Beiträge von mgka

    Also vieles muss von den Behörden doch gar nicht mehr abgefahren werden. Wenn sie ihren Astralkörper schon nicht aus der Amtstube bewegen wollen, dann könnte man ja mal am Rechner diese Seiten hier checken:

    • Google Maps
    • Apple Maps
    • Mapillary
    • ...

    Da gibt es mittlerweile recht aktuelle Aufnahmen. Und dann würde es genügen, die Zweifelsfälle vor Ort noch mal anzuschauen. Aber Effizienz und Effektivität scheinen ja Fremdwörter in deutschen Amtstuben zu sein.

    Ja, war eher eine rhetorische Frage. Ich denke nur, dass die Verwaltungsgerichte eigentlich genug zu tun haben, als sich mit solch einem offenkundig rechtwidrigen Mist zu befassen.

    Natürlich haben sie genug anders zu tun - nur: ich klage jetzt seit ca. zehn Jahren gegen Benutzungspflichten und picke mir da ja fast nur den offensichtlich größten Mist heraus. Steigung der Lernkurve vonseiten der beklagten Behörden? Exakt null! Eine verlorene Klage hat ja auch faktisch keine Konsequenzen für die Zukunft. Warum also sollten sie dann ihr Verhalten ändern? Da fehlt es halt ganz offensichtlich an klarer Führung von oben (=zuständiger Landesminister, seines Zeichens aber vermutlich auch eher ein großer Fan von Autofahrerstammtischen).

    Warum erst dann? Man kann doch nicht gegen Hunderte unsinnige Verkehrszeichen klagen, nur damit die zuständige Behörde ihren Job macht.

    Weil die Behörden meinen, dass sie dir keine Akten vorlegen müssen. Gerade wieder bei meiner Klage gegen die Stadt Illertissen erlebt. Nach Klageerhebung kannst du dich aber auf § 100 VwGO berufen. Wenn es nicht klappt, dann fordert das Gericht normalerweise explizit die Beklagte auf, die Akten ans Gericht zu senden. Gibt dann aber immer noch Behörden, die die Hufe nicht schwingen. Nächste Eskalationsstufe: Antrag auf Erlass einer Präklusionsfrist.

    Leider ist wohl das Recht auf Akteneinsicht nicht separat einklagbar.

    Aber sobald das Bundesland ein IFG erlassen hat, hast du einen anlasslosen Anspruch auf Akteneinsicht, denn genau dafür wurde das Gesetz ja gemacht.

    Wie schon an anderer Stelle geschrieben: sobald du gegen eine Anordnung klagst und das Verwaltungsgericht die Akte anfordert, wird die Luft für die Behörde sehr, sehr dünn. Warum? Weil es oft gar keine Anordnung gibt. Oder wenn, dann beruht die auf einer uralten Rechtslage. Oder es gibt zwar einen Verkehrszeichenplan, aber kein Dokument, welches wenigstens ansatzweise die Ermessensausübung dokumentiert. Damit ist die Anordnung samt Verkehrszeichen ganz flux rechtswidrig.

    Großes "Glück" zumindest für die bayerischen Behörden: hier gibt es kein IFG, ansonsten könnte man den S*ustall mal systematisch offenlegen.

    Du meinst vmtl. die Sache in Rheinstetten? Da hatte ich zwar fristgerecht widersprochen, aber habe mir dafür die falsche Behörde aus dem Gesetz rausgefischt, die hat es an die richtige weitergeleitet und die hat nix zur Frist moniert ... Details müsste man in diesen Untiefen irgendwo finden können ...

    Ja, das meinte ich. Dein Widerspruch war zu spät bei der richtigen Behörde eingegangen (das ist allerdings entscheidend für die Frist!), die hatte sich dann aber trotzdem mit der Sache "rügelos" auseinandergesetzt.

    Dazu hat das Gericht dann auch etwas im Abschnitt "Zulässigkeit" in dem von dir erstrittenen Urteil gesagt.

    Schon traurig, das so etwas ein Argument sein soll. Entscheiden also die Autos nun darüber, ob es einem Verkehrszeichen zu ähnlich sieht?

    Sollte jetzt kein Argument von meiner Seite dafür sein.

    So wie es aussieht, hat das VG Freiburg aber gar nicht sachlich über den Fall entschieden, sondern die Klage aus formalen Gründen abgewiesen. War die Behörde offenbar ausnahmsweise schlau genug und hat keinen Bescheid erlassen, gegen den man hätte gerichtlich vorgehen können? Zumindest klingt die Pressemitteilung des Gerichts so.

    Apropos Schulwege. Bei uns hat sich der Bauausschuss gegen eine Ampel oder FGÜ vor einer neuen Grundschule entschieden, sondern favorisiert Schulweghelfer. Denn die Schulweghelfer hätte es sowieso gebraucht, weil Ampel und FGÜ nur Scheinsicherheit bieten.

    Den FGÜ hätten sie wahrscheinlich eh nicht einrichten können, denn dazu gibt es eine verbindliche Richtlinie vom bayerischen Innenministerium, unter welchen Voraussetzungen das Ding überhaupt eingerichtet werden darf.

    Spoiler anzeigen

    Die Bedingungen sind so gewählt, dass man quasi in Bayern kaum neue einrichten kann. Wäre ja auch blöd, denn dort haben die Fußgänger Vorrang und die Kfz-Lenker müssen aufpassen => maximal unerwünscht!

    so, mal Butter bei die Fische :*

    (...)

    mgka
    :evil: :whistling:

    Gerhart hat dir ja die Optionen schon genannt.

    Ein Radfahrverbot ohne entsprechende Widmung dürfte auf alle Fälle rechtswidrig sein. Aber Achtung: sollten sie sich tatsächlich daran machen, die Widmung der Straße im entsprechenden Abschnitt mittels einer Teileinziehung zu ändern, dann wird's schwierig.

    Hast du sonst niemanden, der/die weniger als ein Jahr betroffen ist und den Widerspruch/die Klage erheben könnte?

    Was auch geht: trotz der eigentlichen Verfristung Widerspruch erheben. Wenn die Widerspruchsbehörde darauf einen ablehnenden Bescheid gegen dich erlässt und darin deine "fristgerechte Betroffenheit" nicht infrage stellt, hast du auch die Möglichkeit zur Klage. Nennt sich "rügelose Einlassung zur Sache". Das Verwaltungsgericht kann dann auch hinterher nicht monieren, dass du eigentlich zu spät Widerspruch erhoben hast und daher die Zulässigkeit verneinen (ich glaube, bei Mueck hat das auch schon mal funktioniert).

    Niemand muss als Radfahrer am Fußgängerüberweg absteigen.

    Den Herrschaften in der dortigen Straßenverkehrsbehörden sei da das Zitat aus einem aktuellen Urteil des OLG Hamburg ins Stammbuch geschrieben:

    Zitat

    Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«

    Aber vermutlich hast du recht - auch meine Erfahrung ist leider die, dass es erst ein Verwaltungsgericht braucht, damit es da mal weitergeht (aber selbst nach dem Unterliegen der Behörde vor Gericht stellt sich oft leider keine Einsicht ein).

    Man sieht also: Die weitläufige Ansicht in der Gesellschaft, Radfahrer haben entgegen § 2 StVO NICHTS auf Fahrbahnen zu suchen, ist nach 25 Jahren immer noch ziemlich weit verbreitet. Selbst der allernächsten Arbeitskollege verteidigt eine solche Sichtweise strickt. Ich bezweifle stark, dass sich das in den nächsten 25 Jahren irgendwie ändern wird. Und bei 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland gibt es eine ganze Menge Arbeitskollegen...

    Dein Kollege wäre doch bestens geeignet, sich bei einer deutschen Straßenverkehrsbehörde als Mitarbeiter zu bewerben. Den richtigen "Mind Set" hat er ja schon...

    Ich hab auch einen (deutlich jüngeren) Kollegen, der meint, man könne die Radwege in beliebiger Richtung befahren. Also auch verkehrt herum, selbst wenn es nicht gestattet/angeordnet ist. Angesichts der vielen "Geisterfahrer" auf den Radwegen hier, ist er da sicher auch nicht allein.

    Man sieht: das Thema wird seit 25 Jahren von so ziemlich allen einfach ausgeblendet. Weil die Fahrbahn gehört dem Auto in Schland. Wäre doch echt schlimm, wenn das jemand auch nur für einen Moment in Frage stellen würde!