Politische Posse? Oder wie sollte man das nennen?
Wenn die "BILD" das recherchiert hätte, wäre daraus wieder die Schlagzeile des Tages geworden.
Man muss sich aber trotzdem fragen, nach welchen Kriterien die besagten Straßen ausgewählt wurden.
Politische Posse? Oder wie sollte man das nennen?
Wenn die "BILD" das recherchiert hätte, wäre daraus wieder die Schlagzeile des Tages geworden.
Man muss sich aber trotzdem fragen, nach welchen Kriterien die besagten Straßen ausgewählt wurden.
"Nach Angaben der Polizei habe sie wahrscheinlich bei stockendem Verkehr versucht, die Straße zu überqueren und sei in den toten Winkel des Lkw geraten. "
Danke, wer lesen kannn usw... Hatte zuerst nur den gesperrten Abendblatt-Artikel und etwas Nichtsnutziges von der BILD...
edit: Bei BILD stand "wurde unter den hinteren Zwillingsreifen eingeklemmt". Deshalb war ich der Meinung, der LKW hätte geschnitten. Der Unfallhergang hat sich ja nun wohl aufgeklärt
Radfahrerin in Farmsen/Berne unter LKW gekommen, mal kein Rechtsabbieger.
Ist hier passiert:
Und nur von den Hinterrädern des LKW erfasst? Zu eng überholt und geschnitten?
Eine Haltelinie für Radfahrer wäre toll!!!
Den Klageweg haben schon andere beschritten:
ZitatEin Ziel dahinter ist tatsächlich gut nachvollziehbar. Private Pkw-Stellplätze und Garagen sollen auch den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten, damit die Allgemeinheit nicht zusätzliche Folgekosten für Autofahrer übernehmen muss.
Die Folgekosten werden aber gern durch die Allgemeinheit übernommen, wenn sich jemand keine Garage/Stellplatz leisten kann/möchte. Hier fehlt in der Rechtsprechung nur noch die Verpflichtung, den Stellplatz auch zu nutzen und nicht öffentlichen Raum zu okkupieren.
Außerdem haben wir ja seit ein paar Tagen gelernt, dass Mordopfer keine Entschädigung bekommen, wenn die Tatwaffe ein Kfz war.
Was auch erstaunlich ist: Wenn ein Kraftfahrer beraubt wird, wird das anders bewertet, als wenn ein Nicht-Kraftfahrer angegangen wird:
Polizeiakademie
Police Academy...
Ohne Zusatz-Warnschilder
Ich weiß nicht, ob der Hinweis auf Zweirichtungsradwege die Regel oder gar vorgeschrieben ist:
Das waren die drei 2richtungsradwege, die mir gerade so eingefallen sind. Alle für auf der Fahrbahn fahrende erkennbar.
Nun, wenn ich das auf dem Photo richtig zuordne, ist das kein Leichtgewicht. Dann kann auch ein Zweibeinständer dran, den kriegt man fast überall geparkt.
Danke für den Tipp, habe ich gemacht! Hatte mal an einem "fremden" Fahrrad so ein Ding montiert, eher minderwertige Ausführung, deshalb hatte ich das verdrängt.
Jetzt habe ich mit mal was Ordentliches zugelegt:
Und die Shopping-Queen steht. Und fällt nicht mehr um!
Naja, "stehen darf"... Wie verbindlich sind Markierungen auf Kunden-Parkplätzen? Irgendwie gar nicht, da parkt jeder, wie er lustig ist. Die Markierung für den Stellplatz ist aber in der Tat einen Meter weiter rechts neben den Fahrradbügeln.
P.S.: Dann Ist LIDL der Vorname?
Ich hatte nun auch nicht wirklich "Herrn LIDL" angeschrieben, sondern den "Bereichsleiter Immobilien", mit dem ich vor drei Jahren schon mal in Kontakt war. Allerdings ist die Mail als unzustellbar zurückgekommen, der Herr ist nicht mehr (im Unternehmen). Ich forsche mal nach seinem Nachfolger...
Fahrrad mit Anhänger einfach auf einem normalem Parkplatz parken. Wenn du den Anhänger an dein Rad schließt, kann auch niemand dein Rad wegtragen.
Haste Recht , bin ich ehrlich gesagt noch nicht d`rauf gekommen.
Aaaber:
- zu meinen Einkaufszeiten findet man dort kaum Parkplätze
- mein Fahrradständer bedarf mal einer Konfiguration, weil der Zosse sonst zum Umkippen neigt. Werde ich mich wohl mal d`rum kümmern müssen...
Was ist mit denen (Hört man öfter aus Gerichtsverhandlungen):
"Wie viel verdienen Sie denn als Geschäftsführer?"
"So 400 € im Monat, Herr Vorsitzender..."
"Nur 400 €??? Als Geschäftsführer einen großen Unternehmens???"
"Ja, also, die Firma gehört meiner Frau und... äh... ich mach das eigentlich so nebenbei... und verdiene eigentlich garnix... "
Wusste ich noch gar nicht, wieder was gelernt.
Ich auch nicht... Der Kommentator hat noch einen nachgelegt, dass das für Österreich gelte. Und siehe da:
Und dort auch das gefunden:
Zitat
- Kinder dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) Rad fahren.
- Alleinfahren ab dem 12. Lebensjahr, mit Fahrradausweis ab dem 10. Lebensjahr
Ist ja auch schön zu sehen, wie die anderen Autofahrer ihren Weg fortsetzen. "Oh, der zuckt noch! Alles gut!"
ein Verkehrszeichen "übersehen"
Ups... Das... das muss neu sein...
Nein, der Videoersteller beachtet dieses Zeichen auch gern mal. Wenn die Rechtsabbiegespur voll und/oder die Ampel rot ist.
Heute ein neuer Fall für den Ride of Silence.
Gerade im Hamburg Journal gesehen. Man könnte kotzen!
Rechtsabbiegende LKW geht auch anders, wie ich heute Morgen erlebt habe: https://youtu.be/xC-G1jGLsjg
Obwohl ich doch bezweifeln möchte, dass der Fahrer sehen konnte, ob er beim Abbiegevorgang jemanden gefährdet, oder nicht...
Egal... Schon wieder mal ein furchtbarer rechtsabbiegender-LKW-Unfall. Wie viele noch?
Wer viel fährt und viel verbraucht, der viel bezahlt
So sollte es sein. Aber wer eh schon ein Auto vor der Tür hat, wird nicht belohnt, wenn er dieses stehen lässt und z.B. Öffis nutzt. Da zahlt man - je nach Entfernung und Anzahl der Reisenden - locker mal das vierfache an Fahrkartenpreisen.
Wie kommt es, dass ich die Bilder in Beitrag 77 nicht öffnen kann? Beim Klick öffnet sich ein schwarzer Bildschirm mit dem Dateinamen, es kreist, während das Bild geladen wird, und dann passiert -- nichts.
Bei mir ebenso... Bild erscheint aber, wenn man den "Vollbild-Modus" anklickt.