Beiträge von Ullie

    Es ist doch aber nun schon so, dass gerade die CSU mit einigen Direktmandaten "außen vor" bleiben wird, wenn die (auf die ganze Republik aus Bayern hochgerechneten) Zweitstimmen nicht ausreichen?

    Bis einschließlich der letzten Bundestagswahl (2021) war es nicht so. Die CSU hatte alle siegreichen Direktkandidaten in den Bundestag schicken können, obwohl nachdem Verhältniswahlrecht ihr gar nicht so viele Abgeordnetensitze zugestanden hätten.

    "Die Statistik zeigt die Anzahl der Überhangs- und Ausgleichsmandate bei den Bundestagswahlen in Deutschland von 1949 bis 2021. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 erhielt die CDU 12, die CSU 8, die SPD 10 sowie die AfD ein Überhangsmandate. "

    Quelle: https://de.statista.com/statistik/date…ndestagswahlen/

    Und was sagt Söder? Er verhält sich taktisch, schließlich ist die Klage beim BVG von der CSU mit veranlasst worden. Da würde es sich taktisch nicht gut machen, wenn Söder jetzt gegen das Urteil stänkert. Aber es dürfte ihn ganz schön gewurmt haben, dass die Verhältniswahl-Stimmen jetzt ausschlaggebend sind. Denn in dem tagesschau-Bericht vom 30.7.2024 heißt es auch: "Söder kündigte aber auch an, eine unionsgeführte Bundesregierung wolle die neue Zuteilungsregelung wieder korrigieren. "Klar ist auch: Sollten die Wähler uns in der nächsten Regierung sehen, werden wir dieses Ampel-Gesetz umgehend ändern. Das ist für die CSU eine Koalitionsbedingung für eine nächste Bundesregierung.""

    Urteil zur Wahlrechtsreform: Union sieht Schlappe für Ampelkoalition
    Vor allem Linke und CSU lehnten die Wahlrechtsreform der Ampel ab. Das Karlsruher Urteil kommt ihnen also gerade recht. CSU-Chef Söder sprach von einer…
    www.tagesschau.de

    Und wenn Söder dann den Spieß wieder umdrehen wollte, dann läuft das unaufhaltbar wieder darauf hinaus, dass der Bundestag mit vielen Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten aufgebläht würde.

    "Wahlrechtsreform: Ene mene muh und raus ist die CSU" So ist es also nun nicht gekommen:

    Verfassungsgericht kippt Wahlrechtsreform der Ampel – diese zwei Parteien können jetzt aufatmen
    Die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition ist umstritten – so sehr, dass das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen muss. Was Sie zur Entscheidung wissen…
    www.t-online.de

    Aber ein bisschen draußen ist sie schon, die CSU:

    "Laut der Entscheidung vom Dienstag beanstandete das Gericht nicht, die Regelung zu Überhang- und Ausgleichsmandaten zu streichen, die den aktuellen Bundestag auf 733 Sitze aufgebläht haben. Anders sieht das bei der Fünfprozenthürde in Kombination mit der geplanten Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel aus, die das Gericht als verfassungswidrig einstuft."

    Das heißt, es kann sein, dass ein CSU-Kandidat in einem bestimmten Wahlkreis die Direktwahl-Stimme gewinnt, aber er kann trotzdem nicht in den Bundestag einziehen, weil bei der Verteilung der Sitze entsprechend dem Ergebnis der Verhältniswahl-Stimmen nicht genug Sitze von der CSU gewonnen wurden.

    Ich finde das Urteil sehr gut! Es ist absehbar, dass jetzt dran herumgemäkelt wird. Und gewiss werden manche Kommentatoren versucht sein, von der hervorragenden Bedeutung der "Erststimme" zu reden. Aber das ist meines Erachtens kompletter Zufall, dass die Erststimme so heißt. Das Kreuzchen für die Erststimme macht man halt links und das für die Zweitstimme rechts davon auf dem Wahlzettel.

    Genauso gut hätte man von Kringel-Links-Stimme und Kringel-Rechts-Stimme sprechen können, das hätte sich aber vielleicht ein bisschen umständlich angehört und außerdem waren die Begriffe "Links" und "Rechts" in der Politiker-Sprache bereits vergeben.

    Eigentlich müsste die Erststimme richtig "Direktwahl-Stimme" heißen. Und die Zweitstimme müsste Verhältniswahl-Stimme heißen! Und da kommt es schließlich darauf an, dass das Verhältnis der Wählerstimmen sich im Parlament widerspiegelt.

    In diesem Zusammenhang ist diese Aussage in dem Urteil interessant:

    "Die Fünfprozentsperrklausel sei "in ihrer geltenden Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar", hieß es nun in dem Urteil. Sie beeinträchtige den Grundsatz der Wahlgleichheit. Bis zu einer Neuregelung gelte die Grundmandatsklausel weiter, ordnete das Gericht an. Das ist vor allem für die im September 2025 geplante Bundestagswahl relevant: Gelingt es dem Gesetzgeber nicht, die Sperrklausel bis dahin etwa auf drei Prozent zu senken, und die Fünfprozenthürde besteht weiterhin, gilt für diese Wahl immer noch die Grundmandatsklausel."

    Bisher gilt und nach dem neuen BVG-Urteil gilt das jetzt erst mal auch weiter, dass es genügt, wenn eine Partei in drei Wahlkreisen die Direktwahlstimmen-Mehrheit erringt, dann ist sie entsprechend dem Ergebnis der Verhältniswahl-Stimmen im Parlament vertreten. Das BVG fordert jedoch eine Neuregelung in dem Sinne, dass unabhängig von den Wahlkreisen mit gewonnenem Direkt-Wahlergebnis anstatt einer 5%-Hürde zukünftig eine 3%-Hürde ausschlaggebend dafür sein soll, ob eine Partei ins Parlament einzieht oder nicht.

    Wahrscheinlich wird das eigentlich sinnvolle BVG-Urteil einen CSU-Ministerpräsidenten nicht davon abhalten, gegen das Urteil zu polemisieren. Aber dem sollte jedes Mal entgegengehalten werden, dass das unverhältnismäßige und nur schwer nachvollziehbare "Aufblähen" des Parlaments durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate die Alternative wäre, die nun wirklich niemand haben will, und wo wir froh sein können, dass die Initiatoren der Wahlrechtsreform und das BVG jetzt damit aufgeräumt haben!

    Äh, nö. Dagegen

    waren die Gravel-Sektoren bei der TdF regelrechter Flüsterasphalt.

    Sicher? Das habe ich bei sportschau.de über die gravelbike-Einlagen bei der diesjährigen Tour de France gelesen: "Auch bei Red Bull-Bora-hansgrohe haben sie sich auf diesen Tag besonders vorbereitet. Am vergangenen Freitag haben sie noch einmal einen Mitarbeiter mit einer Kamera über die Schotterabschnitte geschickt. Die Bilder haben die Furcht eher steigen lassen. Von dem "gepflegten weißen Schotter", den Tour-Streckenchef Thierry Gouvenou im offiziellen Programm der Tour angekündigt hatte, war jedenfalls laut Aldag nichts zu sehen. Stattdessen sei da jetzt "ganz ganz grobes Material" draufgekippt worden. Die ASO* sei selbst überrascht gewesen über die Bilder, berichtete Aldag: ..."

    9. Etappe der Tour de France: Die Angst vor den Schotterpisten
    Vor dieser Etappe fürchten sich die Favoriten im Kampf um das Gelbe Trikot. Das 9. Teilstück führt über 32 Kilometer Schotterstraßen. Man kann die Tour hier…
    www.sportschau.de

    *ASO = Amaury Sport Organisation (Veranstalter der Tour de France)

    Als meine geliebte Stadtverwaltung Radfahrer über diese Piste gezwungen hat, während der wichtige Verkehr mittels einer straßenrechtlich illegalen Umleitung über einen extra hierfür asphaltierten Feldweg geleitet und der Rad- und Fußverkehr dort verboten wurde.

    foto-10.jpg

    Das sieht so aus wie eine dieser Schotterpisten-Abschnitte bei der einen Etappe auf der diesjährigen Tour de France:

    Tour de France 2024 - Schotter-Etappe: Gravel-Sektoren & Profil
    Die Vorschau für die 9. Etappe der Tour de France 2024 mit allen Gravel-Sektoren der Schotter-Etappe.
    www.tour-magazin.de

    "Kürzlich sorgten Wildparker am Murner See in der Oberpfalz für Ärger bei den Behörden: Bei einem Rettungseinsatz war der Weg für die Feuerwehr verstopft."

    Bayern: Neue Maßnahmen gegen Parkchaos am Murner See
    Kürzlich sorgten Wildparker am Murner See in der Oberpfalz für Ärger bei den Behörden: Bei einem Rettungseinsatz war der Weg für die Feuerwehr verstopft. Damit…
    www.tagesschau.de

    Wer Zufahrten und Rettungsgassen in Naherholungsgebieten blockiert, dessen Fahrzeug wird, falls das überhaupt jemand kontrolliert, ein bisschen umgesetzt.

    Aber wehe, es blockiert jemand von der letzten Generation die Fernreisewege. Das führt dann zu einer Pressemeldung des Bundesverkehrsministers, in der bis zu fünf Jahren Haft gefordert wird:

    "Bundesregierung beschließt Entwurf für Änderung des Luftsicherheitsgesetzes / Bei Mitführen verbotener Gegenstände bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich"

    BMDV - Mehr Sicherheit an Flughäfen: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen

    Wer Zufahrten und Rettungsgassen in Naherholungsgebieten blockiert, dessen Fahrzeug wird, falls das überhaupt jemand kontrolliert, ein bisschen umgesetzt.

    Aber wehe, es blockiert jemand die Fernreisewege. Das führt dann zu einer Pressemeldung des Bundesverkehrsministers, in der bis zu fünf Jahren Haft gefordert wird:

    "Bundesregierung beschließt Entwurf für Änderung des Luftsicherheitsgesetzes / Bei Mitführen verbotener Gegenstände bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich"

    BMDV - Mehr Sicherheit an Flughäfen: Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bei unberechtigtem Eindringen auf Rollfelder oder Landebahnen

    An der Hauptstraße trifft man dann auf dieses großzügige Konstrukt mit[Zeichen 240] beidseitig:

    Geht man da in Dänemark als Fußgänger rechts von der Mittelleitlinie, die auf dem Radweg markiert ist, so wie man auch als Fahrradfahrer fahren würde? Oder geht man links, also so wie ein Fußgänger auf einer Fahrbahn außerhalbgeschlossener Ortschaften, wenn kein Gehweg vorhanden ist?

    Im Zeitungsartikel wird wieder mal das Märchen vom toten Winkel erzählt:

    Fakt ist aber das §56 StVZO fordert:

    Das ist mit einem "toten Winkel" nicht der Fall . Ist aber im Straßenverkehr, der auf Sicht abgewickelt wird, essenztiell für die Verkehrssicherheit.

    Und jeder Fahrer ist verpflichtet,sein Fahrzeug vor Beginn der Fahrt in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen.

    Vielen Dank für den Hinweis. Ich befürchte auch, dass bei dem Unfall von dem LKW-Fahrer nicht ausreichend sorgfältig der rechte Außenspiegel, der Weitwinkelspiegel und vielleicht auch nicht ausreichend der Rampenspiegel und der Frontspiegel kontrolliert wurden, so dass der Unfall geschah. Das würde allerdings bedeuten, dass nicht die Schutzstreifen Schuld sind an dem Unfall in der Schützenhofstraße.

    Dass die Schutzstreifen Schuld sind, hatte udoline vermutet. Allerdings hat udoline noch nicht geschrieben, ob es sich überhaupt um die Schützenhofstraße in Oldenburg handelt.

    Nehmen wir zum Beispiel die hiesige Schützenhofstraße, kein Wegelchen. Die wenigen male, die ich dort fuhr, war sie unauffällig. Zu lesen gabs zu dieser Straße nicht mehr als Gejammer, man werde dort ständig dicht überholt und bedrängt. Obwohl ich sie ob der üblichen Folgen warnte, fordete Die Linke „Schutzstreifen“, die auch bald in der üblichen Unbreite realisiert wurden. Damit bekamen die Jammerer tatsächlich das, worüber sie sich zuvor wahrscheinlich grundlos beschwerten, die Linienbusse passen gerade so zwischen die Markierungen und bleiben nicht hinterm Radfahrer, sondern überholen ohne jeden Schwenk, wie ich selbst gesehen habe. Als Bonus obendrauf gabs innerhalb zweier Jahre 2 Tote, allein wegen dieser Streifen. Die Malereien sind nicht beseitigt, die Falle bleibt aufgespannt. Keine weiteren Fragen, Hauser.

    Ist das einer der beiden Unfälle?

    Tod Einer Radfahrerin In Oldenburg: Große Betroffenheit nach tödlichem Unfall
    Mit Fassungslosigkeit und Entsetzen hat die Initiative Critical Mass Oldenburg auf das Unglück reagiert. Auch unter den Berufskraftfahrern hat der Unfall…
    www.nwzonline.de

    Ein interessanter Link! Es gibt kein Anwohnerparken, sondern jeder kann, ganz egal wo er wohnt, für ein bestimmtes Parkquartier eine Parkberechtigung erwerben. Und zwar nicht wie beim Anwohnerparken als Jahreskarte, sondern auch als Kurzzeit- oder Wochenparkberechtigung oder Monatsparkberechtigung usw.. Wer keine Parkberechtigung hat, der kann nur auf den sogenannten "Handelsparkplätzen" oder "reinen Kurzzeitparkplätzen" parken. Vermutlich sind das Lieferverkehr-Stellplätze. Und anscheinend wurde das Modell bisher noch nicht weggeklagt, ist also gerichtsfest.

    Hier ein Artikel darüber: https://www.speyer-kurier.de/region/stadt-l…biete-erweitert

    Das erschließt sich mir irgendwie nicht. Da, wo kostenpflichtiges Parken eingeführt wurde, seien die Gehwege plötzlich frei. Wo kann man da denn jetzt auf einmal kostenpflichtig parken, wenn es vorher eh keine legalen Parkplätze gab?

    Das wird in dem ganzen Text nicht beantwortet. Oft wird in Diskussionen über Anwohnerparkzonen darauf hingewiesen, dass ortsfremde Fahrzeuge nur noch auf kostenpflichtigen Stellplätzen abgestellt werden können. Möglicherweise schreckt das einige Autofahrer*innen ab in den Stadteil zu fahren. So wird es jedenfalls immer von Geschäftsleuten dargestellt, die befürchten, dass keine Kunden mehr kommen, wenn es nur noch kostenpflichtige Parkplätze gibt und auf den Anwohnerparkplätzen, nur noch mit Ausweisen geparkt werden kann, den nur Anwohner*innen bekommen.

    Ich vermute allerdings, dass das Anwohnerparken dazu führt, dass in benachbarten Straßen geparkt wird, wo das Anwohnerparken nicht gilt.

    Endlich mal Action hier, und das schon so früh am morgen!

    Dieser eine Satz enthält neben drei weiteren eine der wichtigsten Lügen, die stets als Grund fürs Ghetto vorgebracht werden, sehr gut.

    • (...)
    • Entscheidet sich der Autofahrer ja für das überflüssig große und träge Gefährt. Dann braucht er sich aber eben auch nicht zu beschweren, wenn er doch mal nicht sofort durchpaßt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

    Ich halte nichts von so einer Betrachtung, der zufolge Fahrradfahrer*innen selbst Schuld sind an ihrem Ghetto-Dasein. Das stimmt nach meiner Beobachtung nicht. Beispiel: Auf einer autofreien Insel, auf der Fahrradverkehr erlaubt ist, merkt man nichts davon, dass Fahrradfahrer*innen ein "Ghetto-Dasein" fristen.

    Es ist m. E. vielmehr so, dass große Fahrzeuge die Fahrer*innen dazu verführen, sich für Angehörige einer besonderen "Kaste" zu halten, denen ein Revier-Verhalten erlaubt ist, dass andere in Bedrängnis oder gar Gefahr bringen kann. Siehe zum Beispiel dieses Video, indem ein sogenanntes "Elefantenrennen" dargestellt wird. Ein weiteres Thema im Video: Tempo-Überschreitungen und zu dichtes Auffahren von einem schnell fahrenden PKW-Fahrer.

    Wenn es aber so ist, dass sich LKW-Fahrer*innen gegenüber PKW-Fahrer*innen nicht korrekt verhalten und schnelle PKW-Fahrerinnen gegenüber langsamer fahrenden, dann ist es doch nicht weiter verwunderlich, dass sich PKW-Fahrer*innen gegenüber Fahrradfahrer*innen auch nicht korrekt verhalten.

    Link zum Video:

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    Es gibt viele PKW-Fahrer*innen, die deshalb die Autobahn meiden. Würdest du jetzt sagen, die schaffen sich ihr eigenes Ghetto?

    Könnte man nicht eine Autospur sperren?

    Das Maschseeufer würden die Grünen gerne komplett sperren für den Autoverkehr, dauerhaft und nicht nur während des Maschseefestes. Schließlich ist der Maschsee ein zentral gelegenes attraktives Naherholungsgebiet, nur rund 1,5 km vom Kröpcke entfernt.

    Aber es gibt in Hannover zu viele Parteien, für die der Autoverkehr unantastbar ist und bei denen das Wort Verkehrswende allenfalls in "Sonntagsreden" erwähnt wird und dann niemals in dem Sinne, dass der Verkehrsraum für Autos reduziert wird.

    Waren hier einfach zwei Zebrastreifen-Schilder übrig, die man sinnvoll verwerten wollte:

    Derselbe Zebrastreifen noch mal von der anderen Seite:

    Fotografiert in Bad Münstereifel (NRW)

    Auch auf streetview zu sehen:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Genau deswegen haben Radlfahrerinnen jeden Geschlechts und Alters auf einem Gehweg nichts verloren.

    Denn die Differenz bewegt sich so im Faktor 3-8.

    Wenn man 4 km/h für den Fußverkehr ansetzt und 12 km/h für den Fahrradverkehr, dann ist es Faktor 3, die der Fahrradverkehr schneller ist. Wenn man 32 km/h für den Fahrradverkehr ansetzt, dann ist es Faktor 8.

    Wenn ich jetzt 12 km/h für den Fahrradverkehr auf der Fahrbahn ansetze und dort Autoverkehr mit 50 km/h stattfindet, dann ist der Autoverkehr um den Faktor 4 schneller.

    Auf Landstraßen mit Autoverkehr mit Tempo 100 km/h, wäre es Faktor 8, die der Autoverkehr schneller ist. Bei einem Fahrradverkehr mit Tempo 32 km/h wäre es etwa Faktor 3, die der Autoverkehr schneller ist.

    Also hätte deinem Gedankengang nachfolgend der Autoverkehr auf den Fahrbahnen der Straßen nichts verloren, weil er ja viel schneller unterwegs ist als der Fahrradverkehr, der eigentlich auf den Fahrbahnen stattfinden sollte!

    Ich finde das wirklich eine sehr gute Perspektive und Zielvorstellung. Leider habe ich noch nicht genug Mitstreiter beisammen, die bereit sind, den Autoverkehr entsprechend zu reduzieren.

    Ich möchte, dass Radwegfreunde aufhören, die Radfahrerschaft in Dauerstress zu versetzen, indem sie den (be)trügerischen Eindruck vermitteln, dass es da insgeheim doch eine okkulte Kongruenz zwischen gefühlter und realer Sicherheit von Infrastruktur (eigentlich ja genauer "gefühlter und realer Unsicherheit von Mischverkehr") gäbe.

    Was mir an deinen Beiträgen meistens gefällt, das ist der immer wieder kehrende gleiche Tenor, dass Fahrradfahren eigentlich keine gefährliche Sache ist. Und da stimme ich dir zu, da müssen Vertreter*innen des ADFC aufpassen, dass sie nicht immer wieder dieselbe Leier spielen, der zufolge das Fahrradfahren vor allem eines ist, nämlich eine sehr gefährliche Angelegenheit. Das wäre außerdem sehr kurzsichtig gedacht, immer nur auf die "Unfallgefahr-Karte" zu setzen:

    Fall 1: Sollten die Bemühungen um Radwegebau Erfolg haben und weniger Unfälle stattfinden, dann wird es von Seiten der Politik und der Verkehrsverwaltung irgendwann heißen, dass jetzt erst mal genug getan sei und jetzt Schluss ist mit Radverkehrsförderung.

    Fall 2: Sollten weiterhin viele schwere Unfälle stattfinden, dann wird es von Seiten der Politik und der Verkehrsverwaltung heißen, dass die Empfehlungen und Ratschläge des ADFC nichts taugen, und dass man in Zukunft diese Ratschläge nicht berücksichtigen wird. (Soweit man Vorschläge des ADFC überhaupt je berücksichtigt hat.)

    Diesen Sommer hatte ich mehrmals Zeit, mir die eine oder andere Tour de France Etappe anzuschauen. Ich war zunächst ein bisschen entsetzt darüber, dass es mehrfach zu Stürzen kam. Aber dann habe ich mir irgendwann gesagt: Wenn man bedenkt, mit welchem Tempo die dahin rasen, in der Regel 40 bis 50 km/h, bergab manchmal 100 km/! Und wie dicht die nebeneinander und hintereinander herfahren, sodass man denkt, sehen die denn nicht die Gefahr dabei? Aber das hat halt renntechnische Gründe: Windschatten, Renn-Taktik usw.. Und da kam ich dann zu dem Schluss, dass es so gesehen vielleicht gar nicht so viele Unfälle sind, die passieren. Wenn man dann noch von so negativen Aspekten wie Doping absieht, entwickelt sich so ein gewisses Mitfiebern, besonders bei den Berg-Etappen mit den Ausreißer-Gruppen ging mir das dann so.

    Trotzdem bleib' ich auf dem Rad im Alltag eher sichtbar unterdurchschnittlich trainiert und wenn es mal im meist flachen Hannover zwei- bis dreihundert Meter ein wenig bergauf geht, dann zieh' ich mir gedanklich schon das rot gepunktete Trikot über, nur so gedanklich halt.:saint:

    Schwerpunkt beim Tour de France Renn-Zirkus oder gar das einzige Thema, sind aber letztlich nicht die Unfälle! Und als Fernsehkonsument erfreuen mich immer wieder die schönen Landschaften, die nebenbei gezeigt werden. Wobei, die Rennradfahrer*innen haben dafür keinen Blick übrig, sagte einer der Fahrer im Interview, weil die sich viel zu sehr auf die Strecke und die anderen konzentrieren müssen.