Wahl-HHer
Wenn die Bearbeitung von Anzeigen pauschal abgelehnt wird, dann ist die sachliche Ermessensausübung nicht vorhanden. Das bedeutet aber nicht, dass man sich darauf berufen kann und fordern kann, dass die Ermessensausübung jetzt immer flachfallen soll.
https://serviceportal.hannover-stadt.de/buergerservice…html?myMedium=1 Das ist der Link zur Internetseite der Stadt Hannover, auf der über das Online-Formular informiert wird, mit der Bürger auf Parkverstöße hinweisen können. Da steht:
"Allgemeine Informationen
Die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch auch durch Privatpersonen bei uns zur Anzeige gebracht werden. Eine entsprechende Anzeige stellt eine Anregung an uns als Verfolgungsbehörde dar, den Sachverhalt nach dem allgemeinen Untersuchungsgrundsatz zu ermitteln; über eine Verfolgung des Verstoßes entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sie erhalten als Anzeigeerstatter*in grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens."
Der Text ist ganz offensichtlich widersprüchlich formuliert. Von mir rot markiert sind die Passagen, die den Eindruck erwecken, die*der Bürger*in könne eine Anzeige machen. Grün habe ich die Passagen markiert, die eindeutig aussagen, dass die*der Bürger*in lediglich einen Hinweis an die "Verfolgungsbehörde" geben kann, und dass ganz alleine die Verfolgungsbehörde entscheidet, ob sie dem Hinweis nachgeht.
Warum ist der Text so widersprüchlich formuliert? Und was für ein Ziel verfolgt die "Verfolgungsbehörde" eigentlich? Mein Eindruck ist: Es werden Parkverstöße nach dem Schema verfolgt, dass für sehr viele Radfahrstreifen, Halteverbotsabschnitte und Ecken an Kreuzungen ganz bewusst nur eine sehr laxe Verfolgung von Parkverstößen stattfindet. Und bei Fahrbahnabschnitten mit eingeschränktem Halteverbot findet so gut wie gar keine Verfolgung von Parkverstößen statt. Halbseitiges Gehwegparken wird, so ist mein Eindruck, gar nicht verfolgt.
Bei einer Nachfrage, warum sich trotz mehrfachen Hinweis auf Parkverstößen an einer ganz bestimmten Stelle, an der die freie Fahrt für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr und für die Wagen der Müllabfuhr gefährdet wird, nichts an der misslichen Situation geändert habe, sagte man mir, viele Autofahrer seien eben extrem renitent und lassen sich nicht von Knöllchen beeindrucken. Und für Abschleppen seien die Parkverstöße nicht hinreichend gravierend. Konkretere Informationen wurden nicht erteilt, mit Hinweis darauf, dass der Verkehrsaußendienst dazu nicht verpflichtet sei, darüber genauer zu informieren, zum Beispiel wie viele Ordnungswidrigkeiten für Falschparken an einer bestimmten Stelle erteilt werden.
Mein Eindruck: Der zitierte Text soll von jedem so gelesen werden können, wie es ihm seine Fantasie eingibt. Es soll an mögliche Hinweisgeber*innen das Signal ausgesendet werden: Du kannst hier was bewirken, indem du Falschparker*innen, die die Stadtgesellschaft terrorisieren, zur Anzeige bringst. Es soll aber auch Autofahrer*innen das Signal ausgesendet werden: Wir haben viel Verständnis dafür, dass du falsch parkst, es gibt ja auch viel zu wenige Parkplätze.