Beiträge von Julius

    V85 von 40 in der 30er Zone?

    Was wäre das für eine gute Tageseinnahme gewesen, wenn man einen echten Blitzer dahin gestellt hätte. Schade, dass dieser Gesichtspunkt nie unter dem Thema "Steuergeldverschwendung" auftaucht.

    Wobei diese Zählgeräte seltenst geeicht sind. Ich komme auch öfters an einem vorbei, dass bis GPS 44 km/h am Ortseingang noch "langsamer" befiehlt.

    Man könnte über Steuerrecht sprechen. Insbesondere Pendlerpauschale. Energiesteuer. usw.

    Und man könnte über Änderungen im Verkehrsrecht (z.B. Zulassungserleichterungen für Elektromobilität, Zulassungsbeschränkungen für KFZ nach japanischem Vorbild, Neuverteilung von Kompetenzen zwischen Umweltministerium und Wirtschaftsministerium usw.) reden, für die die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt.


    Aus diesen Bereichen habe ich in diesem Wahlkampf bisher wenig gehört leider.

    Die Frage nach der Geschwindigkeit wird wohl noch einige Gutachter beschäftigen.

    Glaube ich nicht. Eher werden sich die Versicherungen wegen der Deliktsunfähigkeit auf Haftung aus Betriebsgefahr einigen.

    Dem Schaden an dem Rad nach schätze ich die Geschwindigkeit als Laie auch nicht wirklich hoch ein.

    Holperschwellen hätten vermutlich geholfen, um Tempo 30 durchzusetzen.

    Oder einen Alleinunfall des Mädchens verursacht.

    Ich dachte eher an Parkstreifen. Aber exklusiv ist von mir falsch bezeichnet. Stimmt.

    Mir geht es gar nicht so sehr um die Bebauung. Die wäre allenfalls eine sekundäre Auswirkung.

    Ich gehe nur davon aus, dass heutzutage im Sinne eines "schlanken Staates" die nicht mehr benötigten Flächen an die Anlieger verkauft würden. Um bei @hugo790s Beispiel zu bleiben. Die Straße würde nicht mehr mit Bäumen bepflanzt der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Eher wachsen die Grundstückszäune an den verbliebenen Gehweg heran.

    In den meisten Neubaugebieten kann man das ja schon sehen. Dort ist in Fahrbahnbreite dann eine Mischverkehrsfläche angelegt. Außen dran grenzen die Grundstücke. Keine Gehwege, keine öffentlichen Grünstreifen. Das wird dann meist "Spielstraße" genannt. Ist aber durch die Systematik unseres Verkehrsrechts immer noch eine Fläche, die praktisch den Autos gehört. Nur das ganze drumherum einer Straße (Aufenthaltsfunktion u.a.) wird sich vom Staat gespart.

    Ich würde wetten, dass es keinen Quadratmeter mehr öffentlichen Park, für anderes nutzbaren Straßenraum, oder ökologisch sinnvoll gestaltete Grünflächen gäbe, wenn man den exklusiv für KFZ reservierten Verkehrsraum streichen würde. Dann würden die Zäune, Häuser o.a. noch weiter zusammenstehen und auf derselben Fläche wäre dann höchstens privater mm-genau gestutzter Rasen oder ein moderner pflegeleichter Steingarten.

    Selbstverständlich liegt eine Nötigung vor. Der Fußgänger hat den Autofahrer genötigt (ihm den Willen aufgezwungen), nicht weiterzufahren, unter Drohung des empfindlichen Übels, den Fußgänger umzufahren.

    Die Drohung mit einem empfindlichen Übel ist per juristischer Definition das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Ich sehe nicht, wie der Fußgänger hier Einfluss darauf haben könnte, durch das Auto umgefahren zu werden. Dieses Übel beherrscht alleine der Autofahrer selbst. Und dessen Angst, dieses Übel zu verwirklichen, ist genau die psychische Gewaltausübung, die das BVerfG m.E. zu Recht als nicht ausreichend ansieht.

    Und das eingesetzte Mittel, das Stehen auf einem Gehweg, ist auch nicht verwerflich. Weder für sich betrachtet, noch in Relation zum verfolgten Zweck. Weil es ein erlaubtes Verhalten ist.


    Sonst wäre jeder wegen Nötigung (mit bis zu drei Jahren Gefängnis) dran, der einem klingelnden Radfahrer auf dem Gehweg nicht aus dem Weg geht. Oder einem pöbelnden Geisterradler nicht ausweicht.

    P.S. Auf Seiten des Autofahrers würde ich hier auch noch keine (versuchte) Nötigung bejahen, solange zu dem bloßen Hupen keine weiteren Handlungen hinzutreten, die eine wirkliche Drohung enthalten. Also Draufzufahren, Motor aufheulen lassen, entsprechende verbale Äußerungen und Gesten. Ein "Geh aus dem Weg"- Hupen ist nur eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings meinetwegen sehr gerne mit einem hohen Bußgeld belegt werden dürfte.

    Ich sehe keine Nötigung.

    Weder wurde gegen den Autofahrer Gewalt ausgeübt. -> Nach der zweite-Reihe-Rechtsprechung hätte der Autofahrer zynisch gesagt über den Fußgänger drüberfahren können.
    Noch ist die Zweck-Mittel-Relation verwerflich. -> Der Fußgänger durfte dort stehen, der Autofahrer durfte dort nicht fahren.

    Anders herum hingegegen...

    Ich glaube, der Autor hat da etwas falsch verstanden. Diese Kehrmaschine wird wohl kaum primär Luft ansaugen und reinigen. Eher wird sie die Partikel, die sie von der Straße ansaugt aus der Abluft zurückhalten, statt sie rauszupusten. Wenn man nur allein die Kehrmaschine betrachtet, wäre die Luft ohne sie und ohne den durch sie aufgewirbelten Feinstaub also noch sauberer. Von einer Luft-Reinigung kann also keine Rede sein. Eher von einer Schadensbegrenzung. Standard in jedem modernen Haushaltsstaubsauger.

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