Eigentlich müssten doch der Fuss e.V, der ADFC und der VCD bei einer bundesweiten Kampagne
"Entweder Radweg oder Straße: Wir wollen nicht länger auf Gehwegen radfahren müssen!"
dabeisein. Wieviele Unterschriften würden wir kriegen? Mehr als 20?
Das ist zu kurz gegriffen. Mit dabei sein müsste auch der ADAC. Der müsste im Namen der Autofahrerschaft fordern Tempo 30 innerorts auf allen Straßen inklusiver rigider Kontrollen bis die verwaltungstechnischen Voraussetzungen für eine automatisierte Tempobegrenzung geschaffen und umgesetzt sind.
Das sind Voraussetzungen, die massenwirksam Radfahrer dazu bewegen können, die selben Fahrbahnen zu benutzen wie der Autoverkehr. Aber auch dann müssen Radfahrstreifen angelegt werden, damit bei Staubildung der Radverkehr nicht zwischen den sich stauenden Fahrzeugen steckenbleibt oder ordnungswidrig auf den Fußweg ausweicht.
Zur Zeit ist es aber so, dass Verkehrsplaner in den Verwaltungen davon ausgehen, dass bei einer Tempo 30 Straße es nicht notwendig ist, Radverkehrsanlagen einzurichten. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Erschwerend kommt dazu, dass vielerorts entweder Parkspuren oder Auto-Fahrspuren entfallen müssten, um Platz für den Radverkehr zu schaffen. Ein heißes Eisen, das ungern von der Politik angefasst wird, die ja letztlich die Beschlüsse fassen müsste und dann dafür im Fokus der Kritik stünde.
Hier ein Beispiel aus Havelse bei Hannover. Die Fußwege an der Hannoverschen Straße sind für den Radverkehr freigegeben, vermutlich schon seit rund 20 Jahren, denn das Verkehrsschild für Fußwege ist schon seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr so gestaltet.
Trotzdem nutzt nach meiner Beobachtung nur eine Minderheit der Radfahrenden die Fahrbahn. Dafür gibt es meines Erachtens zwei Gründe. Auf der Fahrbahn gilt das aktuelle innerorts Tempolimit von Tempo 50 km/h, das zudem vermutlich nur lasch kontrolliert wird. Und es gibt keine Markierungen, die Radfahrende anregen könnten, die Fahrbahn zu nutzen.
Die niedrigste Stufe wären sogenannte "Sparrows", also Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn, das könnte man hier ohne weiteres sofort umsetzen und würde dafür von niemandem nennenswerten Widerspruch ernten.
Denn meines Wissens würde daraus nicht die Verpflichtung für den Radverkehr entstehen, die Fahrbahn zu benutzen, wenn der Fußweg weiterhin so gekennzeichnet bleibt wie jetzt mit
.
Ob es darüberhinaus möglich und sinnvoll ist, Radfahrstreifen zu markieren, will ich jetzt gar nicht hier diskutieren, denn dann müsste das
unter den Fußwegschildern abgehängt werden. Und das würde energischen Widerspruch bei vielen Radfahrenden hervorrufen, die nicht darauf vertrauen, dass Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sicherer sind als Fußwegradeln. Vermutlich würden Radfahrstreifen auch daran scheitern, dass der Straßenquerschnitt nicht ausreichend breit ist. In der Gegenrichtung sind auf der hannoverschen Straße auf manchen Abschnitten Schutzstreifen markiert. Dort ist der Gehweg deutlich schmaler.
Bei Schutzstreifen bin ich mir nicht so ganz sicher, ob die auch dann angelegt werden können, wenn das "Gehwegradeln" weiter erlaubt bleibt. Weiß das jemand, ob Schutzstreifen auch dann angelegt werden können, wenn der Fußweg daneben für den Radverkehr freigegeben ist?