Ich hab zwar keine Dashcam, aber i.d.R. ist die Bildqualität doch deutlich schlechter (verwaschener) als wenn ich ein Foto mit einem Durchschnittssmartphone mache oder nicht? Dazu ist die Perspektive ja verdächtig.
Umgekehrt wird aber ein Schuh draus: Ist jede qualitativ schlechtere Aufnahme ein Dashcam-Screenshot?
Um noch einmal eine Intention meiner anfänglichen Frage neben dem technischen Aspekt zu formulieren: Ich finde die Dienstanweisung zweifelhaft, weil die Ausführenden dort keine konkreten Kriterien für die "Differentialdiagnose" von "Dascam-Screenshot vs Foto in minderer Qualität" erhalten.
Zudem ist die Anweisung in der Hinsicht nicht eindeutig, dass sie zwar Dashcamaufnahmen zur Weiterverfolgung verbietet, aber nicht näher ausführt, ob damit nur bewegte Bilder assoziiert sind.