Beiträge von Kampfradler

    Ja klar, geht nicht anders. Radverkehrsförderung auf Hamburger Art


    Komisch..., "geht nicht anders". Wetten, dass doch? Gebt mir freie Hand bei der Gestaltung der Verkehrsflächen!

    Wer, wie der Hamburger Senat, noch immer aus ideologischen Gründen Menschen, die der Meinung sind, sie MÜSSEN UNBEDINGT mit einem Auto von A nach B fahren, bevorzugt, geht es natürlich wirklich nicht anders. Wo aber findet man das verbriefte Recht auf's Autofahren (also auf das Verpesten der Luft, das Zuparken von riesigen öffentlichen Flächen, auf's Lärm machen, kurz: auf's Belästigen, Benachteiligen und Schädigen aller Nicht-Autofahrer)? Vorgestrige Betonköpfe! :cursing:

    Mal sehen, ob jemand Widerspruch gegen die Benutzungspflicht des Gehwegs einlegen wird... 8)

    Du hast selbstverständlich Recht. Die privaten Hubschrauberflüge und Ranking-Manipulationen waren sicher auch nur schändliche "Lästereien".
    Aber..., dann wäre ja..., die BLÖD-Zeitung auch über jeden Zweifel an ihrer Seriösität erhaben *hust*...!? ;)

    Eine generelle Infragestellung der Existenzberechtigung des Autos ist aber m.E. auch verfehlt.


    Zustimmung, aber: Autos müssen weder 2 Tonnen wiegen, noch 300 PS haben, noch mehr als 5 Liter verbrauchen. Auch müssen sie in Städten nicht 50 Km/h fahren und auf Autobahnen reichen 120 Km/h auch. Entsprechende Vorgaben würden in kurzer Zeit aus dem Fetischobjekt ein Verkehrsmittel machen. Das aber ist politisch nicht gewollt.

    Aber die Reaktionen der Menschen sind sich doch ähnlich, wenn man die Grundfeste ihres Weltbilds angreift.


    Na ja..., die negativen Begleiterscheinungen des Autos sind relativ einfach nachzuweisen. Der Nachweis, dass es (einen) Gott nicht gibt, ist ebenso schwer zu erbringen, wie der DASS es einen gibt... :S

    Es würde sich schon einiges ändern, wenn man jeden Autler mit den realen Kosten belasten würde, mit der sein Fortbewegungsmittel volkswirtschaftlich subventioniert wird. Dagegen dürften auch streng gläubige Autofetischisten kaum widerlegbare Argumente finden.

    Dieses VZ 237 steht an der Lenhartzstraße, Einmündung Schottmüllerstraße in Hamburg-Eppendorf. Das Bild wurde von der Lenhartzstraße aus aufgenommen, die bis zu dieser Kreuzung KEINE RWBP mehr hat. Die Schottmüllerstraße, in die man hier nach rechts einbiegen kann, ist ebenfalls ohne RWBP. Mir ist natürlich klar, welchen Zweck das VZ verfolgt: Geradeaus fahrende Radler sollen noch VOR der Kreuzung von der Fahrbahn verschwinden, damit die Räumzeiten kurz gehalten werden können.

    Ich fahre bis hier auf dem rechten Geradeaus-Fahrstreifen. Bei der Ampel links im Bild beginnt die nächste RWBP in der Tarpenbekstraße. Eigentlich müsste ich erst ab dort auf den Radweg. So aber muss ich, obwohl ich geradeaus fahren will, über den Rechtsabbieger-Fahrstreifen auf den Radweg auffahren, um dort meine Fahrt fortzusetzen. Und WO GENAU muss ich eigentlich auf den Radweg? Das dürfte ja wohl kaum mit "Sicherheitsgründen" zu rechtfertigen sein.

    Für wen also gilt dieses VZ 237? Hat jemand 'ne Idee? Die Polizei hat diese Frage bis jetzt noch nicht beantwortet...

    Ich habe langsam das Gefühl, dass dieser Hass auf Radfahrer ganz ähnliche Dimensionen annimmt wie der Hass auf Ausländer


    Ein guter Vergleich...
    Wir leben in einer absolut autofixierten Gesellschaft. Das Verhalten der von Dir beschriebenen Leute ist die Folge dieser mittlerweile hundertjährigen Autofixiertheit. Zu keiner Zeit wurde von der Politik den negativen Begleiterscheinungen des Automobils die dringend notwendige Beachtung geschenkt. Wer Knoflacher liest, bekommt einen guten Einblick in diese verhängnisvolle Geschichte... :(

    Hat jemand schonmal probiert, einen Radweg (mit B-Pflicht) über die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde in einen brauchbaren Zustand versetzen zu lassen?


    Einen nicht benutzungspflichtigen, was aber hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht keinen Unterschied macht. Zweimal angemahnt bisher, die StVB antwortet nicht. Der "Radweg" ist wegen einer Vielzahl darauf abgestellter Fahrräder unbenutzbar.

    Tatsache ist aber, dass ein Radweg, der als benutzungspflichtig ausgewiesen wird, auch benutzbar sein muss, sonst ist die Anordnung unwirksam, da ich bei Unbenutzbarkeit sowieso auf die Fahrbahn ausweichen darf. Wird das über längere Zeit von den Behörden (trotz Hinweis) toleriert, hat man gute Munition für eine Klage gegen die RWBP.

    Theoretisch. In der Praxis wird dann auf Haushaltslage verwiesen werden,


    Dieses "Argument" wurde, ich glaube von einem Berliner Gericht (müsste ich raussuchen), in der Luft zerrissen, da es um die Verkehrssicherheit geht.

    Und wenn man die Benutzungspflicht nur von der Fahrbahn aus sieht?


    "Verkehrszeichen müssen so aufgestellt sein, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer sie bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers." (Verkehrslexikon.de)
    Okay..., man könnte sich noch über das Wort "Kraftfahrer" streiten. Aber im Weiteren heißt es ja wieder "Verkehrsteilnehmer" ;)

    Meine Meinung deckt sich am meisten mit der von Michael. Natürlich hat "Forumsteilnehmer" Recht mit dem, was er hinsichtlich der Hindernisse sagt aber man sollte nicht vergessen, dass sich die Planer in gewisser Weise an der Quadratur des Kreises versuchen. Nicht aus bautechnischer Sicht betrachtet, da würde ein simples [Zeichen 250] mit [Zusatzzeichen 1020-30] genügen. Ich meine politisch. Hamburg ist Auto-Hochburg, wie man zuletzt wieder im ADFC-Interview mit unserem Bürgermeister lesen konnte. Zum Teil gibt er hahnebüchene Antworten. Welcher "kleine" Behördenmitarbeiter will schon als Anti-Auto-Planer dastehen? Um also die Lobby nicht völlig gegen sich aufzubringen, pinselt man wenigstens ein paar Parkplätze aufs Pflaster. Natürlich ist das absolut kontraproduktiv für eine ernst gemeinte Fahrradstraße.

    Wir sollten tatsächlich mal abwarten, wie sich die Fahrradstraße im Laufe des nächsten Jahres entwickelt. Korrekturen schließe ich nicht aus. Wie bei allen politischen Entscheidungen haben wir Möglichkeiten, offensichtliche Fehlplanungen öffentlichkeitswirksam aufzuzeigen, z.B. mithilfe der Presse. Das Hamburger Abendblatt hat m.E. in letzter Zeit eine vor Jahren noch nicht für möglich gehaltene Veränderung pro Radverkehr vollzogen (zumindest teilweise...). Also: erstmal Weihnachten feiern, nächstes Jahr mal schauen und dann ggf. etwas unternehmen. ;)

    Das meinte ich nicht, sondern wenn auf einer Hauptstraße mit VZ 237 hinter einer einmündenden Sackgasse kein erneutes VZ 237 steht, kann man sich nicht rausreden, dass man ja schließlich aus einer Seitenstraße kam und das Schild nicht sehen konnte.

    Es bringt natürlich wenig, immer zwischen Fahrbahn und Radweg zu wechseln. Ich würde mir die Gesamtsituation ansehen und wenn alles dafür spricht Widerspruch einreichen - oder, falls Du die Stelle länger als ein Jahr kennst, einen Antrag auf Aufhebung stellen.

    Das ängstliche am Bordstein fahren solltest Du Dir auf einer Fahrradstraße abgewöhnen, Du musst Dich nur trauen auch den Platz zu beanspruchen den Du benötigst...


    Das gilt grundsätzlich fürs Fahrbahnradeln - auch auf Hauptstraßen. Würden das alle Radler beherzigen, wären wir viel weiter. Würden dann noch alle auf allen Straßen ohne Benutzungszwang auf der Fahrbahn fahren, hätten wir die Verkehrswende erfolgreich abgeschlossen.

    Ich ertappe mich selber immer mal wieder dabei, aus purer Gutmütigkeit relativ weit am rechten Fahrbahnrand zu fahren (wenn dort nicht geparkt wird) - bis mich der erste Autler extrem knapp überholt, weil er trotz Gegenverkehrs meinte, das passt schon. Danach erhöhe ich sofort den Abstand zum Bordstein und keiner überholt mehr bei Gegenverkehr.

    Mein Nickname ist Programm und es fehlt mir ganz sicher nicht an Selbstbewusstsein beim Radfahren. Trotzdem sitzt noch immer irgendwo ganz tief im Kopf, dass man "den Verkehr" nicht behindern soll... :/ Unglaublich, was jahrzehntelange "Verkehrserziehung" für Auswirkungen hat.

    Sie sind an jeder Kreuzung und Einmündung zu wiederholen.“ leider 2009 aus der VwV-StVO entfernt. Also was gilt nun?


    Ich würde sagen, wenn Radfahrer, die in eine Straße einbiegen, kein VZ 237 erkennen können, ist der dortige Radweg auch nicht benutzungspflichtig. Man muss nur aufpassen bei Sackgassen und ähnlichem. Da man dort auch hineingefahren sein muss, kann man sich nicht darauf berufen, man wisse nichts von einer Benutzungspflicht.