Ganz in meinem Sinne! Ich habe nur Bedenken, dass eine Autler-Schwachmat mein (nicht ganz billiges) Rad einfach so an die Seite wirft stellt und es dabei beschädigt wird. Auf einem "Autoparkplatz" kann man es ja nicht anschließen.
Beiträge von Kampfradler
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Die müssen den Radweg überqueren, das ist physikalisch notwendig.
Genau so ist es. Das Prinzip Radweg ist das Problem. Also ab auf die Fahrbahn! -
diesmal stehen KFZ "Verkehrsbedingt" auf dem Radweg...
Es ist ein langwieriger Prozess, in die starren Köpfe hineinzukriegen, dass "Verkehr" der gesamte Verkehr ist, also Auto-, Rad- und Fußverkehr. Es gibt keinen plausiblen Grund, weshalb eine der drei Gruppen zu Lasten einer anderen bevorzugt werden sollte. Noch ist es aber so. Selbst die Polizei stellt ihren Einsatzwagen zuweilen auf dem Radweg ab, um z.B. einen AUTO(!)-Unfall aufzunehmen. Auch "normale" Autler blockieren gern mal den Radweg, um "den Verkehr" nicht zu behindern, außerdem möchte man ja nicht im Halteverbot parken (aktuell vom Freitag, kriegt natürlich 'ne Anzeige):Wie würde die Meldung wohl lauten, wenn man als Fußgänger zum Zweck der Fahrbahnüberquerung erstmal "verkehrsbedingt" auf der ersten Fahrspur wartete, bis man die zweite passieren kann?
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WOW!!! Darauf muss man erstmal kommen...
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Piktogramme, die VZ 237 zeigen, dienen nur zur Verdeutlichung, Eine Benutzungspflicht wird ausschließlich durch VZ 237 (das Schild) angeordnet.
Natürlich kann es keine "temporäre" Benutzungspflicht geben, außer wenn die Behörde nachweist, dass exakt vom Aufklappen bis zum Zuklappen des VZ 237 eine deutlich erhöhte Gefahrenlage aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse vorliegt. Das halte ich für unwahrscheinlich. Die temporäre Anordnung der Benutzungspflicht dürfte demnach rechtswidrig sein.
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Frage eines Digitalmuffels: Was heißt das: "öffentlicher Aushang" und "jemandem zu folgen"?
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Wenn heute er 1. April wäre, würde ich sagen: Gute Photoshop-Arbeit! Ich würde nicht glauben, dass es eine solche Anordnung wirklich gibt. Der (Grüne!) Verkehrsdezernent sollte seinen Hut nehmen!
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Sollte das HGW als Klagebegründung ausreichen?
Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt...
Eigentlich müsste es für eine Klage reichen. Hmmm.... Kann man Parkflächenmarkierungen in einem solchen Fall eigentlich erzwingen? Was ist, wenn es demnächst ein Audi Q9 gibt, der nochmal 10 Zentimeter breiter ist, als der Q7? Ich kann mir nicht vorstellen, dass "Parkdruck" ausreicht, um den Behörden freie Hand - und damit den Fußgängern enge Wege - zu geben.
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Wie ist die Rechtslage eigentlich bei Gehwegen? Irgendwann muss doch mal Schluss sein mit der Toleranz!!!
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@FattyOwls": Ich frage mich gerade, was genau Du als "Rückschlag" empfindest? Die Tatsache, dass Autler zu dicht überholen, weil der Schutzstreifen eine "magische Grenze" ist? Ich bin da gespaltener Meinung. Einerseits sehe ich das auch so, andererseits überholen (einige) Autler auch ohne Schutzstreifen viel zu knapp, andererseits wird ihnen durch den Streifen deutlich gezeigt, dass Radler auf der Fahrbahn fahren dürfen, was auch von Vorteil ist...
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Außerdem kann man mit etwas gutem Willen viel Platz sparen... (auch für Autos sehr zu empfehlen!):
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Warum muss da auch mit Packtasche geradelt werden . . . .
Du hast Recht! Man könnte auch den Lenker noch um 90 Grad drehen, dann passt's schon besser... -
Beim ersten Bild kann ich kein Problem erkennen, der Radweg auf dem zweiten Bild, von der Kante mal abgesehen, wäre einer, den ich in Deutschland wohl freiwillig benutzen würde.
Gratuliere zu Deiner Einstellung! Kannst Du mit Deinem Rad "hüpfen"? Dieser Radweg liegt an einer Straße, auf der sehr wenig Autos fahren, in der Hauptreisezeit mal mehr, mal weniger. An einer solchen Straße würde es selbst in Deutschland inzwischen keinen Benutzungszwang mehr geben. -
Ich glaube, der Streifen wirkt durch die sehr dicke Linie deutlich schmaler, als er in Wirklichkeit ist.
Ähem...: -
Und vor einiger Zeit in Vejers...
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Neulich in Süd-West-Jütland...
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Da hab ich doch mal nen kleinen FB Kommentar hinterlassen
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LKW-Fahrer "übersieht" Radfahrer beim Rechtsabbiegen.
Wie kann so etwas passieren? Der Radfahrer fuhr doch auf dem "sicheren Radweg" -
Warum werden Autos eigentlich so geparkt, dass Fahrer und Beifahrer ganz normal austeigen können, während Fahrräder oftmals in ganzen "Bündeln" irgendwo abgestellt werden?
Warum werden am Fahrbahnrand nicht so viele Abstellplätze für Fahrräder vorgehalten, wie es das Verhältnis Fahrräder zu Autos vorgibt?
Warum stellen Radler ihr Fahrzeug stets so ab, dass sie damit andere Radler behindern, anstatt auf der Fahrbahn?
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Bei mir müsste er seinen Führerschein auf Lebenszeit abgeben. Deutlicher kann man nicht demonstrieren, dass man charakterlich absolut ungeeignet ist, sich auf öffentlichen Straßen zu bewegen, geschweige denn mit einem Auto.