Im Neuentwurf der VwV-StVO ist es ja genau so beschrieben, wobei mir leider Kriterien fehlen, nach denen eine solche Anordnung in Frage kommen könnte. Wenn einfach jeder Gehweg zum gemeinsamen Geh- und Radweg erklärt werden kann, dann ist das sicherlich nicht im Interesse der Verkehrssicherheit.
Sehe ich genau so! Ein Beispiel aus dem Landkreis Schaumburg, zwischen Hohnhorst und Ohndorf.
Ich sehe da einen falsch ausgeschilderten Gehweg. Nämlich ein Gehweg, der als Fuß- und Fahrradweg ausgeschildert ist. Ein einseitiger Zweirichtungsradweg, verpflichtend. ( müsste eigentlich auch noch da hängen als Zusatzschild.)
Für einen Zweirichtungsradweg recht schmal. Aber er hat vielleicht gerade noch die 2,50 m Mindestbreite. In der VCD-Pressemeldung aus Bayern von September 2018 heißt es: "Zu beachten ist bei allen Varianten, dass gemeinsame Wege nur bei geringem Rad- und Fußverkehr zulässig sind. Radfahrer sollten dabei in der Minderzahl sein. Der Weg muss mindestens 2,50 Meter breit sein."
Im Landkreis Schaumburg bin ich schon öfter mit dem Fahrrad gefahren. Dort gilt fast überall, dass auf den Wegen zwischen den Ortschaften das Fahrradverkehrsaufkommen gering und das Fußverkehrsaufkommen noch geringer ist.
Im Prinzip würden die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Fuß- und Radweg ohne Benutzungspflicht, der nur mit dem entsprechenden Bodenpiktogramm gekennzeichnet ist, erfüllt sein.
Leider ist es so, dass im ländlichen Raum (in flachen Gegenden) oft das Auto an allererster Stelle steht, dann kommt ganz lange nichts, dann das Fahrrad und wieder lange nichts und dann das zu Fuß gehen.
Dabei ist es zum Beispiel von Ohndorf zum Nachbarort Hohnhorst gerade mal 2 km. Am liebsten wäre mir dass auf dem Fußweg auf dem Foto viel Fußverkehr stattfindet, auf der Fahrbahn ganz viel Fahrradverkehr und langsamer (Tempo 60) Autoverkehr (deutlich weniger als heute) und ÖPNV auf der Fahrbahn.
Will man nicht nur den Fahrradverkehr, sondern auch den Fußverkehr fördern, dann sollte der Weg als Fußweg mit Radfahrer frei gekennzeichnet werden. Der ist dann nicht verpflichtend und schützt die Fußgänger besser, so dass das zu Fuß gehen attraktiver ist als bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg.
Die Zukunftsvision muss doch lauten: Fußverkehr und ÖPNV und Fahrradverkehr müssen deutlich priorisiert werden gegenüber dem Autoverkehr, von dem es nur noch ganz wenig geben darf.