Beiträge von mgka

    Danke, Yeti für differenzierte Betrachtung.

    Ich persönlich würde es keinem Politiker ankreiden, wenn er sich hinstellte und sagte: "also eigentlich kennen wir die Mechanismen der Ausbreitung nicht so recht." Auf alle Fälle besser als Aussagen wie "Die Geschäfte werden nie wieder schließen." oder wie jetzt Lauterbach "das wird ein toller Sommer 2021!".

    Die nächste Sau, die derzeit durchs Dorf getrieben wird, ist diese "ZeroCovid"-Geschichte. Man sollte doch gelernt haben - insbesondere, solange man die Wirksamkeit der aktuellen Maßnahmen nicht einmal halbwegs evaluiert hat - dass das mit einem wie auch immer gearteten "100%"-Lockdown, egal wie lange er sein soll, 100%ig nicht hinhauen wird. Zumal es von diesen "100%"-Lockdown wieder unzählige Ausnahmen geben wird oder wird vielleicht sogar geben müssen.

    In Bayern ist ja eine Betreuung innerhalb zweier Familien zugelassen. Immerhin hat man da erkannt, dass es zu sowas eine Notwendigkeit gibt, wie immer man das dann auch umsetzen soll. Es müssen ja immer "dieselben" beiden Familien sein, was freilich niemand kontrollieren kann (und will).

    Ich sehe hier im Übrigen im Großen genau das, was ich im Kleinen seit Jahren oder besser Jahrzehnten mit den hiesigen Straßenverkehrsbehörden erlebe: Man hat wenig Ahnung (außer vielleicht vom Kfz-Verkehr, weil man seit jeher nur durch die Windschutzscheibe auf die Umwelt starrt), man trifft irgendwelche Entscheidungen rein nach Bauchgefühl, ohne überhaupt ansatzweise einmal Fakten zu berücksichtigen, Vorschriften wie die StVO sind bestenfalls gutgemeinte Ratschläge, die man aber nicht weiter beachten muss (außer sie helfen, den Kfz-Verkehr zu beschleunigen).

    Ach ja - und das Verwaltungshandeln muss vom Rechtsstaatsprinzip geleitet werden, also von so Dingen wie Geeignetheit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahme. Doch selbst dieses Prinzip sehe ich eigentlich nirgendwo dort umgesetzt. Evaluation der Maßnahmen, ob sie genau diesen Vorgaben gerecht werden? Wozu? Verkehrsschauen hat man längst abgeschafft oder es sind halt nette Kaffeekränzchen ("schön, dass wir uns mal wieder getroffen haben").

    Da gäbe es auch außerhalb der Politik in den Verwaltungen richtig viel aufzuräumen, aber ich muss mir ja immer anhören, dass meine Erwartungen diesbezüglich viel zu hoch seien. Nicht erfüllte Erwartungen landen allerdings bei mir - zumindest was den Straßenverkehr angeht - immer öfter vor dem Verwaltungsgericht. So what, wenigstens dort habe ich den Eindruck, dass man sich noch großteils am Rechtsstaatsprinzip orientiert.

    Ich hatte heute auch von dieser Studie gelesen - Quintessenz:
    "While small benefits cannot be excluded, we do not find significant benefits on case growth of more restrictive NPIs [=non-pharmaceutical interventions]". Similar reductions in case growth may be achievable with less restrictive interventions."

    Wobei das Beispiel Deutschland den ersten Satz ja gerade zu belegen scheint.

    So ungeteilt gut wird das sicherlich nicht bei allen angekommen. Ich habe vielmehr mittlerweile den Eindruck, dass sich viele Leute einfach so ein bisschen was zusammenreimen, wie sie am besten durch die Pandemie kommen. Da werden dann schon mal Regeln gebrochen (aber wer liest schon permanent die neue Allgemeinverfügung). Gutgemeinte Ratschläge und Zusammenfassungen ("FAQs", "Was nun erlaubt ist") sind zwar ganz nett, aber ob sie - selbst wenn sie gelesen werden - auch beherzigt werden?

    Daran fehlt es aus meiner Sicht auch in der Politik: dieses "immer mehr", "immer schärfer" bringt nichts mehr, wenn sich viele Leute davon nicht mehr angesprochen fühlen. Die Wissenschaft mag da schöne Modelle und Ideen haben, wie man die Ausbreitung eines Virus' eindämmen kann, aber wenn es an der "Compliance" der Bevölkerung fehlt, dann wird das eben nichts. Insofern sind Forderungen nach einer "langfristigen Perspektive" durchaus zu begrüßen, aber diese "Perspektive" scheint derzeit nur darin zu bestehen, dass der eine sagt "bis Ostern", der nächste "bis Pfingsten" und der RKI-Chef irgendwas von "bis Ende 2021 haben wir die Sache im Griff".

    Ich habe natürlich auch kein Allheilmittel, aber klar ist doch auch, dass sich unter den gegenwärtigen Umständen der 7-Tage-Inzidenzwert von <50 nicht wird erreichen lassen, bis Ende Januar sowieso nicht und ebenso wenig in den Wochen darauf. Da hängt man ja schon sehr einer Chimäre nach. Zumal man ja seit mehreren Wochen nicht einmal in der Lage ist, diesen Wert - von dem ja doch nicht wenige freiheitseinschränkende Maßnahmen abhängen - belastbar zu ermitteln.

    Also angeblich taugt die FFP2-Maske für Bartträger eher mal nichts. Kommt jetzt die erste bayerische Bartverordnung, die Männern das Rasieren vorschreibt? :/

    Also wenn es keine "offiziellen Quellen" gibt, dann gibt es keine Allgemeinverfügung und damit sind die Regeln schlicht nicht in Kraft gesetzt worden. Kann das jemand eigentlich mal quantifizieren: "wie viel (zusätzlich) bringt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 km in Hinblick auf - sagen wir - den Reproduktionsfaktor?". Da die Maßnahme grundsätzlich geeignet und verhältnismäßig sein muss, sollte doch die jeweilige Landesregierung schon eine schlüssige Antwort auf so etwas haben, immerhin ist die Pandemie nun schon fast ein Jahr alt.

    Wobei ich beim bayerischen Ministerpräsidenten ja längst den Eindruck habe, dass der von den Grundpfeilern unserer Demokratie, wozu ich in diesen Tagen ganz besonders das verfassungsrechtlich garantierte Übermaßverbot zähle, schlicht noch überhaupt nie etwas gehört hat.

    Nunja, vor gut zwei Wochen hatte ich mal den Eindruck, dass Kretschmann und Söder im Stundentakt Forderungen von sich gegeben haben nach dem Motto „aber der 2. Lockdown wird in meinem Bundesland schärfer als bei dir!“.

    Und bei manchen Maßnahmen hat man manchmal schon den Eindruck, dass die Medizin zwar kaum was bringt, aber dann soll sie wenigstens besonders bitter sein...

    Allerdings würde ich auf alle Fälle rechtssicher dokumentieren, wo die Schilder genau stehen. So könnte es nämlich sein, dass unter Umständen zumindest abschnittsweise neu angeordnet wird, was sich dann mit einer Anfechtungsklage "behandeln" ließe. Meine Erfahrung ist aber sowieso, dass man bei Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht komplett neu anordnet, ohne sich auf eine alte Anordnung zu berufen (welche auffallend häufig nicht mehr aufzufinden ist). Mit dieser "rügelosen Einlassung zur Sache" wird regelmäßig ein neuer Verwaltungsakt geschaffen, welcher binnen Jahresfrist dann auch direkt angefochten werden kann.

    Am Ende hab ich nichts gemacht, denn es waren ja "nur" 146 €, die aber definitiv ungerechtfertigt waren. Frag sonst mal simon, der hatte noch eine Idee, dazu braucht es aber wohl einen Rechtsanwalt(?), was die Kosten ggf. weiter in die Höhe treibt.

    Aus meiner Sicht ist diese Kombination aus VZ239+"Radfahrer frei" und VZ254 schlicht rechtsmissbräuchlich durch die Behörde angeordnet. Man mag so etwas für wenige Meter mal durchgehen lassen, aber wie du ausführst: für 2,6km braucht man im Schritttempo quasi eine halbe Stunde.

    Dann sollen sie halt die Straße teileinziehen - vorher wäre das VZ254 ohnehin nicht dauerhaft anzuordnen. Ich würde der zuständigen Stelle eine Nachricht mit einer Frist von vier Wochen schicken und dann zügig zum Verwaltungsgericht schreiten.

    Wenn ich persönlich von dieser Situation betroffen wäre, würde ich den Rechtsweg beschreiten, schon wegen des § 839 BGB (Haftung bei Amtspflichtsverletzungen): "(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden."

    Das setzt meiner Auffassung nach also zumindest einen verwaltungsrechtlichen Widerspruch bzw. eine Anfechtungsklage voraus, um nachher überhaupt gegen die zuständige Behörde Ansprüche geltend machen zu können.

    Hier ist es sogar so, dass die Verwaltung mehrfach behauptet hat, dass sie beim Überschreiten der Kfz-Belastung eine Benutzungspflicht sogar anordnen MÜSSE. Die selbe Verwaltung, die auf den restlichen Inhalt der ERA komplett XXX, glaubt also, dass die ERA in einem einzigen Punkt eine Vorschrift wären und dass dann auch die baulichen Voraussetzungen nicht eingehalten werden müssen. Das war ein wesentlicher Punkt meiner Fachaufsichtsbeschwerde.

    Nunja, das ist hier nicht anders: die vorgeschriebene Ermessensausübung bei verkehrsrechtlichen Anordnungen gleicht hier eher dem Pippi-Langstrumpf-Prinzip ("Ich mach' mir die Welt, wie sie mir gefällt"). Die Voraussetzungen des § 45 (9) StVO materialisieren sich seltsamerweise immer genau dann, wenn ein baulicher Radweg vorhanden ist (ob er der ERA- oder den VwV-StVO-Vorgaben erfüllt? - geschenkt!). 25.000 Fz/Tag und kein Radweg? Also T30, das geht ja nun gar nicht!

    Der VGH Bayern sagt: Erst Antrag, dann Klage.

    Was Anfechtungsklagen angeht, so höre ich das zum ersten Mal. Kannst du bitte mal ein Aktenzeichen zitieren? Wo steht denn das mit dem vorherigen Antrag im Gesetz/einer Verordnung? Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens hat ja genau dazu geführt, dass der Behörde nun gerade keine Nachbesserungsmöglichkeit mehr eingeräumt wird.