Wie schon an anderer Stelle geschrieben: sobald du gegen eine Anordnung klagst und das Verwaltungsgericht die Akte anfordert, wird die Luft für die Behörde sehr, sehr dünn. Warum? Weil es oft gar keine Anordnung gibt. Oder wenn, dann beruht die auf einer uralten Rechtslage. Oder es gibt zwar einen Verkehrszeichenplan, aber kein Dokument, welches wenigstens ansatzweise die Ermessensausübung dokumentiert. Damit ist die Anordnung samt Verkehrszeichen ganz flux rechtswidrig.
Großes "Glück" zumindest für die bayerischen Behörden: hier gibt es kein IFG, ansonsten könnte man den S*ustall mal systematisch offenlegen.