Beiträge von mgka

    Da verträgt sich gar nichts und ich glaube auch nicht, dass das tatsächlich so angeordnet oder genehmigt wurde. Ich habe stattdessen darum gebeten, die Baufirmen anzuweisen, nicht einfach ohne Genehmigung irgendwelche Verkehrsschilder in die Gegend zu stellen.

    ...was auch absolut im Interesse der Straßenverkehrsbehörde sein muss. Denn leider sieht man den Straßenschildern ja nie an, ob sie nun rechtmäßig aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung da stehen oder ob sie "unbeachtliches Blech" sind, weil es am hoheitlichen Verwaltungsakt fehlt.

    Die Beauftragung können sie sich teilweise aber schenken und stattdessen mapillary oder zB mittlerweile auch Apple Maps hernehmen. Gerade auf letzteren gibt's mittlerweile eine ziemlich gute Übersicht.

    Nun ja, wieder einmal typisch, dass die Straßenverkehrsbehörde erst mal jemanden losschicken muss, um vor Ort zu schauen, was da denn überall für Schilder stehen. Ist aber in München nicht anders.

    Ein bisschen hat mich die Entscheidung des BVerfG gestern Abend dann doch überrascht. Bisher hat man da der Politik hinsichtlich des Procederes doch eher immer viel Freiheiten gelassen. Aber es ist auch unverständlich, warum das Gesetz jetzt so eilig die parlamentarischen Hürden passieren soll.

    Es gäbe für mich nur einen Grund, ein S-Pedelec zu kaufen: kein Radwegbenutzungszwang mehr und auch VZ254 unbeachtlich. Allerdings blieben mir dann natürlich auch viele Alltagswege für Radfahrer verschlossen (wobei das ja offenbar niemand wirklich interessiert).

    blöde Frage:

    Bei einem zu engen [Zeichen 240] , kann da ein Fußgänger nicht gegen die gemeinsame Benutzungspflicht klagen?

    Du kannst gegen alles klagen, was dich in deinen Rechten einschränkt. Meines Wissens gibt es aber bisher keine Klagen von Fußgängern gegen die Zulassung oder gar Pflicht von Radverkehr in "ihrem" Territorium.

    Es muss das ureigenste Interesse jeder Straßenverkehrsbehörde sein, dass nur Verkehrszeichen im Straßenraum stehen, welche von ihr angeordnet wurden. Sonst braucht sich ja auch keiner wundern, wenn die Schilder nicht beachtet werden, denn woher soll man (bzw. der berühmte "durchschnittliche Verkehrsteilnehmer mit beiläufigem Blick") denn wissen, welches angeordnet wurde und welches nicht? An Baustellen sind die allermeisten Zeichen nicht ordnungsgemäß angeordnet, dann kann man den kleinen Rest doch auch getrost missachten?

    Das kommt halt davon, wenn die Behörden dem Schlendrian nicht rechtzeitig und nachhaltig Einhalt gebieten.

    Augenblick mal: gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Straßenverkehrszulassung und dürfen im öffentlichen Raum überhaupt gar nicht als Fahrzeug bewegt werden. Und dass das Fahrrad keine StVZO-gemäße Ausstattung besitzt, will sie beim Kauf nicht bemerkt haben???

    Es braucht tagsüber überhaupt kein Licht mehr am Fahrrad.

    Aber: ist eine Beleuchtungseinrichtung montiert, so muss sie auch funktionieren (deutsche Verkehrsrechtslogik 2.0).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die bisher gängige Rechtsprechung zum Führen von "genehmigungsfreien" Fahrzeugen nach Trunkenheitsfahrten in einem aktuellen Urteil abgeändert.

    Man darf gespannt sein, ob der unterlegene Freistaat nach Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht ziehen wird. Alternativ kann er natürlich auch auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die monierte Regelung neu (und konkreter) gefasst wird.

    Man kann ja schon nicht gegen Schmutzstreifen klagen, weil man nicht negativ betroffen ist, weil man ihn ignorieren kann, theoretisch, wie von 2 OLGs festgestellt, ...

    Hast du grad die Aktenzeichen/Links dazu parat?

    Das wird die Diskussion sein, die ich künftig mit dem Landkreis führen muss: Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Ausweisung als freigegebener gemeinsamer Geh- und "Radweg" in Betracht. Leider hat man da wenig rechtliche Handhabe, da man gegen eine Freigabe nicht klagen kann. Ich kann nur darauf hinwirken, dass nicht auf jedem beliebigen Drecksweg, auf dem man derzeit per [Zeichen 240] zum Gehwegradeln zwangsbeglückt wird, anschließend die Piktogramme hingepinselt werden.

    Es dürfte vermutlich aussichtsreicher sein, als betroffener Fußgänger gegen so eine Freigabe vorzugehen. Wobei es mW dazu vermutlich wenig Rechtsprechung gibt.