Beiträge von Kampfadler

    "Und auch beim Parkdruck und Parkplatzsuchverkehr weit vorne"

    Mit so einer wuchtigen Karre parkst Du selbstbewußter, genau wie Du im Verkehr immer Vorfahrt hast, das ist kein Witz - Du bist wirklich, gerade im Stadtverkehr, "king of the road". Genau deshalb schaffe ich das Ding an: Ich throne über allem und habe meine Ruhe. Einkaufen? Auf vielen Super-, Möbel- und Baumarktparkplätzen kannst Du sogar Sattelschlepper mit Auflieger problemlos rangieren, mein Bedarf läßt sich in den Läden wunderbar decken, woanders wird halt nicht eingekauft.
    Und wenn im Wohnumfeld wirklich mal nichts zu finden sein sollte, ist das wegen des Möbelkoffers auch kein Problem: Den Elektroroller lasse ich immer hinten drauf stehen, mit Spanngurten fixiert (was interessiert mich mit der Bühne das Gewicht), und dann parke ich "den Wagen" am Stadtpark und rollere das letzte Stück nach Hause.

    (Ich freue mich schon wie Bolle darauf, wenn ich den Wagen demnächst übernehmen kann. Sollte eigentlich mein Herzenswunsch Unimog werden, da sind die Lademöglichkeiten, Absetzkoffer etc., allerdings zu umständlich für meine Zwecke, Ladekante in Augenhöhe und so. Den Plan mit dem 7,5 Tonner habe ich seit meiner Zeit als führerscheinfrischer Auslieferfahrer für ein "junges Unternehmen" - das ist fast drei Jahrzehnte her, damals gab es den Begriff "Startup" noch nicht -, nun mache ich ihn als alter Sack mit genügend Kies auf der hohen Kante endlich wahr.)

    #SUV
    Das ist doch alles Kleinkram - ich kaufe mir demnächst einen gebrauchten 7,5-Tonner (Möbelkoffer mit Hydraulikbühne), der ist in allen SUV-relevanten Kriterien (Übersicht, Sichtbarkeit, Zuladung/Stauraum und vor allem Sicherheit/"Panzerigkeit") weit überlegen. Die Dinger sind ernsthaft nicht mal teuer im Unterhalt, wenn man wie ich nur Kurzstrecken in der Stadt fährt.

    Zu den Links der Woche:
    Bevor ich einzelne Beiträge aus einer langen Liste rauspicke, stelle ich einfach hier mal Martin Randelhoffs wöchentliche Gesamtliste mit vielen interessanten Artikeln ein.

    Wegen der wirklich schlimmen Parkplatznot habe ich einen ganz einfachen, funktionierenden Vorschlag: Einfach solange Wohnhäuser abreißen und stattdessen Parkhäuser bauen, bis allen dann noch im Stadtteil lebenden Anwohner jederzeit ausreichend Parkraum zur Verfügung steht.

    Das erzeugt in konsequenter Anwendung ideale Zustände: Der abnehmenden Anzahl von Anwohnern stehen immer mehr Parkplätze zur Verfügung, bis sich ein Gleichgewicht einstellt. Der Parkplatzsuchverkehr pendelt um Null, die Polizei muss sich nicht mehr um Falschparker kümmern, Radinfrastruktur kann man sich auch sparen und ÖPNV abschaffen, weil Autofahren wieder attraktiv ist, und, und, und. Zusatzvorschlag: Neben Schulen werden ebenfalls Gebäude abgerissen, bis zweimal am Tag ausreichend Parkraum für anliefernde und abholende Eltern zur Verfügung steht.

    Und der Clou: Mehr Straßen braucht es auch nicht, weil die Städte ja immer leerer werden.

    Im Ernst: Das funktioniert garantiert einwandfrei.

    Es sollte in der PLAST viel eher geregelt werden, dass bei Schutz- und Radfahrstreifen vor Gebäuden mit Gewerbeflächen in regelmäßigen Abständen Haltebuchten asphaltiert werden, die als Lieferzone ausgewiesen werden.


    Ich war dieser Tage wieder bei dem Laden (zufällig blockierte gerade wieder ein Lieferant die KFZ- Spur, Schutzstreifen dadurch frei bzw. "Tunnel") und sprach mit einem Angestellten - und siehe da:
    1. Es wird so entladen, weil abgezettelt wurde (dieser Teil der Vermutung also richtig), und zwar weil...
    2. zwischen den Bäumen ca. zehn Meter weiter eine Ladezone eingerichtet ist! Und die soll genutzt werden, sagt die Polizei!

    Ach so, alles klar, oder? Oder?

    Denkste: Auf meinem Foto ganz oben parkt (!) dort ein schwarzer PKW (!! der entferntere der beiden), als ich zum zweiten Mal da war, parkte (!!!) dort ein Transporter, Fahrer abwesend - und das ist wohl dauernd so, und weil dadurch die Ladezone nie frei, sondern durch nicht ladende Parker dauernd blockiert ist, und weil die Lieferanten nicht warten können und wollen (verständlicherweise), bis die Polizei die Ladezone freigeräumt hat...

    ...wurde auf dem Schutzstreifen und wird nun auf der KFZ-Spur entladen. Anzeigen wollen die Ladeninhaber die Ladezonen-Blockierer nicht, weil... Auskunft unklar, es ist wohl Resignation oder so.

    Kann ich fast nachvollziehen, denn auch ich fasse mich seit Tagen an den Kopf und frage:

    Soll ich als Radfahrer Ladezonen-Blockierer anzeigen, um "über Bande" Schutzstreifen freizuhalten und "Tunnel" zu verhindern?

    Irre, oder?

    Mal ein positives Beispiel für das Miteinander auf der Straße, Foto angefertigt heute morgen auf der (klar, ich bin's) Fuhle:

    Der Lieferant für den Gemüseladen Ecke Ruthsweg hat den Schutzstreifen freigehalten und stattdessen die KFZ-Spur Richtung Bahnhof Barmbek blockiert, deshalb steht der Bus, der kurz vorher bei Grün von der Haltestelle Hermann-Kauffmann-Str. abgefahren war, auch bei Rot auf der Fussgängerfurt (die Situation hatte sich einige Sekunden nach meinem Foto entspannt, der Bus wurde vom Gegenverkehr durchgelassen, die Fußgänger konnten unbehindert queren).

    Nachdem ich Grün hatte, habe ich kurz angehalten und mich beim Fahrer des LKW bedankt; der schaute etwas gestresst in den sich hinter seinem LKW stauenden Autoverkehr - ungefähr so gestresst, wie ich mich umschaue, wenn ich einen Radweg-Blockierer umkurven muss...

    Ich vermute, dass polizeiliches Abzetteln und privates Anzeigen von Schutzstreifen-blockierendem Ladeverkehr dieses Verhalten befördert haben könnte - die Lieferanten für diesen und andere Läden entladen sonst eigentlich immer auf dem Schutzstreifen. Ist nur eine Vermutung - ich horche demnächst im Laden mal nach, was die dazu erzählen.

    »Da hat man früher die Miete mit dem Revolver kassiert!«

    Sowas habe ich auch gehört - habe mal Ecke Drosselstr. Unterschriften gesammelt für ein Bürgerbegehren und kam mit einer ziemlich flotten älteren Dame ins Gespräch. Als ich ihr den Namen der Seitenstraße nannte, in der ich an der Fuhle wohne, fing sie an zu lachen und meinte, dass zu ihrer Zeit als junge Sozialarbeiterin (muss so 60er, 70er Jahre gewesen sein) dort jeden Monat einer tot auf der Straße lag, dass die Polizei jedes Wochenende mindestens einen Hehler ausgehoben hat, und noch mehr so Garn, und nur aus der einen Straße, umzu war nicht besser.

    Ist seitdem alles ein bißchen besser geworden, glaube ich - die meisten Nachbarn überweisen die Miete :D

    Finde die Idee mit den "Fahrradständer-Favoriten" sehr praktisch und lobenswert, auch, weil so die Aufwände der mitdenkenden Geschäftsleute honoriert werden. Und ich finde, man sollte auch Namen nennen, die gute Tat lobt sich zwar selbst, weitere Erwähnung schadet trotzdem nicht.

    In dem Sinne... hatte ich heute Gelegenheit, die Situation vor dem Lidl in der Fuhle zu prüfen - und tatsächlich: 8 hohe Bügel aus Edelstahl, jeweils im Abstand von mehr als einem Meter, bequem Platz für 16 Räder. Hut ab, das ist eine Ansage, das hat in der Gegend und umzu keiner, nicht mal annähernd.


    Nebenbei ist die Situation in diesem Abschnitt der Fuhle, zwischen Höhe Hermann-Kauffmann-Str. und Höhe Ruthsweg, ohnehin recht komfortabel: Auf diesen rund 50 Metern finden sich beidseitig 26 städtische Bügel, die kniehohen, verzinkten (12 rund um Einmündung Hermann-Kauffmann-Str., 5 rund um Einmündung Ruthsweg, 9 rund um die Bushaltestelle Hermann-Kauffmann-Str., Fahrtrichtung Steilshoop/Ohlsdorf). Zusammen mit den 8 Bügeln von Lidl können auf diesem kurzen Stück also über 60 Fahrräder angebunden werden, zusätzlich zu sonstigen Möglichkeiten an Pfosten etc.

    Barmbek - immer eine Radreise wert :)

    Moin,

    danke! für die Hinweise in den Kommentaren, die auf jeden Fall alle integriert werden. Ich fasse mal den aktuellen Stand der Forschung zusammen wie folgt:

    Die Idee ist, einen Entscheidungsleitfaden ganz schlicht (und am Ende auch recht kurz) entlang der Formulierungen im TB-Katalog zu basteln - Beispiel:
    "141001 Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG"
    Die drei zu klärenden Punkte beim Betreten des Tatorts sind also:
    1. Was beobachte ich? Halten oder Parken. "Sie hielten..."
    2. Wo beobachte ich? Radweg/Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. "...auf einem Radweg (Zeichen 237)..."
    3. Was beobachte ich noch? Ohne oder mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. "...und behinderten dadurch Andere."
    Kann man auch als sehr schlanke Matrix aufsetzen, ist an sich simpel. Teufel und Detail folgen nun.


    Zu 1. Halten oder Parken
    Als Prinzip: Im Zweifel Halten anzeigen, denn: Quasi jeder Stillstand eines KFZ auf Radinfrastruktur ist per se schon mal ein Halten ("...gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlaßt ist.", so die VwV-StVO klar eingrenzend).
    Parken ist auch nicht so schwer zu bezeugen (wir können nur bezeugen - Beweise im engeren juristischen Sinne gibt es in diesen Angelegenheiten nicht, wenn ich die Literatur richtig verstehe), die richterlich vorzunehmende Prüfung hätte im Verfahren allerdings ihre lästigen und daher im Zweifel zu vermeidenden Hürden.
    Zu 2. Radweg/Radfahrstreifen oder Schutzstreifen
    Da würde ich DMHHs Vorschlag folgen und die Bussgeldstelle bzw. auch die sachkundigsten Beamten am PK befragen. Mein Problem ist nämlich: Schutzstreifen und Hochbordradwege mit "blauem Lollie" sind leicht zu identifizieren und daher unkritisch, da ist die Lage beim Befahren eindeutig, wie Spkr ganz richtig schrub.
    Mit den famosen Radfahrstreifen habe ich allerdings Herausforderungen - die definieren sich über Zeichen 295 (breite durchgezogene Linie), im TB-Katalog wird allerdings auf entweder "unbeschildert" oder auf Zeichen 237 ("blauer Lollie") abgehoben, und sowohl unbeschildert als auch Zeichen 237 finde ich auf den Radfahrstreifen nicht, zumindest nicht in Hamburg (Gegenbeispiele?). Das wäre also eine Frage: Welche TBNR ist auf Radfahrstreifen anzuwenden? Also auch: Sind Radfahrstreifen und der (beschilderte) Radweg rechtlich identisch? Nebenbei hängt daran auch die Benutzungspflicht, die durch Zeichen 237 etc. erzeugt wird.
    Zu 3. mit oder ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
    Ist das notwendige Abbremsen/Langsamerfahren eines Radfahrers schon eine Behinderung? Ich würde das juristisch unbeleckt bejahen und auch als Mindestkriterium vorgeben, kann allerdings auch falsch liegen, vielleicht ist auch Stillstand des "anderen Verlehrsteilnehmers" notwendig - welche Kenntnisse habt Ihr da?


    An Euch nun die Frage bzw. Bitten:
    1. Wie findet Ihr das? Passt der Ansatz? Fehlt was?
    2. Ich habe bisher zwei offene Fragen, zum einen zu Radfahrstreifen und zum anderen zum Kriterium der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Falls wir die hier nicht klären können oder wollen und bevor ich damit den Fachleuten in den Ohren liege (Hartnäckigkeit ist eine meiner schlechteren Eigenschaften): Fallen Euch weitere Fragen ein für die Experten?

    Ich nehme auch kurze Kommentare, muss ja nicht gleich jeder einen Hang zum Roman haben wie ich - fest versprochen: Der eigentliche Leitfaden würde am Ende kurz und knackig, mit einer angehängten hübsch detailverliebten Lang- und Kommentarversion für die Freaks, die es ja auch geben soll biggrin.png


    PS, ganz wichtig: Ich würde dem Leitfaden eine Präambel mitgeben in dem Sinne, dass
    1. Sicherheit in jeder Hinsicht immer höchste Priorität hat, sowohl als per Owi-Verfahren zu forcierende Sicherheit auf der Radinfrastruktur als auch bei der ganz praktischen Dokumentation jeder Owi (also an den Rand fahren und Absteigen vor Dokumentation etc.), dass
    2. in diesem Leitfaden nur das häufigste und von daher auch "nervigste" Problem - KFZ auf Radinfrastruktur - behandelt wird, also alle anderen Probleme (zu enges Überholen etc.) eigene, gerne angelehnte Leitfäden bekommen sollen, und dass es
    3. nicht um die finanziell maximierte Bestrafung der bösen Autofahrer geht, sondern um das rechtssichere und dadurch nachhaltige Anzeigen von Owi im Straßenverkehr - mit dem Ziel, solche Owi unattraktiver zu machen, um eben die Sicherheit im Miteinander auf allen Wegen zu forcieren.


    (Edit: Ein Wort korrigiert.)

    Den sehr richtigen Hinweis...

    Im Vergleich mit Hamburg hat München nur wenige Straßen vom Radwegzwang befreit.

    ...würde ich mit...

    Wenn man es gar nicht erträgt, muß man halt klagen

    ...kombinieren - hier liegen ja zahlreiche Anhaltspunkte vor, dass die Infrastruktur schon minimalen Anforderungen an eine Fahrbahn nicht genügt.

    Das mit dem Klagen bzw. beharrlichem Hinweisen auf die Probleme ist das Bohren eines sehr dicken Bretts, sicherlich, genau wie die gesamte "Verkehrswende" noch lange dauern wird. Mensch muss halt irgendwann und irgendwie damit anfangen - wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Sorry für das Pathos am frühen Tag, mich hat irgendwie das Kampagnenfieber erwischt 8| )

    Diese Fachanweisung stammt von 2002

    Jepp, Grundlage der berüchtigten "Entpollerung", die durch die angeordnete und brachial durchgedrückte Entfernung von gerüchtehalber bis zu 10.000 "Pollern" viel Elend zum Beispiel über Hamburgs Straßenbäume brachte - Rad- und Fußverkehr sind ja nicht die einzigen Opfer solcher Dummheiten in der Verkehrspolitik. Die Folgen sind laut einigen Stadtteilaktivisten bis heute sichtbar.

    Ansonsten stimme ich Kampfradler zu: Es wäre sehr hilfreich, wenn solche Bereiche gesperrt würden. Allerdings sind mir Pfosten und Poller sehr unsympathisch, wenn sie wie Fußangeln zu nah am Radweg aufgestellt werden - das muss schon richtig gemacht werden.

    Moin,

    aus gegebenem Anlass (zweimal Parken bzw. Halten auf 1,5 Kilometern Radfahrstreifen) habe ich mich heute nochmal mit den einschlägigen Vorschriften beschäftigt und festgestellt, dass es mehr zu beachten gibt, als ich in meinem ersten Post in dieser Kategorie behauptet habe. Zum Beispiel: Wie unterscheidet sich der unbeschilderte Radweg (TBNR 112080 ff.) vom Radweg (TBNR 141100 ff.)? Wie erkenne ich die beiden? Wie unterscheiden sich Halten und Parken, wie ordne ich beides ein?

    Ziel meiner Suche ist, eine robuste und rechtssichere Handreichung für die Anzeigeneinreichung zu erstellen, in Ergänzung zu DMHHs extrem hilfreicher Arbeit - er hat den Verwaltungsvorgang verständlich und transparent dokumentiert, mir fehlen noch Anhaltspunkte, um den anzuzeigenden Sachverhalt richtig einzuordnen und damit Fehler und Widerspruchsverfahren zu minimieren. Diese Handreichung soll in Zukunft dann auch anderen "Anzeige-Neulingen", wie ich selber einer bin, zur Orientierung dienen.

    Zum Anfang: Habt Ihr da gute Links und Tipps? Gibt es schon hilfreiche Handreichungen zu diesen Fragen?

    Jetzt schon: Danke!

    Ich habe mit der Anzeige von Gehwegblockierern keine negativen Erfahrungen gemacht (PK 31 mal wieder, die scheinen gut drauf zu sein) - die fragen in aller Regel nach dem Kennzeichen, um den Halter zu ermitteln und anzurufen (wurde mir schon mehrmals erklärt), danach genügt ein Anruf von denen mit Hinweis auf den demnächst anrollenden Abschlepper, um den Gehweg freizumachen. Der Aufwand für das PK ist überschaubar: Mein Anruf + Halterermittlung + Anruf dort.

    Und Abschleppen nach Augenscheinnahme vor Ort passiert auch regelmäßig, wenn Fahrzeuge an beliebiger störender Stelle nicht entfernt werden.

    Die Mehrheit der Autofahrer wartet dann nämlich hinter einem stehenden Gleich-Linksabbieger nicht, sondern kachelt ohne Rücksicht auf Verluste rechts an dem wartenden Fahrzeug vorbei. Über den Radfahrstreifen.

    Diese Konstellation ist auf der Fuhle im Abschnitt zwischen Ohlsdorfer Bahnhof und Kreuzung Hebebrandstr. dauernd zu beobachten - und: Ja, fast alle Autofahrer nutzen den Radstreifen (ausdrücklich Radstreifen, nicht nur Schutzstreifen) regelwidrig zum Ausweichen. Es ist allerdings auch zu beobachten, dass für von hinten heranhechelnde Radfahrer das Ausweichen eingestellt wird und dadurch trotz Linksabbieger der Radstreifen frei bleibt.

    Der MIV ist ganz offensichtlich in der Findungsphase, was Radstreifen und Rücksicht auf Radfahrer angeht, und es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Ich werde immer filmen und jedes gefährdende Verhalten anzeigen. (Ja, liebe Autofahrer: Im Jahr 2016 hat der Verkehrskasper eine hochauflösende Kamera am Helm.)

    Ich bin für Radstreifen, weil sie für mehr Sicherheit und schnelleren Verkehrsfluss als alle aktuell praktikablen Alternativen sorgen. Baulich abgetrennte Radstreifen sind ein langfristiges Projekt für die nächste Generation (die ja schon längst auf dem Laufrad über den Bürgerstreig eiert).