Für jemanden mit Rollstuhl und Rollator wird es sicher auch etwas enger.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich bei der Hamburger Polizei unter der 110 eine vernünftige Antwort bekommen werde, wenn jemand auf dem Radweg parkt. Man wird es diesbezüglich wie bei der Einrichtung von Arbeitsstellen halten: Der Radverkehr wird sich seinen Weg suchen.
Hatte diesbezüglich mal ein im Nachhinein betrachtet lustiges Erlebnis. Als ich bei der zuständigen PI (Polizieinspektion) anrief um auf eine zugeparkte Bordsteinabsenkung hinzuweisen wurde ich vom anderen Ende gefragt: "Sind Sie behindert?"
Leider ist eine schlagfertige Antwort ja oft das, was einem erst zehn Minuten später einfällt. Seit diesem Erlebnis jedenfalls grübel ich über eine schlagfertige Antwort, um im Wiederholungsfalle gewappnet zu sein.
Aus Ermangelung einer schlagfertigen Antwort, antwortete ich so, wie die Frage wohl auch gemeint war: "Ich persönlich bin dadurch nicht behindert, aber für einen Rollifahrer oder jemanden der auf einen Rollator angewiesen ist, gibt's an der Stelle kein Durchkommen und auf der Straße ist's eben einfach deutlich gefährlicher."
Vielleicht hat der Verzicht auf eine allzu patzige schlagfertige Antwort ja dazu beigetragen, dass zumindest ein gönnerhaftes, "Wir werden uns das mal anschauen.", vom anderen Ende der Leitung kam.
Ich hatte übrigens nicht die 110 gewählt, einmal weil mir die Nummer der zuständigen PI bekannt war und zum anderen, weil ich mir nicht sicher war, ob das nun ein Notfall ist. Deshalb finde ich die Diskussion hier so interessant und die Beiträge aus denen hervorgeht, dass wohl auch die Polizei selbst bei einem blockierten Fußweg von einem Notfall ausgeht und die 110 empfiehlt.
Um nochmal auf die schlagfertige Antwort auf die polizeiliche Frage "Sind Sie behindert?" enzugehen: Das fiel mir bislang dazu ein und findet hoffentlich seinen Weg aus der Gedächtniszone zur Zunge, wenn's mal nötig ist:
a) "Jetzt werden Sie mal nicht frech. Und überhaupt man benutzt den Begriff "behindert" nicht, um sich über andere lustig zu machen! Und die Polizei schon gar nicht!!"
b) "Ja, was dagegen?"
c) "Muss man behindert sein, um bei Ihnen anrufen zu dürfen?"
Und noch einpaar Beispielfotos zur Diskussion:
Ein solcherart zugeparkter Fußweg in der Nähe einer Grundschule müsste dann doch eigentlich auch die 110 rechtfertigen?
Und dieses Foto ist direkt neben einer Grundschule entstanden, eigentlich auch ein 110-Fall - oder?
Das ist die weiter oben beschriebene Situiation, die zur polizeilichen Frage führte: "Sind Sie behindert?"
Und wie ist das mit 110, wenn der Radweg blockiert ist? Nicht dran stören, weil man dann erlaubter Weise die Straße benutzen darf?
Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass mich die Polizei ggf. an den Verkehrsaußendienst der Stadtverwaltung verweisen wird. Aber sind das nicht Falschparken-Delikte, die schneller geahndet werden müssten. Zum Beispiel indem die Polizei über das Kennzeichen den Halter ausfindig macht und ihm Bescheid sagt, dass er in kürzester Zeit mit Abgeschlepptwerden rechnen muss, wenn er nicht umgehend sein Fahrzeug wegfährt?
Andererseits, was nutzt die 110, wenn dann hinterher bei rauskommt, dass doch nicht abgeschleppt wird. Denn mit Abschleppen haben's die hannoverschen Ordnungsbehörden nicht so. Da müsste dann schon eine Feuerwehrzufahrt blockiert sein. Selbst Eckenparken, was ja in engen Straßen letztlich der Blockade einer Feuerwehrzufahrt gleichkommt, wird i. d. R. nicht mit Abschleppen geahndet.
Trotzdem immer wieder das Maximum (Abschleppen) fordern, in der Hoffnung, dass viele andere das auch tun und eine Verhaltensänderung bei den Ordnungsbehörden eintritt?!