In Bayern ist ja eine Betreuung innerhalb zweier Familien zugelassen. Immerhin hat man da erkannt, dass es zu sowas eine Notwendigkeit gibt, wie immer man das dann auch umsetzen soll. Es müssen ja immer "dieselben" beiden Familien sein, was freilich niemand kontrollieren kann (und will).
Ich sehe hier im Übrigen im Großen genau das, was ich im Kleinen seit Jahren oder besser Jahrzehnten mit den hiesigen Straßenverkehrsbehörden erlebe: Man hat wenig Ahnung (außer vielleicht vom Kfz-Verkehr, weil man seit jeher nur durch die Windschutzscheibe auf die Umwelt starrt), man trifft irgendwelche Entscheidungen rein nach Bauchgefühl, ohne überhaupt ansatzweise einmal Fakten zu berücksichtigen, Vorschriften wie die StVO sind bestenfalls gutgemeinte Ratschläge, die man aber nicht weiter beachten muss (außer sie helfen, den Kfz-Verkehr zu beschleunigen).
Ach ja - und das Verwaltungshandeln muss vom Rechtsstaatsprinzip geleitet werden, also von so Dingen wie Geeignetheit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahme. Doch selbst dieses Prinzip sehe ich eigentlich nirgendwo dort umgesetzt. Evaluation der Maßnahmen, ob sie genau diesen Vorgaben gerecht werden? Wozu? Verkehrsschauen hat man längst abgeschafft oder es sind halt nette Kaffeekränzchen ("schön, dass wir uns mal wieder getroffen haben").
Da gäbe es auch außerhalb der Politik in den Verwaltungen richtig viel aufzuräumen, aber ich muss mir ja immer anhören, dass meine Erwartungen diesbezüglich viel zu hoch seien. Nicht erfüllte Erwartungen landen allerdings bei mir - zumindest was den Straßenverkehr angeht - immer öfter vor dem Verwaltungsgericht. So what, wenigstens dort habe ich den Eindruck, dass man sich noch großteils am Rechtsstaatsprinzip orientiert.