Beiträge von Vorstadt Strizzi

    Reiner Mischverkehr auf Hauptstraßen ist m.E. Quatsch, wird so vom ADFC aber auch nicht propagiert.


    Der Hamburger ADFC ist schon ziemlich speziell.
    Das verkehrspolitische Leitbild (wie sie sich Verkehr vorstellen) des HHer ADFC sagt:
    "Der Straßenverkehr in Hamburg ist so gestaltet, dass sich RadfahrerInnen jederzeit im Mischverkehr auf der Fahrbahn wohlfühlen und sie überall sicher und komfortabel unterwegs sind."
    Der Rückbau jeder getrennten Radinfrastruktur wird dort als Sieg gefeiert ("Mehr davon!"). Schulen in der Nähe? Kitas? Uns Sportradlern doch egal! Speed is king, ey!

    Und wenn da hinterher weniger radeln als vorher? Interessiert die doch nicht. Hauptsache, die Wenigen radeln im Mischverkehr, bzw MÜSSEN im Mischverkehr radeln.
    Natürlich muss man bedenken, dass das alles Ehrenamtliche sind, also keine Profis. Trotzdem geht das weit über Unerfahrenheit oder Naivität hinaus.

    In der Diskussion um das neue Verkehrspolitische Programm des ADFC, soweit ich die mitgekriegt hab, taten sich gerade die HHer als besonders hardcore gegen die eher moderne Stork-Fraktion hervor.

    Dann meinst du wahrscheinlich auch nur den ADFC HH. Einige andere "Dorf"-ADFC´s befürworten immer noch Radwegelchen.


    Du weißt es besser. Der ADFC HH gehört zwar zur ganz harten Fahrbahn"mafia", er ist damit im Bundes-ADFc aber keineswegs isoliert.

    Übrigens weiß ich aus eigenem Erleben, wie schnell man "Radwegelchen"-Fan genannt wird.
    Nur weil man z.B. nicht gegen den Abriss ungenügender Radwege ist, muss man noch lange kein Fan solcher Wegelchen sein.
    Nur weil sich einer seine 5€ Lohn nicht wegnehmen lassen will, bedeutet das nicht, dass er 5€ für genug hält.

    Erstens: Nach Expertenmeinung fahren Radler auf der Fahrbahn am sichersten.


    Aha.
    Und was sind Radverkehrsexperten? Eine ungeschützte Bezeichnung, die sich jeder anheften darf.
    Für mich sind Radverkehrsexperten Leute, die Radverkehr organisieren können und nicht die, die das nur behaupten.
    Und die, die auf dieser Erde Radverkehr organisieren und zwar so, dass er wächst, diese Radverkehrsexperten setzen auf größtenteils vom MIV getrennte Radinfrastruktur.
    Überall dort, wo diese Radverkehrsexperten am Werke sind, sind Radfahrer am sichersten. Siehe NL, Dk oder auch Münster.
    Und das sind keine "Meinungen" und keine halbgaren Aussagen aus Statistiken a la "Der Klapperstorch" oder "Auf der Autobahn sind Radler am sichersten, weil es dort (Statistiken lügen nicht!) die wenigsten Radunfälle gibt.
    Das sind harte hochsignifikante Fakten.

    Das kann man so oder so sehen. Für den einen mag es die Bestätigung sein weiterhin schmale Radweglein zu bauen, für jemand anderes mag es bedeuten kompromisslose Radwege nach Kopenhagener Vorbild zu bauen, wie jemand anderes mag das als Befürwortung von Radschnellwegen interpretieren. Hängt vom Kenntnisstand und der persönlichen Fahrweise ab.


    Nein, entscheidend ist doch, wir sprechen vom ADFC und seinem gebetsmühlenartigen Mantra

    Ab auf die Fahrbahn! Die Fahrbahn ist sicher!

    entscheidend ist, dass Mischverkehr - auch in deiner Aufzählung übrigens - da ersteinmal nicht vorkommt.

    Das heißt, dass zwar nicht der ADFC, aber doch zumindest der ADFC Chef die Bedürfnisse der normalen und auch der potentiellen Radfahrer für wichtiger hält als die der 5% sportlichen Radler.
    Und das finde ich für den ADFC schon ganz bemerkenswert.

    I'm not alone! ADFC goes Strizzi. ;)

    Der ADFC Bundesgeschäftsführer Burkhard Storck wird im ZEIT Blog Velophil zitiert.

    Zitat


    Für das Radfahren ist eine Infrastruktur nötig, in der sich jeder
    sicher fühlt. Aber wann fühlt man sich sicher? Die gängige
    Expertenmeinung dazu lautet: Am sichersten sind Radfahrer auf der Straße
    aufgehoben. Wirklich? Der Geschäftsführer des ADFC, Burkhard Stork,
    zweifelte das auf dem Berliner Vivavelo-Kongress in dieser Woche an.

    “Nur fünf Prozent der Radfahrer fühlen sich laut Fahrrad-Monitor auf ihren Wegen sicher”, sagt der ADFC-Chef.


    ...

    Zitat

    In Portland wurde die Infrastruktur von 1999 an stetig ausgebaut.
    Seitdem wächst die Zahl der Radfahrer stetig. Vielerorts werden die
    Radfahrer separat geführt, wie der oben stehende Film zeigt. Dort fühlen
    sich die Radfahrer sicher.

    Storks Forderung: Es müsse vollkommen neu darüber nachgedacht werden,
    wie eine radfahrfreundliche Infrastruktur aussieht, mit der sich
    Radfahrer wohlfühlen.

    Storck fällt mir schon seit längerem positiv auf in dieser ADFC Kamarilla.

    Habe heute paar n paar Flyer in Fahrradläden verteilt, hauptsächlich in Altona und St Pauli.
    Besonders nett waren die Headbanger von Tool Bike, Strese Ecke Schützen. Es gab Slipknot auf die Ohren, n Kaffee und ein stresetypisches Gespräch über das Thema Verkehrslärm: Der Huper, das Lenkerrohr und ich.
    Sowie über das Thema:
    Psychologen rätseln: Ist SUV heilbar?

    "Wir" sind die Menschen, die in Hamburg radfahren.
    In deinem Vorschlag heißt es, von oben nach unten:
    * Führung wo immer möglich entlang von Grünzügen
    * Führung vorzugsweise auf eigenen Trassen oder durch kfz-verkehrsarme Straßen

    Darf ich daraus nicht schließen, dass lieber Umwege in Kauf genommen werden sollen, als den direkten Weg an der Hauptstraße zu fahren?


    Grundsätzlich: Die von der Stadt geplante Trassierung der Velorouten in HH nördlich der Elbe ist in der groben Anlage nicht schlecht. Die Routen laufen wie die Finger der geöffneten Hand Richtung Zentrum zusammen mit einer inneren und einer mittleren Ringverbindung.
    Die Feintrassierung ist oft erratisch und scheint unlogisch. Dafür bieten die 14 Forderungen ausreichend Interventionsmöglichkeiten.
    Da fehlten mir die Kompetenz, die technischen Möglichkeiten und die Zeit, um die Feintrassierung der ca 240 Km annehmbar zu gestalten.
    Also: Die ist nicht in Stein gemeißelt.

    Die Schnelligkeit der Schnellwege rührt nicht nur aus der Direktheit. Sie rührt vor allem aus der Sicherheit, die ein individuell gutes Reisetempo ermöglicht. Für die Sicherheit sorgt:
    Der Ausbau, die Wartung, die möglichst wenigen und möglichst nachgeordneten Intersektionen.

    Weiter rührt die Schnelligkeit aus der Direktheit, der Durchgängigkeit und der guten Verknüpfung mit dem U/S-Bahnnetz (Multi- und Intermodalität).

    Wesentliche Ziele, die mit den Schnellwegen erreicht werden sollen, sind die Erhöhung des Radverkehrsanteils und die Erhöhung der Radverkehrssicherheit.
    Radverkehrsanteil und Radverkehrssicherheit sind miteinander verschränkt.
    Radverkehrssicherheit stellt sich auch durch die Abwesenheit des bzw den Abstand vom MIV her.

    Die angestrebte Erhöhung des Radverkehrsanteils bedeutet logischerweise eine Fokussierung auf die Bedürfnisse derjenigen, die noch nicht Rad fahren. Denn sie sind die Hauptpersonen bei der Erhöhung des RV Anteils.
    Wird, wie in HH, eine Verdoppelung des RV Anteils von 9% auf 18% angestrebt, dann muss man noch einmal fast genausoviele auf's Rad bringen wie jetzt schon radfahren. Will man 30%, dann dreimal so viele.
    Man tut dann gut daran, sich nicht nur an den Bedürfnissen ("wir") der jetzt schon Radfahrenden zu orientieren.

    Und attraktiv sind die Routen für den Radfahrer dann, wenn sie entlang von Grünzügen und durch kfz-arme/lose Straßen führen? Prinzipiell stimme ich dem natürlich zu, aber ich komme auch gerne schnell ans Ziel.

    Richtig. Du sagst es. Zwei Grundprinzipien:
    Am besten ohne MIV. Und das schnell und auf direktestem Weg.

    Attraktivität bedeutet: Für möglichst viele Leute die möglichst passende Mischung aus diesen beiden Prinzipien.

    Und das ist sicher nicht kreuz und quer Sightseeing durch irgendwelche Viertel, nur weil da irgendwo noch ne Wiese ist, an der man noch nicht vorbeigekommen ist - und es ist sicher auch nicht kilometerlanges stupides Abfahren von irgendwelchen sechsspurigen Straßen mit all dem Gestank, Lärm, den Intersektionen, dem MIV-Stress, nur weil man da 20 Sekunden/km holt.

    Was meint ihr, wie lange das morgen dauert, bis die Wiesendamm-Themen drankommen?

    Die Frage ist, welcher der Wiesendamm TOPs interessiert dich? Ich schätze mal, die wollen gegen 20.00 Uhr nach Hause. Is immerhin 'n Feierabendparlament.
    Dann haben sie 3-4 Min/Unterpunkt. Also fangen sie nach 10-15 Min mit Wiesendamm an.

    Interessant: Von den 36 oder so TOPs befassen sich 11 mit Radverkehr.

    Vorstadt Strizzi: Wozu brauchen wir (gut ausgebaute) Velorouten, wenn die im Zick-Zack führen?


    Wer ist wir? Ich weiß nicht, was du brauchst oder, wen immer du mit "wir" meinst, ihr braucht. Ich brauche und will auch keine Zickzack-Routen. Ich glaub, die HHer Radfahrer auch nicht.

    Deshalb heißt es in dem Vorschlag:
    "Hindernisse (z. B. Umwege, scharfe Knicke) müssen vermieden werden" (Aus: 1. Streckenführung)
    Bitte beachte das "müssen"!

    Müssen die Routen unbedingt so gelegt sein, dass der KFZ-Verkehr blos nicht darunter leidet?


    Ich glaube, du hast das Konzept nicht verstanden.
    Auf den Kfz-Verkehr kommt es mir nicht an. Das Konzept zielt auf den Radverkehr. Die Routen müssen also so angelegt sein, dass sie für Radfahrer attraktiv sind.

    Im Fokus steht die Attraktivität der Routen für den Radverkehr.
    Nicht die Unattraktivität der Routen für den MIV.

    Und hätte er den Unfall mit genau 50km/h gehabt, dann wäre der Unfall aus seiner Sicht unvermeidbar gewesen, ihn hätte somit keine Schuld getroffen und er wäre straffrei davon gekommen. Das ist zumindest das Urteil, wie ich es erwarten und gutheißen würde.

    Ich nicht.
    1. 50 km/h bedeutet Höchstgeschwindgkeit. Die ist bei Bedarf nach unten anzupassen.
    2. Man darf auch mir 50 nicht einfach Leute totfahren.
    3. Zudem gibt es die Betriebsgefahr.

    Das war mitten in der Nacht und die Tempoüberschreitung war sehr gering. Bei der Überschreitung hätten die meisten Blitzer noch nicht mal ausgelöst.


    Ne. Die Staatsanwaltschft sprach von 58 km/h. Das sind über 15%. Das ist nicht sehr gering. Das war der unterschied zwischen unverletzt und tot.
    Bei 58 km/h löst auch jeder Blitzer aus, jedenfalls in 50er Zonen.
    Zum zweiten, das weißt du doch, ist der wahrscheinlich ein gutes Stück schneller gefahren. Es gab ja keine Tachoscheibe.
    Zum Dritten, auch das sollte zumindest ein Verkehrsrichter und eigentlich auch jeder Autofahrer wissen:
    Die Unfall, Verletzungen und Tod verursachende kinetische Energie wächst mit dem Quadrat der Geschwindigkeit.
    Deine "sehr geringe" Tempoüberschreitung ist also zu quadrieren, um ihre Wirkung zu verstehen und zu würdigen.
    (115%)2 = 13225. Im Vergleich zu (100%)2 = 10 000 eine fast um ein Drittel erhöhte kinetische Energie. Das ist nicht sehr gering. Das ist viel und für das Mädchen war es zuviel.
    Die Rechnung des Staatsanwalts ist auf sicher nicht überprüft worden. Also: Erst runtergerechnet und den immer noch beträchtlichen Rest verkehrt rum auf's Stafmaß angerechnet.

    Wenn nach dieser Methode jemand Häuser baut, Brote backt, Statiken berechnet oder .., der kann einpacken, der ist sofort seinen Job los.

    Was wäre eine gerechte Strafe? 5 Jahre Zuchthaus? Oder gleich eine öffentliche Steinigung?


    Um die Strafe ging es erstmal nicht. Allerdings finde ich es nachgerade obszön, wenn angesichts eines totgefahrenen Menschen die unfallverursachende Geschwindigkeitsübertretung als strafmildernd gewertet wird.
    Jeder Autofahrer und jeder Verkehrsrichter in D weiß, dass "nicht angepasste Geschwindigkeit" Unfallursache Nr 1 ist.
    Ebenso wie jeder Autofahrer und jeder Verkehrsrichter den Unterschied zwischen Höchst-, Mindest- und Richtgeschwindigkeit kennt.

    Überschreite mal eine Frist bei Gericht um 1 Minute. Also gib einen Schriftsatz oder sowas statt bis 24.00 Uhr des letzten Fristtages um 00.01 Uhr des nächsten Tages ab. Bist du abgeschmettert.
    Und noch nie habe ich gehört, dass jemand wegen "nur mäßiger" Fristüberschreitung (von, sagen wir, drei Tagen) einen Vorteil für seine Sache erzielt hätte. Verlang das mal. Frag mal einen Richter, du wärst ja "nur" 3 Stunden zu spät zum Termin erschienen, das wäre doch eigentlich schon den halben Freispruch wert. Da musst du aufpassen, dass sie dich nicht einweisen.

    Gerade bei Verkehrssachen fragt man sich oft: Sitzen da Analphabeten auf dem Richterstuhl (Höchstgeschwindigkeit oder Mindestgeschwindigkeit oder Richtgeschwindigkeit? Was ist der Unterschied?) oder handeln die mit Vorsatz?

    Aber es ging darum, ob und wie das Verkehrsrecht, z.B unsere StVO und ihre Umsetzung, schwächere Verkehrsteilnehmer schützt. Es wurde von Michael die Meinung vertreten, dass D in dieser Hinsicht sehr fortschrittlich sei. Und das in Dk zwar die Radinfrastruktur gut sei, die Radfahrer auf der rechtlichen Seite aber schlecht wegkämen.
    Das ist ein Widerspruch in sich.
    Dort, wo gute Radinfrastruktur die Menschen einlädt zu radeln, dort radeln viele. Der sich daraus ergebende Safety-in-numbers Effekt, wie er in DK vorliegt, wirkt sich nicht nur quasi technisch auf die Verkehrssicherheit aus (erhöhte Sichtbarkeit).
    Er wirkt sich auch auf die Verkehrskultur und auf das materielle, wie ich gelernt habe, Verkehrsrecht aus.
    Dadurch das viele radeln, steht das Recht dieser Vielen mehr im Fokus. Radelt, wie in DK, die Mehrheitsgesellschaft, dann wird diese Mehrheitsgesellschaft auch ganz anders durch das Recht geschützt.

    Rechtslage meint schon das materielle Recht, nicht die Rechtspraxis.


    "Rẹchts·la·ge die <Rechtslage, Rechtslagen> rechtsw.: eine bestimmte Situation, so wie sie in der Sicht des Juristen einzuschätzen ist"
    Rechtslage, Rechtspraxis, keine Haarspaltereien bitte. Im Übrigen wird genau das materielle Recht auch durch Urteile weiterentwickelt.
    Es geht darum wie Radfahrer rechtlich behandelt werden. Ob überhaupt und wenn, wie gut oder wie schlecht sie vom Recht geschützt werden.
    Und geschützt heißt mal nicht theoretisch, sondern praktisch.
    Und das scheint mir in DK wesentlich besser der Fall zu sein als in D.

    Ich glaube zum Beispiel, den Totfahrer Vierlanden hätte es in DK nicht gegeben. Da kann man nicht so mit Radfahrern umspringen. Der wär lange vorher seinen Lappen losgewesen, bzw er hätte sich dieses Vorgehen gegen Radler gar nicht erst angemaßt.
    Weil die rechtliche Stellung und der rechtliche Schutz der Radfahrer zu stark sind. Die Rechtslage und die Rechtspraxis erzwingen gegenseitige Rücksicht.
    Andersrum: Weil man in DK weiß, dass Autofahrern nicht alles nachgesehen wird und sie sich nicht straflos als Barbaren aufführen dürfen.

    Meine Wertung: Das dänische Verkehrsr e c h t ist für Radfahrer deutlich strenger und nachteiliger als das deutsche Verkehrsrecht.


    Das dänische Verkehrsrecht ist zu Radfahrern strenger als das deutsche. Und doch sind dänische Radfahrer besser dran als deutsche.
    Ein strenges Recht ist nicht per se nachteilig. Je ungleicher die persönliche Macht der Rechtssubjekte, desto strenger muss das Recht sein. Sonst ist es nicht imstande, die Ungleichheit auszugleichen.

    Streng ist das dänische Verkehrsrecht, so wie ich es sehe, zu Radfahrern und Autofahrern. Das ist für die Radfahrer nicht von Nachteil, sondern von unschätzbaren Vorteil.

    Ein Beispiel. Ich spreche kein oder kaum dänisch. Aber auch die deutsche Presse berichtete vor 1 bis 1,5 Jahren oder so von der dänischen Prinzessin, die in Kopenhagen mit ihrem Kleinwagen beim Rechtsabbiegen in einen Unfall mit einem Radfahrer verwickelt war. Ihr drohte für drei Monate der Führerschein weggenommen zu werden. Nur weil der Radfahrer unverletzt geblieben ist, kam sie um diese Strafe herum.
    In der Presse hieß es, allein die Verwicklung des Kfz-Führers in einen Abbiegeunfall mit Verletzungsfolge bedeute obligatorisch 3 Monate Führerscheinentzug, "Schuld"fragen würden keine Rolle spielen.

    Die StVO ist in Deutschland eigentlich sehr Radfahrerfreundlich


    Radfahrerfreundlich. Naja. Der Radfahrer ist sehr frei, das finde ich auch. Im Mittelalter hatte dieser Rechtsstatus den Namen: Vogelfrei.
    Jeder kann und darf sein Mütchen an ihm kühlen.

    Die deutsche Rechtslage ist international sehr fortschrittlich


    Rechtslage ist ein umfassender Begriff. Er umfasst auch die Rechtanwendung, also Urteile etc.

    Im August 2012 fuhr ein LKW Fahrer während eines Überholvorgangs frontal am hellen Tag auf gerader Strecke in eine Gruppe Radfahrer. Ein Radfahrer starb. Während des Verfahrens wurde gerichtsbekannt, dass der Fahrer in den Wochen vor diesem "Unfall" Radfahrer mit seinem LKW grob bedrängt und auf ihre Beschwerde hin ihnen Gewalt angedroht hatte.
    Das Urteil: 10 Monate auf Bewährung, kein Führerscheinentzug.

    Oder: Ein 13-jähriges Mädchen wird totgefahren . Der Fahrer war zu schnell gefahren. Ein Gutachter stellte fest, dass bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wahrscheinlich nichts passiert wäre.
    Urteil: 500 € Geldstrafe. Das laut Gutachter sehr wahrscheinlich unfallverursachende Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit wird dem Fahrer als strafmildernd zugute gehalten.

    Fortschrittliche Rechtslage.
    Ich weiß nicht. Unser Verkehrsrecht sehen viele als die Entsprechung zum (fortschrittlichen?) Waffenrecht der USA. Was dem Ami die Schußwaffe, ist dem Deutschen das Auto.
    Der Führerschein in Deutschland ist nach geltender Rechtslage oft genug die license to kill. Man hat viel Macht mit dieser Lizenz. Auch deshalb ist sie so begehrt.