Also VZ237, VZ240, VZ241 und VZ254 ignoriere ich schon lange im Zuge von Baustellen. Ich warte jetzt halt darauf, dass es dafür ein Knöllchen gibt - und dann schauen wir mal, wie wir die Chose dann gerichtlich aufrollen.
Beiträge von mgka
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Da verträgt sich gar nichts und ich glaube auch nicht, dass das tatsächlich so angeordnet oder genehmigt wurde. Ich habe stattdessen darum gebeten, die Baufirmen anzuweisen, nicht einfach ohne Genehmigung irgendwelche Verkehrsschilder in die Gegend zu stellen.
...was auch absolut im Interesse der Straßenverkehrsbehörde sein muss. Denn leider sieht man den Straßenschildern ja nie an, ob sie nun rechtmäßig aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung da stehen oder ob sie "unbeachtliches Blech" sind, weil es am hoheitlichen Verwaltungsakt fehlt.
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Die Beauftragung können sie sich teilweise aber schenken und stattdessen mapillary oder zB mittlerweile auch Apple Maps hernehmen. Gerade auf letzteren gibt's mittlerweile eine ziemlich gute Übersicht.
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Nun ja, wieder einmal typisch, dass die Straßenverkehrsbehörde erst mal jemanden losschicken muss, um vor Ort zu schauen, was da denn überall für Schilder stehen. Ist aber in München nicht anders.
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Das muss doch eine dieser vielen Verkehrssituationen sein, welche ein "durchschnittlicher Verkehrsteilnehmner mit einem beiläufigen Blick" erfassen kann?
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Ein bisschen hat mich die Entscheidung des BVerfG gestern Abend dann doch überrascht. Bisher hat man da der Politik hinsichtlich des Procederes doch eher immer viel Freiheiten gelassen. Aber es ist auch unverständlich, warum das Gesetz jetzt so eilig die parlamentarischen Hürden passieren soll.
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Gut, es gibt ja nun erste - durchaus auch erfolgreiche - Klagen von Zufußgehenden, welche sich gegen Autos wenden (siehe Bremen).
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Es gäbe für mich nur einen Grund, ein S-Pedelec zu kaufen: kein Radwegbenutzungszwang mehr und auch VZ254 unbeachtlich. Allerdings blieben mir dann natürlich auch viele Alltagswege für Radfahrer verschlossen (wobei das ja offenbar niemand wirklich interessiert).
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Führt das in Bayern an einer Bundesstraße nicht zu
am Gehweg und
an der Fahrbahn?
Nunja, hilft nur bedingt, bei wenig Platz auf dem Gehweg gilt ja dann § 25 (2) StVO
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blöde Frage:
Bei einem zu engen
, kann da ein Fußgänger nicht gegen die gemeinsame Benutzungspflicht klagen?
Du kannst gegen alles klagen, was dich in deinen Rechten einschränkt. Meines Wissens gibt es aber bisher keine Klagen von Fußgängern gegen die Zulassung oder gar Pflicht von Radverkehr in "ihrem" Territorium.
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Es muss das ureigenste Interesse jeder Straßenverkehrsbehörde sein, dass nur Verkehrszeichen im Straßenraum stehen, welche von ihr angeordnet wurden. Sonst braucht sich ja auch keiner wundern, wenn die Schilder nicht beachtet werden, denn woher soll man (bzw. der berühmte "durchschnittliche Verkehrsteilnehmer mit beiläufigem Blick") denn wissen, welches angeordnet wurde und welches nicht? An Baustellen sind die allermeisten Zeichen nicht ordnungsgemäß angeordnet, dann kann man den kleinen Rest doch auch getrost missachten?
Das kommt halt davon, wenn die Behörden dem Schlendrian nicht rechtzeitig und nachhaltig Einhalt gebieten.
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Aus meiner Sicht ist die StVB aber für die korrekte Umsetzung verantwortlich. Da wird sie halt mal kontrollieren und ggf. Ordnungsgelder verhängen müssen.
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Augenblick mal: gefühlte 95 Prozent aller verkaufter Mountainbikes besitzen keine Straßenverkehrszulassung und dürfen im öffentlichen Raum überhaupt gar nicht als Fahrzeug bewegt werden. Und dass das Fahrrad keine StVZO-gemäße Ausstattung besitzt, will sie beim Kauf nicht bemerkt haben???
Es braucht tagsüber überhaupt kein Licht mehr am Fahrrad.
Aber: ist eine Beleuchtungseinrichtung montiert, so muss sie auch funktionieren (deutsche Verkehrsrechtslogik 2.0).
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die bisher gängige Rechtsprechung zum Führen von "genehmigungsfreien" Fahrzeugen nach Trunkenheitsfahrten in einem aktuellen Urteil abgeändert.
Man darf gespannt sein, ob der unterlegene Freistaat nach Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht ziehen wird. Alternativ kann er natürlich auch auf Bundesebene darauf hinwirken, dass die monierte Regelung neu (und konkreter) gefasst wird.
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So nen Aufkleber hab ich seit Jahren auf meinem Lastenfahrrad
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Man kann ja schon nicht gegen Schmutzstreifen klagen, weil man nicht negativ betroffen ist, weil man ihn ignorieren kann, theoretisch, wie von 2 OLGs festgestellt, ...
Hast du grad die Aktenzeichen/Links dazu parat?
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Das wird die Diskussion sein, die ich künftig mit dem Landkreis führen muss: Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Ausweisung als freigegebener gemeinsamer Geh- und "Radweg" in Betracht. Leider hat man da wenig rechtliche Handhabe, da man gegen eine Freigabe nicht klagen kann. Ich kann nur darauf hinwirken, dass nicht auf jedem beliebigen Drecksweg, auf dem man derzeit per
zum Gehwegradeln zwangsbeglückt wird, anschließend die Piktogramme hingepinselt werden.
Es dürfte vermutlich aussichtsreicher sein, als betroffener Fußgänger gegen so eine Freigabe vorzugehen. Wobei es mW dazu vermutlich wenig Rechtsprechung gibt.
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Aber selbst ohne Freigabe würden doch vermutlich viele weiter drauf radeln, ohne dass es geahndet wird.
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Das Verschwinden der Radwege im Landkreis Stade
Auch wenn die Überschrift sicherlich nicht zu 100% zutrifft, einer der besseren Artikel, zumal darin klar benannt wird, dass man eigentlich seit einem Vierteljahrhundert zu diesen Maßnahmen verpflichtet gewesen wäre. Sieht so aus, als hätte da Yeti doch einiges bewirkt. In Bayern wartet man auf solche Lerneffekte leider immer noch vergeblich.