Wenn ich das recht verstehe ist es dort recht eng. Bei Maltes Vorschlag, bei Radfahrer frei könne man auch gleich schieben bitte nicht den §25 (2) StVO vergessen. Also schieben nur auf der Fahrbahn!
Beiträge von Schaumburger
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Man muss schon sehr verroht sein, wenn man dafür das Leben des Unfallopfers riskiert, indem man keine Hilfe leistet...
Hatten wir das hier nicht auch schon? -
Der Fahradhelm schützt vermutlich vor allem bei großen Geschwindigkeiten, die bei Radrennen ja auch häufig erreicht werden, während bei Bergetappen mit steilen Steigungen häufiger zu beobachten ist, dass Radprofis den Helm absetzen.
Bei Radrennen ist der Helm Pflicht. Wurde nach einer tödlichen Kopfverletzung bei einer Abfahrt eingeführt. Ob ein Helm da was genutzt hätte ist ungeklärt. Abgenommen werden darf er aufgrund einer Sonderregelung nur auf der letzten Steigung bei einer Bergankunft.
Bei Motorsportrallys sind Helme übringens auch Pflicht. Wird deswegen über eine Helmpflicht im Auto diskutiert? -
Ja, ich hätte auch den Radfahrer angehupt, wenn ich 30 Meter weiter sowieso abgebogen wäre...
Aus dem Artikel:
ZitatAusserdem schlug er ihm noch den Aussenspiegel zurück.
Hatte er ursprünglich möglicherweise überhaupt nicht vor...
Aber
Zitat«Ich wollte zeigen, dass man im Strassenverkehr nicht immer gleich überreagieren soll.»
trifft es natürlich. Überreagiert und gehupt, weil ein Radfahrer die Dooringzone meidet. Und mit dem Mecker dann nicht klarkommen.
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und direktes Linksabbiegen bei Vorhandensein von Radwegen untersagt (man möge mich korrigieren).
WIMRE ist direktes Linksabbiegen in Dänemark für Radfahrer generell verboten, nicht nur bei Vorhandensein von Radwegen.
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Das war ich...
Fratzenbuch tue ich mir ja nicht an, aber wenn noch Fakten benötigt werden... ich war bei der Verhandlung als Zuhörer dabei.
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Interessante Zusatzschilder. Radfahren erlaubt. Ach guck mal an.
Was heißt das in der westernholzstraße_003? Schäden in der Straßenanlage?Ansonsten halt das Sammelsurium mit dem man sich so rumärgern muss.
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Dagegen helfen wohl nur noch größere und schwere Fahrzeuge!Nö. Es reicht sich so hinzustellen das der von der Seite nicht drankommt. Also quer statt längs. Oder zwischen zwei Bäumen. Oder… Naja, dem deutschen Falschparker wird schon was einfallen.
Deswegen wird es die wohl auch hierzulande nicht geben. Denn dann müßte der Abschleppunternehmer schon wenn er gerufen wird wissen, ob er mit so einem Fahrzeug kommen kann oder ob es das „klassische Modell“ sein muss.
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Ist die Schrittgeschwindigkeit auf diesen Wegen eigentlich sowas wie die 1,5m Abstand beim Überholen? Sprich basierend auf der Rechtsprechung und nicht der Gesetzgebung?
Nein, ist Gesetz bzw. Verordnet. Die StVO sagt dazu (Zeichen 239)
Zitat2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Gelegentlich kommt Unklarheit auf in der Art, dass einzelne meinen, der fette Teil gelte ja nur, wenn nötig ( 1. Teil des Satzes). Das ist nach meiner Einschätzung aber eine Minderheitenmeinung -
Geheimtipp
Conti Sport Contact II.Ist laut Conti-Website ein Auslaufmodell. Da muß man sich also beeilen um noch einen zu bekommen. Aber es gibt ein Nachfolgemodell. Nein, nicht Conti Sport Contact III.
Conti Contact Speed -
Das ist halt „historisch gewachsen“. Die Radwegebenutzungspflicht wird durch Austausch der
durch
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aufgehoben, das geht schnell und kostet wenig. Wollte man jetzt auch alle Furten neu machen und an jeder Einmündung neue
hinstellen, kostet das am Ende auch noch Geld, das will auf dem Land doch keiner (für Radfahrer Geld ausgeben). Radfahrer haben dann wenn sie da fahren und was passiert eventuell ein Problem, weil sie ja irgendwie gar nicht da fahren dürften, aber sind ja nur Radfahrer, die halten sich eh nicht an die Verkehrsregeln (wie denn auch bei solch einer Beschilderung).
Also auf der Fahrbahn fahren und keine Probleme damit mehr haben. -
Andere Leute aufklären wollen aber selber nicht mal wissen, das Verkehrszeichen
nur gültig sind, wenn dieses als Blechschild da steht und nicht wenn es auf den Boden gemalt wurde:
Das halte ich für den verzeihlicheren Fehler, zumal das ja gar nicht so klar gesagt wird.
Viel schlimmer finde ich, dass gesagt wird, es gebe die Radwegebenutzungspflicht und Ausnahmen davon. Tatsächlich ist es ja aber andersherum: Die Radwegebenutzungspflicht ist die Ausnahme, eigentlich. -
Irgendwer fand das wohl nicht so gut wie ich; der ADFC warnt, dass dieser Teil zurückgenommen werden könnte: "Nach dem jetzt publizierten Vorschlag des Verkehrs- und des Innenausschusses des Bundesrates (S. 7 - 9) für die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung soll Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen weiter die Ausnahme und nicht die Regel sein. An mehrspurigen Straßen wäre Tempo 30 gar nicht zulässig. Auch soll es nicht möglich sein, zwischen zwei nur wenige hundert Meter voneinander entfernten Tempo 30-Zonen ebenfalls Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anzuordnen."
Nun wenn es für §45 (9) Satz 4, 6. keinen Automatismus und keine Umkehr des Regel/Ausnahmeverhältnisses geben kann und darf und Satz 1 weiter Anwendung finden soll/muss, dann muss das natürlich auch für §45 (9) Satz 4, 1. bis 5. gelten. Und das ist doch eine gute Nachricht. (damit meine ich natürlich in Bezug auf 1. und 3.)ZitatDer ADFC kann ja doch protestieren.
Stellt sich um so mehr die Frage, warum er das bei der Änderung der StVO nicht gemacht hat.
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Zitat
Diese rot-grünen Planungen bedrohen den Charme der Quartiere...
Parkplätze und die darauf stehenden Stehzeuge machen also den Charme dieser Quartiere aus. Wie grau in grau muss es dort sein, dass parkende Autos (heutzutage überwiegend schwarz) die Quartiere aufwerten?
Ich mag Hamburg nicht besonders, aber so schlimm fand ichs dort nun auch wieder nicht. -
bis der erste Autofahrer zügigst aufschloss, fast in den Kofferraum kroch und nach weiteren 30m auf die Hupe drückte.
Die Fahrerin auf dem Sitz neben mir weigerte sich aber, anzuhalten und mich für ein klärendes Gespräch aussteigen zu lassen.Wie hätte das klärende Gespräch wohl ausgesehen?
„Alles klar mit Ihnen, geht es Ihnen gut? Brauchen Sie Hilfe? Ich konnte keine Gefahr erkennen vor der sie mich gewarnt haben könnten, deshalb meine Sorge!"
Ist es als fürsorgender Mensch nicht Deine Pflicht, Dich zu vergewissern dass mit dem aufschliessenden Fahrer alles in Ordnung ist? -
TBNR?
TatBestands NummeR im Bußgeldkatalog
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Ich kenne das schon von Thomas Schlüter aus d.r.f:
Allerdings hat er in der Karte wohl „nur“ die Überhol- und Abbiegeunfälle, nicht zum Beispiel die Unfälle bei einer Querung. Die stehen aber auch in der Liste:
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Wieso heißt es da eigentlich „nach tödlichem _Unfall_?“ Unfall oder Absicht, was denn nun?
Beides zusammen geht ja wohl nicht! -
- "Schön! Dann gibt es in der Stadt eben keine Lebensmittel mehr!" - Lebensmittel können auch mit schadstoffarmen Fahrzeugen ausgeliefert werden!
Und man könnte noch erwähnen das es auch heutzutage in Deutschland noch Supermärkte gibt, die mit Pferdefuhrwerken beliefert werden. Hab das zuletzt noch vor 2,5 Jahren selbst gesehen. Okay, war nur ein sehr kleiner, aber es geht. Das Pferdefuhrwerk wurde übrigens im Hafen vom Schiff aus beladen. Auf Juist.
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Ernst Piech: „Das Auto ist am Ende“: