Die Tötungsabsicht.
Von den Auswirkungen her entspricht es einem Unfall. Von daher ist es in diesem Thread nicht vollkommen falsch.
Wir haben hier doch mindestens einen RA, oder (warst du es sogar, Gerhart?)?
Ich bin keiner, aber machst du es dir nicht zu einfach (nicht rhetorisch gemeint)?
Was ist beim Vorsatz juristisch zu prüfen
Wir unterscheiden zwischen dem unbedingten und dem bedingten Tötungsvorsatz. Beim unbedingten Vorsatz ist das Handeln des Täter klar: Er will den Taterfolg in jedem Falle und unter allen Umständen erreichen. Beim bedingten Vorsatz nimmt der Täter den Taterfolg, also die Verwirklichung der Tötungshandlung, billigend in Kauf.
Quelle: https://dost-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt-b…etungsdelikten/
(letzter Zugriff: 7.04.2021, 22.05 Uhr, Hervorhebung von mir)
Ohne diesen "bedingten Vorsatz" könnten die Raser, die Rennen im öffentlichen Verkehrsraum machten, doch nicht als "Mörder" verurteilt werden. Oder würfle ich da etwas durcheinander?
Und was, wenn nicht "unbedingter Vorsatz", ist diesem 'Herren' hier zu unterstellen ?