Beiträge von Kampfradler

    Ein ausgesprochen dämliches Video! Viele Fragen bleiben offen:

    1. Ist der Radweg, der plötzlich versperrt war, überhaupt benutzungspflichtig? War die Sperrung angekündigt?
    2. Der "Engpass für Radfahrer" ist keiner! Wer dort so dicht neben dem Absperrzaun fährt, ist selber schuld. Warum sollte man nicht zwischen den Schienen fahren dürfen?
    3. Die Dame hat nicht den geringsten Schimmer von der StVO. Wie kommt sie darauf, dass in einer Fahrradstraße nur Anlieger fahren dürfen? Wenn man schon so ein vermeintlich belehrendes Video macht, sollte man sich wenigstens über die wichtigsten Regeln informieren.
    4. Dann der Lkw: "Ich könnt' ja versuchen, rechts vorbei zu kommen". Aua...
    5. Über den Gehweg zu fahren, um abzukürzen... Ohne Worte.
    6. Die "Busspur" konnte ich nicht erkennen. War da eine? Welcher Bus wurde behindert? Wenn die Straße nicht komplett für den Nicht-Bus-Verkehr gesperrt ist, müsste es eine legale Möglichkeit für den Radverkehr geben.

    Was will Spiegel online uns mit diesem "Meisterwerk" eigentlich sagen? ?(

    Mal ein schöner Artikel, allerdings sollte man wie immer im Tagesspiegel aus das Lesen der Kommentare verzichten.

    Ein toller Artikel, den ich ohne Wenn und Aber unterschreibe! :thumbup:

    Es gab mal eine Zeit..., da bin ich auch "anders" mit dem Auto und dem Motorrad gefahren, als heute. Damals konnten es nicht genug PS sein, heute (schon sehr lange übrigens...) gehöre ich zu den "Arschlöchern", die sich an die jeweiligen Tempolimits halten. Teilweise unterschreite ich sie bewusst, z.B. auf einigen Landstraßen. Aus Überzeugung.

    Ja. es hat schon etwas, mit einer offenen 1100er Suzi voll zu beschleunigen. Hat man aber erstmal erkannt, dass so etwas schlichtweg Irrsinn ist und auf öffentlichen Straßen nichts zu suchen hat, gehört weitaus mehr dazu, sich von nun an an die Regeln zu halten, als sie zu ignorieren, weil alle es tun und man nicht als "Spaßbremse", sprich: Außenseiter, gelten möchte.

    Noch heute frage ich mich manchmal, warum ich damals überhaupt so autogeil war. Welche Macht, welcher Einfluss hat bewirkt, dass ich, kaum volljährig, unbedingt ein schnelles Auto/Motorrad haben wollte? Fast jeder meiner Kumpels von damals dachte ähnlich wie ich.
    Ich vermute, dass die Autolobby eine - aus ihrer Sicht - hervorragende Arbeit geleistet hatte (Werbung, Zeitschriften, Autorennen usw.). Bis heute hat sich nichts daran geändert. Es funktioniert immer noch so. Es ist pervers...

    Übrigens, zurück zu dem Artikel, hätten mich damals echte Strafen, wie sie in dem Beitrag gefordert werden, garantiert vom schnellen Fahren abgehalten. Irgenwann war es dann die Vernunft, die dafür sorgte, außerdem macht Auto fahren mir schon lange keinen Spaß mehr. Dann und wann ist es aber (fast) alternativlos.


    Auf dem Weg zur Sitzung ist mir noch folgendes aufgefallen: . Schön den Radweg auf nix reduziert. Der Plan dazu sieht 160cm Durchfahrtsbreite vor, tatsächlich sind es dann eher 110cm geworden. Was stört schon ein Drittel weniger... Ist übrigens aus dem Topf für *Barrierefreiheit* bezahlt worden, rofl.

    Nun ja..., vorher war es selbst ohne Anhänger zuweilen unmöglich, dort durchzukommen... ;)

    In diesem Fall kam allerdings kein Geld aus dem Topf für Barrierefreiheit, sondern es floß Geld in den Topf der Justizkasse... :D

    Interessant, wie schnell sich manche Dinge ändern können:

    Offensichtlich lesen hier die richtigen Leute mit... ^^

    In erster Instanz war Dynal K. zu 13 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt worden.

    Was mich an dem Urteil stört, ist: "auf Bewährung". Wer mit einem Panzer Porsche Cayenne einen Radfahrer mutwillig anfährt und verletzt, könnte bei mir ein paar Monate lang darüber ganz allein in einer Zelle nachdenken. Gewalt im Straßenverkehr ist nicht tolerierbar.

    In Hamburg-Eppendorf gibt es an der Mammutkreuzung Lenhartzstraße-Tarpenbekstraße-Schottmüllerstraße dieses VZ 237:

    Komme ich aus der Lenhartzstraße (keine RWBP), also aus der Richtung, aus der das Foto aufgenommen wurde, ist die Schottmüllerstraße (die Straße, in die ich hier nach rechts einbiege) ebenfalls ohne RWBP. Fahre ich geradeaus, gibt es am Ende der Kreuzung das erste VZ 237 für den weiteren Verlauf (Tarpenbekstraße). Will ich also geradeaus fahren, macht es keinen Sinn, erst nach rechts zu fahren, um auf den Radweg aufzufahren, zumal ich sofort zwei Fahrstreifen kreuzen müsste. Wil ich nach rechts abbiegen, frage ich mich, was die Benutzungspflicht soll, die ca. 30 Meter weiter nicht mehr besteht.

    Habe bereits drei Mal beim PK 23 angefragt, für wen genau dieses VZ 237 gilt. Keine Antwort...

    Vielleicht wissen sie es selbst nicht? Hat jemand 'ne Idee wie ich hier weiter komme - ohne gegen dieses VZ zu klagen?

    Der Plan dazu sieht 160cm Durchfahrtsbreite vor, tatsächlich sind es dann eher 110cm geworden. Was stört schon ein Drittel weniger...

    Nun ja..., vorher war es selbst ohne Anhänger zuweilen unmöglich, dort durchzukommen... ;)

    In diesem Fall kam allerdings kein Geld aus dem Topf für Barrierefreiheit, sondern es floß Geld in den Topf der Justizkasse... :D

    Auszug Drucksache 20-3151 (Antrag der CDU-Fraktion): "Aufgrund der negativen Parkraumbilanz hat die Polizei darauf hingewiesen, dass sie es weiterhin für erforderlich hält, an anderer Stelle Ersatzparkraum zu schaffen."

    Was bitte ist eine "negative Parkraumbilanz"???

    Interessant auch der Satz: "Auch wenn der Senat dem Radverkehr oberste Priorität beimisst, darf er die Autofahrer nicht völlig hintenüberfallen lassen."

    Welchen Senat, vor allem in welcher Stadt, meint die CDU-Fraktion???

    Vor ein paar Tagen in der Osterfeldstraße:

    Meine Mail an das PK 23:

    "Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der Osterfeldstraße wird auf Höhe der Hausnummer 51 zurzeit eine Baustelle mit offenbar willkürlich gewählten Verkehrszeichen temporär beschildert (Foto im Anhang):


    Als erstes steht dort ein VZ 240, was ganz sicher nicht dort hin gehört, weil es auf der Osterfeldstraße keine Radwegebenutzungspflicht gibt.

    Direkt dahinter steht ein VZ 239 mit Zusatzzeichen 1012-32, was erstens eine unsinnige Kombination darstellt, weil das VZ 239 Radfahrenden bereits das Fahren untersagt und dieses Zusatzzeichen überdies wirkungslos ist.

    Befolgte man als Radfahrer, der auf der Fahrbahn fährt, diese Anordnungen, müsste man ab dem VZ 240 auf den Radweg wechseln (was mangels Auffahrmöglichkeit gar nicht möglich ist!), dort auf etwa drei Metern fahren, um anschließend abzusteigen!


    Ich fordere Sie auf, diese absurden Verkehrszeichen umgehend entfernen zu lassen und für eine angemessene Radverkehrsführung für Radfahrende, die den Radweg benutzen, zu sorgen.


    Mit freundlichen Grüßen..."

    Am nächsten Tag sah es dort so aus:

    Geantwortet hat man auf meine Mail natürlich nicht...