@Fredmann
Ja, das ist "irre". Ich habe mich allgemein anwaltlich online beraten lassen, das ging auch in die Richtung.
In einem täuscht der Artikel aber: "Denn die Garage ist im juristischen Sinne eine "Kraftfahrzeug-Garage", das heißt im Klartext, rein darf nur, was knattert und stinkt"
Das stimmt so nicht, denn auch mein S-Pedelec ist ein Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad, L1e) und dürfte dann dort stehen.
Ich habe noch ein wenig Verständnis dafür, dass ein Bauherr für Stellplätze auf seinem Grundstück sorgen muss, warum sollten die Stehzeuge alle öffentliche Straßen verstopfen?! Zumindest hier im Randbereich finde ich das sinnvoll.
Schildbürgermäßig wird es aber eben, wenn man gar kein Auto hat, das man auf den Stellplatz stellen könnte.
HH geht schon seit einiger Zeit den Weg, keine Stellplätze bei Neubauten mehr zu fordern. Es ist eh alles dicht und motivierte ggf. nur, sich ein, zwei Autos anzuschaffen -- so die Denke dahinter.