wenn sie das kann, muss zusätzlich ein Radweg vorhanden sein, der den Vorgaben der VwV-StVO entspricht. So einfach ist das also nicht rückgängig zu machen... ^^

    Ich sehe es auch wie "Forumsteilnehmer", der Gehweg würde dann an vielen Stellen zu schmal werden.

    Und wie sieht das an Kreuzungen aus, wenn ich auf dem Radweg die Fahrbahn quere kommt ja meist nach der Fahrbahn noch ein kreuzender Radweg. Kommt von dort ein Fahrradfahrer hat er zwar meist rot, die Haltelinie befindet sich (falls vorhanden) aber meist erst hinter der Kreuzung der beiden Radwege.

    Darauf hat selbst das Hamburger Verwaltungsgericht keine eindeutige Antwort. Siehe hier. Es handelte sich um diese Haltelinie an der Kreuzung Hoheluftchaussee/Breitenfelder Straße in Hamburg (ist inzwischen rot übergemalt). Für mich ist das ein weiteres Kriterium in der endlosen Liste der Argumente gegen separate Radwege.

    Volltreffer? die gesamte Hoheluftchaussee??


    Das wird sich in der mündlichen Verhandlung ergeben. Die Behörde will auf dem Knoten Breitenfelder/Gärtnerstraße die RWBP bestehen lassen, weil sonst Radfahrer, die direkt von der Hoheluftchaussee nach links in die Gärtnerstraße abbiegen, wegen des vorhandenen "Fahrbahnteilers" nicht sofort auf den (noch) benutzungspflichtigen Radweg wechseln könnten...

    Ansonsten von Isestraße bis Martinistraße/Troplowitzstraße. :)