Ist die Drohung jemanden zu verprügeln strafbar?
Ich habe auch mal jemanden angezeigt: Hupend mit 20 cm "Sicherheitsabstand" überholt & ausgebremst. Dann die übliche Diskussion:
"Wozu ist der Radweg da???"
"Wozu ist die Fahrbahn da? Zum fahren!"
"Sie müssen den Radweg benutzen, sonst kostet das 100 €, fragen Sie mal die Polizei!"
"Machen Sie mal 'nen Führerschein, dann kennen Sie sich auch besser aus im Straßenverkehr!"
"Ich geb` Dir gleich Eine!"
Der freundliche, die Anzeige aufnehmende, Polizeibeamte fragte noch, ob der Radweg auch wirklich nicht benutzungspflichtig war (als ob das eine Rolle spielt...). Eine Bedrohung wollte er aber nicht erkennen:
"Hat er gedroht, Sie umzubringen?"
"Nö."
"Dann war's auch keine Bedrohung!"
So im Nachhinein frage ich mich, was passiert, wenn ich einem Polizeibeamten mal mitteile, dass ich ihm gleich "Eine gebe"...
Auf jeden Fall habe ich nix mehr von der Anzeige oder einem evtl. Verfahren gehört und frage mich ein weiteres Mal, ob meine Anzeigen verfolgt werden...