Auch schön, wie auf der gegenüber liegenden Seite die auf der Fahrbahn markierte Parkstelle ignoriert wird um halb auf dem Gehweg zu parken.
Wo ist das denn?
Auch schön, wie auf der gegenüber liegenden Seite die auf der Fahrbahn markierte Parkstelle ignoriert wird um halb auf dem Gehweg zu parken.
Wo ist das denn?
Was bin ich froh, dass ich weder Anwalt noch Richter bin. Dei Deutsche Sprache ist manchmal echt beeindruckend vielschichtig (jaja.. haben meine Lehrer damals auch gesagt).
Ich würde dennoch den Versuch starten zu argumentieren, dass die beiden Kommas und das "sowie" als gleichwertige Teile jeweils einen neuen Punkt der Auflistung beginnen. Aber ich finde die Muecksche Interpretation gut.
timovic : Ist das mit dem "nicht mehr mitführen müssen" sicher? https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Zitat[...](2) Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig im Sinne dieser Verordnung und während ihres Betriebs fest angebracht, gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden. Lichttechnische Einrichtungen dürfen zusammengebaut, ineinander gebaut oder kombiniert sein, mit Ausnahme von Fahrtrichtungsanzeigern. Lichttechnische Einrichtungen dürfen sich in ihrer Wirkung gegenseitig nicht beeinflussen. [...]
In Absatz 1 steht irgendwas von Lichttechnischen Anlagen und bei abnehmbar gilt Absatz 2, Satz 4. Das ist der, den ich oben hervorgehoben habe, wenn ich mich nicht verzählt habe. Da steht in der Tat: nur wenn es die Sichtverhältnisse erfordern.
Aber damit ist doch Satz 2 nicht aufgehoben: [...] sowie ständig einsatzbereit sein. Das geht m.A. nach nur, wenn dabei. Damit ist nur geregelt, dass die Lampe eben in der Tasche bleiben darf bis es dämmert, dann aber ans Rad muss.
Ich finde das großartig.
Brauch bloß noch Popcorn.
Als Einleitung also die eigene Beobachtung, ohne Zahlen. In der du Schätzwerte für irgend etwas angibst, aber nicht mal wirklich gezählt hast. Das ist ebenso unzulässig, wie zu sagen "ich habe heute festgestellt, das ca. 75% aller Autos in Nürnberg rot sind". Woher kommt diese freie Behauptung?
Dann mit einem einleuchtenden Argument meine Stichprobe "Critical Mass" verworfen - finde ich nachvollziehbar. Nur, was macht deine Stichprobe des (Arbeits?)weges in irgend einer Form besser? Woher stammen die oben zitierten 80-90%? War die Stichprobe überhaupt groß genug für eine solche Aussage? 80% impliziert ja immerhin nur "mindestens 4 Radfahrer", bei 90% sind es sogar mindestens 9 ... das macht schon einen Unterschied. Wie viele Radler siehst du überhaupt so auf einer Fahrt?
Dann kommt ein sehr schöner Einschub, das Zahlen keine Rolle spielen. Okay. Dann eine sanfte Überleitung zu einem sehr schon allgemein gültigen Argument "wir alle wollen möglichst viele Radfahrer". Und dann ein sehr spannender Zusammenhang: Menschen, die sportlich Rad fahren lassen sich nicht durch Symbole beeinflussen, aber Menschen, die wenig Rad fahren, sind durch einen einzigen weißen Strich auf blauem Grund in der Wahl ihrer Fortbewegung zu beeinflussen.
Da fehlt zwar wieder eine Quelle, aber das ist ein beachtliches Ergebnis. Das würde ja gleichermaßen nahelegen, dass ein einziger Strich (weiß auf blau, für den Rest fehlen noch Belege) zum Beispiel Menschen aus dem Auto auf das Rad oder aus dem Bus in das Flugzeug führen könnten. Es kommt ja - in deiner Behauptung - nur auf das Radfahrvermögen an.
Über die praktische Überleitung des Radsportes gelangen wir dann zur frechen Unterstellung, ich würde mir lieber Männer statt Frauen auf Fahrrädern wünschen (mit Konjuktiv, aber es ist dennoch ein Ad Hominem Argument, weil du die Person, nicht das Argument angreifst). Das ist politisch in, aber ungehörig. Macht aber nichts, tue ich ja auch.
Als abschließenden, persönlichen Angriff meinerseits:
ZitatDu kommst ja aus Nürnberg, vielleicht gibt es dort weniger Radfahrerinnen, weil dort die Piktogramme möglicherweise keine Räder mit niedrigem Einstieg zeigen?
Oder weil Nürnberg gebirgiger ist als Hannover und der Anteil von Radfahrerinnen in hügeligeren Gegenden geringer ist?
Welcher Sexismus bringt dich dazu zu behaupten, dass der Anteil an Radfahrerinnen in Nürnberg kleiner wäre, oder das es in hügeligen Gegenden weniger Radfahrerinnen gäbe? Bist du der Ansicht, nur Männer fahren Steigungen? Warum brauchen Frauen Schutz vor dem gefährlichen Symbolbild, Männer aber nicht?
ZitatNa ja egal, sinnvoll ist diese Auslegung nicht, dass die Beleuchtung an Fahrrädern auch am hellichten Tage funktionieren muss.
Ich find das schwierig, weil ich unbeleuchtete Radler nicht leiden kann. Nachts nicht, im Tunnel auch nicht.
Ich verstehe die Argumentation andererseits völlig, weil ich auch auf Strecken unterwegs bin auf denen nunmal kein Tunnel vorkommt. Solche "Absichtserklärungen" dürfen aber bei der Kontrolle eigentlich keine Rolle spielen.
Wenn eine Beleuchtung vorgeschrieben ist, dann muss sie halt hin (oder im Fall von Stecklicht halt mitgeführt werden). Das ist deswegen sinnvoll, weil der Wetterumschwung dazu führen kann, dass ich früh bei hellem Licht zur Arbeit komme aber es Abends halt stark regnet. Oder neblig ist. Oder ich bei der Überlandfahrt wegen einer Umleitung durch einen Stadtteil will, in dem ein unbeleuchteter Fußgängertunnel (Rad frei) vorkommt.
ZitatZunächst mal ist es ein Fakt, dass Frauen überwiegend Räder mit niedrigem Einstieg benutzen.
Gleich hier mal Stop. Quelle?
Ich will keine Gefühle, weil dort ganz stark Cofnirmation Bias eine Rolle spielt. Entweder gefilmte Personengruppen (Critical Mass wäre eine Option, oder Sternfahrt oder so) oder Strichlisten oder wissenschaftliche Arbeiten.
Beim Auto darfst du gerade jenes eben nicht, Yeti.
Wenn zwei zusätzliche Scheinwerfer auf dem Dach für Walddurchfahrten montiert sind, diese vom TÜV abgenommen und nicht funktionsfähig sind, dann zählt das als nicht funktionsfähige Beleuchtung.
War damals in der Fahrschule so, hat sich bis heute nicht geändert. Beim Rad ist das (siehe alle Beiträge oben) bescheuert: wenn an meinem alten Trekkingrad die Glühlampe durchbrennt könnte ich diese durch komplett neue Beleuchtung ersetzen - oder ich kauf halt für 20€ eine neue LED-Akkulampe und hänge diese mit Gummiring an den Lenker. Das ist allemal ein Upgrade. Aber nicht legal.
Und mal ehrlich: dieses Forum und das Verkehrsportal zeichnen sich eher durch ungewöhnlich hohe Regeltreue aus. Nicht unbedingt durch fließendes Auslegen. Sonst könnten wir ja auch Schlenker über den Fußweg fahren, wenn einer auf dem Radweg parkt.
ZitatUnd mir war aufgefallen, dass der tiefe Durchstieg sich nicht auf Verkehrsschildern durchgesetzt hat. Warum eigentlich nicht?
Die Themen,die dir weltpolitisch wichtig sind erscheinen mir manchmal echt komisch. Seis drum, ich halte mich weiter an unnötige Radwegeschilder und Hindernisse auf dem Pegnitzradweg.
Warum nicht? Klar: Weil das Fahrrad mit geschlossenem Rahmen (also das mit den zwei Dreiecken) eben die technisch beste Lösung ist. Ebenso wie das Auto mit 4 Rädern. Für das Bild wurde ein Symbol gewählt das jeder erkennt. Das ist keine "Benachteiligung", das ist eine Auswahl. Der Hintergrund ist auch blau, nicht grün, und gelb/blau-blind sind immerhin 0,02% der Bevölkerung (https://en.wikipedia.org/wiki/Color_blindness ). Das ist eine gemeine Benachteiligung!
Ich finde den Artikel gerade Mist.
Ob das Fahrzeug legal ist oder nicht spielt doch zunächst für die zivilrechtlichen Ansprüche keinerlei Rolle. Dafür ist die Haftpflichtversicherung da, die zahlt bei fahrlässigem Verhalten. Wenn der Dame jetzt wegen eines "illegalen" Verkehrsmittels ein Verfahren bevor steht kann sich die Versicherung in sehr vielen Fällen erst einmal entspannt zurück lehnen. Dann ist die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dir Zahlung an den Jungen erst mal offen und falls sie doch zahlen müssten würden sie sich später an die Dame für einen Regress wenden.
Dazu kommen dann 3 Euro fuffzich als Strafe. Das nützt im Verkehr niemandem. In keiner Form.
Unnöriger Bürokratischer Mist. Das geht in Schweden/Dänemark so viel einfacher...
Die Diskussion um "Sachbeschädigung oder nicht" ist zum Glück relativ wurscht (so aus dem Süden Deutschlands). Dabei geht es m.A. nach um Straftrecht - und ich kann bei den beiden eingesauten Fahrrädern in Maltes Bild keinen Vorsatz erkennen. Es war dem dort arbeitenden entweder nicht bewusst, oder egal. Ich glaube wirklich eher an das Erste, weil ich eine erstaunlich hohe Anzahl an "von der Feuerwehr durch Flexspäne versauten Feuerwehrautofrontscheiben" gesehen habe. Die wollen keine neue Scheibe - die sind nur an der Arbeit und denken nicht über die fliegenden Funken nach.
Privatrechtlich ändert das aber wenig (hoffe ich - kenne mich da nicht aus). Das Rad ist defekt und es müssen Teile ersetzt werden. Der Antrag lautet zunächst auf "neues Rad", dann sagt die Versicherung "aber das Frontlicht sieht noch ganz gut aus", dann darf Alf den Einzelkauf entweder selbst dokumentieren, oder ein Gutachter muss das machen. Das kostet zwar Zeit, trifft im Endeffekt aber zunächst die Haftpflichtversicherung.
Wie auch beim Auto (siehe oben) kann die Versicherung zwar einen Gutachter vorschlagen, der Betroffene darf aber immer selbst wählen.
Ich sags mal so: Wenn die Versicherung nicht zickt wäre mir ein gleichwertiger Ersatz, von einem Fachmann angebaut, ausreichend. Wenn sie anfangen zu streiten, dann kommen halt noch die Kosten meines Anwaltes, meines Gutachters und des Rechtsstreites dazu. Fahrlässigkeit von Alf können sie ja nun schlecht nachweisen, eine Teilschuld kommt wohl eher nicht in Frage. Das Streiten mit der Versicherung dürfte dann der bezahlte Anwalt für mich übernehmen. Der kann das besser als ich und ist nicht emotional verwickelt.
Nur für den Fall: Betonschleierentferner ist Salzsäure und sollte besser nicht ans Rad. Das ist ein Fall für einen Austausch auf Versicherungskosten.
Wenn sich die Baufirma nicht zügig rührt wurde ich das vielleicht sogar als Sachbeschädigung anzeigen. Wie immer der direkte Vergleich: Bei einem Auto wäre das Fahrzeug am nächsten Tag bei einem Gutachter gestanden (berechtigt) - es gibt keinen Grund beim Fahrrad nicht den selben Weg zu gehen.
Oder auf der Fahrbahn? In den Bildern sieht es jetzt nicht so schlimm aus, von der Verkehrsdichte her. Ist aber im Vergleich zum Berufsverkehr vermutlich schlecht einzuschätzen.
ZitatEs liegt doch eigentlich klar auf der Hand, dass niedrigere Tempolimits die Unfallzahlen und Folgen reduziert.
und mein persönlicher Favorit dieser Argumentationsreihe:
Zitat
Ist dieser nicht für alle Passagiere vorhanden, darf eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden."
Weil es mir gerade Spaß macht ein Gegenargument hinzuschreiben, fasse ich diese beiden Sätze aus meiner Perspektive zusammen. Von deiner Meinung abweichen willst du ja nicht. Egal...
Ich schließe: du möchtest Tempo 60 km/h, weil dann im Bus Überland auch Stehplätze angeboten werden können. Das reduziert den Aufwand der Umstellung, und dann werden viele Menschen Bus fahren, statt mit dem eigenen Auto unterwegs zu sein.
Gegenargument 1: Die Aussicht auf einen Stehplatz ist nicht unbedingt verlockend. Das gilt vor allem für Überlandstrecken und Autobahnen, die naturgemäß nicht in 5 bis 15 Minuten abgehandelt sind.
Gegenargument 2: Der Stehplatz bis Tempo 60 km/h ist zugelassen, weil die Unfalllzahlen in Bussen vergleichsweise niedrig sind. Das ist eine (an sich) Lösung die Sicherheit nicht als höchstes aller Güter zu bewerten, sondern den Stadtverkehr grundsätzlich zu ermöglichen. Ob das in einem Klima, in dem Fahrradhelme!!!12!! gefordert werden heute noch möglich wäre, sei mal dahin gestellt.
Ohne einen Sicherheitsgurt werden Fahrgäste bei Tempo 60 km/h bei einem Aufprall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder einem an der Seite stehenden Baum allerdings sterben. Mit zwei Füßen, ohne Gummisohlen, auf dem Fußboden hat der Gast keine echte Haftreibung, mit der einen Hand in der Schlaufe an der Haltestange müsste man dann seine gesamte Masse mit der Verzögerung beim Aufprall halten. Und ich schaff schon keine Klimmzüge mit zwei Händen. Vergiss es.
Statt deine 60 km/h zu fordern, die Menschenleben kosten werden, weil du Stehplätze Überland haben willst, sollten vielleicht lieber Sitzplätze mit Gurten in ausreichender Anzahl angeboten werden. Oder die Möglichkeit eines Aufpralls auf ein entgegenkommendes Fahrzeug reduziert werden. Es gibt da ein tolles System, in dem der öffentliche Verkehr in zwei Spuren sicher geführt wird. Bahn hieß das mal ...
Ein Glück, dass in einer Demokratie eine Mehrheit entscheidet. Wäre schade, wenn so eine seltsam unnötige Forderung in irgend einer Form Gehör fände..
So wie das Stopp-Schild für Radfahrer "Fuß auf den Boden" und für Autofahrer "etwas langsamer werden, vor dem Vollgas" bedeutet.
Ich habe Zweifel. Der schon recht alte Rechner hier (http://www.kreuzotter.de/deutsch/speed.htm ) gibt bei einem 32kg E-Bike mit einer Eigenleistung von nur 10 Watt eine Geschwindigkeit von 27 km/h an. Da sollte noch niemandem die Zunge aus dem Hals hängen. Das ist gerade der Vorteil an den E-Bikes.
Das ist nun sicher keine passende Vereinfachung, aber bei allen E-Bikes die ich bisher testen konnte ist die Geschwindigkeitsbegrenzung sehr leicht zu erreichen. Dafür muss möglicherweise die Motorunterstützung von "fast gar nicht, dafür Batteriesparend" auf "alles was geht" gedreht werden.
Ohne jetzt Zahlen liefern zu können: Nürnberg leistet sich so was ähnliches schon länger.
Anzeigen bei Falschparkern kann ich nicht einmal einschätzen. Ich vermute, dass so etwas gar nicht in deren Aufgabengebiet liegt - und ich parke halt nicht falsch. Mir sind die Damen und Herren aber schon in den Parks und Naturschutzgebieten begegnet. Unter anderen, weil ich auf der falschen Seite des Parks gegrillt habe (also: nicht allein - ganz so schlimm ist es mit der Vereinsamung noch nicht). Und so blöd das damals war, es ist natürlich sinnvoll. Ich könnte den ganzen Tag lamentieren, dass die Grillplätze nicht gut genug beschildert sind, aber wir haben halt auch nicht geschaut. Bassd scho.
Und wenn ich mir die Grillplätze am nächsten Morgen auf dem Weg zur Arbeit ansehe: die Damen und Herren sind wichtig. Das Müllproblem in Nürnberg ist nicht zu unterschätzen. Die Stadt sieht teilweise furchtbar aus. Zusätzlich zur sonstigen Arbeit ist das aber nicht zu bewältigen, dafür braucht es extra Stellen. Und diese können dann durchaus auch andere OWis und Satzungsverstöße im Auge behalten.
Aus dem Zitat oben klingt das auch eher nach einem "wir wollen, dass es schöner aussieht und sich die Leute in Parks sicherer fühlen" -Auftritt.
ZitatWürde dort Tempo 60 gelten, dann wären die Autofahrspuren vermutlich breit genug, so dass dort am rechten und linken Fahrbahnrand noch breite Radfahrstreifen hinpassen.
Ich widerspreche schon wieder. Ich kenne einen relativ großen Teil der Welt, in dem sogar Tempo 50 km/h angesagt ist. Gibt es dort breite Radfahrstreifen?
Sehe ich jetzt nicht:
https://www.google.de/maps/@53.58652…!7i13312!8i6656
https://www.google.de/maps/@52.37862…!7i13312!8i6656
https://www.google.de/maps/@49.45800…!7i13312!8i6656
Die Fahrbahn ist einfach die Fahrbahn. Da fahren Fahrzeuge drauf - auch Radfahrer. Es gibt Situationen, in denen aus Differenzgeschwindigkeitsgründen eine Trennung absolut sinvoll ist (die typische Kraftfahrstraße fällt mir da ein). Es gibt auch Länder, die das besser machen. Im Iran konnte ich sehr schön auf dem Pannenstreifen der neuen Autobahn radeln. Das ist/war scheinbar völlig legal. Da sind auch 4m Platz zum überholenden Auto.
Die Geschwindigkeit alleine macht eine Straße nicht sicherer. Da ist schon ein beachtlicher Teil auch in Kurvenradien, Hindernisse, Verkehrsfluss und gleichmäßige Geschwindgkeit investiert. Glaubst wirklich, Tempo 60 km/h für Autos und Tempo 40 km/h für LKW würde die Anzahl der Überholunfälle reduzieren? Manches Problem ist ein klein bisserl komplexer als "zu schnell". Und Fahrten über Land sind für mich immer noch kein Freizeitvergnügen. Ich will nicht "irgendwann" ankommen, sondern habe Arbeitstage, 10 Stunden Regelungen und ein klein bisschen den Geldbeutel meiner Kunden zu beachten.
Ich mein, ich würde gerne sagen "ich schätze deine Hartnäckigkeit", aber eigentlich nicht mal das.
Tempo 60 km/h würde auf vielen Strecken bedeuten, dass es länger dauert ans Ziel zu kommen. Sonst nichts. Die Strecken, die für Tempo 100 km/h freigegeben sind sind ja typischerweise vergleichsweise gerade ausgebaut und ohne Kreuzungen - an denen und in scharfen Kurven wird ein Geschwindigkeitslimit gesetzt.
Das hatten wir alles schon gefühlte 20 mal ... es ist mir inzwischen fast egal. So werden leider deine Restforderungen von mir auch erst mal skeptisch betrachtet, weil ich den Gewinn nicht sehe. Die Worte
ZitatVermutlich deutlich stressfreier!
klingen ja eher nach Anekdote als nach belegter Statistik.
Mit diesem Quatsch hier:
ZitatAuf jeden Fall wären viele Kubikmeter Beton und Quadratmeter Asphalt nicht verbaut worden, wenn man sich mit Tempo 60 begnügt hätte.
kommst aber ohne Gegenwehr nicht durch. Die großen Kurvenradien bei Tempo 100 km/h auf den meisten Landstraßen führen zu einer anderen Planung. Die eben mit möglichst wenig Kurven auskommen soll. Und das bedeutet auch, dass DURCH das Feld gebaut wird, und nicht an der vormaligen Plangrenze entlang. So spart man dann im besten Fall knapp 41% der Strecke.
Siehe Edit
Ja ist verständlich. Wobei die Post von Hamburg nach Regensburg wahrscheinlich genau so lange dauert wie von Hamburg Mitte nach Hamburg Stadtrand. Und der Paketbote im Regensburger Fall auch dort auf dem Radstreifen parkt um auszuladen. Wäre vielleicht eher ein Vorteil.