Beiträge von Fredmann

    Die Radwegebenutzungspflicht entspricht nicht den aktuellen Kriterien und wird aufgehoben.

    Wie das PK23 gerade mitteilte: Ja, RWBP wird aufgehoben, passiert aber "aus technischen Gründen" nicht sofort.
    Die Planer des Siemersplatzes hatten dort die einzige Stelle ausgemacht, an der eine Ableitung auf die Fahrbahn möglich ist. Kann man - wenn man will - nachvollziehen, wenn die RWBP auf dem Siemersplatz beibehalten werden soll und man die Bushaltebucht gleich nach dem Siemersplatz berücksichtigt.
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    Es wurde in der Mail noch einmal betont, dass die Ableitung nicht benutzt werden darf, so lange die RWBP noch nicht aufgehoben ist.

    Bleibt die Frage, wie lange man später dort warten will, bis man im rauschenden Verkehr eine Lücke ausgemacht hat, um auf die Fahrbahn zu wechseln.

    Meine Ideen:
    Möglichkeit 1.) Radfahrer, die an der nächsten Kreuzung links in den Grandweg abbiegen möchten, erhalten rechtzeitig die Möglichkeit sich auf der Fahrbahn einzuordnen.
    Möglichkeit 2.) Die RWBP wird hier demnächst aufgehoben :) .
    Möglichkeit 3.) Die Planer des Siemersplatzes wussten schon vor vielen Monaten von der Baustelle, die sich 50 Meter weiter befindet und den Radweg überbaut und haben den Radfahrern eine halbwegs komfortable Möglichkeit gegeben, auf die Fahrbahn zu fahren :D .

    Erklärt aber noch nicht, warum gerade an diese Stelle diese Baumaßnahme durchgeführt wurde ?( .

    RWBP "dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Innerorts kann dies insbesondere für Vorfahrtstraßen mit starkem Kraftfahrzeugverkehr gelten.

    Ok, auf der 3-/6-spurigen stark befahrenen Kollaustraße darf man stellenweise auch auf der Fahrbahn fahren. Das ist aber wohl eher ein Versehen der Behörden...

    Nach welcher Norm soll denn diese Sanktion erfolgen? Zu mir hat jedenfalls noch nie jemand gesagt: Du ich parke immer im Parkverbot, weil im erlaubten Parkraum sanktioniert die Polizei immer.

    Du hast mich schon richtig verstanden?! Fahrbahnparker (im Halteverbot) = Chance auf Bußgeld, Radwegparker = Chance auf Nicht-Verfolgung.

    Der Lieferverkehr kann doch auch auf der Fahrbahn stehenbleiben, wenn es eh nur fürs Ausladen ist? Nö, da würde man ja den Verkehr behindern...

    Genau, das ist die eine Antwort. Gerade Liefer-, Pizza-, Paketdienste stehen ja unter Dauerstress. Da wird sich nicht die Mühe gemacht, mal 10 Meter weiter einen regulären Parkplatz zu benutzen. Vor allen Dingen wollen genau diese Fahrer auch nicht, dass irgendjemand anders ihnen auf der Fahrbahn im Weg `rumsteht.

    Der zweite Grund ist, dass die Polizei gern darüber hinwegsieht, wenn jemand Geh-/Radweg zuparkt, aber sanktioniert, wenn ein Fahrbahnparker den fließenden Verkehr aufhält.

    Außerdem "wehren" sich die meisten Fußgänger und Radfahrer nicht, sondern ertragen ihr Schicksal, während ein aufgehaltener Autofahrer doch leicht aggro werden kann.

    Wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, man hätte den Radweg verlassen, um gezielt die für sich ungünstigere Ampelschaltung für Radwegbenutzer zu umgehen, kann man das Fahren bei grüner Fahrbahnampel und roter Fußgängerampel durchaus als Rotlichtverstoß auslegen.

    Wie sieht es denn umgekehrt aus, wenn ich von der Fahrbahn auf den Radweg wechsle und die Fahrbahnampel zufällig "rot" zeigt? Könnte das auch als Rotlichtverstoß ausgelegt werden? Man hat ja als Radfahrer immer eine Hand voll Argumente, warum man auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fährt, ganz abgesehen von roten Ampeln...

    Du meinst seitens der Polizei?

    Ja, die meine ich. Mir hat u.a. ein Hauptkommissar, seines Zeichens Leiter Verkehr & Prävention eines Hamburger PKs, bestätigt, dass das keinerlei Tatbestände erfüllt. Auch wenn der Autler einen breit angrinst und sagt: "Ich hoffe, sie sind ordentlich nass geworden!"

    Wenn durch so eine Aktion allerdings ein Unfall verursacht wird, könnte die Sache wahrscheinlich anders aussehen. Nur hättest Du in Deinem Fall nicht die Gelegenheit gehabt, dem Autofahrer diese Aussage abzuringen.

    Ich frage mich allerdings, wie es im Falle von Roberto Z., Leiter Verkehr und Prävention des PK24 geschehen wäre, wenn er im Selbstversuch als Fahrbahnradler eine Dusche erhalten hätte:

    Quelle: (zum Artikel Suchwort "Ziemer" eingeben)

    Zitat

    Als Polizeibeamter, aber auch als Radfahrer und besorgter Vater wollte Roberto Ziemer wissen, wie es denn mit der gegenseitigen Rücksichtnahme so klappt. Die Chance dazu sah er, als im Garstedter Weg anlässlich der Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht die Aktionsplakate „Mit Abstand besser“ aufgestellt wurden: „Kommen die Plakate bei den Autofahrern an?“, fragte er. „Also wagte ich in ziviler Kleidung den Selbstversuch“, so der Polizist, der im PK 24 für den Bereich Prävention und Verkehr zuständig ist. Gemeinsam mit zwei Verkehrslehrerinnen radelte Ziemer 90 Minuten lang zwischen Moorrand und Grotkoppelweg auf der Fahrbahn hin und her. Kontrollposten standen parat, um Autofahrer rauszuwinken, wenn diese die Radler mit zu geringem Abstand überholen oder gar anhupen sollten. Und das taten nicht wenige. Überraschende Bilanz: „Die 17 von uns angehaltenen Kraftfahrer besitzen ihren Führerschein schon seit 40 Jahren und länger. Wider Erwarten waren es also nicht die oft gescholtenen jungen Erwachsenen oder gestresste Berufsfahrer, die sich hier rücksichtslos zeigten“, so das Resümee. Nun setzt das PK 24 verstärkt Überwachungskräfte in diesem Bereich ein. „Wir werden auch sanktionieren“, warnt Ziemer. Das gilt nicht nur für uneinsichtige Autofahrer, sondern auch für Radfahrer, die sich nicht verkehrsgerecht verhalten, also etwa nebeneinander fahren oder während der Fahrt Kopfhörer benutzen.

    Das kennt man sonst nur von der Straße, wo stellenweise das angeblich verbotene Fahrbahnradeln mit dichtem Überholen, Ausbremsen, Hupen oder Nassspritzen sanktioniert wird.

    Wobei das Nassspritzen leider weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat darstellt. Selbst wenn der KfZler zugibt, das er das mit Absicht gemacht hat. Das wurde mir mal so von verschiedenen Dienst leistenden der Exekutive "erklärt".

    Das war in Hamburg.... Ja, wirklich!

    In Hamburg kann es sogar funktionieren, die Polizei zu rufen, wenn ein beratungsresistenter Kampf-Trucker ("Können Sie nicht lesen?? Hier ist `ne Ladezone! Ich darf hier parken!!") Woche für Woche an einem bestimmten Tag den gesamten Fuß- und Radweg bis zur Fahrbahn dicht macht, so dass alte Leute mit Hund an der Leine und radfahrende Kinder die viel befahrene Fahrbahn betreten müssen um zu passieren. 5x mal im PK angerufen, 2x kamen sie. Hat aber nix gebracht. Erst die Mails an die Bußgeldstelle haben Wirkung gezeigt, weshalb ich davon ausgehe, dass die Exekutive, als sie vor Ort war, kein Bußgeld verhängt hat.

    Ich habe mal “spaßeshalber“ eine Mail an das örtliche PK geschickt, da ein KfZ zum wiederholten Mal eine Radwegableitung auf die Fahrbahn zugeparkt hat. Foto und die Bitte, mal einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen. 20 Minuten später kamen die Udels und nochmal 20 Minuten später der Abschlepper.
    Das wird aber je nach PK wohl anders gehandhabt. Und je nach Arbeitsaufkommen.