Beiträge von Ullie

    Wo soll ich das geschrieben haben?

    Das habe ich nicht gesagt, dass du das so geschrieben hast, aber ich habe das so verstanden:

    Es gehören beide StVO-konformen Varianten in die theoretische Ausbildung (also direkt und indirekt ohne Absteigen). Das ist für mich Pflicht, damit die Kinder die Verkehrsregeln kennen.

    Wenn zusätzlich noch die Varianten mit Absteigen erklärt werden, finde ich das überflüssig, kann es aber nicht ändern.

    Und anschließend erklärt man den Kindern, welche Variante für welche Situation geeignet ist.

    Mit den beiden StVO-konformen Varianten meinst du doch das direkte Linksabbiegen und das Linksabbiegen hinter der Kreuzung. An einer Ampelkreuzung mit mehreren Fahrspuren und an einer Ampelkreuzung sind fast immer mehrere Fahrspuren und es gilt Tempo 50, würde ich mit einer Grundschulklasse nicht das direkte Linksabbiegen üben.

    Aber du meintest das mehr generell, also auch bei einer Rechts-Vor-Links-Kreuzung in einer ruhigen Tempo-30-Zone.

    Jetzt verstehe ich auch was du damit meinst.

    Und anschließend erklärt man den Kindern, welche Variante für welche Situation geeignet ist.

    Soll heißen, bei einer Ampelkreuzung mit mehreren Fahrspuren besser indirektes Abbiegen hinter der Kreuzung. Bei einer "einfachen" Kreuzung in einer Tempo-30-Zone besser direktes Linksabbiegen. Hab' ich das so richtig verstanden?

    Du würdest Kinder ein einer leeren 30-Zone oder gar verkehrsberuhigtem Bereich indirekt links abbiegen lassen?

    Das ist eine andere Situation als die auf dem Bild dargestellte mit mehreren Fahrspuren:

    In einer Tempo 30 Zone fahren die Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn und dabei ist es wichtig, dass sie so mittig fahren, dass sie nicht auf die Seite gedrängt werden oder im Dooring-Bereich fahren. Oft ist die Fahrbahn in einer Tempo 30 Zone so schmal, dass das auch ganz gut klappt und Radfahrerinnen sich nicht plötzlich rechts von einem Auto-Fahrzeugstrom wiederfinden. (Leider ist das auf der Zeichnung falsch dargestellt, nämlich so wie es nicht sein sollte.)

    Müssen Fahrradfahrer dann an einer Kreuzung links abbiegen (in einer Tempo-30-Zone wo es keine Extra-Linksabbiegerspur gibt, dann müssen sie sich auch nicht erst auf einer Linksabbiegespur einordnen).

    Wo ich das schreibe fällt mir auf: Auf der Zeichnung ist kein Radfahrstreifen oder Radweg zu sehen. (In Hannover ist das vielfach Standard an Hauptverkehrsstraßen mit mehreren Fahrspuren im Kreuzungsbereich.)

    Aber auch ohne Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen macht da indirektes Linksabbiegen vor oder nach der Kreuzung Sinn, weil das Einordnen auf die innere Fahrspur entfällt.

    Und weil das grün werdende Ampellicht nicht falsch interpretiert werden kann als freie Fahrt für den Linksabbieger. Und dadurch der Gegenverkehr übersehen wird.

    Die Kreuzung auf der Zeichnung hat eine Ampelanlage. Das hat man dann ja auch nicht in der Tempo 30 Zone.

    Und da stimme ich dir zu. Bei solchen Kreuzungen ohne mehrere Fahrspuren ist auch mit Grundschulkindern das direkte Abbiegen nach Links zu üben. Es ist allerdings gut, es in einer Tempo 30 Zone zu machen.

    Aber was du vorschlägst, wenn ich das richtig verstehe, ist ja auch in Fällen von mehreren Fahrspuren mit einer Ampelkreuzung (also Tempo 50) das direkte Linksabbiegen mit Kindern einer Grundschulklasse zu üben.

    Ich habe mir das gerade mal auf einem Fahrschul-Video angeschaut, wie dort der Fahrlehrer versucht, dass Linksabbiegen an mehrspurigen Ampelkreuzungen zu erklären.

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    Ich bin mir sicher, dass Grundschulkinder damit überfordert sind. Man kann versuchen das stark vereinfacht theoretisch zu erklären, aber nicht praktisch üben mit einer Grundschulklasse.

    Es gehören beide StVO-konformen Varianten in die theoretische Ausbildung (also direkt und indirekt ohne Absteigen). Das ist für mich Pflicht, damit die Kinder die Verkehrsregeln kennen.

    Wenn zusätzlich noch die Varianten mit Absteigen erklärt werden, finde ich das überflüssig, kann es aber nicht ändern.

    Und anschließend erklärt man den Kindern, welche Variante für welche Situation geeignet ist.

    In die theoretische Ausbildung ja. (Auch wenn die reine Theorie bei Grundschulkindern nicht so große Lernerfolge verspricht wie das praktische Üben.) Aber wie schon gesagt: Ich würde das direkte Linksabbiegen nicht mit Kindern einer Grundschulklasse üben. Dazu sind die Voraussetzungen, die die Kinder mitbringen zu ungleich und die zur Verfügung stehende Zeit, bzw. die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern reichen nicht aus. Zumal, du in dem Fall, dass du die Eltern vom direkten Linksabbiegen überzeugen willst, vermutlich eine Menge dicke Bretter bohren müsstest.

    Auch das indirekte Linksabbiegen (mit Absteigen) vor der Kreuzung, da stimme ich dir zu, sollte nicht geübt werden, aber es sollte in jedem Fall in der Theorie besprochen werden. Einfach weil es so häufig (falsch) vorgemacht wird. Wenn dabei jedoch abgestiegen wird und das Rad geschoben wird, dann ist es auch StVO-konform. Also gibt es 3 StVO-konforme Varianten.

    Sinnvoll wäre eine systematische Fortsetzung des Verkehrsunterrichtes an den weiterführenden Schulen. Das könnte gut in Fächer wie Physik (Bremsweg), Werte und Normen/Religion (Rücksichtnahme ggü. schwächeren Verkehrsteilnehmern), Politik (Umweltschutz, Mobilität), Deutsch (Gesetzestexte lesen) integriert werden.

    Leider ist es an vielen Schulen so, dass nicht einmal das Benutzen des ÖPNV ordentlich thematisiert wird, weil die Lehrer*innen alle Nur-Autofahrer sind.

    Was nützt einem der Paragraph, wenn man in dem Falle das Kind erst Sekundenbruchteile bevor es gegen die Stoßstange knallt sieht?

    Bei einer 79-jährigen Fahrerin gehe ich auch nicht davon aus, dass sie da mit Top-Speed oder mehr durchgerauscht ist. Nur um schonmal der ISA-Leier vorzubeugen ;)

    Außerdem hätte dann sicher im Unfallbericht gestanden, wie weit der Bub durch die Wucht des Aufpralls durch die Luft geschleudert worden wäre.

    Warum? In dem Alter sollte er nach StVO reif genug sein, um am Straßenverkehr auf der Fahrbahn teilzunehmen. Keine Ahnung, in welcher Klassenstufe heute die Verkehrserziehungskurse stattfinden, aber allzulange her sollten sie in seinem Fall auch nicht sein.

    Vermutlich wäre der junge Radfahrer tot gewesen, wenn die Autofahrerin mit Tempo 50 da durchgerauscht wäre. So gesehen hat sie sich möglicherweise schon vergleichsweise rücksichtsvoll verhalten. Trotzdem bleibt die Frage im Raum stehen, was denn in so einer Situation eine angemessene Geschwindigkeit ist.

    Und da kommt eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit in Frage, weil der Vorrang des Fußverkehrs auf dem Zebrastreifen Priorität hat. Wie auch immer wird das nicht zu beantworten sein auf Grundlage der im Artikel veröffentlichten Datenlage. Es geht mir auch nicht um eine Schuldzuweisung, sondern darum, dass in so einer Situation Schrittgeschwindigkeit durchaus angebracht ist, auch für Radfahrer*innen. Auch Radfahrer*innen, die auf einen Zebrastreifen zufahren, müssen ggf. entsprechend das Tempo reduzieren.

    Leider sind oft drängelnde Autofahrer*innen zu beobachten, die das StVO-konforme Langsamfahrgebot an Gefahrenstellen, so dass der Fahrer nicht zum Gefährder gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen wird, für übertrieben halten.

    Daher ist es eine verpasste Gelegenheit, den Unfallbericht so zu schreiben, dass der Eindruck entsteht, im wesentlich sei der Junge selber Schuld an dem Unfall, weil er nicht das Rad geschoben hat: "Beim Überfahren des Zebrastreifens stieß sie mit dem Elfjährigen zusammen, der in diesem Moment die Berner Allee auf seinem Fahrrad querte."

    Warum nicht auch diesen Hinweis in den Bericht unterbringen: "Zur weiteren Klärung des Unfallgeschehens müssen unter anderem auch die gefahrenen Geschwindigkeiten ermittelt werden. Im Falle dass ein Fußweg nicht vollständig einsehbar ist, weil er von einem Fahrzeug verdeckt wird, ist Schrittgeschwindigkeit angemessen."

    ISA hätte übrigens in dem Falle vermutlich nichts genutzt, zumindest dann nicht, wenn die Fahrerin ohnehin schon die gebotene Höchstgeschwindigkeit eingehalten hatte. Allerdings sehe ich die Entwicklung von Assistenzsystemen, die das Fahren sicherer machen. noch lange nicht am Ende. ISA (Intelligenter Geschwindigkeitsassistent) zum Beispiel könnte so weiter entwickelt werden, dass zusätzliche Geschwindigkeitsreduktionen unterhalb der gebotenen Höchstgeschwindigkeit an Gefahrenstellen wie Fußgängerüberwegen [Zeichen 350-10] oder in der Nähe von Spielplätzen, Schulen und Kindergärten von dem System angemahnt werden und deren Umsetzung durch Motorleistungs-Drosselung unterstützt wird.

    Beispiel:

    In einem so ausgeschilderten Straßenabschnitt innerhalb einer Tempo-30-Zone ist das Tempo noch einmal deutlich unter 30 zu reduzieren. (Hinweis: Im Schattenbereich der Bäume links ist der Eingang zu einem Spielplatz.)

    Link zu der fotografierten Stelle zu googlestreetview:https://www.google.com/maps/@52.37102…!7i13312!8i6656

    "ENDLICH WIEDER KLIMADEMO"

    Zurückgehende Inzidenzzahlen ermöglichen auch die Rückkehr zu bekannten Protestformen. Und so hat am ersten wirklich heißen Tag dieses Sommers, am 18.6.21, mit rund 1000 Teilnehmer*innen eine Zu-Fuß-Demo von Fridays For Future in Hannover stattgefunden.

    Hier kommt der Demo-Zug vom Friedrichswall und zieht weiter zum Leibnizufer.

    Mit dabei ein Dino, der froh ist, dass er das nicht mehr erleben muss. Im Hintergrund das Opernhaus, wo die Demo startete.

    Es wurden sowohl auf das Abstandsgebot, als auch auf das Maskentragen geachtet.

    Hier eine Plakatträgerin mit dem Slogan "FRIDA FOR FUTURE":

    Ein Schwerpunkt war die bevorstehenden Kommunalwahlen in Hannover und die Bundestagswahl.

    Der Wahlspruch: ZUKUNFT WÄHLEN DAMIT AUF WORTE TATEN FOLGEN

    Dazu passte dann auch: POLITIK KLIMA WANDEL

    Auch bei dieser Fridays-For-Future Demo wurde auf das Thema Mobilität und Verkehrswende als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz hingewiesen:

    Macht das die Falschinformation irgendwie besser?

    Nein. Ganz im Gegenteil wird es dadurch noch schlimmer. Denn das Fehlverhalten wird dadurch noch gefestigt.

    Das macht die Broschüre nicht besser. Aber was ich geschrieben habe, erklärt vielleicht, wie diese Zeichnung zu Stande gekommen ist.

    Da hat wer den Radverkehr beobachtet und bei der Wiedergabe seiner Beobachtung in der Broschüre unter den Tisch fallen gelassen, dass man absteigen muss, wenn man in der gezeichneten Weise indirekt links abbiegt.

    Was die Broschüre besser machen würde hatte ich ja bereits geschrieben:

    Schade, dabei wäre doch so eine Broschüre eine gute Gelegenheit das Thema etwas gründlicher zu behandeln. Vermutlich steht dem einmal mehr die Befürchtung entgegen, man dürfe Kinder nicht damit überfordern, dass ihnen verschiedene Varianten gezeigt werden.

    Drei Varianten sehe ich:

    1. Vor der Kreuzung indirekt links abbiegen, wie beschrieben. Dann muss aber ergänzt werden: Geht nur mit Absteigen und schieben.

    (Wobei es auch da wieder teilweise Ausnahmen geben könnte, zum Beispiel bei Zweirichtungsradwegen bräuchte man nicht absteigen.)

    2. Indirektes Linksabbiegen hinter der Kreuzung.

    (3. Einordnen auf die Linksabbiegerspur auf der Fahrbahn.)

    Die dritte Variante würde ich als Lehrer*in in der Grundschule auf keinen Fall mit den Kindern üben wollen. Deshalb habe ich das in Klammern gesetzt.

    Würdest du die 3. Variante mit Kindern einer Grundschulklasse üben wollen?

    Dass auch 11-jährige den Fußgängerüberweg nicht fahrend überqueren dürfen oder dabei zumindest nicht das Warten der querenden Fahrzeuge erwarten sollte, scheint bei der hiesigen Analyse ja nicht ganz so wichtig zu sein ...

    Ich fürchte, da erwartest du etwas zu viel von einem Kind. Auch wenn es schon 11 Jahre alt ist. Es mag noch angehen, das man von dem Kind erwarten darf, dass es nicht mit vollem Schwung über den Zebrastreifen brettert. Vielleicht kann man auch noch erwarten, dass das Kind absteigt und schiebt, obwohl das Kind ganz gewiss schon vielfach beobachtet hat, dass das erwachsene Radfahrer auch nicht absteigen. Sie müssen es übrigens auch nicht, allerdings verlieren sie dann den Vorrang, den sie als Fußgänger hätten, der sein Rad schiebt. Das alles ist schon kompliziert genug für ein elfjähriges Kind.

    Aber dann soll das Kind auch noch so gewitzt sein, dass es erkennt, dass von rechts kommende Autofahrer*innen möglicherweise Probleme haben könnten, das Kind zu sehen, weil ein haltender Kastenwagen die Sicht verdeckt?

    Der Unfallbeschreibung zufolge muss es sich um diese Stelle halten, die ich auf googlestreetview gefunden habe:

    https://www.google.com/maps/place/Pla…44!4d10.1375899

    Die Autofahrerin sah das, was auf dem googlestreetview-Link zu sehen ist.

    Allerdings stand in etwa dort, wo das B von Berner Damm zu sehen ist, ein Kastenwagen, der dort gehalten hat. Entweder, weil die Fahrzeuge vor ihm ins Stocken kamen, oder weil er dort trotz absolutem Halteverbot gehalten hat.

    Dann hätte die Autofahrerin allerdings so langsam auf den Fußgängerüberweg zufahren müssen, dass sie auf jeden Fall noch hätte anhalten können, bevor auf dem Fußweg jemand auftaucht. Auch wenn man von einem Elfjährigen möglicherweise erwarten kann, dass er sein Fahrrad über den Zebrastreifen schiebt, so dürfte er vermutlich nicht mit hoher Geschwindigkeit dort gefahren sein.

    "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." (StVO §3, Abs. 2a)

    Direkt links von der Stelle auf dem streetview-Link ist eine Altentagesstätte. Die streetview-Aufnahme ist ja schon etwas älter. Heute müsste da eigentlich in dem Bereich der Straße Tempo 30 angeordnet sein. Wenn dann noch ein Zebrastreifen dazu kommt, der schlecht einzusehen ist, weil ein Kastenwagen auf der Gegenfahrbahn die Sicht versperrt, dann muss deutlich langsamer als 30 gefahren werden!

    Leider sagt der Artikel dazu nichts aus.

    Link zur Unfallbeschreibung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4944364

    • Der Verlag betrachtet Absteigen für Radfahrer als vollkommen selbstverständlich.
    • Sie bringen Kindern unter dem Begriff "indirektes Abbiegen" ein Verhalten bei, das nicht dem indirekten Abbiegen aus der StVO entspricht.

    Leider ist das in der Broschüre dargestellte indirekte Linksabbiegen nach meiner Beobachtung recht weit verbreitet. Allerdings ohne Absteigen. Wenn das Autor*innen-Team der Broschüre tatsächlich annimmt, dass Radfahrer*innen absteigen bei der in der Skizze dargestellten Variante von Linksabbiegen, dann haben die noch nicht viele Radfahrer*innen beobachtet.

    Nach meiner Beobachtung kommt es häufig vor, dass Radfahrer*innen an einer stark befahrenen Kreuzung entgegen der Fahrtrichtung die ampelgesicherte Fußgängerfurt nutzen. Besonders dann, wenn die zuerst Grün zeigt. Abgestiegen wird dabei eher selten, obwohl es doch zumindest bei der ersten Querung ohne Zeitverlust möglich wäre, weil die Grünphasen ja auf den Fußverkehr abgestimmt sind.

    Ich glaube nicht so sehr, dass die Broschüre in dieser Frage den Kindern irgendwas beibringt, was die nicht ohnehin täglich beobachten beim Radfahren der anderen und was vermutlich auch viele Eltern falsch vormachen.

    Schade, dabei wäre doch so eine Broschüre eine gute Gelegenheit das Thema etwas gründlicher zu behandeln. Vermutlich steht dem einmal mehr die Befürchtung entgegen, man dürfe Kinder nicht damit überfordern, dass ihnen verschiedene Varianten gezeigt werden.

    In einer schmalen Straße parkte einmal ein Auto zur Hälfte den Zebrastreifen zu, was mich veranlasste bei der nächstgelegenen Polizeistation nachzufragen.

    Die fragten nur, ob der PKW in Fahrtrichtung vor oder hinter dem Zebrastreifen stehe.

    Als ich ihnen sagte, dass "nur" die hintere Wagenhälfte auf dem Zebrastreifen steht, war es für sie kein Fall mehr.

    Dass die Straße so schmal ist, dass es sehr wohl eine Gefahr darstellt, hat die nicht interessiert.

    Die Polizei hat viel Verständnis für Autofahrer, die eine Hälfte des Zebrastreifens zuparken, wenn dass in Fahrtrichtung die rechte Seite ist. Und "nur" das Heck auf dem Zebrastreifen steht.

    Die Straßenbreite spielt für die Polizei da eine untergeordnete Rolle. Dabei ist es in schmalen Straßen sehr wohl gefährlich so zu parken, weil auch Fußgänger, die von links kommen sehr plötzlich wie aus dem Nichts vor der Motorhaube auftauchen können.

    Die verlinkte Googlemaps-Seite zeigt die Situation, denn dieser Zebrastreifen ist ziemlich regelmäßig zur Hälfte zugeparkt. (In Blickrichtung linke Seite)

    https://www.google.de/maps/@52.36853…!7i13312!8i6656

    Die in Blickrichtung rechte Seite ist innerhalb der 5 m Schutzzone zugeparkt. Das hat immerhin dazu geführt, dass dort dann Fahrradständer angebracht wurden, so dass dort kein PKW mehr parken kann. Dabei geht die Verkehrsverwaltung offenbar davon aus, dass geparkte Fahrräder keine Sichthindernis darstellen. Hoffentlich wird das niemals einem Fußgänger oder einem Radfahrer zum Verhängnis.

    Hier eine Ecke, bei der ebenfalls Fahrradständer rechtsseitig vor dem Zebrastreifen verhindern sollen, dass die 5 m Schutzzone zugeparkt wird:

    https://www.google.de/maps/@52.36916…!7i13312!8i6656

    Die größere Sensation ist der Polizist, der mal gegenüber Autofahrern durchgreift. Kann der mal Hamburger und Berliner Kolleg:innen schulen?

    Vielen Dank für den Video-Tip an radfahren_bn!

    Besonders die Rechenbeispiele betreff der hohen Kosten für den MIV haben mir gefallen. Aber an der Stelle fehlte der direkte Hinweis darauf, dass die Kostenaufstellung zeigt, dass die Verkehrswende kein Geld kostet, wie es von der Autolobby und den Auto-Parteien immer wieder behauptet wird, sondern dass durch eine Verkehrswende weg vom Auto sehr viel Geld gespart wird.

    Nicht so gut gefallen hat mir der Abschnitt in dem Film, in dem die Fahrradstreife die Paketfahrer "anpflaumt".

    In Minute 17:35 sagt der Polizist zu dem Paketfahrer: "Sie sehen selber, welche Situation Sie hier schaffen. Das ist lebensgefährlich. Der Paketfahrer hat sein Fahrzeug nicht auf dem Radfahrstreifen abgestellt, sondern auf eine der beiden Fahrspuren, die beide in die selbe Richtung verlaufen.

    Ärgerlich ist das in jedem Fall für den Radverkehr. Noch ärgerlicher wäre es allerdings gewesen, wenn er auf dem Radfahrstreifen sein Fahrzeug abgestellt hätte. Als Radfahrer würde ich bei starkem Verkehr vermutlich eher sehr langsam durch die "hohle Gasse" (zwischen parkenden Autos und haltendem Paket-Fahrzeug) fahren, anstatt mich zusammen mit dem Autoverkehr durch die andere Engstelle zu drängeln.

    So macht es dann auch der Radfahrer in Minute 17:25.

    https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDov…-Q0qL95DyLZMC_Q

    In Minute 17:40 wird dann darauf hingewiesen, dass seit 1995 die Anzahl kleiner Güterfahrzeuge in den Innenstädten sich mehr als versiebenfacht hat. Warum hat das Autorenteam nicht an dieser Stelle nachgehakt und in Erfahrung gebracht, wie viele Lieferfahrzeug-Stellplätze seit dem zusätzlich geschaffen wurden? (Aufgrund meiner Beobachtung kann ich mir nicht vorstellen, dass sich deren Anzahl seit 1995 auch versiebenfacht hat.)

    Hier ein Beispiel aus Lille in Nordwestfrankreich (Dort wird nach meiner Beobachtung auch effektiv abgeräumt, wenn da wer den Lieferfahrzeug-Halteplatz zum Dauerparken missbraucht.)

    Und das Autorenteam hat es versäumt nachzuhaken, wie viele der Lieferstellplätze, die vorhanden sind, zum Dauerparken missbraucht werden, ohne dass die Verkehrsbehörden einschreiten. Mit derselben Intensität wie in Lille, werden hier Lieferparkplatz-Blockierer nicht verfolgt. Und abgeschleppt wird hier auch nur sehr selten bis gar nicht.

    Hier die Selbsthilfeaktion vor einem Getränkeladen:

    Stattdessen wird in Minute 18:10 das Schreckgespenst von der Paketschlange rund um den Globus aufgebauscht und einmal mehr so getan, als würde die große Paketmenge Schuld dran sein, dass die Paketfahrer Fahrbahnen und Radwege blockieren.

    Dabei ist doch klar, dass es noch mehr Verkehrschaos gäbe, wenn sich die Leute alle selbst in die reichlich vorhandenen Autos setzten und damit in die Innenstädte zum Einkaufen fahren würden. Man kann ja nur froh sein, dass es die Paketdienste gibt, weil damit vermutlich jede Menge unsinnige Autofahrten der Einkaufbegeisterten entfallen.

    Platz schaffen für Paketfahrzeuge durch den Rückbau von Autostellplätzen, ja selbst eine effektive Kontrolle der viel zu wenigen Lieferfahrzeug-Stellplätze ist jedoch der Politik und der Verwaltung ein zu heißes Eisen, weil dafür die Anzahl von Stellplätzen für den Privat-Autoverkehr reduziert werden müssten oder eben Bußgelder an Autofahrer verhängt würden, die "nur mal eben" einen Lieferfahrzeugstellplatz durch Dauerparken blockieren. In Hannover musste ich mehrfach bei Straßen-Umbauplanungen beobachten, dass aufgrund von Bürgerprotesten sogar von Baumpflanzungen abgesehen wurde, wenn sich Bürger stattdessen für Parkplätze ausgesprochen hatten. Jeder der bei diesen hohen Temperaturen wie gestern und heute durch eine Straße mit Baumbestand geht weiß das zu schätzen. :) Besonders wenn er anschließend durch eine Straße ohne Baumbestand geht. :( Würde man anfangen in jedem Straßenabschnitt ein bis zwei Lieferfahrzeug-Stellplätze zu schaffen auf Kosten der Stellplätze für den Privat-Autoverkehr, dann würden in einer Großstadt mehrere 1000 Autostellplätze, vermutlich weit über 10.000 für den Privat-Autoverkehr entfallen. Das würde umgehend von den Auto-Parteien skandalisiert werden, um ihr schmutziges Wahlkampf-Süppchen zu kochen.

    Die in dem Film dargestellten Fahrrad-Lieferfahrzeuge haben übrigens auch eine imposante Größe. Auch dafür werden Lieferfahrzeug-Stellplätze benötigt, wenn damit nicht die Bürgersteige blockiert werden sollen. Hier ein UPS-Liefer-Fahrrad in Hannover:


    Vielleicht ist der Fahrrad-Polizist aus dem Film sehr idealistisch und die Hamburger und Berliner Kollegen, die Fahrbahnradler nennt, schon viel zu zynisch?

    Auf genau diese Ansicht komme ich auch immer wieder regelmäßig, wenn die Fahrbahn mit zweispurigen Fahrzeugen verstopft ist.

    Genau an dieser Stelle steckt möglicherweise Konfliktpotenzial.

    Bei einer starken Zunahme des Fahrradverkehrs sind Situationen vorstellbar in denen die Fahrbahnen vom Autoverkehr verstopft sind und gleichzeitig die Radwege überlastet, weil Fahrbahnradler auf den Radweg ausweichen, um nicht im Autoverkehrsstau stecken zu bleiben. Umgekehrt ist der Bau von breiteren und zusätzlichen Radwegen schwerer zu legitimieren, wenn diese nicht benutzungspflichtig sind, weil die Autofahrerlobby dann geltend macht: "Sollen sich die Damen und Herren Radfahrenden mal schön in den Autoverkehrsstau einreihen." Das ist kein ausreichender Grund an der Benutzungspflicht für Radwege festzuhalten. Aber man müsste das im Auge behalten. Ich befürchte die Idee von einer Radverkehrs-Doppelstruktur, Fahrbahnradeln + Radwegradeln ist nicht so populär, wie ich mir das wünsche. Vor allem nicht bei den Autofahrenden.

    Und das wird nicht einfacher dadurch, dass endlich effektive Maßnahmen getroffen werden, um den Autoverkehr zu reduzieren. Genau das ist aber notwendig. Denn eine Verkehrswende muss neben einer Zunahme des Radverkehrs (und des ÖPNV) auch eine Reduktion des Autoverkehrs beinhalten. Und diese Reduktion ist kein Selbstläufer, ordnungspolitische Maßnahmen sind dazu notwendig.

    Ja. Du suchst irgendwelche wilden Ampelschaltungen und konstruierst daraus nicht existente Probleme.

    Gleichzeitig übersimplifizierst Du direktes Abbiegen und ignorierst Du die vielen Herausforderungen, die es enthält. Gerade beim direkten Abbiegen muss man seine Sinne gut beisammen haben, um auf jedes ungewöhnliche Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer korrekt zu reagieren.

    Und Du überschätzt wohl die Fähigkeiten von Kindern diesbezüglich ganz gewaltig.

    Es beginnt schon damit, dass sie nicht über Autos rübergucken können. Und dann sollen sich sich zwischen mehreren in verschiedene Richtungen fahrenden Autos an der richtigen Stelle einordnen.

    Die sind damit einfach noch sehr schnell überfordert.

    Befürworter des "Fahrbahnradelns" machen ja immer wieder geltend, dass es vor allem ein "Mentalitätsproblem" sei, wenn jemand davor zurückschreckt, auf der Fahrbahn Fahrrad zu fahren und es als unangenehm empfindet, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist.

    Und damit haben sie vermutlich recht, die "Fahrbahnradler". Schließlich ist es so, dass andere Zweiradfahrer sich ebenfalls Tag für Tag problemlos im Straßenverkehr auf der Fahrbahn bewegen und dort auch bewegen müssen. Darunter auch Mofa-Fahrer mit Geschwindigkeiten bis maximal 25 km/h. (So schnell kann ich auch als untrainierter Radfahrer mit einem Pedelec fahren.)

    Allerdings gilt für Mofa-Fahrer*innen, die sich am "richtigen" Verkehr beteiligen, ein Mindestalter von 15 Jahren!

    Mit dem Fahrrad darf ich schon mit 8 Jahren die Fahrbahn benutzen. (Im Vergleich zu einem 15-Jährigen hat ein 8-Jähriger gerade einmal das halbe Lebensalter!)

    Mit 10 Jahren müssen Radfahrer*innen die Fahrbahn benutzen, dann haben sie im Vergleich zu einem Mofa-Fahrer immerhin zwei Drittel dessen Lebensalters. Im Vergleich zum Mindestalter für's Autofahren ist es aber ebenfalls nur etwa die Hälfte des Lebensalters.

    Was hat denn ein Verkehrsanfänger im zarten Kindesalter gelernt in Bezug auf den Autoverkehr? Ganz gewiss nicht, das Verkehrsmittel Auto ist dein Freund, es wird jederzeit und überall für dich anhalten, falls du ihm in die Quere kommst. Obwohl der Autofahrer genau dazu streng genommen verpflichtet ist: "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." (§1, Abs 2 StVO)

    Aber da ist ja der Teilsatz, "...als nach den Umständen unvermeidbar...".

    Und die Verkehrserziehung bis zum Alter von 8 Jahren findet in einem hohen Umfang im Familienkreis durch die Eltern und älteren Geschwister statt. In einer guten Kita kann darüber hinaus ein Kind ebenfalls viel lernen, aber das ist dann schon wieder mehr oder weniger Glückssache. Genau so wie die Verkehrserziehung durch die Eltern. In manchen Familien beschränkt sich das darauf nur auf der Beifahrerseite ein- und auszusteigen, weil die Eltern es für die klügste Überlebensstrategie halten, das Kind ausnahmslos überall nur mit dem Auto bis vor die jeweilige Haustür zu chauffieren.

    Ja es mag zutreffen, dass das Fahrbahnradeln, bzw. der Verzicht darauf vor allem ein "Mentalitätsproblem" ist. Aber es ist eben nicht "nur" ein Mentalitätsproblem, dass man mal eben mal einfach so abstellen könnte. Und dazu kommen noch die von Epaminaidos angesprochenen technischen Probleme, zum Beispiel dass Kinder nicht über Autos rübergucken können. Zumal die Autos durch den vermaledeiten "SUV-Trend" in den letzten Jahren enorm in die Höhe geschossen sind, so dass auch erwachsene Radfahrer*innen zunehmend Probleme haben, den Überblick zu bewahren.

    Dass alles soll jetzt nicht heißen, dass Fahrradfahrer*innen auf der Fahrbahn nichts verloren haben. Im Gegenteil, die haben dort ihre Berechtigung. Genau so haben aber auch gute Fahrradwege und andere Fahrrad-Infrastruktur ihre Berechtigung, ohne dass es eine Verpflichtung zur Benutzung gibt.

    Je mehr ich die Dinger an bescheuerten Stellen herumstehen sehe, desto mehr freue ich mich über Verluste der Unternehmen. Schade, dass das zu Lasten der Umwelt geht.

    Ich nehme meine Aussage von vor einem Jahr ausdrücklich zurück - damals war das noch alles ganz entspannt in Mittelfranken. Inzwischen sind die bescheuerten Dinger hauptsächlich im Weg und werden teilweise einfach gefährlich.

    Das haben wir letztlich Herrn Scheuer zu verdanken. Meines Erachtens haben die Betreiber eine Verantwortung für diese Mietfahrzeuge eine Abstellanlage zu schaffen. Nur wie soll das im Detail geregelt werden?

    Wie ist das eigentlich bei Mietwagen geregelt? Ein Mietwagenverleih muss doch eigentlich eigene Stellplätze auf Privatgelände für seine Fahrzeuge bereit halten. Warum darf dann ein E-Roller-Verleih einfach so die Fahrzeuge im öffentlichen Raum stehen haben?

    Im Prinzip finde ich das gut, dass man an vielen Stellen die E-Tretroller oder auch Leihfahrräder ausleihen kann, aber es muss eine Lösung geschaffen werden, die sicher stellt, dass E-Tretroller und Leihfahrräder nur an dafür vorgesehenen Abstellanlagen abgestellt werden dürfen. Und das ist technisch so zu bewerkstelligen, dass sie auch nur dort abgestellt werden können.

    Und für das Bereitstellen der Flächen für diese Abstellanlagen muss der Betreiber entsprechend an die Stadtkasse zahlen.

    Vermutlich hat Scheuer deshalb an dieser Stelle geschlampt, weil das die Frage verstärkt hätte, warum eigentlich Privatpersonen ihren Privat-PKW kostenfrei auf öffentlichem Grund abstellen dürfen. Dieser Missstand hat den anderen Missstand erst herbeigeführt. Nicht nur E-Tretroller stehen überall rum. Autos stehen auch überall rum. Und viele von den abgestellten Autos blockieren Fuß- und Radwege und andere Verkehrsflächen. Oft wird die Anpflanzung von Bäumen verhindert, weil eine durchsetzungsstarke Autolobby Parkplätze für wichtiger hält. :cursing:

    DMHH Da finde ich aber den ADAC deutlich schlimmer, der immerzu mit seiner Stau-Statistik kommt und dann abenteuerliche Berechnungen anstellt, die allesamt nur dazu dienen, noch mehr breite und schnelle Autobahnen, Landstraßen und Hauptverkehrsstraßen in Städten und Kommunen einzufordern.

    Siehe zum Beispiel hier:

    "Insgesamt hat sich die Stausituation auf den deutschen Autobahnen im vergangenen Jahr deutlich verschärft. Der ADAC zählte 2016 bundesweit rund 694 000 Staus, durchschnittlich 1 901 pro Tag. Im Jahr zuvor waren es 568 000 Staus. Einen kräftigen Anstieg gab es auch bei den Staulängen: Sie summierten sich bundesweit auf 1 378 000 Kilometer, 2015 waren es 1 130 000 Kilometer. Die registrierten Staustunden beliefen sich auf 419 000 nach 341 000 im Vorjahr."

    ADAC Nordrhein-Westfalen, 17.01.2017:

    Autofahrer in NRW standen rund 124 000 Stunden im Stau

    https://presse.adac.de/regionalclubs/…ilanz-2016.html

    Ob das Stadtradeln jetzt tatsächlich eine ausreichende Maßnahme der Gegenpropaganda darstellt, ist vermutlich schwer zu beantworten. So lange aber die politische Bereitschaft nicht deutlich ausgeprägter ist, wirksame Maßnahmen für eine Verkehrswende durchzuführen, ist Symbol-Politik um so wichtiger.

    Schließlich nutzt es nur sehr wenig im Sinne einer Verkehrswende, einzelne Autofahrer*innen zum Umsteigen zu bewegen. Die sich auftuenden Lücken werden sofort wieder zugefahren von anderen Autofahrern, die nicht umsteigen und die dann noch mehr und länger mit dem Auto fahren, weil die Straßen es hergeben.

    Ich mache da mit. Die Aktion hat einen symbolhaften Charakter. Da sollte man nicht die Details überbewerten.

    Wenn man die Sache konsequent zu Ende denkt, dann müsste man freilich ständig an Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer Orden verteilen für die Helden des Mobilitätsgeschehens.

    Macht leider keiner. Ein Umdenken in diese Richtung stehen noch zu viele Hindernisse entgegen.

    Und schlussendlich, wenn es ganz normal wäre, nicht mit dem Auto mobil zu sein, dann gäbe es auch keinen Grund, die Mobilitätshelden zu ehren. Ob nun mit Orden oder mit Kilometersammelaktionen. ;)

    Was ich wirklich ärgerlich finde an der Aktion:
    Es ist recht unübersichtlich und kompliziert, seine gefahrenen Kilometer einzutragen.

    Warum kann zum Beispiel jemand, der jeden Arbeitstag mit dem Rad zur selben Arbeitsstelle fährt plus der obligatorischen Fahrt zum Einkaufen nicht einfach pauschal alle Arbeitstage 25 km eintragen? Stattdessen muss umständlich jeder Tag einzeln aufgerufen werden beim Eintragen der zurückgelegten Kilometer.

    Schade finde ich auch, dass sich nicht alle Kommunen an der Radverkehrs-Mängelliste und -Karte RADar beteiligen. Hannover zum Beispiel ist nicht dabei dieses Jahr.

    Das sehe ich anders. Auf Radwegen kann eine Unaufmerksamkeit genau so schwere Folgen haben. (Stichwort: Abbiegeunfall)

    Bei einem Abbiegeunfall, bei dem ein Autofahrer den Vorrang des geradeaus fahrenden Radverkehrs missachtet, ist es allerdings primär die Schuld des Autofahrers. Im Prinzip kann der Fuß- und der Radverkehr darauf bauen, dass abbiegende Verkehrsteilnehmer dem Geradeaus-Radverkehr Vorrang gewähren.

    Beim Fahren auf der Fahrbahn kann es leichter zu gefährlichen Situationen kommen, z. B. wenn Autos am Fahrbahnrand halten und ein Ausweichmanöver zur Straßenmitte hin erforderlich machen. Dann wird voraussichtlich die Unaufmerksamkeit des Radfahrers einen höheren Stellenwert haben bei einem Unfall.

    Meines Erachtens stellt sich die Frage, ob es notwendig ist, die Radverkehrsteilnehmenden durch einen vorgeschriebenen Führerschein für das Fahren auf der Fahrbahn fit zu machen, wenn man sämtliche Radverkehrsanlagen wie Hochbordradwege, Fahrradstraßen, Radfahrstreifen usw. abschaffen wollte.

    Oder ob man es so belässt wie jetzt. Fahrradfahrer sind ähnlich wie Fußgänger, Verkehrsteilnehmer auf die "stärkere" Verkehrsteilnehmer besonders Rücksicht nehmen müssen. Ein Autofahrer der mit seinem Fahrzeug einfach so am Straßenrand auf einem Radfahrstreifen hält, verhält sich wenig rücksichtsvoll, und handelt darüber hinaus ordnungswidrig. Auch sehe ich Autofahrer in der Pflicht beim Abbiegen besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn die Situation unübersichtlich ist und mit plötzlich auftauchenden Fußgängern oder Radfahrern zu rechnen ist. (Stichwort niedrige Abbiegegeschwindigkeit)

    "Die tatsächlich erreichte Verkehrskompetenz erweist sich aber im Endeffekt erst in der Alltagspraxis durch eine längere unfallfreie Verkehrsteilnahme, die den Regeln allgemeinen partnerschaftlichen Umgangs entspricht. Hierzu gehören über das Befolgen der Verkehrsvorschriften hinaus auch der faire Umgang und die Rücksichtnahme auf schwächere Verkehrsteilnehmer."

    https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrskompetenz

    Das bedeutet nicht, dass Autofahrer grundsätzlich immer und überall Radfahrern und Fußgängern Vorrang zu gewähren haben. Aber mit einer erhöhten Gefahr von Fehlverhalten ist zu rechnen.

    Das Problem dabei ist, dass sich durch diese besondere Verantwortung der Autofahrer zur Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und Radfahrern bei Autofahrern eine Art "paternalistische" Haltung gegenüber diesen "schwächeren" Verkehrsteilnehmern entwickeln kann, verbunden mit grenzwertigen bis verbotenen "Erziehungsversuchen". (Hupen und Anbrüllen.)

    Und für die Radverkehr-Teilnehmenden wäre es gut, wenn sie ihrer besonderen Verpflichtung der Rücksichtnahme gegenüber Fußgänger*innen noch stärker nachkommen. Leider wird dieses Thema gerne von Autofahrern missbraucht, um die angebliche Rücksichtslosigkeit von Fahrradfahrern zu skandalisieren. Obwohl gerade auch bei vielen Autofahrern ein Mangel an Rücksichtnahme gegenüber dem Fußverkehr erkennbar ist.

    Überhaupt halte ich es für gerechtfertigt ganz grundsätzlich die Frage zu stellen, ob die Verpflichtung zur Rücksichtnahme nicht auch beinhaltet, das Auto öfter mal ganz stehen zu lassen oder grundsätzlich autofrei mobil zu sein. So gesehen sind viele Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und ÖPNV-Nutzer*innen ein ganz besonderes Vorbild für Rücksichtnahme.

    Der Herr, der auf diesem Bild eine Woche nach Aufhebung der Benutzungspflicht auf der Fahrbahn fährt, ist über 80.

    Es sieht so aus als fahre der Herr ein E-Bike.

    Ich vermute, dass die Bereitschaft mit dem Rad auf der Fahrbahn zu fahren, anstatt einen gleichzeitig angebotenen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe zu benutzen, auch sehr stark davon abhängt, wie schnell jemand mit seinem Fahrrad fahren kann. Die zunehmende Verbreitung der E-Bikes wird meines Erachtens in jedem Fall dazu beitragen, dass zunehmend mehr Radfahrer*innen die Fahrbahn benutzen. Besonders dann, wenn das Fahrradfahren auf dem Gehweg ohnehin verboten ist oder nur durch ein Zusatzschild [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] erlaubt ist.