Oh, ich erinnere mich an einen "Flashmob" in HL 2003 oder so, wo genau das geschah. Ich war aber Zuschauer und sogar im Auto, wenn ich mich recht entsinne.
Beiträge von cubernaut
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Die Tötungsabsicht.
Von den Auswirkungen her entspricht es einem Unfall. Von daher ist es in diesem Thread nicht vollkommen falsch.
Wir haben hier doch mindestens einen RA, oder (warst du es sogar, Gerhart?)?
Ich bin keiner, aber machst du es dir nicht zu einfach (nicht rhetorisch gemeint)?
Was ist beim Vorsatz juristisch zu prüfen
Wir unterscheiden zwischen dem unbedingten und dem bedingten Tötungsvorsatz. Beim unbedingten Vorsatz ist das Handeln des Täter klar: Er will den Taterfolg in jedem Falle und unter allen Umständen erreichen. Beim bedingten Vorsatz nimmt der Täter den Taterfolg, also die Verwirklichung der Tötungshandlung, billigend in Kauf.
Quelle: https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-b…etungsdelikten/
(letzter Zugriff: 7.04.2021, 22.05 Uhr, Hervorhebung von mir)
Ohne diesen "bedingten Vorsatz" könnten die Raser, die Rennen im öffentlichen Verkehrsraum machten, doch nicht als "Mörder" verurteilt werden. Oder würfle ich da etwas durcheinander?
Und was, wenn nicht "unbedingter Vorsatz", ist diesem 'Herren' hier zu unterstellen ?
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Hier in D bekäme man außerdem keine Zustimmung der Umherstehenden und -fahrenden, sondern würde als "Verkehrsnazi" beschimpft, als "typisch deutsch" und gefragt, ob man "keinen Job" habe ... z. B., um sich ein "Auto leisten" zu können.
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Ich habe als Student händisch im Briefzentrum für die Ausgangspost (BZA Kiel) Maxibriefe "verworfen", also händisch in Säcke und Behälter (3) geworfen.
E+1 war eine Heilige Kuh. Der Job war aber auch sehr gut bezahlt: 2 Stunden an 5 Abenden und 1000 Mark rausgehabt!
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Ich und BekannteBekannte und ich haben mit ROSE durchweg positive Erfahrungen gemacht: Da kannste mit jemandem telefonieren, der sich wirklich auskennt, und anschließend dein gewünschtes Laufrad genau so mit genau den Teilen bauen lassen, wie ihr es besprochen habt. Oder du schickst deine Felge ein und lässt das machen.Klar, "The Shop" kann es logistisch
oftimmer besser, aber ist halt auch scheiße. Leider bestelle ich dort aber auch seit der Gründung dieses Unternehmens viele Dinge (allerdings meist nicht Fahrradteile und Bücher) und werde dafür sicher irgendwann in der Hölle schmoren. -
Jetzt ist dann Mitte April, bevor die Schulen hier in diesem Land überhaupt damit anfangen. Wenn denn die Test rechtzeitig da sind.
Die laufen bei uns (SH) bereits. Aber ratet mal, wer die durchführt bzw. anleitet - ohne _irgendeinen_ vom Dienstherrn zur Verfügung gestellten Schutz ...
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Norderstedt
Wie kommt's?
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Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille ist halt keine eindeutige Ursache.

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Das eigentliche Problem ist doch, dass Teams o.ä. faktisch die einzige für die Schulen sinnvoll nutzbare Lösung sind.
(...)
Also gibt es nur "Teams oder nix".
Ich bestreite meinen Unterricht über BigBlueButton. Wir haben das Tool in Nextcloud integriert, sodass nur dort registrierte Nutzer Zugang haben.
Die Server für beides mieten wir bei Hetzner.
Funktioniert sehr stabil, ist in punkto Datenschutz selbstverständlich sehr viel besser als Microsoft und ist ideal zum Unterrichten auch bei Gruppenarbeiten.
Das Problem ist eben: Das hat unsere Schule allein mit Fördervereinsmitteln auf die Beine gestellt. Der Mann einer Kollegin ist ITler, ein Kollege ebenso, unsere Schulleitung ist seit 5 Jahren am Thema dran. Alle Kollegen haben Dienst-iPads, die Schüler ab Klasse 10 ebenso.
Also: Digitalisierung und Schulbildung sind nicht nur in Zeiten von Corona vom Zufall abhängig.
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Ein m. E. sehr lesenswerter Beitrag zum Datenschutzproblem beim Einsatz vom bspw. "Microsoft Teams", aber auch dessen Vorteilen an Schulen - während der Pandemiezeit und darüber hinaus:
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Wenn man sich den Verlauf durchliest - meine Güte! Natürlich sind die Informationen hauptsächlich von einer Seite, aber wenn ich diesen Glatzkopf schon sehe, der Luft aus einem weißen Ballonreifen lässt, bin ich so dermaßen getriggert ...
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Ich finde nicht, dass die Pressemitteilung den Eindruck erweckt, es läge am Fortbewegungsmittel. Für mich stellt sie sich differenziert und sachlich dar. Dass er auf einem Rad unterwegs war, ist für das Verständnis der Situation wichtig und gehört m. E. demnach auch in die Berichterstattung.
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Schrecksekunde war früher mal bevor man mit dem Bremsen überhaupt beginnt.
Ja, mit Rücktritt ohne Freilauf wird es knapp - auch wenn derartige Räder erfahrungsgemäß nur mit 10-15 km/h bewegt werden.
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Vor allem sehe ich die Schranke ja nicht, wenn ich da hochgucken muss ...
Ich sehe ein Skript für einen albernen Sketch vor meinem geistigen Auge. Dieter Hallervorden hätte das in jungen Jahren gut spielen können.
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Anhalteweg bei 20 km/h ca. 10 m ... nun ja ...
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Hallo!
Du kannst hier im Forum auf "Smileys" und dann "Verkehrszeichen" klicken.
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Von dort habt ihr die immer alle

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Ich hab zwar keine Dashcam, aber i.d.R. ist die Bildqualität doch deutlich schlechter (verwaschener) als wenn ich ein Foto mit einem Durchschnittssmartphone mache oder nicht? Dazu ist die Perspektive ja verdächtig.
Umgekehrt wird aber ein Schuh draus: Ist jede qualitativ schlechtere Aufnahme ein Dashcam-Screenshot?
Um noch einmal eine Intention meiner anfänglichen Frage neben dem technischen Aspekt zu formulieren: Ich finde die Dienstanweisung zweifelhaft, weil die Ausführenden dort keine konkreten Kriterien für die "Differentialdiagnose" von "Dascam-Screenshot vs Foto in minderer Qualität" erhalten.
Zudem ist die Anweisung in der Hinsicht nicht eindeutig, dass sie zwar Dashcamaufnahmen zur Weiterverfolgung verbietet, aber nicht näher ausführt, ob damit nur bewegte Bilder assoziiert sind.
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Ich habe ja so meine Zweifel, dass sich die Beamten in den Ordnunsämtern für EXIF-Daten interessieren, oder Software hätte um dies Anzuzeigen.
Ich auch. Meine Frage war eher akademischer Natur bzw. aus technischem Interesse heraus gestellt.
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Hättest du deine leise Lehrer-Polemik weggelassen (ich denke seit 1984 nicht mehr in Kategorien des Kreidezeitalters und kann mich an meinen letzten Tafelanschrieb nicht mehr erinnern, iPad und Apple TV you know), hätte ich dir gedankt - und sogar noch kostenlos deine Orthografie und Grammatik "mit einem lehrerhafte(n)" Klischeeverhalten korrigiert.

So bleibt mir aber nur zu sagen: Si tacuisses, philosophus mansisses."
P. S.: Da du "Isler" bist - muss ich mich jetzt fürchten?

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Ein einfaches Klicken auf "Danke!" reicht mir hier nicht. Das ist genau die nachvollziehbare und detaillierte Erklärung, die ich mir erhofft hatte!
Vielen herzlichen Dank!
