Beiträge von Julius

    Und wenn dann an jeder Kreuzung rote Farbe aufgebracht ist, werden sie wegen der Gewöhnung flächendeckend irgnoriert. Außerdem gibt man so bewusst die Verknüpfung "rot hat immer Vorfahrt" auf.

    [sarkasmus]Besonders gefährliche Stellen werden zukünftig rot-gelb-schraffiert markiert. Für die Sicherheit.[/sarkasmus]

    Wenn man dennoch das grundsätzliche dahinterstehende Fehlverhalten nicht abstellt, sind solche Symptomdoktoreien nur von sehr kurzer Dauer. Schönes Beispiel hierfür ist die aktuelle Diskussion um die tollen neuen 3D-Zebrastreifen.

    Die obige Stelle verstößt bereits gegen sämtliche Regelwerke des Straßenbaus. Rote Farbe wäre das allerletze, was die Behörde hier leisten müsste.

    Die Vorfahrt ist unabhängig davon, wo man fährt. Wenn man auf einer Fläche fährt, auf der man nicht fahren darf, bekommt man beim Schadensersatz eine entsprechend hohe Teilschuld, aber die Vorfahrt gilt immer für die gesamte Straße (daher der Name Vorfahrtstraße und nicht Vorfahrtfahrbahn). Selbst, wenn du auf der falschen Seite auf dem Gehweg fährst, hast du (*edit: entlang einer Vorfahrtstraße) Vorfahrt.

    Eine "hohe Teilschuld" oder in vielen Fällen eine Alleinschuld wegen "grob verkehrswidrigen Verhaltens" würde ich nicht mehr unbedingt als Vorfahrt bezeichnen wollen.

    Lustigerweise fahre ich sehr viel entspannter und sicherer, seit ich versuche, alle Regeln der StVO einzuhalten. Das klappt auch ganz gut. Allerdings nicht auf Radwegen.

    Problem 1: Ampelschaltungen. Auf der Fahrbahn rolle ich entspannt durch oder halte an. Auf dem Radweg habe ich plötzlich rot, oder es ist noch grün, aber ich muss Abbieger kreuzen.. in beiden Fällen fahre ich dann schonmal bei rot.

    Problem 2: Überholen. Auf der Fahrbahn Hand raus und los. Ebenso andersrum. Auf dem Radweg warten, bis eine breite Stelle kommt. Oder übern Gehweg. Mache ich selten, eher überhole ich über die Fahrbahn.

    Problem 3: Ampelstau: Auf der Fahrbahn stelle ich mich hinten an und fahre in der Reihenfolge wieder an. Großer Vorteil dabei; tote Winkel interessieren mich nicht mehr. Ab und zu lasse ich auf langen Geradeausstrecken mal ein paar PKW vorbei. Auf dem Radweg kann man der erste sein, es kommen gerade im Sommer hundertprozentlig trotzdem Torkelradler von irgendwo, stellen sich vor einen, selbst wenn da noch Querverkehr durchmüsste. Meist folgt sofort Problem 2.

    Trotzdem durchfahren.

    Sollte sich ein Polizist finden lassen, der ein Bußgeld verhängt (was die Polizei im Vorfeld angekündigt hat, aus Personalgründen nicht tun zu können), Einspruch einlegen. Sollte sich dann ein Richter finden, der das Verbot für rechtssicher ausgeschildert hält (was einige Juristen im Vorfeld bezweifelt haben), zahlt man halt. Die 75 Euro. Lachend.

    Oops! An Error Occurred

    The server returned a "500 Internal Server Error".

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    Wenn ich eine Postleitzahl eingebe und dann auf Enter bzw. "Weiter" drücke.

    Ein Auto ist keine Waffe im Sinne des Strafgesetzbuches. Es ist u.U. ein "gefährliches Werkzeug", was im Prinzip dasselbe ist bei der Strafzumessung. Eine Waffe ist nur ein Gegenstand, der nach seiner Bestimmung schon dafür gedacht ist, Menschen (oder Tiere) zu verletzen. Ein Hammer ist auch keine Waffe. Man kann mit einem Hammer aber einen Mord begehen, ebenso mit einem Auto. Denn für Mord kommt es nicht unbedingt auf das Tatwerkzeug an, sondern darauf, dass ein Mensch stirbt und der Täter entsprechende Mordmerkmale verwirklicht. Die man mit einem Auto verwirklichen kann, aber nicht zwangsläufig muss.

    Der Artikel oben bezieht sich auf einen Prozess, bei dem es um Widerstand gegen Polizisten ging. Dort hat das Gericht eine Analogie zulasten des Angeklagten gemacht, was per Grundgesetz (Art. 103 Abs. 2 GG) und EMRK (Art. 7 Abs. 1) verboten ist. Deshalb ist zurecht Karlsruhe eingeschritten. Danach wurde anscheinend der entsprechende Paragraf (§113 StGB) geändert. Denn heute ist auch der Widerstand mit einem gefährlichen Werkzeug strafverschärfend.


    Noch eine Ergänzung, weil ich mir hier

    Es wäre mir neu, dass ein Auto keine Mordwaffe sein kann.

    gerade scheinbar selbst widersprochen habe. In dem Zitat meinte ich eher den umgangssprachlichen Begriff einer Mordwaffe. Juristisch genauer wäre natürlich Mordwerkzeug gewesen.

    Fahrradhelmpropaganda mal aus einer ungewöhnlichen Richtung:

    An einer Bielefelder Grundschule übernimmt ein Möbelhaus die Verkehrserziehung. "Am 22. September war die Firma Porta Möbel mit dem Projekt 'Helm auf!' zu Gast", heißt es auf der Seite der Schule. In einer "lehrreichen und anschaulichen Unterrichtsstunde" erfuhren alle Dritt- und Viertklässler, wie wichtig es ist, einen Fahrradhelm zu tragen.

    Das Möbelhaus hatte auch welche zu verschenken - natürlich mit deutlich sichtbarem Firmenlogo. Die Helme bekamen die Kinder allerdings nicht ausgehändigt, sondern nur einen Gutschein - einzulösen im nächstgelegenen Porta Möbelhaus.

    Die Werbeidee dahinter ist klar: Die Eltern holen den gratis Fahrradhelm für den Nachwuchs ab, und wenn sie schon mal da sind, schauen sie sich vielleicht noch nach einem neuen Sofa oder Esstisch um. In der Nähe der Filialen fahren Dutzende Schüler mit Porta-Helmen herum. Ihre Köpfe werden zu Werbetafeln.

    Die Aussage sagt überhaupt nix aus. Typisch Juristen. Auslegegungsbedüftig sind also noch "kommerzielle" und "künstlerische" Zwecke.

    Braucht man beim ersten Gewinnerzielungsabsicht? Was ist mit dem Bild-Leserreporter? Was ist mit einem kostenlosen Internetforum? Und wieso keine Informationspflicht? Bisher galt auch schon das "Recht am eigenen Bild", was gerade bei kommerzieller Nutzung von Fotos in Deutschland immer ein Minenfeld war, dem sich sogar der Weltkonzern Google (streetview) beugen musste.


    Und beim zweiten, übernimmt man da den extrem weiten Kunstbegriff aus dem Grundgesetz?

    Dann wird das hier halt das Radverkehrskunstforum. Einige Themen passen da manchmal sehr gut. ;)

    Es ist müßig darüber zu diskutieren, was die Polizei abstrakt darf oder nicht darf. Denn die Abwägung erfolgt immer am konkreten Einzelfall.

    Und wenn die Polizei jemanden aus einem bestimmten Grund anhalten will, ihm am besten vorher zuruft, "Stehen bleiben, sonst..." und dann die mildeste Form unmittelbaren Zwanges (=Zubodenbringen) anwendet, kann ich damit leben. Denn das ist in unserem Rechststaat die auf Gesetzen basierende Form des Kompromisses zwischen Staatsgewalt und Grundrechten.

    Das Abdrängen eines PKW mit dem Polizeiauto wird ebenfalls gemacht, allerdings ist hierbei die Gefahr, unschuldige zu verletzen ungleich höher.

    Die Verfolgung Unschuldiger und die unverhältnismäßige Ausübung unmittelbaren Zwanges steht jedenfalls unter Strafe.