Wie soll das gehen? Die Kölner StVB hat bereits mehrfach Stellung genommen und der Richter war anschliessend anderer Meinung. Die rechtliche Einschätzung der StVB ist im Zweifelsfall uninteressant. Zumal die Kölner StVB auf Fragen zu zweifelhafter Vorfahrt gar nicht antwortet. Wüsste auch nicht, dass man einen Rechtsanspruch darauf hat.
Beim Beispiel aus Nürnberg geht es um meinen alten Schulweg
Bin damals aber schon immer auf der Fahrbahn gefahren, auch die B2 weiter vorne, nach dem Ortsausgang. Zumindest damals haben sich die Polizisten überhaupt nicht um Radfahrer gekümmert. Selbst wenn in erster Reihe eine Streife stand, bin ich bei rot rüber. Durch die Ampeln alle paar Meter und die rote Welle für Radfahrer ging das eigentlich auch nicht anders, ohne ewig zu brauchen.
Und bitte den Fall eines Unfalls nicht vergessen: Dann geht es um die Haftung und ggf. um eine Straftat (Körperverletzung). Die Wahrscheinlichkeit, dass es dann vor Gericht landet, ist viel größer.
Das war unklar formuliert, ich versuche es noch mal. Ich halte immer noch die Reaktion "hier sieht der Straßenmaler einen Gesetzesbruch vor, deswegen werden wir dort zahlen müssen" für falsch. In meiner Stadt habe ich noch keine Radverkehrskontrollen erlebt, die Ampeln/Zebrastreifen/sonst irgendwas kontrollieren. Hier in Nürnberg scheint die Reaktion der Polizei auf anwesende Radler immer noch zu sein: so lange nichts passiert ist uns alles egal.
Das gilt auch für Autofahrer (scheint mir), ist aber im Endeffekt eine mir angenehme Lösung. Der wichtigste Teil ist das "so lange nichts passiert". Alles an Mehraufwand für Kontrollen ist dann das durchsetzen eines Gesetzes ohne Not. Mir wäre ein gemeinsamer, einvernehmlicher, möglicherweise Gesetze ignorierender (wenn angenehmerer) Verkehr lieber. Mir ist aber klar, dass ich mit dieser Einschätzung nicht unbedingt die Mehrheit hinter mich ziehe. 
Der Teilsatz mit dem akademischen Interesse kommt aus der ungewöhnlichen Umsetzung (hier). Beispiel:
Dorten geht an der alten Südkaserne ein Fuß- und Radweg entlang. Der ist benutzungspflichtig und getrennt (also Zeichen 241). An der gezeigten Stelle ist eine T-Kreuzung. Gilt die Ampel auch für Fußgänger? Gilt sie auch für radelnde Kinder unter 10 (die ja den Fußweg benutzen dürfen)? Gilt sie für Radfahrer? Auch für Erwachsene Radfahrer, die ein Kind unter 10 auf dem Fußweg begleiten? Ist irgend eine dieser möglichen Gültigkeiten vom Straßenbauer vorgesehen, oder dachte der nur "Radler und Fußgänger können ruhig weiter, ist ja eine T-Kreuzung"?
So etwas ist unglücklich, weil unklar.
Ich halte aber das fürchterliche Wehklagen an dieser Stelle schlicht für unnötig (ebenso wie an der gezeigten Auffahrt in der Bayreuther Straße). Dort passieren schlicht keine Unfälle, weil Radfahrer und Fußgänger leicht mal einen halben Schritt zurückstecken und unfallfrei und ohne großes Gezeter aneinander vorbei kommen. Die Situation erscheint (mir zumindest) grundsätzlich viel entspannter als es zwischen rechtsabbiegenden und eng überholenden Autofahrern und Radlern der Fall ist.