Beiträge von Julius

    Ja. § 12 Abs. 4 StVO.

    Die Beschilderung ist irgendwie Murks. Ich sehe da eher einen Gehweg mit (murksiger) Parkflächenmarkierung. Dazu dann ein eingeschränktes Halteverbot mit einem Zusatzzeichen, dass für die Anbringung unter einem absolutem Halteverbot gedacht ist.

    Aber ich würde wegen der zweiten Reihe-Regelung auch ein Fahrbahnparkverbot sehen.

    Richtig(er) beschildert mit einem Zusatzzeichen "auf dem Seitenstreifen". Noch richtiger wäre es, zuvor einen vom Gehweg abgegrenzten Seitenstreifen herzustellen.

    Nicht unbedingt. Nach rechts gedreht stehen, könnte gereicht haben. Immerhin hat sich der Rucksack verfangen.

    Oder der Radler hat an vorderster Kante auf das Grün der Fußgängerampel gewartet. Seh' ich leider sehr oft. selbst an Ampeln, wo die Radler eigentlich früher/länger grün haben.

    Auf jeden Fall einen guten Schutzengel gehabt. =O

    Ein Semikolon trennt zwei Hauptsätze. Dort könnte also auch ein Punkt stehen. Dann wäre die Sache völlig klar. Die schwächere Trennung hat man m.E. aus grammatikalischen Gründen gewählt, damit das Subjekt klarer wird. Im Gegensatz zu den vorherigen Sätzen ist ja mit "er" nicht mehr der Fußgängerverkehr gemeint, sondern dasselbe Subjekt wie vor dem Semikolon, der Fahrverkehr.

    Außerdem ist mit der Neufassung nicht nur gegendert worden, auch der Bezug zwischen Geschwindigkeit und Fußgängerverkehr ist gestrichen worden. Aber nur dieser. Das Rücksichtnahme- und Wartegebot, sowie das Verbot der Gefährdung und Behinderung sind beibehalten worden.

    Insofern sehe ich schon eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf Schrittgeschwindigkeit.

    Es erst einmal in kleinen Schritten und auf die milde Tour zu versuchen, ist der richtig Weg. Gerade im öffentlichen Recht. Man muss sich nur im klaren sein, dass es hier auch Grenzen geben muss. Letztlich bittet man die die Stadt immerhin um nichts anderes, als die seit mehr als 20 Jahren bestehende Rechtslage endlich anzuerkennen und anzuwenden.

    Und was passiert, wenn selbst die Minimalforderungen nicht umgesetzt werden? Nichts? Oder doch Klage vor dem Verwaltungsgericht? Auf Umsetzung der Minimalmaßnahmen?

    Wie lange bleiben die Minimalforderungen bestehen? Provisorium für 1 Jahr, dann erneuter Arbeitsaufwand, oder gar Provisorium auf unbestimmte Zeit?

    Kann die Behörde überhaupt diese Minimalforderungen umsetzen? Denn sie erlässt neue Verwaltungsakte, die alle an die aktuell geltende Rechtslage gebunden sind. Im Gegensatz zur vorherigen Situation liegt kein Bestandsschutz mehr vor. Einen Teil verändern und einen anderen Teil so belassen, wird kaum zulässig sein.

    Und Blauschilder abzuhängen, weil es zu eng/gefährlich ist, dann aber dort weiterhin das Radfahren unbegrenzt erlauben zu wollen, ist widersprüchlich.

    Edit: Yeti: Trotz meiner (hoffentlich) sachlichen Kritikpunkte finde ich dein Engagement nach wie vor super. :thumbup:

    Es würde mir bei meiner Argumentation gegenüber der Verwaltung sehr helfen, wenn ich das z.B. durch ein Urteil belegen könnte.

    Ich hoffe sehr, so eines gibt es nicht. Diese Meinung habe ich bisher erst ein einziges Mal drüben im VP von einem User gelesen und halte sie für grundfalsch. Zum ersten fördert sie Abgrenzungsprobleme, denn Gehwege sind nach allgemeiner Ansicht Gehwege, wenn Fußgänger sie als solche erkennen, also gepflasterte Nebenflächen. Diese nun grundsätzlich auch als Radwege deuten zu können, ist eher problematisch. Zum zweiten hätten Gemeinden gar keinen Anreiz mehr Radverkehrsanlagen zu bauen und zu unterhalten, wenn Radfahrer eh "schon irgendwo da fahren dürften". Drittens käme es zu Problemen bezüglich bisher ungeregelter Strecken. Diese sind u.U. gar nicht vorgesehen dafür, das fängt schon bei der Ausstattung von Ampelkreuzungen aus und geht weiter mit Lichtraumprofilen, Hindernissen, Bodenbelägen usw. Viertens sind Gehwege Rückzugsort der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger. Ihre Belange dürfen nicht einer vermeintlich gutgemeinten Radverkehrspolitik geopfert werden. Fünftens schafft es Rechtsunsicherheit. Denn ein Radler muss immer damit rechnen, dass sich eine Gemeinde und/oder ein Richter in einem Zivilprozess auf den Standpunkt stellen kann, an dieser (Unfall-) Stelle liege nur ein Gehweg vor und der (verunfallte) Radling hätte dort nicht fahren dürfen.

    Momentan heißt es, entweder alle auf dem Radweg oder alle auf der Fahrbahn. Weil man glaubt, dass die meisten Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren wollen/werden, bleibt es bei der Benutzungspflicht. Wenn man durch Aufhebung der Benutzungspflicht tatsächlich eine legale Wahlmöglichkeit schaffen würde, dann würden sich die Verantwortlichen sicherlich leichter tun, die blauen Schilder abzuschrauben.

    Die Verantwortlichen sollen sich nicht leicht tun. Sie sollen sich an Recht und Gesetz halten. Dazu sind sie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet.

    Ich werde das bei meinem nächsten Treffen mit der Verwaltung für alle Wege mit [Zeichen 241-30] vorschlagen, speziell, wo die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Dort verbleibt auf jeden Fall ein nicht benutzungspflichtiger Radweg und man hätte die Wahlmöglichkeit geschaffen.

    Wozu gibt es dann Mindestvorraussetzungen?

    Auf der Seite kann man bis zum 28.01.2018 Vorschläge zu neuen Standorten von StadtRAD-Stationen machen, sowie Vorschläge anderer Personen bewerten.

    Und es gibt eine Umfrage zum StadtRAD allgemein.

    Hintergrund:

    Das StadtRAD-System wird im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) von der Deutsche Bahn Connect GmbH betrieben. Da der aktuelle Betreibervertrag am 31.12.2018 endet, werden zurzeit der Betrieb und die Weiterentwicklung des Systems neu ausgeschrieben.

    Ziel ist es, die Erfolgsgeschichte mit einer hohen Qualität fortzusetzen, gleichzeitig das System auszubauen und um neue Funktionen zu ergänzen. Insbesondere sollen das Bedienungsgebiet von über 200 auf bis zu 350 Stationen ausgedehnt, die Flotte vollständig erneuert sowie von 2.450 auf ca. 4.500 Räder vergrößert und elektrounterstützte Leih-Lastenräder eingeführt werden.

    Wenn das Foto ganz aktuell ist, kann man den Fehler ansonsten sehr einfach über das Meldeportal an den Fahrradbeauftragten der Stadt Kiel melden. Die Meldungen dort werden normalerweise sehr zügig bearbeitet.


    Mich wundert auch, dass die Höhenbegrenzung auf 4 m nur für die Busspur markiert wurde. Links besteht also keine Gefahr, gegen die Brücke zum Bahnhof zu krachen? :/

    Das ist wegen des Überhanges vom Karstadt-Gebäude, der nur rechts eine Gefahr darstellt.

    Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Streifen in der Regel nur von Fahrradreifen malträtiert werden. Normalerweise sollten solche Markierungen auch tonnenschweren Kraftfahrzeugen standhalten. Aber entweder taugt der Untergrund nicht zur Applizierung solcher Markierungen oder man müsste angesichts der Witterungsverhältnisse nach nunmehr drei Monaten doch noch mal zum Kleber greifen.

    Wind reicht schon. Auf der Autobahn unten drunter steht momentan auch andauernd [Zeichen 101] + Markierung fehlt. Genial in Verschwenkungen.
    Wenn man bedenkt, dass man zwischen Schnelsen und Bordesholm (=65km) am rechten Fahrbahnrand jeweils einen Meter Asphalt samt Unterbau provisorisch(!) für die halbe Bauzeit angelegt hat, macht es mich nur stinksauer, dass man hier auf 700 m nichtmal die unterschiedlichen Platten, Kant- und Rotsteine rausreißen und durch Asphalt ersetzen und vernünftig markieren kann will.