'Der Staat' hat im Autofahrerland-Deutschland doch aber überhaupt kein Interesse an solchen Aktionen. Autofahren soll nach gängiger Meinung bequem und entspannend sein, im Idealfall Spaß machen. Alles, was dem zuwider läuft, wird bekämpft und keinesfalls gefördert.
Beiträge von mgka
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Leider hinter der Paywall, aber vielleicht weiß ja hier jemand mehr:
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Und wenn ich mir deine Geschichte anhöre, dann glaube ich, dass solche Leute nicht in eine Amtsstube sondern in den Knast gehören. Spätestens wenn dort etwas passiert, sollte man dem Typen so dermaßen in den Axxxx treten, dass es auch alle anderen Ignoranten in den Verkehrsbehörden mitbekommen.
Nun, jetzt weißt du, warum mittlerweile hier die Dinge in Richtung Verwaltungsgerichtsbarkeit eskalieren.
Aber gut, das Argument "es war 30 Jahre lang rechtswidrig, also kann es das weitere 30 Jahre bleiben" hat so gleich gar nichts mit der Selbstbindung der Verwaltung an Recht und Gesetz zu tun. Bei einer jüngst erfolgten Aufsichtsbeschwerde zum Regierungspräsidium in Karlsruhe (ja, das grün-schwarze Baden-Württemberg scheint in der Sache keinen Deut besser zu sein) musste ich an ebendiese auch erinnern:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ZitatAm 15.11.2023 schrieb das Regierungspräsidium Karlsruhe:
Dieses pragmatische Verwaltungshandeln ist erforderlich und angemessen, um Maßnahmen nach Verkehrssicherheitsaspekten priorisieren zu können und Ressourcen effizient einzusetzen. Mit anderen Worten: Die Aufhebung einer älteren, möglicherweise nicht mehr erforderlichen Radwegbenutzungspflicht ist gegenüber anderen Gefahrenlagen zeitlich nachrangig und wird daher entsprechend behandelt. Dennoch werden aktuelle, den Radverkehr betreffende Vorgänge wie Neuplanungen, Anliegen der Gemeinden in Verkehrsschauen, Rückmeldungen von Bürgern und Verkehrsteilnehmern oder - wie vorliegend - Widersprüche zeitnah aufgegriffen und kurzfristig entschieden. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, handelte es sich bei der Beschilderung um einen sogenannten "Altbestand", welcher bislang weder durch die Wohnbevölkerung noch durch Radfahrende oder durch die Gemeinde kritisiert wurde bzw. zu Beschwerden führte.ich weise darauf hin, dass die Behörde bereits seit 1998 (sic!) Zeit hatte, die sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten pragmatisch zu priorisieren. Die damalige Änderung der StVO beinhaltete die klare Verpflichtung an die Verkehrsbehörden, binnen Jahresfrist den Altbestand zu kontrollieren und ggf. entsprechende Maßnahmen zu veranlassen. Offensichtlich ist dies weder erfolgt, noch konnten Sie mitteilen, wie eine ressourceneffiziente Bearbeitung des nun über ein ¼ Jahrhundert bestehenden Rückstands erfolgen soll. Die Aufsichtsbeschwerde ist damit nicht erledigt. Gerade die Tatsache, dass es sich um Altbestand handeln soll, zeigt doch klar, dass das Landratsamt Enzkreis bisher nicht in der Lage war, von Amts wegen zu einer angemessenen Zeitplanung zu finden und daher einer umfassenden fachaufsichtlichen Betreuung bedarf.
Um weiteren Problemen vorweg zu greifen: Ich weise darauf hin, dass ich in Zukunft direkt nach Ablauf der 3-Monatsfrist des § 75 VwGO Untätigkeitsklage zum Verwaltungsgericht Karlsruhe erheben werde. Im Rahmen einer ressourceneffizienten Verwaltung ist es daher sinnvoll, künftig die Vorgaben des Gesetzgebers auch dann zu erfüllen, wenn noch kein Bürger Widerspruch eingelegt hat (sog. Bindung der Verwaltung an das Gesetz).
Mit freundlichen Grüßen
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https://maerkischer-kreis.polizei.nrw/presse/halver-…rschulgruppe-an
Geht natürlich gar nicht... auf der anderen Seite hätten die Polizisten ihr Recht auf Kontrolle auch nicht durchsetzen müssen, dann wäre nichts passiert. Strafmildernd dürfte sich für die Frau auswirken, dass die Polizisten mit ihrer Reflektorjacke auf ihr Recht pochenden Radfahrern zum Verwechseln ähnlich sahen.
"15 € Bußgeld" - sehr beeindruckend! Das wird sicher in Zukunft zu einer Verhaltensänderung führen. Wobei diese Dame hoffentlich gezwungen wird, ihre Eignung zum Führen eines Kfz entsprechend nachzuweisen. Das dürfte sicher nicht ganz so einfach werden.
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"als den 46-Jährigen die Aufmerksamkeit verließ" …WTF? Solche Wortwahl passt vielleicht bei BLÖD wenn jemand aus Doofheit einen Solo-Unfall verursacht, aber nicht wenn andere verletzt werden.
Zitat§ 1 Straßenverkehrs-Ordnung
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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Verkehrsrechtlich wäre das Verhalten in keiner Weise zu beanstanden gewesen.
Wer steckt es den Verantwortlichen?
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Selbstverständlich läuft die Frist dann neu. Ich würde an deiner Stelle aber zumindest den „Verkehrsversuch“ ein wenig fotografisch dokumentieren.
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Radfahren geht also auch ohne Schilder?! Na, das ist ja ein Ding.
"Gehen" tut es sicherlich, und ob es rechtmäßig ist, hat beim Radverkehr eigentlich doch so gut wie noch niemand interessiert, als letztes die Bürgermeister (ihreszeichens Chef[!] der örtlichen Straßenverkehrsbehörde).
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Ganz schön großer Tross auf dem neuen Weg da auf dem einen Bild in der Zeitung - man hätte aber auch die Pulkregelung aus § 27 StVO in Anspruch nehmen und auf der Fahrbahn fahren können *duckundweg*

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Das heißt, die ganze Truppe auf dem Bild fährt dort ohne Freigabe auf der falschen Straßenseite?

Hast du sie schon angezeigt? Beweise/Zeugen gibt es ja sicher genug

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ADFC Sachsen, erfolgreiche Klage gegen
![Zeichen 254 [Zeichen 254]](https://radverkehrsforum.de/images/smilies/zeichen-254.png)
Wer sagt's jetzt dem Landkreis Rastatt? OK, nicht direkt vergleichbar.
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Ein Versuch sich in der Sanierungsliste ( Rang 27 von 39) vorzudrängeln ?
Dann wäre ein Verbot für den Kfz-Verkehr doch sicherlich sehr viel wirkungsvoller?

Achso, ups, das könnte verwaltungsrechtlich unverhältnismäßig sein…? -
Klar, aber man könnte die Straßenverkehrsbehörde auf diese rechtlich denkbare Möglichkeit hinweisen, verbunden mit der Frage, ob das denn so beabsichtigt ist.
Habe das in einem ähnlich gelagerten Fall (“Radfahrer absteigen”) schon mal gemacht, worauf der Benutzungszwang am Weg entfernt wurde. Wird allerdings an einer Bundesstraße jetzt nicht so ganz das erwünschte Ziel sein. -
Dann bleibt natürlich die Frage, ob man solche Stellen auf die Fahrbahn umfahren darf, denn es handelt sich ja dort in dem Moment um keinen fahrbahnbegleitenden Weg mehr.
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Das dürfte aber bei einem fahrbahnbegleitenden Weg ohne signifikanten Versatz an der Kreuzung bzw. Einmündung schlicht rechtswidrig sein.
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Ich vermute ja politisches Geschacher als eigentlichen Sperrgrund ...
Was für ein Geklüngel vermutest du denn? Sollen sich die Radfahrer über den schlechten Zustand der Straße beschweren, damit sie endlich saniert wird?
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Und das die Strecke nur für Radfahrer gesperrt wird ist eine Unverschämtheit. Mit googeln nach Unfällen findet man 3 Motorradunfälle seit 2018 , aber keine Fahrradunfälle.
Tja, das schreit ja geradezu nach einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, ggf. verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs.
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Sperrung L564 Herrenalb - Gernsbach für Radfahrer ab 31.10. ...
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In den BNN steht wenigstens was zu den Hintergründen (Steht zwar "BNN+" dran, scheint aber (noch?) frei lesbar?)
Aber auch nix zur genauen Strecke und evtl. Umleitungen. Unterhalb Loffenau sähe ich potentielle Alternativen in der Karte, oberhalb eher nicht ...Mittlerweile mit Paywall. Also gibt es keine zumutbare Umfahrung für Radfahrer? Schlecht für die Behörde. Steht im Artikel, wie lange denn die Sperre dauern soll? Aus meiner Sicht ggf. ein Fall für das VG KA.
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Für alle Schilder braucht's ne Anordnung mit entsprechender Ermessensausübung.
Hätte man die 1997er Novelle einfach befolgt und den blauen Schilderwald massiv gestutzt, wäre das für die verbliebenen Schilder ja nun überschaubarer Aufwand gewesen. Aber nachdem sich so ziemlich jede Straßenverkehrsbehörde nach wie vor an die Benutzungspflicht klammert wie ein kleines Kind an sein Lieblingsplüschtier...

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Da hatte die Polizei Hamburg (VD5) letztes Jahr nämlich ein echtes Problem als jemand einfach mal die Anordnungen zu ALLEN Radwegebenutzungspflichten nach dem HmbTG angefragt hat
. Spoiler: Das hat einen vierstelligen Betrag gekostet und das Ganze läuft noch immer
…Wurden denn die Anordnungen dann auch offengelegt? Was soll denn da eine vierstellige Summe kosten? Die Akten müssen doch nur herausgesucht werden
?