Mir ist es wichtig, hier begrifflich sauber zu arbeiten, weil erfahrungsgemäß die rechtlichen Begriffe gern mit Alltagssprache vermischt werden und zur Verwirrung beitragen.
Als Beispiel dafür seien genannt: Pedelec, E-Bike, Elektrofahrrad, Leichtmofa, S-Pedelec etc. pp.
Wie man an dieser Diskussion hier wieder einmal erkennt, ist die Frage nach der legitimen (nicht "legalen") Maximalgeschwindigkeit von Fahrzeugen , abgesehen von den physikalischen Tatsachen, naturgemäß höchst subjektiv und gebunden an die eigene körperliche Konstitution, Vorerfahrungen mit verschiedenen Fahrzeugklassen u. a. m.
Natürlich gibt es subjektive Faktoren, wann jemand welche Geschwindigkeit auf dem Fahrrad als schnell oder langsam empfindet.
Aber das darf nicht zu einer "scheißegal"-Haltung führen in Bezug auf die Frage körperliche Fitness.
Dazu kommt die technische Entwicklung und die Vorstellungskraft in Bezug auf technische Fragen.
Ich hatte kürzlich bei einem Besuch in einer Stadler-Filiale ein preiswertes Fahrrad mit einer SRAM-Zweigang-Automatikschaltung gesehen. Leider hatte ich keine Zeit für eine Probefahrt, aber das will ich unbedingt nachholen. Hier ein Erfahrungsbericht von Stefan Rohn auf Fahrradzukunft.de:
Erfahrungen mit der Zweigangnabe »Automatix« von SRAM | Fahrradzukunft
Viele langjährige und erfahrene Fahrradfahrer*innen machen sich darüber lustig, wenn weniger erfahrene Fahrradfahrer*innen oder technisch wenig interessierte Menschen scheinbar "ganz klare und einfache" technische Zusammenhänge nur oberflächlich oder gar nicht beachten. Zum Beispiel schalten viele Fahrradfahrer*innen nicht in einen kleinen Gang zurück, wenn sie vor einer Ampel o. ä. zu stehen kommen. Obwohl es sehr hilfreich und kraftsparend ist, nach dem Stopp in einem kleinen Gang anzufahren.
Dem Erfahrungsbericht von Stefan Rohn zufolge schaltet die SRAM-Zweigang-Automatikschaltung immer automatisch in den ersten Gang, wenn das Rad zum Stehen kommt. Viele erfahrene Fahrradfahrer*innen halten vermutlich nicht viel von so einer "Billigschaltung mit nur 2 Gängen". Und sind außerdem nicht nur technisch, sondern darüber hinaus auch körperlich in der Lage eine Schaltung mit deutlich mehr Gängen optimal einzusetzen.
Ich vermute , dass eine solche Zweigangautomatik für wirklich fast alle Menschen eine brauchbare Sache ist- und halte das für gut und wichtig, weil das Fahrradfahren möglichst allen Menschen, möglichst niedrigschwellig zugänglich gemacht werden muss. Dazu gehören aber auch eine entsprechend angenehme und verständliche Fahrradverkehrsinfrastruktur. Hingegen darf es Helmpflicht, Führerscheinpflicht oder Versicherungspflicht nicht geben.
Das Fahrrad wird dann ein wirklich sehr weit verbreitetes Alltagsverkehrsmittel, wenn die mit dem Fahrrad gefahrenen Geschwindigkeiten niedrig bleiben. Und das ist eine objektive Feststellung. Deshalb halte ich auch 20 km/h als geeignete Grenze für die Tretunterstützung bei Pedelecs. Und halte gar nichts davon, S-Pedelecs auf Radwegen zuzulassen, wie es der VCD vorschlägt.