Die an die runden, blauen Schilder geknüpfte Benutzungspflicht kriegt man wohl national wegen des Wiener Übereinkommens nur schwer weg.
Als ob das ein Hindernis wäre! Es würde ja schon reichen, wenn die zuständigen Länderminister verbindlich festlegen würden, dass Verstöße gegen die Benutzungspflicht nicht mehr geahndet werden und die Radfahrer dadurch keinen (zivilrechtlichen) Nachteil erleiden. Werden sie aber nicht tun, denn dann würden die vielen Autostammtische dieser Republik ja wochenlang toben.
Allerdings wäre das nach 22 Jahren systematischer Verweigungerungshaltung (welche von den Aufsichtsbehörden bis hinauf zu den Länderministerien auch oft noch aktiv unterstützt wurde und wird) nur mehr als konsequent.